Spätaussiedler sind nach dem Bundesvertriebenengesetz deutsche Volkszugehörige, die infolge der Auflösung der Sowjetunion ihre Heimat verlassen und sich in Deutschland niedergelassen haben. Wer als Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen wird, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Zugleich besteht das Recht, neben dieser eine weitere Staatsbürgerschaft zu haben.
Für die Aufnahme als deutscher Staatsbürger ist ein Antrag beim Bundesverwaltungsamt zu stellen. Spätaussiedler und ihre Angehörigen müssen dafür Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und sich zum deutschen Volkstum bekennen.
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