Ob Mahnbescheid, Unterlassungserklärung, Klage oder abgelehnter Antrag auf Leistungsübernahme bei der Versicherung. Stellen Dritte zu Unrecht Forderungen oder lehnen Versicherungen unberechtigt Zahlungen ab, dürfen Sie Widerspruch dagegen erheben. Um Ihr Recht durchzusetzen, sollte die Begründung einwandfrei sein.
Den Widerspruch können Sie selbstständig einreichen. Da Sie sich gegen Forderungen Dritter verteidigen oder einwandfrei belegen müssen, dass Ihnen eine Leistung zusteht, kann es sich lohnen, einen Anwalt für den Widerspruch hinzuzuziehen. Er prüft Ihren Fall und sorgt für eine stichhaltige Widerspruchsbegründung. Damit verhindert er ein langwieriges Klageverfahren.
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