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Mit dem aktuellen EuGH-Urteil können sich Verbraucher aus ihren laufenden Darlehensverträgen lösen – auch wenn der Vertrag bereits vor Jahren abgeschlossen worden ist. Grund dafür sind unklare und missverständliche Informationen der Banken.

AZIME DOGAN AZIME DOGAN
PARTNER-ANWÄLTIN
FÜR BANK- & KAPITALMARKTRECHT

Wie profitieren Verbraucher vom EuGH-Urteil?

Verbraucher müssen nach einem wirksamen Widerruf insbesondere in den Fällen keine Vertragszinsen an die Bank zahlen, in denen das Darlehen mit einem anderen Geschäft verbunden ist. Dies ist z. B. bei einer Restschuldversicherung, einem PKW-Kauf oder dem Kauf eines sonstigen Gegenstandes der Fall. Daneben können Verbraucher so einen PKW-Kauf rückabwickeln.

In diesem Fall ist zwar eine Differenz zwischen dem Verkehrswert des Fahrzeugs bei dessen Kauf und dem Wert bei dessen Rückgabe zu zahlen – maßgeblich ist hierbei aber der objektive Wert des Pkws zum Zeitpunkt der Rückabwicklung, der von einem Gericht geschätzt wird.

Insgesamt lohnt sich ein Widerruf des Darlehensvertrags für den Verbraucher aber in jedem Fall!

Welche Darlehensverträge können widerrufen werden?

Alle Verbraucherdarlehensverträge ohne grundbuchschuldrechtliche Absicherung, die nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sind, können grundsätzlich bei Fehlern im Vertrag noch heute widerrufen werden.

Darlehensverträge für Immobilien können noch widerrufen werden, wenn sie zwischen dem 11.06.2010 und dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden oder wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte. Für nach dem 21.03.2016 abgeschlossene Darlehen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 1 Jahr und 14 Tagen.

Welche Handlungsoptionen haben Verbraucher jetzt?

Verbraucher können aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH weiterhin vom sogenannten Widerrufsjoker profitieren und ihren Darlehensvertrag rückabwickeln, wenn er eine unwirksame Widerrufsbelehrung enthält.

Wie kann ein Anwalt Verbrauchern jetzt helfen?

Ein Anwalt unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Banken. Er erstellt außergerichtliche Aufforderungsschreiben und erhebt Klage, sofern eine außergerichtliche Regelung nicht zum gewünschten Erfolg führt. Sollte der Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt er auch kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung.

So einfach funktioniert der Kreditwiderruf über advocado
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Das sagen unsere Kunden

5,00 von 5 Sternen
Maik G.

Ich war sehr zufrieden. Herr Dr. Scheffler ist auf alle meine Fragen eingegangen und hat sie verständlich erklärt.

Dr. jur. Hauke Scheffler
Für Rechtsanwalt
Dr. jur. Hauke Scheffler
4,80 von 5 Sternen
Niklas E.

Herr Mösch ist sehr gut auf den konkreten Fall und das Anliegen unseres Unternehmens eingegangen und hat uns beim vorliegenden Problem mit großer Dringlichkeit durch ein Kurzgutachten sehr effizient weitergeholfen. Genau die Form der Unterstützung, die wir in diesem Fall gesucht hatten.

Norbert Mösch
Für Rechtsanwalt
Norbert Mösch
5,00 von 5 Sternen
Monique S.

Er war sehr kompetent, aber leider muss ich den Fall alleine versuchen zu lösen, da es mir zu teuer ist ohne Rechtschutzversicherung

Philipp Caba
Für Rechtsanwalt
Philipp Caba
5,00 von 5 Sternen
Jens K.

Diese telefonische Beratung übertraf bei weitem meine Erwartungen. Auf alle meine Fragen wurde kompetent und freundlich geantwortet. Mir wurde sehr geholfen. Bei weiteren Problemen werde ich mich wieder melden und kann Frau Kes nur danken und weiterempfehlen.

Handan Kes
Für Rechtsanwältin
Handan Kes
5,00 von 5 Sternen
Moritz S.

Herr Mösch hat mir in unserer Angelegenheit sehr schnell und leicht verständlich weitergeholfen und ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

Norbert Mösch
Für Rechtsanwalt
Norbert Mösch
5,00 von 5 Sternen
Ursula T.

Herr RA Eckelt war sehr freundlich, hat sich viel Zeit genommen, war fachlich kompetent und vertrauenserweckend. Sehr zufriedenstellend. Danke!

Hartmuth Eckelt
Für Rechtsanwalt
Hartmuth Eckelt
5,00 von 5 Sternen
Sanel L.

Guten Tag, diesen Anwalt kann ich jedem empfehlen. Super Nett, und alle meine Fragen beantwortet. Einfach Top.

Martin Lubda
Für Rechtsanwalt
Martin Lubda
5,00 von 5 Sternen
Holger G.

Frau Fey ist eine aufmerksame Zuhörerin, Sie hat jede meiner Fragen kompetent beantwortet und auch Erklärungen, die mir weiter geholfen haben, abgegeben. Ich würden Frau Fey mit gutem Gewissen jeder Zeit weiterempfehlen.

Andrea Fey
Für Rechtsanwältin
Andrea Fey

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