Auszug unserer Partner-Kanzleien
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Mit dem aktuellen EuGH-Urteil können sich Verbraucher aus ihren laufenden Darlehensverträgen lösen – auch wenn der Vertrag bereits vor Jahren abgeschlossen worden ist. Grund dafür sind unklare und missverständliche Informationen der Banken.

AZIME DOGAN AZIME DOGAN
PARTNER-ANWÄLTIN
FÜR BANK- & KAPITALMARKTRECHT

Wie profitieren Verbraucher vom EuGH-Urteil?

Verbraucher müssen nach einem wirksamen Widerruf insbesondere in den Fällen keine Vertragszinsen an die Bank zahlen, in denen das Darlehen mit einem anderen Geschäft verbunden ist. Dies ist z. B. bei einer Restschuldversicherung, einem PKW-Kauf oder dem Kauf eines sonstigen Gegenstandes der Fall. Daneben können Verbraucher so einen PKW-Kauf rückabwickeln.

In diesem Fall ist zwar eine Differenz zwischen dem Verkehrswert des Fahrzeugs bei dessen Kauf und dem Wert bei dessen Rückgabe zu zahlen – maßgeblich ist hierbei aber der objektive Wert des Pkws zum Zeitpunkt der Rückabwicklung, der von einem Gericht geschätzt wird.

Insgesamt lohnt sich ein Widerruf des Darlehensvertrags für den Verbraucher aber in jedem Fall!

Welche Darlehensverträge können widerrufen werden?

Alle Verbraucherdarlehensverträge ohne grundbuchschuldrechtliche Absicherung, die nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sind, können grundsätzlich bei Fehlern im Vertrag noch heute widerrufen werden.

Darlehensverträge für Immobilien können noch widerrufen werden, wenn sie zwischen dem 11.06.2010 und dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden oder wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte. Für nach dem 21.03.2016 abgeschlossene Darlehen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 1 Jahr und 14 Tagen.

Welche Handlungsoptionen haben Verbraucher jetzt?

Verbraucher können aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH weiterhin vom sogenannten Widerrufsjoker profitieren und ihren Darlehensvertrag rückabwickeln, wenn er eine unwirksame Widerrufsbelehrung enthält.

Wie kann ein Anwalt Verbrauchern jetzt helfen?

Ein Anwalt unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Banken. Er erstellt außergerichtliche Aufforderungsschreiben und erhebt Klage, sofern eine außergerichtliche Regelung nicht zum gewünschten Erfolg führt. Sollte der Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt er auch kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung.

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Danijela I.

Bisher sind wir sehr zufrieden. Herr Scheffler ist sehr kompetent am Telefon gewesen und unser Anliegen wurde gleich verstanden.

Dr. jur. Hauke Scheffler
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Julita S.

Schneller Rückruf und sehr gute Beratung. Frau Kes ist eine sehr engagierte, kompetente und freundliche Anwältin. Ich empfehle Sie gern weiter.

Handan Kes
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Joachim G.

Sehr kompetente sachlich hervorragende Beratung. Diesen Anwalt kann ich für Wirtschafts und Bankangelegenheiten nur empfehlen. Bin sehr zufrieden.

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Manuel T.

Die Informationen waren sehr hilfreich. Aufgrund dieser konnte das Anliegen erst einmal gelöst werden. Sollte es zu Problemen kommen, werde ich sehr gerne wieder mit Ihnen zusammenarbeiten. Vielen Dank

Andrea Fey
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David J.

Innerhalb einer Stunde bekam ich von Herrn Husung eine klare Antwort auf meine Rechtsfrage. Volle Punktzahl und klare Weiterempfehlung. Vielen Dank!

Ralph Husung
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Ulrich K.

Herr Schröder hat sich nach meiner Anfrage prompt gemeldet und sich bei der Erstberatung Zeit für meine Fragen genommen und diese bestens beantwortet.

Stefan Schröder
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Laura T.

Sowohl die Beratung als auch die Tipps für die kommenden Wochen wurden verständlich erklärt und nett kommuniziert. Bei weiter bestehender Rechtsproblematik solle ich mich erneut melden. Vielen Dank! Das war ein sehr freundliches und hilfreiches Gespräch.

Stefan Schröder
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Petra V.

Frau Kes war unverzichtbar in der Erstellung meiner AGB, der Datenschutzhinweise sowie des Impressums. Sie hat viel Geduld für mich als Unternehmensanfängerin gezeigt und mir alle meine Fragen verständlich erklärt. Ich kann Frau Kes und ihre Kanzleidienste nur empfehlen.

Handan Kes
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