Schließen Sie einen Kaufvertrag ab, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Verkäufer muss Sie umfassend über Ihr Widerrufsrecht aufklären. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, dürfen Sie den Vertrag auch nach Fristablauf rückgängig machen. Akzeptiert z. B. die Bank den Widerruf eines Darlehens nicht, können Sie einen Widerspruch einlegen oder klagen, um die Vertragsauflösung zu erreichen.
Es kann sich lohnen, den Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Er weiß, wann eine Widerrufsbelehrung angreifbar ist. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann er Ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen vertreten und auf die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts hinwirken. So haben Sie die Chance auf Rückabwicklung des Vertrages.
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