Laut einer Studie von Mintel kaufen über 9 von 10 (92 %) der deutschen Internetnutzer online ein. Ob Lebensmittel, Bücher oder technische Geräte – Transportunternehmen liefern die bestellten Waren bequem bis an die Haustür. Weil Kunden eine schnelle Lieferung erwarten, steigt der Zeitdruck für Speditionen. Durch Nachlässigkeiten können dann bestellte Artikel beschädigt werden.
Kommt die Ware mit einem Transportschaden beim Kunden an, hat dieser das Recht, die Erstattung des Kaufpreises oder die Beseitigung des Mangels vom Verkäufer zu fordern. Auch wenn Händler die Rücknahme oder Ausbesserung des Artikels verweigern und auf das Transportunternehmen verweisen: § 437 BGB verpflichtet Verkäufer zur Gewährleistung.
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