AGB erstellen lassen – schnell, rechtssicher & vom Anwalt

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Keine aufwendige Suche oder langes Warten auf Kanzleitermine. Sie schildern Ihr Anliegen einfach online und der passende advocado Partner-Anwalt meldet sich innerhalb von zwei Stunden bei Ihnen (Mo.-Fr. 9-18 Uhr).

In einer kostenlosen Ersteinschätzung bespricht der Anwalt Ihr Anliegen mit Ihnen und erläutert Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Sie können jederzeit und von überall auf Ihren Online-Kundenbereich zugreifen. Hier verwalten Sie mit wenigen Mausklicks alle Dokumente, kommunizieren per Nachricht oder Videochat mit Ihrem Anwalt und sehen den Status Ihres Falls.

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AGB erstellen lassen
AGB erstellen lassen vom Focus-Money Testsieger

Sie möchten rechtssichere und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte AGB erstellen lassen? advocado findet die Lösung für Sie:

  • Partner-Anwälte für AGB-Recht
  • kostenlose Ersteinschätzung
  • Angebot zum Festpreis
  • schneller Kontakt
  • rechtsgültige AGB mit Anwaltshaftung

advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose AGB-Ersteinschätzung.

Unsere Auszeichnungen und Förderungen:

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Warum von einem Anwalt AGB erstellen lassen?

  • Abmahnschutz
    Bereits kleinste Fehler in den AGB können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Ein Anwalt kennt hier alle Risiken.
  • Kostensicherheit
    Ein Anwalt haftet für die Rechtssicherheit Ihrer AGB – so können Sie sich und Ihr Unternehmen gegen hohe Kosten absichern.
  • Rechtssicherheit
    Von einem Anwalt erstellte AGB sind präzise auf Ihr Geschäftsmodell und Ihre Wünsche abgestimmt – so besitzt jede Klausel die volle Rechtsgültigkeit.
40
der befragten Online-Händler erhielten mind. eine Abmahnung
1.790
werden im Schnitt pro Abmahnung fällig – oft wird mehrfach abgemahnt
47
der Händler halten Abmahnungen für existenzgefährdend

Individuelle Angebote zum Festpreis

Damit Ihre AGB rechtssicher und wirksam sind, werden sie individuell für Sie erstellt und vollständig an Ihr Geschäftsmodell angepasst – von der ersten Klausel an.

Die Kosten für die Erstellung richten sich dabei nach dem benötigten Umfang Ihrer AGB. Eine exakte Berechnung des Preises kann daher erst nach dem Erhalt Ihrer unverbindlichen Anfrage erfolgen.

In einer anschließenden, kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie vom advocado Partner-Anwalt ein unverbindliches Angebot zum Festpreis – Sie entscheiden selbst, ob Sie den Anwalt beauftragen.

375.000
zufriedene Kunden
5.000
bereits beratene Unternehmen
100
kostenlose Ersteinschätzung

Welche Vorteile bietet advocado?

Erfahrene Partner-Anwälte

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Wir legen Wert auf höchste Expertise unserer Partner-Anwälte. Ein erfahrener Spezialist erstellt Ihre individuellen AGB.

kostenfreie Ersteinschätzung

Kostenlose Ersteinschätzung
Noch vor Beauftragung erhalten Sie eine unverbindliche Beratung von einem Partner-Anwalt für AGB-Recht.

Schutz vor Abmahnungen

Schutz vor Abmahnungen
Unser Partner-Anwalt haftet für die korrekte Erstellung Ihrer AGB und übernimmt die volle Verantwortung.

Transparenz

Transparenz
Unser Partner-Anwalt gibt Ihnen noch vor Beauftragung einen genauen Überblick über alle Leistungen und Kosten zum Festpreis.

Schneller Kontakt

Schneller Kontakt
Sie schildern uns Ihr Anliegen und wir finden den passenden Anwalt für Sie. Unser Partner-Anwalt für AGB-Recht ruft Sie innerhalb von 2 Stunden Information zurück (Mo.Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr).

Besonderer Datenschutz

Besonderer Datenschutz
Wir halten uns an die gesetzliche Schweigepflicht und sichern Ihre Daten zusätzlich nach Bankenstandard.

In 4 einfachen Schritten rechtssichere AGB erstellen lassen

1. Stellen Sie Ihre unverbindliche Anfrage

 

2. Kostenlose Ersteinschätzung vor Beauftragung

  • Unser Partner-Anwalt kontaktiert Sie umgehend (Mo.–Fr. von 09:00–18:00 Uhr) für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
  • Er informiert Sie über die individuellen rechtlichen Anforderungen für Ihr Geschäftsmodell und klärt Sie über Kosten, Ablauf und Dauer auf.

 

3. Ihr unverbindliches Angebot zur AGB-Erstellung

  • Sie erhalten ein auf Ihre individuellen rechtlichen Anforderungen und Wünsche abgestimmtes Angebot.
  • Volle Transparenz dank detaillierter Leistungsbeschreibung und Festpreis.

 

4. Erstellung Ihrer AGB durch einen spezialisierten Anwalt

  • Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt erstellt die zu Ihrem Geschäftsmodell und Wünschen passenden AGB.
  • Der Anwalt haftet für die Rechtsgültigkeit der AGB zum Zeitpunkt der Erstellung.
1. Stellen Sie Ihre unverbindliche Anfrage
  • Sagen Sie uns, für welches Geschäftsmodell Sie AGB erstellen lassen möchten und was Ihnen dabei wichtig ist.
  • Relevante Dokumente können Sie in unserem verschlüsselten System sicher hochladen.

 

2. Kostenlose Ersteinschätzung vor Beauftragung
  • Unser Partner-Anwalt kontaktiert Sie umgehend (Mo.–Fr. von 09:00–18:00 Uhr) für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
  • Er informiert Sie über die individuellen rechtlichen Anforderungen für Ihr Geschäftsmodell und klärt Sie über Kosten, Ablauf und Dauer auf.

 

3. Ihr unverbindliches Angebot zur AGB-Erstellung
  • Sie erhalten ein auf Ihre individuellen rechtlichen Anforderungen und Wünsche abgestimmtes Angebot.
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4. Erstellung Ihrer AGB durch einen spezialisierten Anwalt
  • Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt erstellt die zu Ihrem Geschäftsmodell und Wünschen passenden AGB.
  • Der Anwalt haftet für die Rechtsgültigkeit der AGB zum Zeitpunkt der Erstellung.

 

 

Unsere Leistung im Überblick

  • Rechtssichere Erstellung Ihrer AGB durch einen Partner-Anwalt für AGB-Recht – zum Festpreis. Ihren individuellen Leistung- und Kostenplan erhalten Sie noch vor Beauftragung direkt vom Anwalt.
  • Kostenlose & unverbindliche Ersteinschätzung mit Ihrem Anwalt – so ist noch vor der Beauftragung klar, was für Ihre individuellen AGB wichtig ist.
  • Anpassung der AGB an Ihre individuellen Wünsche.
  • Der Anwalt haftet für die Rechtsgültigkeit Ihrer AGB zum Zeitpunkt der Erstellung. So sind Sie sicher vor Abmahnungen wegen fehlerhafter AGB geschützt.
  • Flexible & schnelle Kommunikation mit Ihrem Anwalt – bspw. per Telefon, Videoberatung, Chat oder vor Ort in einer unserer Partner-Kanzleien.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Erstellung von AGB

Die AGB regeln die Vertragsbedingungen Ihres Geschäftes und erfüllen gesetzliche Informationspflichten gegenüber dem Vertragspartner.

Liegen keine AGB vor, gelten die gesetzlichen Regelungen z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB). Über AGB können Unternehmer aber die gesetzlichen Regelungen zu ihren Gunsten anpassen.

Nein, AGB zu haben, ist keine Pflicht. Allerdings unterliegen Unternehmen, die Fernabsatzgeschäfte und Geschäfte außerhalb der Geschäftsräume machen, nach § 312d BGB einer Informationspflicht – über AGB können sie dieser Verpflichtung unkompliziert nachkommen.

Schreiben Sie Ihre AGB selbst, riskieren Sie bei Fehlern eine Abmahnung: Muster und Vorlagen aus dem Internet können veraltet und damit unwirksam sein. Per Copy & Paste ohne Erlaubnis fremde AGB zu verwenden, ist ein Urheberrechtsverstoß.

Je nach Fall sind die Kosten für Abmahnungen verschieden. Im Online-Handel schlagen sie jedoch mit durchschnittlich 1.790 € zu Buche. Wird darüber hinaus mehrfach abgemahnt, können die Folgekosten um einiges höher ausfallen.

Quelle: Trusted Shops Studie „Abmahnungen im Online-Handel 2020“.

Die Kosten richten sich nach dem konkreten Aufwand im Rahmen der Erstellung von AGB, der je nach Geschäftsmodell z. T. sehr stark variieren kann.

Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung kann ein advocado Partner-Anwalt auf Grundlage Ihrer Angaben über die Kosten informieren. Gern werden diese übersichtlich und transparent in einem Festpreis-Angebot zusammengefasst.

Weil das AGB-Recht äußerst komplex ist und schnell gravierende Fehler entstehen können, die zur Unwirksamkeit führen und teure Abmahnungen nach sich ziehen können, sollte man AGB vom Anwalt erstellen lassen.

In den meisten Fällen reichen generierte oder Muster-AGB nicht aus, da sie nicht den hohen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die an die AGB gestellt werden.

Werden von anderen Anbietern AGB kopiert, können zusätzlich Urheberrechtsverstöße entstehen. In beiden Fällen sind teure Abmahnungen möglich.

Sollte es zu einem Fehler bei der Erstellung der AGB kommen, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Anwalts ggf. entstehende Kosten. So sind unsere Kunden sicher vor Abmahnungen geschützt.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese bei der Schilderung Ihrer Rechtsfrage angeben. Gern stellen wir eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Die Dauer der Erstellung von AGB richtet sich nach den individuellen Unternehmensanforderungen und der jeweiligen Rechtslage. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie, wie schnell Ihre AGB erstellt werden können.

Sobald alle Informationen und Dokumente beim Anwalt eingegangen sind, erhalten Sie innerhalb von 3 bis 14 Tagen den Entwurf Ihrer AGB. Anschließend können etwaige Änderungswünsche besprochen und umgesetzt werden.

Bei uns herrscht anwaltliche Schweigepflicht:

Für uns gilt die gesetzlich vorgeschriebene anwaltliche Schweigepflicht. Dies gilt nicht nur für Ihr gesprochenes oder geschriebenes Wort, sondern auch für alle Dokumente, die Sie zur Verfügung stellen.

Überlegene Sicherheit durch Technologie:

Unser Kundenbereich ist nach Bankenstandard verschlüsselt. Alle Server stehen in Deutschland. Ihre Daten und Dokumente werden durch eine 256-Bit-AES-Verschlüsselung geschützt. Wichtig: Kommunizieren Sie ausschließlich über unser gesichertes System, da bei der Verwendung von E-Mails o. ä. Ihre Daten mitgelesen werden können.

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Ratgeberartikel: AGB erstellen lassen – das ist zu beachten

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt.

Gilt, wenn …

  • Sie schließen viele gleichartige Verträge (z. B. Onlineshop, Abo, Agenturleistung, Plattformmodell).
  • Sie nutzen Standardregeln statt jedes Detail einzeln auszuhandeln.
  • Ihre Bedingungen werden einseitig vorgegeben (nicht individuell verhandelt).

Sonderfall (wann allgemeine Infos nicht reichen): Nutzen Sie keine Muster „auf gut Glück“, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • B2C (Verbraucher) plus Online-Vertrieb oder Fernabsatz – hier sind die Anforderungen besonders streng.
  • Internationaler Vertrieb, mehrere Sprachen/Länder, unterschiedliche Rechtsordnungen.
  • Digitale Leistungen / SaaS / Marktplatz- oder Vermittlungsmodelle, bei denen Leistungsumfang, Laufzeiten, Kündigung, Haftung und Nutzungsrechte fein austariert werden müssen.

Wichtigster Zeitpunkt: Spätestens vor dem ersten Vertragsschluss sollten die AGB inhaltlich stehen – und so eingebunden sein, dass sie Vertragsbestandteil werden (sonst helfen die besten Klauseln nicht). Startpunkt ist der Moment, in dem Sie Ihr Angebot live schalten oder erstmals Verträge schließen.

Diese Informationen/Unterlagen braucht man typischerweise:

  • Geschäftsmodell (Ware/Dienstleistung/digital), Zielgruppe B2B oder B2C, Vertriebskanäle (Shop, Plattform, stationär)
  • Ablauf von Bestellung/Beauftragung, Zahlung, Lieferung/Leistungsabnahme, Laufzeiten/Kündigung
  • Besonderheiten: Downloads, Lizenzen, Termine, Teilleistungen, Mitwirkungspflichten, Subunternehmer
  • Bestehende Verträge/Angebote, ggf. Widerrufs- und Informationsprozesse

Häufigster Fehler: AGB werden zwar geschrieben, aber nicht wirksam in den Vertrag einbezogen – oder es wird ein fremdes/unklares Muster übernommen, das nicht zum Geschäftsmodell passt.

Wenn Sie klären möchten, ob ein Muster reicht oder eine individuelle Gestaltung sinnvoll ist: Über advocado können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch eine Partner-Anwältin oder einen Partner-Anwalt anfragen; ob Sie danach beauftragen, entscheiden Sie selbst.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Was sicher ist

  • AGB sind nicht Pflicht – ohne AGB gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regeln, und Sie müssten mehr im Einzelfall aushandeln.
  • Unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln können unwirksam sein – im Zweifel gelten dann gesetzliche Regeln.
  • Individuell ausgehandelte Abreden gehen AGB vor.

Wo es auf den Einzelfall ankommt

  • Welche Klauseln zulässig sind, hängt u. a. davon ab, ob Sie B2B oder B2C arbeiten, wie Ihr Leistungsmodell funktioniert (Ware, Projekt, Abo, digitale Inhalte) und wie Sie Verträge schließen (Shop, Angebot, Plattform).
  • Bei komplexen Geschäftsmodellen (z. B. Plattform/Vermittlung, internationale Kunden, digitale Leistungen) wird die rechtliche Bewertung schnell detailabhängig.
Sie möchten Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen?
Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über alle gesetzlichen Vorgaben, wichtige Klauseln und Kosten.
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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen: Was muss ich wissen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind laut § 305 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorformulierte Vertragsbedingungen, die für alle Kunden gelten. Wer AGB erstellen lässt, braucht nicht mehr jeden Vertrag mit jedem Kunden einzeln aushandeln. Die Zustimmung zu den AGB ist ausreichend, damit ein Vertrag zustande kommt.

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zu Pflichtangaben oder -inhalten für die Erstellung von AGB. Der Verwender kann frei entscheiden, was er regeln möchte. Typisch sind u. a. folgenden Regelungen:

  • Angebots- & Lieferfristen
  • Zahlungsarten
  • Haftungsfragen
  • Verpackungs- & Versandkosten,
  • Eigentumsvorbehalte und der
  • Gerichtsstand (im Fall eines Rechtsstreits)

Aber: Wer AGB erstellen lassen will, muss verschiedene gesetzliche Vorgaben bei der Gestaltung einhalten. Die vorgefertigten Vertragsbedingungen müssen u. a. eindeutig und frei von benachteiligenden Klauseln sein.

2. Muss ich AGB erstellen lassen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung und Erstellung von AGB. Wer darauf verzichtet, muss jeden Vertrag individuell aushandeln. Außerdem greifen dann die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Was spricht für die Erstellung von AGB?

Unternehmen haben gegenüber Verbrauchern zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten (Art. 246a § 1 EGBGB). So sind u. a. die Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise oder Informationspflichten bezüglich Preisangaben vorgeschrieben.

Mit einer Erstellung von AGB lässt sich diesen Pflichten nachkommen – und Privatkunden transparent informieren über die Konditionen des Vertrages sowie ihre Rechte und Pflichten.

Daher kann es sinnvoll sein, für folgende Geschäftsmodelle Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen zu lassen:

  • Online-Shops & Handelsplattformen
  • Shops auf Plattformen wie Amazon oder eBay
  • Ladengeschäfte
  • Immobiliengeschäfte
  • Dienstleister, die Verträge nicht zwingend individuell aushandeln
  • Geschäftsmodelle mit hoher Kunden- oder Nutzerzahl
  • kostenlose Portale, Foren oder Blogs
  • Vermittlungsportale
  • Agenturen
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
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Wann brauche ich keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen lassen?

Für individuell verhandelte Verträge müssen Sie keine Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen. Derartige Verträge sind für gewöhnlich auf die Bedingungen beider Parteien abgestimmt, sodass allgemeine Regelungen – wie bei der Erstellung von AGB üblich – nicht notwendig sind.

Hierzu zählen u. a.

  • Tarifverträge
  • Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Erb-, familien- & gesellschaftliche Verträge

Für Verträge, die ohne komplexe Klauseln allein durch gesetzliche Vorgaben erstellt werden können, ist eine Erstellung von AGB auch nicht notwendig – das kann z. B. bei einfachen Kaufverträgen der Fall sein.

3. Wie muss ich auf AGB hinweisen?

Um bei der Erstellung von AGB sicherzugehen, dass diese auch wirksam sind, müssen diese korrekt in Verträge einbezogen werden. Dafür braucht es einen ausdrücklichen Hinweis auf die vorgefertigten Vertragsbedingungen, einen leichten Zugang zu ihnen und die Möglichkeit zur Zustimmung vor Vertragsabschluss.

Bei der Erstellung von AGB für Onlineshops lässt sich die Möglichkeit zur Zustimmung so umsetzen:

  • Vor Kauf bestätigt der Kunde Kenntnisnahme & Zustimmung mit einem Häkchen.
  • Der Kunde bestätigt mit einem Button vor Kauf.
  • Mit einem Text wird vor Kauf hingewiesen – z. B. mit dem Satz “Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die AGB gelesen haben und akzeptieren.”

Bei Verträgen, die nicht online zustande kommen, sind die Vertragsbedingungen vor Ort auszuhängen. Bei Vertragsabschlüssen per Post ist sicherzustellen, dass sie im Schreiben erwähnt und in gedruckter Fassung beigefügt werden.

Seine Zustimmung erteilt der Vertragspartner dann per beiliegendem Formular oder per zusätzlicher Unterschrift im Vertrag.

Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:

Während Verbraucher ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden müssen und diesen zustimmen müssen, macht der Gesetzgeber bei B2B-AGB weniger Vorgaben: Hier reicht es, wenn diese stillschweigend einbezogen werden – also z. B. durch einen Hinweis oder eine Anlage in einem Angebot.

4. Was ist bei der Erstellung von AGB zu beachten?

Gemäß §§ 305–310 BGB sind bei der Erstellung von AGB folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Die vorgefertigten Vertragsbedingungen müssen eindeutig und verständlich
  • Sie dürfen den Vertragspartner nicht unangebracht benachteiligen.
  • Ungewöhnliche Klauseln, die der Vertragspartner nicht erwartet, dürfen nicht vorkommen.
  • Sie liegen in der Landessprache des Vertragspartners vor.
  • Sie sind auf das Geschäftsmodell zugeschnitten.

Werden diese gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur zum Teil erfüllt, wenn Sie sich AGB erstellen lässt, können einzelne Klauseln unwirksam sein – und Wettbewerber oder Verbraucherschützer dürfen wegen dieses Rechtsverstoßes abmahnen .

Welche inhaltlichen Vorgaben müssen bei der Erstellung von AGB erfüllt sein?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, welche Inhalte bei der Erstellung von AGB zu berücksichtigen sind. Diese sind davon abhängig, was das Unternehmen verbindlich regeln möchte. Folgende Inhalte können wichtig sein, wenn Sie AGB erstellen lassen:

  • Angaben zu Verwender & Vertragsabschluss
  • Anwendungsbereich & -umfang
  • Vertragsgegenstand & Zahlungsmodalitäten
  • Garantien & (Liefer-)Fristen
  • Widerrufsbelehrung & Mahnwesen
  • Haftungsbeschränkung & Gerichtsstand

5. Wann können AGB abgemahnt werden?

Wenn Sie Ihre AGB erstellen, können Fehler passieren – dann sind die Geschäftsbedingungen oder einzelne Klauseln unwirksam. Zudem drohen dann teure Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschützern.

Vereinzelt kann man bei sehr einfachen Geschäftsmodellen für die Erstellung von AGB einen AGB-Generator nutzen. Allerdings können Muster durch Änderungen in der Rechtsprechung bereits veraltet sein oder nicht Ihrem Geschäftsmodell entsprechen.


Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie von einem Anwalt rechtswirksame AGB erstellen lassen.

Abmahnungen riskieren Sie bei der Erstellung von AGB u. a., wenn die Geschäftsbedingungen

  • uneindeutig, missverständlich oder unübersichtlich sind.
  • den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
  • ungewöhnliche Klauseln enthalten, die der Vertragspartner nicht erwarten konnte.

Die Gefahr einer Abmahnung nach der Erstellung von AGB droht auch, wenn die Geschäftsbedingungen von einer anderen Seite kopiert wurden. Dann darf ihr Urheber wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen und Schadensersatz fordern. Dies bestätigte u. a. das Oberlandesgericht München mit einem Urteil zur Werkqualität von Rechtstexten (OLG München, 6 W 1491/22).

Infografik: Statistik zu B2B-Abmahnungen in 2020 und Abmahngründen.

Wie teuer ist eine Abmahnung bei fehlerhafter Erstellung von AGB?

Die Kosten einer Abmahnung wegen Fehlern bei der Erstellung von AGB können je nach Schwere des Verstoßes und der Anzahl der Verstöße zwischen 1.000 und 3.000 € liegen – manchmal sogar noch mehr.

Im Zuge dieser Abmahnung wird meist die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung eingefordert – kommt es zu einem erneuten Verstoß, beträgt die durchschnittliche Vertragsstrafe 3.500 €.

6. Auf welche Klauseln sollte ich bei der Erstellung von AGB verzichten?

Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind laut §§ 307 ff. BGB ungültig bzw. unwirksam. Auch die Verwendung unklarer oder unmissverständlicher Formulierungen ist nicht zulässig.

Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:

Der Gesetzgeber macht im BGB klare Vorgaben zu B2C-AGB: Sogenannte Klauselverbote regeln, was eine unzulässige bzw. unwirksame Klausel ist. Bei B2B-AGB liegt diese Entscheidung im Ermessen von Gerichten.


Es kann daher ratsam sein, wenn Sie auf die folgenden Klauseln bei der Erstellung von AGB verzichten:

Klauseln, die mündliche Nebenabsprachen ausschließen

„Alle Nebenabreden und vertraglichen Änderungen müssen zu Ihrer Wirksamkeit in Schriftform erfolgen.“

Derartige Klauseln verstoßen gegen den Grundsatz des § 305 b BGB, nach dem individuelle bzw. mündliche Vereinbarungen der Vertragspartner vor den AGB Vorrang haben.

Klauseln, die Änderungs- und Lieferungsvorbehalte enthalten

„Ist ein bestimmter Artikel nicht lieferbar, senden wir dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz zu.“

Das Interesse des Kunden an dem ausgewählten Produkt wird hier nicht ausreichend berücksichtigt, weshalb die Klausel nichtig ist, so der BGH in einem Urteil von 2005 (VIII ZR 284/04).

Klauseln, die das Widerrufsrecht einschränken

„Ein Widerruf ist nur in Originalverpackung möglich.“

Derlei Regelungen widersprechen dem gesetzlichen Widerrufsrecht und werden als Wettbewerbsverstoß regelmäßig abgemahnt. (OLG Hamm 2014 11 U 102/04)

Klauseln, die Verbraucher zum Rügen von Mängeln verpflichten

„Der Kunde hat die angelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen.“

Der Gesetzgeber sieht eine solche Regelung nicht vor, der Kunde kann innerhalb von 2 Jahren Mängel geltend machen.

Klauseln, die geltende Fristen einschränken

„Gutscheine sind generell ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.“

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und ist bindend. Entsprechende Klauseln sind daher nicht rechtsgültig (OLG München 29 U 3193/07).

Da sich die rechtlichen Grundlagen bezüglich AGB-Klauseln häufig ändern, können Mustern und Vorlagen ein Risiko sein, wenn Sie AGB erstellen lassen wollen. Diese können veraltete Klauseln enthalten, die nicht mehr rechtsgültig sind.

Kennzeichen guter AGB:

  • inhaltlich und sprachlich klar und verständlich
  • gut lesbar durch sinnvolle Gliederung
  • nicht zu lang
  • keine überraschenden/unge­wöhnlichen Klauseln
  • korrekt in den Vertrag eingebunden (gut sichtbar im Online-Shop)

7. Wer hilft mir bei der Erstellung von AGB?

Händler oder Plattformen, die sich an Geschäfts- wie Privatkunden oder an Verbraucher im Ausland richten, müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen überblicken. Da für private Verbraucher strengere Schutzbestimmungen gelten als beispielsweise für Geschäftskunden, kann die eigenständige Erstellung von AGB riskant sein.

Zudem gilt: Je komplexer ein Geschäftsmodell ist, desto schwieriger kann es sein, rechtssichere AGB zu erstellen und an korrekter Stelle auf sie zu verweisen. Denn umso vielfältiger die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen werden, desto mehr Rechtsbestimmungen regeln die Informationspflichten und Zulässigkeit von Klauseln.

Ein Anwalt kennt die rechtlichen Anforderungen bei der Erstellung von AGB und kann sicherstellen, dass alle Klauseln abmahnsicher formuliert und rechtsgültig sind. Dabei kann er u. a. folgende Aufgaben für Sie übernehmen:

  • Gesetzeslage & Rechtsprechung prüfen
  • Geschäftsmodells & Anforderungen analysieren
  • rechtssichere AGB erstellen
  • AGB korrekt in Verträge einbeziehen
  • Abmahnungen vorbeugen
  • für Fehler bei Erstellung von AGB haften
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Jetzt AGB erstellen lassen Ratgeber Mockup

Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: B2C-Onlineshop (Produkte)

  • Ausgangslage: Neuer Shop, Standard-Checkout, Versand, Rücksendungen; Verkauf an Verbraucher.
  • Vorgehen: AGB entlang des Bestellprozesses erstellen, Einbeziehung im Checkout sauber abbilden, typische Klauselrisiken (Haftung, Lieferfristen, Ersatzlieferung) vermeiden.
  • Ergebnis: AGB sind nur dann wirksam hilfreich, wenn sie im Checkout korrekt vereinbart werden; einzelne „Shop-Standardklauseln“ können sonst unwirksam sein.
  • Learning: Nicht der Text allein entscheidet, sondern Text plus Einbindung.

Fall 2: SaaS im B2B (Abo, Nutzerkonten)

  • Ausgangslage: Abo-Laufzeiten, Kündigungslogik, Verfügbarkeit, Support-Level, Nutzungsrechte.
  • Vorgehen: Leistungsbeschreibung und Grenzen klar fassen, Laufzeit/Kündigung praxistauglich regeln, Haftungs- und Gewährleistungslogik am Produkt ausrichten.
  • Ergebnis: Viele Punkte sind zulässig gestaltbar – aber die Wirksamkeit hängt stark von Transparenz und Angemessenheit ab.
  • Learning: „B2B ist frei“ stimmt nicht – unklare oder einseitige Klauseln bleiben angreifbar.

Fall 3: Marktplatz-Seller mit Auslandsverkauf

  • Ausgangslage: Verkauf über Plattform, Kunden in mehreren Ländern, unterschiedliche Sprachen.
  • Vorgehen: Rollen klären (wer ist Vertragspartner?), Länder-/Sprachversionen prüfen, AGB und Prozesse an Zielmärkte anpassen.
  • Ergebnis: Spätestens bei Internationalität sind Vorlagen selten ausreichend – der Aufwand steigt, weil Rechts- und Prozessfragen zusammenhängen.
  • Learning: Internationalisierung ist ein klassischer „Stop“-Faktor für Musterlösungen.

8. Was kostet es, AGB erstellen zu lassen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Rechtstexte, die individuell auf die Gegebenheiten des Unternehmens zugeschnitten sind. Insofern sind die tatsächlichen Kosten immer unterschiedlich. Entscheidend sind folgende Faktoren:

  • Geschäftsmodell
  • B2C oder B2B AGB
  • Ort der unternehmerischen Tätigkeit
  • Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Generell gilt: B2C AGB unterliegen in der Regel mehr Vorgaben als B2B AGB – deshalb ist die AGB-Erstellung hier komplexer und kostet mehr. AGB für Kleinunternehmer sind weniger anspruchsvoll als AGB für KMUs. Sollen die AGB für mehrere Länder/Sprachen erstellt werden, steigen die Kosten.

AGB zum advocado Preis

Unser Partner-Anwalt für AGB-Recht Martin Jedwillat hat jahrelange Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von AGB für die verschiedenen Unternehmensformen.

Das kosten AGB beim advocado Partner-Anwalt:

  • Shop-AGB für Produkte: 300 €
  • AGB für Startups & Kleinunternehmer: 600–800 €
  • AGB für Plattformen: 1200–1600 €
  • Spezielle AGB für die Solar-Branche: 1000–1200 €

Wer AGB braucht, kann beim Partner-Anwalt die weiteren notwendigen Rechtstexte zum Vorteilspreis bekommen:

  • Impressum: 200 €
  • Datenschutzerklärung: 200 €

Alle Preise sind Orientierungswerte und gelten für die Erstellung deutscher AGB. Im Einzelfall können die Preise abweichen. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Kein Abo-Modell.

Häufige Missverständnisse aufgeklärt

„AGB sind automatisch gültig, sobald sie auf meiner Website stehen.“

Richtig ist: AGB müssen vor Vertragsschluss bereitgestellt und wirksam einbezogen werden.
Was ist zu prüfen: Wo im Checkout/Angebotsprozess wird hingewiesen, wie wird Zustimmung dokumentiert?

„Wenn ein Anwalt die AGB erstellt, bin ich abmahnsicher.“

Richtig ist: Anwaltliche Gestaltung reduziert typische Fehler – dennoch bleiben Abmahnrisiken möglich (z. B. bei Prozessfehlern, veralteten Inhalten oder geändertem Geschäftsmodell).
Was ist zu prüfen: Passen AGB und tatsächlicher Ablauf zusammen? Wurde nach Updates am Shop/Produkt nachgezogen?

„Im B2B darf ich alles regeln.“

Richtig ist: Auch im B2B können unangemessene oder intransparente Klauseln unwirksam sein – nur die Maßstäbe unterscheiden sich.
Was ist zu prüfen: Ist die Klausel klar, ausgewogen und branchenüblich begründbar?

„Ich kann AGB eines Wettbewerbers kopieren.“

Richtig ist: Inhaltlich passt es selten – und je nach Text/Umständen drohen zusätzlich urheberrechtliche Konflikte.
Was ist zu prüfen: Nutzen Sie nur eigene/zugelieferte Texte und dokumentieren Sie die Herkunft.

„Einmal erstellt, kann ich AGB jahrelang unverändert nutzen.“

Richtig ist: Änderungen bei Rechtsprechung, Produkt, Vertrieb oder Zielgruppe können Anpassungen nötig machen.
Was ist zu prüfen: Haben sich Angebot, Checkout, Länder, Zahlungsarten, Laufzeiten oder Leistungsumfang verändert?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 05.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Primärquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 305–310, § 305b, § 307.

Leitentscheidungen (Auswahl):

  • BGH, Urteil vom 21.09.2005 – VIII ZR 284/04 (Ersatzlieferungsklausel).
  • OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2004 – 11 U 102/04 (Originalverpackungsklausel).
  • OLG München, Urteil vom 17.01.2008 – 29 U 3193/07 (kurze Gutscheinverfallsfrist).
  • OLG München, Beschluss vom 03.03.2023 – 6 W 1491/22 (Werkqualität/Urheberrecht bei Rechtstexten – Einzelfall).

Letzte Aktualisierung

05.05.2026

  • Oben steht jetzt zuerst eine kurze Einordnung: Was sind AGB, wann betrifft es Sie, und wann sollten Sie keine Vorlage nutzen.
  • Die wichtigsten Punkte „sicher vs. kommt darauf an“ sind klar getrennt, damit man schneller entscheiden kann.
  • Es gibt konkrete Mini-Beispiele aus typischen Unternehmenssituationen.
  • Häufige Irrtümer sind als „Missverständnisse“ erklärt – mit dem, was man jeweils prüfen sollte.
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Martin Jedwillat
Beitrag von
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Die juristische Redaktion von advocado verfasst jeden Ratgeber-Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien. In engem Austausch mit unseren Partner-Anwälten sorgen wir für die Richtigkeit der Inhalte. Der Ratgeber soll Ihnen erste Informationen zu Rechtsthemen bieten, kann jedoch keine anwaltliche Beratung leisten. Schildern Sie uns Ihr Anliegen für die kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Anwalt.
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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Vertragsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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