Der Staat sanktioniert schwerere Straftaten mit Freiheitsentzug. Dieser soll die Resozialisierung des Täters und den Schutz der Allgemeinheit vor Straftätern sicherstellen. Die genaue Ausgestaltung einer solchen Haftstrafe regelt das Strafvollzugsrecht. Dieses umfasst neben den Rechten und Pflichten von Gefangenen auch Regelungen zur Ausstattung von Zellen, Genehmigung von Besuchen oder Telefonaten und die Verkürzung der Haftzeit.
Trotz dieser verbindlichen Regeln kann es zu Problemen kommen. So kann dem Verlegungswunsch eines Inhaftierten widersprochen, nicht nachvollziehbare Disziplinarmaßnahmen verhängt oder eine medizinische Behandlung verweigert werden. Ein Anwalt für Strafvollzugsrecht kann in solchen Fällen Ihre Rechte wahren und sicherstellen, dass die Haftanstalt alle gesetzlichen Vorgaben umsetzt.
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