Ob bei beruflichem Wechsel oder in die erste gemeinsame Wohnung – laut einer Studie des Studie des Immobilienportals Immonet zieht jeder Deutsche rund 4,5 Mal in seinem Leben um. Bei jedem Umzug kann etwas zu Bruch gehen. Für Schäden steht normalerweise der Verursacher gerade. Helfen Freunde und Familie, klärt sich die Haftung oftmals untereinander. Nehmen Sie ein professionelles Umzugsunternehmen in Anspruch, kommt dieses für Schäden bei der Lieferung auf.
In manchen Fällen weigert sich das Unternehmen und beruft sich auf Fremdverschulden, beispielsweise durch nicht ordnungsgemäß verpackte Gegenstände. Haben Sie den Schaden gemeldet und sind Gespräche mit dem Unternehmen gescheitert? Ein Anwalt kann nach dem Umzug zwischen den Konfliktparteien vermitteln, die Schäden sichten und das Unternehmen zum Schadensersatz auffordern.
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