2017 endeten laut Statistischem Bundesamt 20 % der vorm Amtsgericht ausgetragenen Zivilprozesse mit einem Versäumnisurteil. Weil eine Partei nicht zum Gerichtstermin erschienen ist, sich nicht geäußert hat oder trotz Anwaltszwangs ohne Anwalt auftrat, fällte das Gericht ein sofort vollstreckbares Urteil. Oft hätte es anders entschieden, wenn es alle Argumente gekannt hätte.
Gibt es gute Gründe gegen das Urteil, können Sie binnen 2 Wochen Einspruch einlegen. Indem Sie den Sachverhalt genau schildern und begründen, neue Beweise vorlegen und Zeugen benennen, können Sie die Vorwürfe entkräften und ein positiveres Urteil erreichen.
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