Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Martin Jedwillat
Beitrag von
Rechtsanwalt für Unternehmensrecht und Betriebsnachfolge
Aktualisiert am

... AGB AGB für Dienstleistungen

Dienstleister sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, AGB bereitzustellen. Mit ihnen lassen sich aber die zahlreichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern erfüllen. Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen jedoch unzulässige Klauseln, drohen teure Abmahnungen.

Sollten Sie bei der Erstellung oder Prüfung von AGB Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. So funktioniert’s:

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Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Warum sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen wichtig?
  3. 2. Welche Vorgaben gelten für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen?
  4. 3. Welche Fehler sollte ich bei AGB für Dienstleistungen vermeiden?
  5. 4. Wie erhalte ich rechtssichere AGB für Dienstleistungen?
  6. 5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
AGB rechtssicher gestalten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Dienstleister sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, AGB bereitzustellen. Mit ihnen lassen sich aber die zahlreichen Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern erfüllen. Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen jedoch unzulässige Klauseln, drohen teure Abmahnungen.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

AGB für Dienstleistungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Dienstleister für eine Vielzahl ähnlicher Dienstleistungsverträge einheitlich verwenden möchte.

AGB für Dienstleistungen sind sinnvoll, wenn …

  • Sie dieselben Regeln (z. B. zu Zahlung, Terminen, Storno, Haftung) regelmäßig in vielen Aufträgen nutzen.
  • Sie Leistungen standardisiert anbieten (z. B. über Website, Buchungstool, Angebote/Vorlagen).
  • Sie auch mit Verbraucher:innen arbeiten (B2C) – dann sind Einbeziehung und Inhaltskontrolle meist strenger.

Sonderfälle, bei denen Standard-AGB oft nicht reichen:

  • Ihr Angebot läuft (auch) online an Verbraucher:innen (Fernabsatz) oder im Abo-/Mitgliedschaftsmodell.
  • Ihre Leistung hat hohe Haftungs-/Folgeschäden (z. B. IT, Sicherheit, Beratung mit großen Vermögenswerten) oder komplexe Nutzungsrechte (z. B. Design/Foto/Software).
  • Es gibt Auslandsbezug (Kund:innen im Ausland, englische Verträge, internationale Plattformen).

Wichtigste Frist: Die AGB müssen spätestens vor Vertragsschluss wirksam einbezogen werden – also bevor Kund:innen verbindlich buchen/unterzeichnen/annehmen.

Benötigte Informationen/Unterlagen für passende AGB:

  • Leistungsbeschreibung (Was genau wird geschuldet? Was nicht?)
  • Zielgruppe (B2B/B2C), Buchungs-/Vertragsschluss (online/offline), Zahlungsmodell (Pauschal, Stunden, Paket)
  • Terminlogik (Umbuchung, Ausfall, Storno), Mitwirkungspflichten der Kund:innen
  • Besonderheiten (Datenverarbeitung, Vertraulichkeit, Nutzungsrechte, Subunternehmer, Gewährleistungs-/Abnahmefragen)

Häufigster Fehler: Ein Mustertext aus dem Warenhandel (Lieferung/Garantie/Eigentumsvorbehalt) wird übernommen – und die AGB werden dann auch noch zu spät oder unauffällig bereitgestellt.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • AGB sind meist nicht gesetzlich verpflichtend, können aber Abläufe standardisieren und Pflichten/Erwartungen klarer regeln.
  • Ohne wirksame Einbeziehung gelten Ihre AGB nicht – dann greifen die gesetzlichen Regeln und ggf. individuelle Absprachen.
  • Unfaire/unklare Klauseln können ganz oder teilweise unwirksam sein (§§ 305 ff. BGB).

Kommt auf den Einzelfall an:

  • Wie streng die Einbeziehung ist (B2C vs. B2B, online vs. offline, „Battle of Forms“ bei beiderseitigen AGB).
  • Ob eine konkrete Klausel zulässig ist (Wortlaut, Platzierung, Branche, Risikoprofil, Transparenz).
  • Welche zusätzlichen Pflichten außerhalb der AGB relevant sind (z. B. Widerruf/Informationspflichten bei Online-Verträgen).

1. Warum sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen wichtig?

Dienstleister wie Taxifahrer, Fotografen oder IT-Berater haben zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber ihren Kunden. So müssen diese aufgeklärt sein über

  • alle Eigenschaften der Dienstleistung, die für die Kaufentscheidung wichtig sind.
  • Rechte und Pflichten, die durch die Dienstleistung entstehen.

Dienstleister können ihre Belehrungspflichten und die gesetzlichen Vertragsvorschriften durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen leicht erfüllen. Damit gewährleisten sie für ihre Kunden transparente Vertragsverhältnisse und Verbraucherschutz.

Hinweis
Andere Regelungen für B2B-AGB:

Richtet sich das Angebot eines Dienstleisters an Unternehmen, hat er weniger Aufklärungspflichten. Die Gesetzgebung geht bei B2B-AGB davon aus, dass jeder Kaufmann seine Vertragsrechte kennt. Verzichten Dienstleister allerdings völlig auf Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, gelten ggf. die AGB des Geschäftspartners.

2. Welche Vorgaben gelten für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen?

Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen macht der Gesetzgeber in §§ 305 ff. des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). So sind sie erst wirksam, wenn Kunden diese zur Kenntnis nehmen und zustimmen.

Infografik: Vorgaben für AGB für Dienstleistungen.

Daneben sind bei der Gestaltung von AGB für Dienstleistungen weitere Anforderungen zu erfüllen:

  • Verständlich: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen müssen verständlich für juristische Laien und übersichtlich gestaltet sein. Außerdem müssen sie in der Sprache des jeweiligen Landes vorliegen.
  • Zutreffend: Die AGB für Dienstleistungen müssen zum Geschäftsbereich des Unternehmens passen.
  • Sichtbar & zugänglich: Bei Vertragsabschluss ist eindeutig auf Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen hinzuweisen. Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen, sind die AGB gut sichtbar in den Geschäftsräumlichkeiten auszuhängen.
  • Fair: Die Klauseln der AGB dürfen niemanden unverhältnismäßig benachteiligen.
Hinweis
Unterschiede zwischen B2C- & B2B-AGB

Anders als Verbraucher sind Geschäftskunden nicht ausdrücklich auf B2B-AGB hinzuweisen – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen dürfen stillschweigend einbezogen werden. Möglich ist das z. B., indem in einem Angebot auf die Geltung der AGB hingewiesen wird oder diese dem Angebot beigelegt werden.

Was gehört in die AGB für Dienstleistungen?

Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zu den Pflichtangaben und Inhalten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen. Deswegen dürfen Unternehmen frei entscheiden, was sie einheitlich regeln möchten und was nicht.

Folgende Regelungen für AGB für Dienstleistungen können u. a. sinnvoll sein:

  • Geltungsbereich: Wann gelten die AGB & mit welcher rechtlichen Grundlage?
  • Vertragsgegenstand: Von welcher Art ist die Dienstleistung & welchen Umfang hat sie?
  • Zahlungsbedingungen: Wie hoch ist die Vergütung, wie wird sie berechnet & wann ist sie fällig?
  • Eigentumsvorbehalt: Was passiert bei Zahlungsverzug & ausbleibenden Zahlungen?
  • Mitwirkungspflichten des Kunden: Was müssen Kunden zur Erfüllung der Dienstleistung beitragen?
  • Haftung & Gewährleistung: Wer haftet für Schäden & trägt bei Verzögerungen die finanzielle Verantwortung?
  • Vertragssprache: In welcher Sprache können Verträge geschlossen werden?

Welche Klauseln sind verboten?

Laut § 307 BGB sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen verboten, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.

Laut §§ 308 ff. BGB gehören u. a. folgende Klauseln dazu:

  • Mahnungsverbot: Das Recht zur Abmahnung bei mangelhafter oder fehlender Leistung darf für den Kunden nicht beschränkt sein.
  • Allgemein festgelegte Schadensersatzansprüche: Im Schadensfall berechnet sich der Schadensersatz stets individuell. Pauschalisierte Festlegungen wie z. B. eine Gebühr i. H. v. 100 € bei Zahlungsverzug sind nicht zulässig.
  • Klageverzicht: AGB dürfen den Rechtsweg für den Kunden nicht erschweren. Klauseln, die eine vorherige Mediation bei Konflikten vorschreiben, sind verboten.
  • Absoluter Haftungsausschluss: Der Dienstleister haftet, wenn er seine Pflichten vorsätzlich verletzt und Kunden gesundheitliche Schäden erleiden. Ein vollkommener Haftungsausschluss ist verboten.
  • Strenge Formvorschriften: Seit der Gesetzesänderung zum 1.10.2016 dürfen Dienstleister gemäß §§ 309 BGB Absatz 12b ihre Kunden nicht zur Verwendung von Formularen oder zum Schriftverkehr per Post zwingen. Eine Erklärung in Textform z. B. mittels E-Mail oder SMS ist ausreichend.
Hinweis
Unterschied zwischen B2C- & B2B-AGB:

Verbraucher sind durch sogenannte Klauselverbote vor benachteiligenden Klauseln geschützt. Im B2B-Bereich gibt es diese Vorgaben nicht: Ob eine Klausel zulässig ist oder nicht, entscheiden hier Gerichte.

Ein erfahrener Anwalt für AGB-Recht kann Sie über rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken informieren und anschließend individuell zugeschnittene AGB für Ihre Dienstleistung oder AGB für Ihren Onlineshop erarbeiten. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Vertragsbeziehungen auf einer juristisch fundierten Grundlage aufbauen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

3. Welche Fehler sollte ich bei AGB für Dienstleistungen vermeiden?

Bei der Erstellung von AGB sind viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wer dies nicht tut,  aktuelle Rechtsprechung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen nicht berücksichtigt oder fremde AGB kopiert, riskiert z. B. Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen von Wettbewerbern.

Mit individuellen AGB für Dienstleistungen lassen sich folgende Fehler und Abmahnungsgründe verhindern:

Überraschende und mehrdeutige Klauseln

Gemäß § 305c BGB sind keine AGB-Klauseln erlaubt, die für den Vertragspartner überraschend sind. Die gesetzlichen Regelungen zu AGB stärken den Verbraucherschutz sogar weiter: Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen eine mehrdeutige Klausel, wird diese zu Gunsten des Kunden ausgelegt.

Beispiel: In den AGB eines Personaltrainers findet sich eine Klausel, die Kunden zusätzlich zum kostenpflichtigen Bezug von Nahrungsergänzungsmitteln verpflichtet. Kunden können weder mit dieser ungewöhnlichen Vertragsbedingung rechnen noch ist ersichtlich, welche Nahrungsergänzungsmittel gemeint sind. Die Klausel ist unwirksam.

Generatoren und Muster

Im Internet sind zahlreiche AGB-Generatoren und Muster zu finden, die rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen versprechen. Damit könnten folgende Risiken verbunden sein:

  • Kostenlose Muster für AGB für Dienstleistungen könnten veraltet & damit fehlerhaft sein.
  • Ist der Geltungsbereich der AGB nicht an die jeweilige Dienstleistung angepasst, gelten diese nicht.
Hinweis
Vorsicht vor der Kopie fremder AGB:

Wer fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen kopiert, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Deren Urheber darf dann abmahnen und Schadensersatz fordern. Dies bestätigte u. a. das Oberlandesgericht München am 03.03.2023 mit einem Urteil zur Werkqualität von Rechtstexten (OLG München, 6 W 1491/22).

Unzugängliche AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gelten erst, wenn der Kunde oder Geschäftspartner diese eindeutig als geltende AGB wahrnehmen konnte. Während für Geschäftskunden ein eindeutiger Verweis auf die im Internet veröffentlichten AGB genügt, müssen für Privatkunden mehr Bedingungen erfüllt sein:

  • Die AGB für Dienstleistungen müssen schriftlich
  • Bei Vertragsabschluss ist der Kunde ausdrücklich auf die AGB ausdrücklich hinzuweisen.
  • Ist dies nicht möglich, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen deutlich sichtbar aushängen.
  • Auch Kunden mit körperlicher Behinderung müssen die AGB zur Kenntnis nehmen können.

Beispiel: Eine Fußpflegerin legt in ihrem Wartezimmer einen unscheinbaren Hefter ohne Aufschrift aus. Die AGB darin umfassen 46 Seiten Fließtext in kleiner Schriftgröße. Für ihre Kunden sind die AGB ihrer Dienstleistungen weder als solche erkennbar noch problemlos lesbar. Die AGB gelten nicht.

Welche Folgen können fehlerhafte AGB für Dienstleistungen haben?

Fehlerhafte Klauseln können dazu führen, dass die gesamten AGB für Dienstleistungen unwirksam sind und ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungen greifen. Zudem legt die Rechtsprechung missverständliche oder unzulässige Klauseln zu Gunsten des Verbrauchers aus.

Daneben stellen unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen einen Wettbewerbsvorteil und Rechtsverstoß dar, für den Wettbewerber und Verbraucherzentralen abmahnen dürfen. Damit verbunden sind oft hohe Abmahnkosten.

Außerdem fordert der Abmahnende in der Regel eine Unterlassungserklärung. Diese verpflichten Dienstleister lebenslang dazu, den Rechtsverstoß nicht zu wiederholen. Verstößt der er in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gegen die Erklärung, drohen hohe Vertragsstrafen.

4. Wie erhalte ich rechtssichere AGB für Dienstleistungen?

Der Dienstleistungssektor unterliegt einem stetigen Wandel und immer wieder entwickeln sich neue Berufe: EDV-Fachkraft, Hundefrisör, Social-Media-Redakteur. Ihre AGB müssen diese Individualität widerspiegeln und auf die jeweiligen Vertragsbesonderheiten zugeschnitten sein.

Um rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen zu erstellen, kann deshalb die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein.

Ein Anwalt kann für Ihre AGB u. a. Folgendes gewährleisten:

  • Erfüllung der Informationspflichten in den AGB
  • Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben für AGB
  • Ausschluss widerrechtlicher Klauseln
  • Formulierung individueller, zu Ihrer Dienstleistung passender AGB
  • Sicherstellung einer fairen Vertragsgrundlage
  • Schutz vor Abmahnungen

Bestehen bereits Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, können Sie durch einen Anwalt die AGB prüfen lassen. Die anwaltliche Prüfung kann gewährleisten, dass die AGB der aktuellen Gesetzeslage entsprechen und nach Ihren Vorstellungen formuliert sind. Ein Anwalt kann fehlerhafte Klauseln identifizieren und Sie so vor kostenintensiven Abmahnungen bewahren.

AGB zum advocado Preis

Unser Partner-Anwalt für AGB-Recht Martin Jedwillat hat jahrelange Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von AGB für die verschiedenen Unternehmensformen.

Das kosten AGB beim advocado Partner-Anwalt:

  • AGB für Startups & Kleinunternehmer: 600–800 €
  • AGB für Plattformen: 1200–1600 €
  • AGB prüfen lassen: 150 €
  • Spezielle AGB für die Solar-Branche: 1000–1200 €

Wer AGB braucht, kann beim Partner-Anwalt die weiteren notwendigen Rechtstexte zum Vorteilspreis bekommen:

  • Impressum: 200 €
  • Datenschutzerklärung: 200 €

Alle Preise sind Orientierungswerte und gelten für die Erstellung deutscher AGB. Im Einzelfall können die Preise abweichen. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Kein Abo-Modell.

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  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Personaltrainer mit Online-Buchung

  • Ausgangslage: Termine werden online gebucht, kurzfristige Absagen sind häufig.
  • Vorgehen: Klare Regelung zu Umbuchung/No-Show, Fälligkeit, Mitwirkung (Gesundheitsangaben), Haftungsrahmen. AGB vor dem Buchungsabschluss verlinkt + Checkbox.
  • Ergebnis: Weniger Streit über Ausfallhonorare – aber Stornoregeln müssen fair/transparent formuliert sein.

Fall 2: IT-Freelancer (B2B) mit Projektleistungen

  • Ausgangslage: Angebote per E-Mail, Kund:innen schicken eigene Einkaufsbedingungen.
  • Vorgehen: AGB-Hinweis im Angebot + Beifügung/Link; zentrale Punkte (Nutzungsrechte, Abnahme/Übergabe, Haftungsbegrenzung, Change Requests) zusätzlich ausdrücklich im Angebot geregelt.
  • Ergebnis: Kollisionsrisiken sinken, weil kritische Punkte individuell vereinbart sind.

Fall 3: Kosmetik-/Fußpflege-Studio (offline, B2C)

  • Ausgangslage: Termine vor Ort oder telefonisch, häufige „Nicht-Erscheinen“-Fälle.
  • Vorgehen: AGB gut sichtbar und kurz (Aushang + Ausdruck), Hinweis vor Terminvereinbarung, klare No-Show-Regel mit fairer Ausgestaltung.
  • Ergebnis: AGB werden eher akzeptiert, weil sie verständlich und sichtbar sind – „Hefter im Regal“ reicht nicht.

5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: B2B ist oft weniger streng, aber ein klarer Hinweis und realistische Möglichkeit der Kenntnisnahme bleiben zentral.

Was ist zu prüfen: Wie kommt der Vertrag zustande (Angebot, E-Mail, Portal)? Können die AGB tatsächlich abgerufen werden?

Richtig ist: Pauschalen müssen angemessen und transparent sein; häufig ist eine Öffnung für den Nachweis geringeren Schadens sinnvoll/erwartet.

Was ist zu prüfen: B2C oder B2B? Welche Kosten entstehen wirklich bei Ausfall (Zeitfenster, Vorbereitung, Fixkosten)?

Richtig ist: Totalausschlüsse sind regelmäßig unwirksam, insbesondere bei Vorsatz/Personenschäden und zentralen Vertragspflichten.

Was ist zu prüfen: Was ist Ihr konkretes Risikoprofil (Folgeschäden, Datenverlust, Vermögensschäden)? Welche Versicherungen bestehen?

Richtig ist: Das Kopieren kann urheberrechtliche Probleme auslösen.

Was ist zu prüfen: Nutzen Sie nur Texte, für die Sie Nutzungsrechte haben – und passen Sie Inhalte an Ihr Modell an.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 05.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: §§ 305–310 BGB (AGB-Recht), insbesondere § 305, § 305c, § 307–309 BGB.

Letzte Aktualisierung

05.05.2026

  • Der Text startet jetzt direkt mit dem, was für Ihren Fall wichtig ist – ohne Verkaufsblock am Anfang.
  • Sie sehen schneller, ob ein Muster reicht oder ob Sie besser prüfen lassen sollten.
  • Beispiele sind jetzt als kurze Fälle erklärt, damit man die Logik leichter übertragen kann.
  • Statt FAQ gibt es typische Irrtümer – mit einer kurzen „Was sollten Sie prüfen?“-Liste.
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