Hat eine Person einen Unterlassungsanspruch, kann sie diesen mit einer Unterlassungsklage durchsetzen. Bei erfolgreicher Klage untersagt das Gericht dem Beklagten das störende Verhalten – z. B. die unerlaubte Verwendung eines Markennamens.
Bevor es zu einer Unterlassungsklage kommt, ist vom Kläger jedoch eine schriftliche Abmahnung und eine Unterlassungserklärung an den Beklagten zu senden. Erst wenn er diese nicht unterschreibt, ist eine Klage möglich. Um ein langwieriges Gerichtsverfahren und damit einhergehende Kosten zu vermeiden, kann ein Anwalt Sie vorab beraten.
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