Wer Tiere züchtet, muss das Tierschutzgesetz und weitere Vorschriften einhalten. Werden z. B. Nutztiere wie Rinder oder Schweine vermehrt und durch gezielte Paarung genetisch verändert, greift das Tierzuchtgesetz. Dieses kontrolliert u. a. die Durchführung von Zuchtprogrammen und den Handel von Samen oder Eizellen. So wird die genetische Vielfalt erhalten und die Verbreitung von Krankheiten verhindert. Daneben sind oft gewerbe- und baurechtliche Vorschriften relevant.
Tierzüchter werden regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Grobe Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben können nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch die vollständige Untersagung der Zucht zur Folge haben. Daher kann die frühzeitige Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein, um die eigene Tierzucht abzusichern.
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