Laut Statista lassen sich jedes Jahr etwa 150.000 Ehepaare scheiden. Bei einer Scheidung ist das gemeinsame Vermögen unter den Eheleuten gerecht aufzuteilen: Sorgt beispielsweise die Ehefrau für die Kinder, häuft ihr Mann gegebenenfalls mehr Vermögen an. Damit übersteigt der Zugewinn des Mannes den seiner Frau. Ihr steht deshalb die Hälfte seines Zugewinns als Ausgleichsforderung zu.
Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist komplex und erfolgt nur auf Antrag beim Familiengericht. Um eine gerichtliche Klärung zu vermeiden, ist Kompromissbereitschaft notwendig. Sind die Fronten zwischen den Eheleuten infolge der Trennung verhärtet, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Zugewinnausgleich die Elemente der Mediation nutzen, um eine nachhaltige Lösung im Interesse aller Beteiligten zu finden.
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