TÜV-Plaketten, Testamente, Arbeitszeugnisse, Doktorarbeiten – Urkunden finden sich in allen Lebensbereichen. Wer vorsätzlich eine gefälschte Urkunde herstellt oder im Rechtsverkehr gebraucht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen: Die Staatsanwaltschaft verfolgt ohne Ausnahme jede publik gewordene Urkundenfälschung. Liegt eine Straftat vor, drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren.
In vielen Fällen ist Urkundenfälschung jedoch nicht strafbar, solange Sie die gefälschte Urkunde nur zum Spaß und für private Zwecke gebrauchen. Ein erfahrener Anwalt mit dem Schwerpunkt Urkundenfälschung kann deshalb im Detail prüfen, ob in Ihrem individuellen Fall eine Urkundenfälschung vorliegt und anschließend Ihre Rechte gegenüber den Verfolgungsbehörden verteidigen.
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