Gesellschaftern, Geschäftsführern, Handelsvertretern oder anderen Arbeitnehmern mit detailliertem Einblick in Betriebsinterna erteilt der Arbeitgeber ein Wettbewerbsverbot. Damit ist es ihnen untersagt, nach Ende des Arbeitsverhältnisses für die Konkurrenz zu arbeiten. Für diese Einschränkung muss der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung zahlen.
Damit das Wettbewerbsverbot Sie nicht zu stark einschränkt, kann es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Ist das Wettbewerbsverbot zu weit gefasst, die Entschädigung zu gering bemessen oder die Dauer zu lang, ist die Klausel rechtswidrig. Ein Anwalt kann rechtswidrige Klauseln zum Wettbewerbsverbot identifizieren, bei Konflikten mit dem Arbeitgeber vermitteln und auf angemessene Karenzzahlung sowie faire Vertragskonditionen hinwirken.
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