„Made in Germany“ steht weltweit für einen hohen Qualitätsstandard, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit. Deutsche Maschinen, Autos und chemische Erzeugnisse werden deswegen ins Ausland exportiert. Laut Darstellungen des Zolls überwachen ca. 39.000 Zollbeamte den grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Das Zollrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren für Unternehmen und Privatpersonen, verhindert Schmuggel sowie Produktpiraterie und ahndet Verstöße strafrechtlich.
Waren können innerhalb des europäischen Binnenmarktes in der Regel ohne Einschränkungen befördert werden. Das Außenwirtschaftsrecht regelt dabei den Wirtschaftsverkehr mit anderen Staaten unter Berücksichtigung der erhöhten Sicherheitsanforderungen und der aktuellen Wirtschafts- und Handelspolitik.
Bei der Abwicklung von Importen und Exporten haben Unternehmer zahlreiche Pflichten. Passieren Waren die Grenzen der EU, sind zusätzlich internationale Zollvorschriften zu beachten. Je nach Zweck und Zielland müssen Unternehmer die Waren beim Zoll anmelden.
In persönlichen Kontakt mit dem Zoll kommen Privatpersonen vor allem auf internationalen Flugreisen. Um die Einfuhr illegaler Substanzen, aber auch steuerpflichtiger Waren wie z. B. Elektrogeräte zu überwachen, kontrolliert der Zoll Flugreisende gezielt nach der Landung in Deutschland. Dabei gilt eine Reisefreimenge von 430 Euro pro Person.
Überschreiten Reisende diese Freimenge, sind Einfuhrabgaben und ggf. Verbrauchssteuer in Deutschland zu zahlen. Wer besonders viele anmeldepflichtige Waren bei sich trägt, macht sich außerdem der Steuerhehlerei verdächtig und kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Das Zollstrafrecht mit seinen strengen Regelungen und internationale Einfuhrverbote fördern Zollvergehen. Typische Fälle sind Hinterziehung von Einfuhrabgaben, falsche Angaben zu abgabepflichtigen Gegenständen, Schmuggel im Reiseverkehr oder Nichtanmeldung von Bargeld.
Neben Geldstrafen und Haftstrafen drohen im Zollstrafverfahren hohe Unternehmensgeldbußen, Gewerbeuntersagungen oder Durchsuchungen von Wohnungen oder Betriebsstätten.
Wird ein zollstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, können Betroffene sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen und einen Anwalt für Zollrecht kontaktieren. Der Anwalt kann die Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden übernehmen, Akteneinsicht nehmen und auf dieser Grundlage eine umfassende Verteidigungsstrategie erarbeiten, mit der er die Anschuldigungen des Zolls entkräftet.
Ein erfahrener Anwalt für Zollrecht kennt alle zollrechtlichen Bestimmungen und kann gewährleisten, dass Ihr Unternehmen alle wichtigen Anforderungen beim Im- und Export von Waren und die Deklarationspflichten erfüllt.In einem Bußgeldverfahren oder zollstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann der Anwalt überprüfen, ob die Zollbehörde ihre Kontrolle ordnungsgemäß durchgeführt und alle zollrechtlichen Bestimmungen erfüllt hat. Mit einer stichhaltigen Begründung kann er Staatsanwaltschaft oder Gericht überzeugen, die Anschuldigungen fallen zu lassen und das Verfahren einzustellen.
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