Bestätigt sich nach einer Strafanzeige ein Anfangsverdacht für eine Straftat, eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren. Zunächst befragen Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungen Zeugen und sichern Beweise. Nach dem Abschluss der Ermittlungen folgen gemäß Strafverfahrensrecht entweder eine Einstellung des Strafverfahrens, ein Strafbefehl oder eine Anklage.
Damit Sie sich nicht selbst belasten oder Staatsanwaltschaft oder Polizei Ihre Aussagen nicht gegen Sie verwenden, können Sie in einem Strafverfahren die Aussage verweigern, solange Sie sich nicht von einem Anwalt im Strafverfahren vertreten lassen. Dieser kann über Akteneinsicht umfassende Kenntnis von Tatvorwurf, Beweisen und Zeugen erlangen – und kann Sie auf dieser Grundlage gegen die Anschuldigungen verteidigen.
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