Unter das Verkehrsstrafrecht fallen Delikte wie Trunkenheit am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben Punkten in Flensburg und einer empfindlichen Geldstrafe drohen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, der Verlust der Fahrerlaubnis und – in schweren Fällen – sogar Gefängnis.
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Er hat das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen. Das ist essenziell, um Vorwürfe zu entkräften, noch bevor es zum Strafprozess kommt. Müssen Sie vor Gericht, entwickelt er eine Verteidigungsstrategie, um einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe zu erzielen. Es gilt schnell zu handeln, denn für den Einspruch bleiben Ihnen nur 2 Wochen Zeit.
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