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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Christian H.

Sehr freundlicher Erstkontakt. Ich habe eine sehr ausführliche Einschätzung sowie klare Handlungsoptionen erhalten. Vielen Dank dafür.

5,00 von 5 Sternen
Michelle K.

Herr Lackner hat alle Fragen sehr ausführlich beantwortet und sich ausreichend Zeit genommen um die Sachlage nachvollziehen zu können. Wirklich empfehlenswert.

4,80 von 5 Sternen
Sylvia van der W.

Sehr schnelle Rückmeldung! Leider wenig Aussicht auf Erfolg bei rechtlichen Schritten gegen Reiserücktrittsversicherung. Herr Ahmadi hat dennoch Hilfe angeboten zur Unterstützung bei außergerichtlicher Einigung. Der Streitwert (maximale Kostenübernahme der Reiserücktrittsversicherung) liegt bei 5000 €. Aber wir geben besser auf.

5,00 von 5 Sternen
Heinz H.

Herr Mag. Hierz hat mich zeitnah kontaktiert und mich hinsichtlich meiner Fragestellung kompetent beraten. Klare Weiterempfehlung!

5,00 von 5 Sternen
Andrea R.

Herr Siegel hat mich sehr gründlich und ausführlich über meinen Rechtsfall aufgeklärt und beraten. Auch wenn mir das Ergebnis nicht gefällt, so weiß ich nun endlich, woran ich bin und welche Möglichkeiten ich noch habe. Vielen Dank für Ihre sehr kompetente Beratung.

5,00 von 5 Sternen
Madeline M.

Würde ich sofort weiterempfehlen, sehr nett geht auch auf alle Fragen sehr genau ein, nimmt sich wirklich Zeit! Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Patrick W.

Danke für die Vertragsprüfung sowie Ihre Einschätzung! Es hat mir letztlich auch ein beruhigtes Gefühl beim Überzeichnen gegeben! Top!

5,00 von 5 Sternen
Dominik E.

Herr Probstmaier nahm sich genügend Zeit und hat überaus freundlich und kompetent meine Fragen beantwortet! Ich kann ihn defenitiv weiter empfehlen!

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Bewertung
4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.

Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://www.advocado.de/anliegen-schildern/

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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

Unsere Top Partner-Anwälte für VOB

Wolfgang Probstmeier
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Milad Ahmadi
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Thomas Walberer
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Levente B. Bräuer-Nagy
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Rechtsanwältin
Philipp Holzapfel
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Lukasz Kuniewski
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Rechtsanwalt

Was regelt die VOB?

Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist kein Gesetz, sondern ein von den Beteiligten im Bauwesen erarbeitetes Regelwerk. Die Vorschriften der VOB sind z. B. die Basis für Bauverträge – quasi die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. AGB speziell für Bauverträge.

Die VOB regelt aber noch mehr. Sie umfasst 3 Teile mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (DIN 1960) – relevant für öffentliche Bauaufträge.
  • VOB/B: Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) – relevant für öffentliche Bauprojekte und private Bauherren.
  • VOB/C: Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Vorschriften zur technischen Qualität und Abrechnung der Bauleistungen.

Für Bauunternehmer: Richtig reagieren bei Verstoß gegen die VOB

Öffentliche Bauaufträge müssen gemäß der VOB/A vergeben werden. Jeder Bauunternehmer soll im Vergabeverfahren die gleichen Chancen haben, den Bauauftrag zu bekommen – und der Bauvertrag muss bestimmten Vorgaben entsprechen. So schützt die VOB Bauunternehmer vor einem unfairen Wettbewerb bei der Ausschreibung und der unberechtigten Vergabe von Bauaufträgen an Konkurrenten.

Vermuten Bauunternehmer einen Verstoß gegen die VOB im Vergabeverfahren und damit die Benachteiligung gegenüber Konkurrenten oder einen ungültigen Bauvertrag, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt VOB helfen

Denn Bauunternehmer müssen bei einem VOB/A-Verstoß schnell reagieren. Innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschreibung müssen sie bei der Vergabekammer einen Antrag einreichen, um das Vergabeverfahren prüfen zu lassen. Entscheidend ist, dass sie umfassend begründen können, warum das Verfahren unzulässig ist.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt VOB kennt die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge genau und kann Bauunternehmer dabei unterstützen, Verfahrensfehler eindeutig nachzuweisen – und damit die erneute Ausschreibung des Bauprojektes zu erreichen.

Für Privatpersonen: VOB als Teil des Bauvertrages prüfen lassen

Der Bauvertrag ist die Grundlage für jedes Bauprojekt. Entscheidend für einen reibungslose Bauphase sind feste Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Bauherren und Bauunternehmern. Das Besondere beim Bauvertrag: Bauherren können selbst entscheiden, ob die Regelungen des BGB oder der VOB gelten sollen.

Bauvertrag gemäß VOB vs. BGB: Was sind die Bedingungen für Bauherren?

Regelung

Bauvertrag nach VOB

Bauvertrag nach BGB

Bezahlung des Hauses

Etappenweise

Bei der Abnahme

Rechnungsstellung

Schriftliche Rechnung

Automatische Zahlung

Verjährung bei Mängeln

Nach 4 Jahren

Nach 5 Jahren

Nachträgliche Änderungen

Möglich

Nicht möglich

Soll die VOB Vertragsgrundlage sein, muss das im Bauvertrag explizit vereinbart werden. Achtung: Bei Bauverträgen für private Bauprojekte reicht der bloße Hinweis auf die VOB nicht aus. Die VOB muss Bau-Laien ausgehändigt werden – also allen Personen, die nicht regulär durch z. B. ihren Bau- oder Handwerksberuf über die Regelungen informiert sind.

Das OLG Saarbrücken hat entschieden: Bei VOB-Bauverträgen mit bauunerfahrenem Auftraggeber muss der Bauunternehmer dem privaten Bauherren bei Vertragsschluss den vollständigen VOB-Text vorlegen. Alternativ muss der Architekt des Bauherren direkt am Vertragsabschluss beteiligt sein. Wichtig: Der Architekt muss dem Bauherren dann die VOB vor Vertragsabschluss und Baubeginn übergeben. Der Bauvertrag darf nicht einfach ohne Kenntnis der VOB geschlossen werden (Az.: 8 U 627/04).

Ein Anwalt mit Schwerpunkt VOB kann den Bauvertrag vorab prüfen und sicherstellen, dass die Vertragsbedingungen korrekt sind und Bauherren alle Informationen zur VOB haben, die ihnen zum Schutz ihrer Verbraucherrechte und für ein faires Vertragsverhältnis zustehen.

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