Zeugen und Opfer von Straftaten können Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Auch Selbstanzeigen sind möglich. Nachdem ein Polizeibeamter die Aussage aufgenommen und Beweisstücke entgegengenommen hat, wird gegen den Beschuldigten ermittelt und gegebenenfalls Anklage erhoben.
Damit Strafanzeigen nicht missbräuchlich gestellt werden – etwa um den Ruf eines anderen zu schädigen oder ihn ungerechtfertigt bestrafen zu lassen – sind vorsätzlich falsch gestellte Strafanzeigen strafbar. Der Betroffene kann dann eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung stellen, den Anzeigenden abmahnen und Schadensersatz verlangen. Denn eine Strafanzeige darf nur bei begründetem Tatverdacht gestellt werden. Im Zweifel kann ein Anwalt die Beweislage vorab prüfen und die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige einschätzen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.