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Geistige Werke wie Texte, Musikstücke, Bilder oder Filme genießen urheberrechtlichen Schutz. Das heißt, dass die Nutzungs- und Verwertungsrechte allein beim Verfasser, Komponisten oder Fotografen liegen. Verstoßen Dritte gegen diese Vorrechte, fertigen ohne Erlaubnis des Urhebers Kopien an und verbreiten diese, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Der Urheber kann sich mit Abmahnungen und Entschädigungsforderungen gegen eine Urheberrechtsverletzung wehren. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung kann für Rechteinhaber eine Entschädigung durchsetzen. Ebenso kann er Beschuldigten helfen: Hohe Strafzahlungen und lebenslange Verpflichtungen können mithilfe juristischer Argumentation gemildert oder vermieden werden.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen.
Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.
Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.
Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung oder bei einer geforderten Unterlassungserklärung kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung helfen. Er kann den Vorwurf prüfen, die Unschuld des Abgemahnten nachweisen oder zu einer Anpassung der Unterlassungserklärung beitragen. Rechteinhabern hilft ein Rechtsanwalt bei der Abwehr von Urheberrechtsverletzungen und einer Entschädigung für die finanziellen Einbußen.
Ein Anwalt kann die Urheberrechtsverletzung mit einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage vor Gericht unterbinden. Er kann dabei helfen, die finanziellen Schäden durch eine solche Verletzung z. B. durch Schadensersatz zu kompensieren. Der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung kann auch dabei unterstützen, eine ungerechtfertigte Abmahnung abzuwehren oder die geforderte Unterlassungserklärung zu modifizieren.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Einzelfall hängen die Kosten von der Komplexität des rechtlichen Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.
Geistige Werke wie Texte, Musikstücke, Bilder oder Filme genießen urheberrechtlichen Schutz. Das heißt, dass die Nutzungs- und Verwertungsrechte allein beim Verfasser, Komponisten oder Fotografen liegen. Verstoßen Dritte gegen diese Vorrechte, fertigen ohne Erlaubnis des Urhebers Kopien an und verbreiten diese, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Im Falle einer solchen Urheberrechtsverletzung hat der Urheber juristische Handhabe: Abmahnungen und Entschädigungsforderungen sind möglich. Ein erfahrener Anwalt kann Sie bei der Wahl der richtigen juristischen Strategie unterstützen und begründete Ansprüche durchsetzen. Ebenso kann er Beschuldigten helfen: Hohe Strafzahlungen und lebenslange Verpflichtungen lassen sich mithilfe juristischer Argumentation nicht selten mildern oder vermeiden.
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Sobald ein urheberrechtlich geschütztes Werk ganz oder teilweise kopiert wird, ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Gleiches gilt, wenn die Kopien kommerziell genutzt und als eigene Werke ausgegeben werden. Auch die unerlaubte Bearbeitung oder Änderung kann rechtlich verfolgt werden.
Wer Opfer einer Urheberrechtsverletzung geworden ist, erleidet finanzielle Einbußen – z. B. wenn ein Film, dessen Nutzungsrechte er verkaufen wollte, unerlaubt veröffentlicht wird. Daneben kann es zu emotionalen Schäden kommen – etwa indem ein Werk durch Bearbeitungen verunglimpft wird.
Zur Kompensation der Schäden kann der Urheber Abmahnungen verfassen, Schadensersatz verlangen und auf Unterlassung klagen. Wurde das Werk unerlaubt reproduziert – z. B. durch Fotokopien eines Bildes oder Nachdrucke eines Buches –, kann der Rechtsinhaber die Unbrauchbarmachung der Lagerbestände verlangen.
Wurden Ihre Rechte verletzt, dokumentieren Sie dies – hilfreich sind z. B. Fotos, Screenshots, Audioaufnahmen und Angaben zur Person des Schädigers. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie die Nutzungsrechte nachträglich an den Schädiger übertragen und dafür eine angemessene Geldsumme fordern. Alternativ können Sie ihm eine Abmahnung zukommen lassen und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordern. So lassen sich zukünftige Urheberrechtsverletzungen vermeiden – der Verletzende wird durch Androhung hoher Schadensersatzforderungen von weiteren Verstößen abgehalten.
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kann sich die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts lohnen. Mit Abmahnschreiben kann er ausreichend Druck auf den Schädiger ausüben und gerichtliche Schritte einleiten. Findet er stichhaltige Beweise, kann er Ihre Erfolgsaussichten auf eine schnelle Unterlassung der Urheberrechtsverletzung und eine angemessene Schadensersatzzahlung erhöhen.
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten und wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen – z. B. aufgrund von Streaming oder Filesharing –, sollten Sie diese ernst nehmen. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint: Hinter den Schreiben stecken oftmals seriöse Anwaltskanzleien.
Wenn Sie mit dem Tatvorwurf nichts anfangen können, überprüfen Sie ihn zunächst. Unterzeichnen Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung, noch bezahlen Sie die aufgeführten Kosten sofort. Beides würde als Schuldeingeständnis gewertet. Stattdessen kann die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein. Er kann Ihnen helfen, Gegenbeweise zu finden und die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe zu überprüfen. Bei einer unberechtigten Abmahnung muss der Abmahnende die Anwaltskosten übernehmen.
Sind Sie tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk eine Modifizierung der Unterlassungserklärung anstreben – diese bindet im Idealfall nur eingeschränkt und nicht ein Leben lang. Außerdem setzt er sich für geringere Strafzahlungen ein.