2018 gab es über 3,4 Millionen Unternehmen in Deutschland, die durch die Bestimmungen des Handels- und Gesellschaftsrecht umfangreiche Verpflichtungen und Rechte haben. So kann jedes Unternehmen frei über Vertragspartner entscheiden, Gesellschafter oder Aufsichtsräte einsetzen und sogar die eigene Rechtsform ändern. Missbraucht jedoch eine Unternehmensführung diese Freiheit, kommt es im schlimmsten Fall zur Liquidation oder Insolvenz.
Bei rechtlichen Unsicherheiten lohnt sich deshalb stets die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie erhalten einen kompetenten Ansprechpartner, der neben einer beratenden Funktion auch juristische Schritte für Sie einleiten kann.
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