Wenn eine Privatperson ein Portemonnaie findet und behält oder ein Geschäftsführer das Vermögen seiner Firma veräußert, liegt eine Straftat vor. Denn wer sich eine Sache zueignet, die ihm nicht gehört, begeht nach § 246 StGB eine Unterschlagung. Erstatten Betroffene Anzeige, nimmt die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung auf. Bei der Verurteilung wegen Unterschlagung droht eine Geldstrafe, in schweren Fällen sogar Freiheitsentzug.
Für Beschuldigte kann eine juristische Beratung durch einen Anwalt hilfreich sein. Ein Anwalt ist mit der Rechtslage vertraut und kann die Ermittlungsakte einsehen. Kennen Sie die Vorwürfe im Detail, lassen sich diese in der Regel leichter entkräften. Kommt es zum Strafprozess, kann ein Anwalt eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um auf die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder ein mildes Strafmaß hinzuwirken.
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