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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Claudia S.

Es hat alles perfekt - innerhalb eines halben Tages - geklappt. Information war zweckdienlich und auf meine Belange wurde vollinhaltlich eingegangen - Danke!

5,00 von 5 Sternen
Erik B.

Sehr sehr nettes und ausführliches Gespräch für den kurzen Zeitraum. Das wird mir im Hinterkopf bleiben. Danke für den tollen Service.

4,60 von 5 Sternen
Riman H.

Obwohl es zu keiner weiteren Beauftragung kommen konnte, hat Herr Walberer sich Zeit genommen und meine Fragen ausführlich beantwortet.

5,00 von 5 Sternen
Hans-Peter S.

Herr Siegel war sehr fokussiert, er hat mein Problem sofort verstanden (obwohl laienhaft formuliert) und die genau passende Antwort gegeben.

5,00 von 5 Sternen
Alexander G.

Sehr kompetenter und dabei freundlicher Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, der mir bei einem komplexen rechtlichen Sachverhalt mit seiner Expertise sehr behilflich war. Ich kann Herrn Dr. Siegel jedem Rechtssuchenden auf diesem Gebiet uneingeschränkt weiterempfehlen und werde mich sehr gern wieder an ihn wenden, falls ich einen Rechtsrat benötige. Vielen Dank, Herr Dr. Siegel.

4,80 von 5 Sternen
Philipp B.

Sehr schnelle und hilfreiche Erstantwort. Man kennt sich rasch aus und bekommt konkrete Handlungsempfehlungen. Absolut weiterzuempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Haymo K.

Herr Dr. Siegel hat sehr ausführlich unser Problem mit mir besprochen und mir hilfreiche und wertvolle Hinweise für mein weiteres Vorgehen gegeben. Das Gespräch verlief in einer sehr freundlichen und verständnisvollen Atmosphäre.

5,00 von 5 Sternen
Sandra R.

Herr Dr. Siegel hat uns kompetent, freundlich und sehr schnell weiter geholfen. Wir sind absolute Laien, aber Herr Dr. Siegel hat es geschafft uns das Gefühl zu geben, dass wir trotzdem alles richtig gemacht haben. Beim nächsten mal gehen wir in jedem Fall wieder zu ihm!

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Häufig gestellte Fragen

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Unsere Top Partner-Anwälte für VOB

Levente B. Bräuer-Nagy
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Was regelt die VOB?

Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist kein Gesetz, sondern ein von den Beteiligten im Bauwesen erarbeitetes Regelwerk. Die Vorschriften der VOB sind z. B. die Basis für Bauverträge – quasi die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. AGB speziell für Bauverträge.

Die VOB regelt aber noch mehr. Sie umfasst 3 Teile mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (DIN 1960) – relevant für öffentliche Bauaufträge.
  • VOB/B: Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) – relevant für öffentliche Bauprojekte und private Bauherren.
  • VOB/C: Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Vorschriften zur technischen Qualität und Abrechnung der Bauleistungen.

Für Bauunternehmer: Richtig reagieren bei Verstoß gegen die VOB

Öffentliche Bauaufträge müssen gemäß der VOB/A vergeben werden. Jeder Bauunternehmer soll im Vergabeverfahren die gleichen Chancen haben, den Bauauftrag zu bekommen – und der Bauvertrag muss bestimmten Vorgaben entsprechen. So schützt die VOB Bauunternehmer vor einem unfairen Wettbewerb bei der Ausschreibung und der unberechtigten Vergabe von Bauaufträgen an Konkurrenten.

Vermuten Bauunternehmer einen Verstoß gegen die VOB im Vergabeverfahren und damit die Benachteiligung gegenüber Konkurrenten oder einen ungültigen Bauvertrag, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt VOB helfen

Denn Bauunternehmer müssen bei einem VOB/A-Verstoß schnell reagieren. Innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschreibung müssen sie bei der Vergabekammer einen Antrag einreichen, um das Vergabeverfahren prüfen zu lassen. Entscheidend ist, dass sie umfassend begründen können, warum das Verfahren unzulässig ist.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt VOB kennt die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge genau und kann Bauunternehmer dabei unterstützen, Verfahrensfehler eindeutig nachzuweisen – und damit die erneute Ausschreibung des Bauprojektes zu erreichen.

Für Privatpersonen: VOB als Teil des Bauvertrages prüfen lassen

Der Bauvertrag ist die Grundlage für jedes Bauprojekt. Entscheidend für einen reibungslose Bauphase sind feste Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Bauherren und Bauunternehmern. Das Besondere beim Bauvertrag: Bauherren können selbst entscheiden, ob die Regelungen des BGB oder der VOB gelten sollen.

Bauvertrag gemäß VOB vs. BGB: Was sind die Bedingungen für Bauherren?

Regelung

Bauvertrag nach VOB

Bauvertrag nach BGB

Bezahlung des Hauses

Etappenweise

Bei der Abnahme

Rechnungsstellung

Schriftliche Rechnung

Automatische Zahlung

Verjährung bei Mängeln

Nach 4 Jahren

Nach 5 Jahren

Nachträgliche Änderungen

Möglich

Nicht möglich

Soll die VOB Vertragsgrundlage sein, muss das im Bauvertrag explizit vereinbart werden. Achtung: Bei Bauverträgen für private Bauprojekte reicht der bloße Hinweis auf die VOB nicht aus. Die VOB muss Bau-Laien ausgehändigt werden – also allen Personen, die nicht regulär durch z. B. ihren Bau- oder Handwerksberuf über die Regelungen informiert sind.

Das OLG Saarbrücken hat entschieden: Bei VOB-Bauverträgen mit bauunerfahrenem Auftraggeber muss der Bauunternehmer dem privaten Bauherren bei Vertragsschluss den vollständigen VOB-Text vorlegen. Alternativ muss der Architekt des Bauherren direkt am Vertragsabschluss beteiligt sein. Wichtig: Der Architekt muss dem Bauherren dann die VOB vor Vertragsabschluss und Baubeginn übergeben. Der Bauvertrag darf nicht einfach ohne Kenntnis der VOB geschlossen werden (Az.: 8 U 627/04).

Ein Anwalt mit Schwerpunkt VOB kann den Bauvertrag vorab prüfen und sicherstellen, dass die Vertragsbedingungen korrekt sind und Bauherren alle Informationen zur VOB haben, die ihnen zum Schutz ihrer Verbraucherrechte und für ein faires Vertragsverhältnis zustehen.

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Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Baurecht und Architektenrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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