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  • Beratung für Bauherren zu den VOB-Regelungen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Belinda B.

Ich bin sehr zufrieden, da ich sehr schnell eine Rückantwort und dazu sehr viele hilfreiche Informationen erhalten habe.

5,00 von 5 Sternen
Marc D.

Ich hatte heute ein sehr gutes und informatives Gespräch mit dem Herrn Siegel führen dürfen und bin sehr froh, die Rechtslage nun besser einschätzen zu können. Ich kann diesen Anwalt nur wärmstens weiterempfehlen. Sehr kompetent und nett. Er nimmt sich die Zeit, die man als Laie auch braucht, um Sachverhalte in seinen eigenen Worten erklären zu können.

5,00 von 5 Sternen
Alexander G.

Sehr kompetenter und dabei freundlicher Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, der mir bei einem komplexen rechtlichen Sachverhalt mit seiner Expertise sehr behilflich war. Ich kann Herrn Dr. Siegel jedem Rechtssuchenden auf diesem Gebiet uneingeschränkt weiterempfehlen und werde mich sehr gern wieder an ihn wenden, falls ich einen Rechtsrat benötige. Vielen Dank, Herr Dr. Siegel.

5,00 von 5 Sternen
Sunday Kevin K.

Sehr nett und sachlich.Alles so einfach erklärt dass Mann sofort versteht.Herr Nagy ist wirklich kompetent und professionell.Ich bin sehr sehr zufrieden.

5,00 von 5 Sternen
Ilona B.

Abgesehen von der sehr schnellen Bearbeitung meiner Anfrage wirkt Herr Dr. Siegel sehr kompetent! Ich konnte meine Fragen umfassend stellen. Ich fühle mich jetzt in meinem Nachbarschaftsstreit sicherer und kann entsprechend meiner bestätigten Vermutung aktiv werden. Vielen Dank!

4,80 von 5 Sternen
Leopold R.

Super Beratung. Es kam keine Beauftragung zustande, trotzdem hat sich Herr Walberer ausführlich Zeit genommen und ist mit mir alle Optionen durchgegangen.

5,00 von 5 Sternen
Adrian K.

Wirklich ein top Anwalt. Er hat auf meine Anfrage schnell geantwortet, persönlich angerufen und mir alles ausführlich erklärt obwohl klar war, dass ich seine Dienste eher nicht in Anspruch nehmen würde. Was ich dann auch, auf Grund seiner Erläuterungen, nicht tat. Das man sich trotzdem die Zeit für ein Telefonat nimmt fand ich sehr nobel. Daher hier nochmals vielen lieben Dank dafür!

5,00 von 5 Sternen
Bülent K.

Herr Dr. Siegel hat mich sogar angerufen, um mein Sachverhalt zu erklären. Ich war mit seiner Erklärung sehr zufrieden. Ich werde ihn bei nächster Gelegenheit in Anspruch nehmen und weiter empfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.

Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://app.advocado.de/anliegen-schildern/

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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

Unsere Top Partner-Anwälte für VOB

Erich Hierz
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Was regelt die VOB?

Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist kein Gesetz, sondern ein von den Beteiligten im Bauwesen erarbeitetes Regelwerk. Die Vorschriften der VOB sind z. B. die Basis für Bauverträge – quasi die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. AGB speziell für Bauverträge.

Die VOB regelt aber noch mehr. Sie umfasst 3 Teile mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (DIN 1960) – relevant für öffentliche Bauaufträge.
  • VOB/B: Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) – relevant für öffentliche Bauprojekte und private Bauherren.
  • VOB/C: Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Vorschriften zur technischen Qualität und Abrechnung der Bauleistungen.

Für Bauunternehmer: Richtig reagieren bei Verstoß gegen die VOB

Öffentliche Bauaufträge müssen gemäß der VOB/A vergeben werden. Jeder Bauunternehmer soll im Vergabeverfahren die gleichen Chancen haben, den Bauauftrag zu bekommen – und der Bauvertrag muss bestimmten Vorgaben entsprechen. So schützt die VOB Bauunternehmer vor einem unfairen Wettbewerb bei der Ausschreibung und der unberechtigten Vergabe von Bauaufträgen an Konkurrenten.

Vermuten Bauunternehmer einen Verstoß gegen die VOB im Vergabeverfahren und damit die Benachteiligung gegenüber Konkurrenten oder einen ungültigen Bauvertrag, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt VOB helfen

Denn Bauunternehmer müssen bei einem VOB/A-Verstoß schnell reagieren. Innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschreibung müssen sie bei der Vergabekammer einen Antrag einreichen, um das Vergabeverfahren prüfen zu lassen. Entscheidend ist, dass sie umfassend begründen können, warum das Verfahren unzulässig ist.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt VOB kennt die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge genau und kann Bauunternehmer dabei unterstützen, Verfahrensfehler eindeutig nachzuweisen – und damit die erneute Ausschreibung des Bauprojektes zu erreichen.

Für Privatpersonen: VOB als Teil des Bauvertrages prüfen lassen

Der Bauvertrag ist die Grundlage für jedes Bauprojekt. Entscheidend für einen reibungslose Bauphase sind feste Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Bauherren und Bauunternehmern. Das Besondere beim Bauvertrag: Bauherren können selbst entscheiden, ob die Regelungen des BGB oder der VOB gelten sollen.

Bauvertrag gemäß VOB vs. BGB: Was sind die Bedingungen für Bauherren?

Regelung

Bauvertrag nach VOB

Bauvertrag nach BGB

Bezahlung des Hauses

Etappenweise

Bei der Abnahme

Rechnungsstellung

Schriftliche Rechnung

Automatische Zahlung

Verjährung bei Mängeln

Nach 4 Jahren

Nach 5 Jahren

Nachträgliche Änderungen

Möglich

Nicht möglich

Soll die VOB Vertragsgrundlage sein, muss das im Bauvertrag explizit vereinbart werden. Achtung: Bei Bauverträgen für private Bauprojekte reicht der bloße Hinweis auf die VOB nicht aus. Die VOB muss Bau-Laien ausgehändigt werden – also allen Personen, die nicht regulär durch z. B. ihren Bau- oder Handwerksberuf über die Regelungen informiert sind.

Das OLG Saarbrücken hat entschieden: Bei VOB-Bauverträgen mit bauunerfahrenem Auftraggeber muss der Bauunternehmer dem privaten Bauherren bei Vertragsschluss den vollständigen VOB-Text vorlegen. Alternativ muss der Architekt des Bauherren direkt am Vertragsabschluss beteiligt sein. Wichtig: Der Architekt muss dem Bauherren dann die VOB vor Vertragsabschluss und Baubeginn übergeben. Der Bauvertrag darf nicht einfach ohne Kenntnis der VOB geschlossen werden (Az.: 8 U 627/04).

Ein Anwalt mit Schwerpunkt VOB kann den Bauvertrag vorab prüfen und sicherstellen, dass die Vertragsbedingungen korrekt sind und Bauherren alle Informationen zur VOB haben, die ihnen zum Schutz ihrer Verbraucherrechte und für ein faires Vertragsverhältnis zustehen.

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