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Geistige Werke wie Texte, Musikstücke, Bilder oder Filme genießen urheberrechtlichen Schutz. Das heißt, dass die Nutzungs- und Verwertungsrechte allein beim Verfasser, Komponisten oder Fotografen liegen. Verstoßen Dritte gegen diese Vorrechte, fertigen ohne Erlaubnis des Urhebers Kopien an und verbreiten diese, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

 

Der Urheber kann sich mit Abmahnungen und Entschädigungsforderungen gegen eine Urheberrechtsverletzung wehren. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung kann für Rechteinhaber eine Entschädigung durchsetzen. Ebenso kann er Beschuldigten helfen: Hohe Strafzahlungen und lebenslange Verpflichtungen können mithilfe juristischer Argumentation gemildert oder vermieden werden.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Manuela D.

Herr Hartung hat mich umfassend und informativ beraten. Sollte es zu einer Klage kommen, werde ich mich gern von ihn vertreten lassen.

5,00 von 5 Sternen
Ursula M.

Herr Dr. Hartung hat mir den Sachverhalt freundlich und für mich schnell nachvollziehbar erklärt. Ich kann Herrn Dr. Hartung nur weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Christian S.

Unkompliziert, schnell und auch für juristische Laien verständlich dargestellte (Erst)Beratung hat mich zur Mandatierung bewogen. Sehr empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Michael G.

Super schnelle Reaktion auf meine Anfrage. Die Beratung machte einen sehr guten und seriösen Eindruck. Es wird sich zeigen, ob der Rat wirklich gut war. Ich habe aber ein sehr gutes Gefühl.

5,00 von 5 Sternen
Maurice M.

Herr Heilrath hat mir meine Frage sehr gut beantwortet. Der Anruf erfolgte schon am nächsten Tag und die Erreichbarkeit für einen späteren Rückruf war super.

5,00 von 5 Sternen
Caroline H.

Herr Jurna hat sich sehr detailliert mit meiner Rechtsfrage auseinandergesetzt, und mir meine Möglichkeiten verständlich aufgezeigt. Er ist sehr freundlich und verlässlich. Ich kann eine Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Jens F.

Sehr netter, kompetenter Kontakt. Herr Dr. Hartung versteht es dem Betroffenen die Angst zu nehmen und - auch mental - zu unterstützen. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Felix H.

Schon eine halbe Stunde nach Einstellen des Falls online habe ich einen Rückruf des Anwalts erhalten. Er beantwortete mein Anliegen freundlich und zuvorkommend und stand auch für Rückfragen zur Verfügung. Durch seine Beratung blieb mir eine überhöhte Rechnung eines Internet-Providers erspart, vielen Dank!

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Häufig gestellte Fragen

Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung oder bei einer geforderten Unterlassungserklärung kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung helfen. Er kann den Vorwurf prüfen, die Unschuld des Abgemahnten nachweisen oder zu einer Anpassung der Unterlassungserklärung beitragen. Rechteinhabern hilft ein Rechtsanwalt bei der Abwehr von Urheberrechtsverletzungen und einer Entschädigung für die finanziellen Einbußen.

Ein Anwalt kann die Urheberrechtsverletzung mit einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage vor Gericht unterbinden. Er kann dabei helfen, die finanziellen Schäden durch eine solche Verletzung z. B. durch Schadensersatz zu kompensieren. Der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung kann auch dabei unterstützen, eine ungerechtfertigte Abmahnung abzuwehren oder die geforderte Unterlassungserklärung zu modifizieren.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Einzelfall hängen die Kosten von der Komplexität des rechtlichen Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.

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Anwalt für Urheberrechtsverletzung: Was muss ich wissen?

Geistige Werke wie Texte, Musikstücke, Bilder oder Filme genießen urheberrechtlichen Schutz. Das heißt, dass die Nutzungs- und Verwertungsrechte allein beim Verfasser, Komponisten oder Fotografen liegen. Verstoßen Dritte gegen diese Vorrechte, fertigen ohne Erlaubnis des Urhebers Kopien an und verbreiten diese, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Im Falle einer solchen Urheberrechtsverletzung hat der Urheber juristische Handhabe: Abmahnungen und Entschädigungsforderungen sind möglich. Ein erfahrener Anwalt kann Sie bei der Wahl der richtigen juristischen Strategie unterstützen und begründete Ansprüche durchsetzen. Ebenso kann er Beschuldigten helfen: Hohe Strafzahlungen und lebenslange Verpflichtungen lassen sich mithilfe juristischer Argumentation nicht selten mildern oder vermeiden.

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Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Sobald ein urheberrechtlich geschütztes Werk ganz oder teilweise kopiert wird, ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Gleiches gilt, wenn die Kopien kommerziell genutzt und als eigene Werke ausgegeben werden. Auch die unerlaubte Bearbeitung oder Änderung kann rechtlich verfolgt werden.

 

Das sind die rechtlichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung

Wer Opfer einer Urheberrechtsverletzung geworden ist, erleidet finanzielle Einbußen – z. B. wenn ein Film, dessen Nutzungsrechte er verkaufen wollte, unerlaubt veröffentlicht wird. Daneben kann es zu emotionalen Schäden kommen – etwa indem ein Werk durch Bearbeitungen verunglimpft wird.

Zur Kompensation der Schäden kann der Urheber Abmahnungen verfassen, Schadensersatz verlangen und auf Unterlassung klagen. Wurde das Werk unerlaubt reproduziert – z. B. durch Fotokopien eines Bildes oder Nachdrucke eines Buches –, kann der Rechtsinhaber die Unbrauchbarmachung der Lagerbestände verlangen.

 

So gehen Sie bei einer Urheberrechtsverletzung vor

Wurden Ihre Rechte verletzt, dokumentieren Sie dies – hilfreich sind z. B. Fotos, Screenshots, Audioaufnahmen und Angaben zur Person des Schädigers. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie die Nutzungsrechte nachträglich an den Schädiger übertragen und dafür eine angemessene Geldsumme fordern. Alternativ können Sie ihm eine Abmahnung zukommen lassen und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordern. So lassen sich zukünftige Urheberrechtsverletzungen vermeiden – der Verletzende wird durch Androhung hoher Schadensersatzforderungen von weiteren Verstößen abgehalten.

Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kann sich die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts lohnen. Mit Abmahnschreiben kann er ausreichend Druck auf den Schädiger ausüben und gerichtliche Schritte einleiten. Findet er stichhaltige Beweise, kann er Ihre Erfolgsaussichten auf eine schnelle Unterlassung der Urheberrechtsverletzung und eine angemessene Schadensersatzzahlung erhöhen.

 

Unberechtigte Abmahnung erhalten? Das können Sie tun

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten und wird Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen – z. B. aufgrund von Streaming oder Filesharing –, sollten Sie diese ernst nehmen. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint: Hinter den Schreiben stecken oftmals seriöse Anwaltskanzleien.

Wenn Sie mit dem Tatvorwurf nichts anfangen können, überprüfen Sie ihn zunächst. Unterzeichnen Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung, noch bezahlen Sie die aufgeführten Kosten sofort. Beides würde als Schuldeingeständnis gewertet. Stattdessen kann die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein. Er kann Ihnen helfen, Gegenbeweise zu finden und die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe zu überprüfen. Bei einer unberechtigten Abmahnung muss der Abmahnende die Anwaltskosten übernehmen.

Sind Sie tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk eine Modifizierung der Unterlassungserklärung anstreben – diese bindet im Idealfall nur eingeschränkt und nicht ein Leben lang. Außerdem setzt er sich für geringere Strafzahlungen ein.

 

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