Monatlich einen festen Betrag einzahlen und dafür einmal im Jahr eine hohe Prämie erhalten – für Sparkassen-Kunden ein attraktives Angebot zur Altersvorsorge. Aufgrund niedriger Zinsen entschieden die Sparkassen sich jedoch zur Kündigung dieser Prämiensparen-Verträge. Hat die Bank den Sparvertrag gekündigt, stellt sich Kunden die Frage: Ist die Kündigung rechtens?
Der BGH urteilte: Die Kündigung der Sparverträge durch die Sparkasse ist zulässig, aber erst nach Erreichen der höchsten Prämienstufe. Kunden steht mindestens einmal die höchste Prämie zu. Eine vorherige Kündigung ist unwirksam. Kunden können mit Widerspruch und Klage gegen den Vertragsbruch der Sparkasse vorgehen.
Die Sparkasse hat Ihren Prämiensparvertrag gekündigt? Dann kann es ratsam sein, den Sparvertrag anwaltlich prüfen zu lassen. Ob die Kündigung unwirksam ist, hängt vom Vertragsmodell ab. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
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