5. Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer
Kündigen Sie als Arbeitnehmer selbst fristgerecht, ist eine Abfindung in der Regel nur schwer durchzusetzen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag besteht kein Anspruch – und damit für den Arbeitgeber meist auch kein Anlass, freiwillig eine Abfindung zu zahlen.
Wer als Arbeitnehmer dennoch mit einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchte, sollte den Arbeitgeber unbedingt vor der Eigenkündigung darauf ansprechen. Ist die Kündigung erst einmal eingereicht, fehlt meist jede Verhandlungsgrundlage.
Entscheidend ist daher das richtige Timing – und ein gutes Verhandlungsgeschick.
Anders kann es aussehen bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund – etwa wenn der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat.
In einem solchen Fall besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Entschädigung nach § 628 BGB. Diese kann beinhalten:
- Ersatz entgangener Vergütung
- eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
Dies gilt insbesondere, wenn eine Weiterarbeit unzumutbar war und der Arbeitgeber die Situation selbst verschuldet hat.
Ein solcher Anspruch setzt jedoch schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitgebers voraus und sollte rechtlich geprüft werden.
6. Wie kann ich eine Kündigung mit Abfindung erreichen?
Nur weil der Arbeitgeber kündigt oder eine Kündigung plant, heißt das noch lange nicht, dass er freiwillig eine Abfindung anbietet. Trotzdem gibt es für Arbeitnehmer Möglichkeiten, eine Abfindung zu erreichen, insbesondere wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist oder der Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung bevorzugt.
In der Praxis kommen vor allem 2 Wege infrage:
- Einvernehmliche Beendigung durch Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag: Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage, der Arbeitgeber zahlt dafür eine Abfindung.
- Gerichtlicher Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage: Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, einigt man sich vor Gericht häufig auf eine Abfindung, um das Verfahren einvernehmlich zu beenden.
Wichtig: Wer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung erhält, muss unter Umständen mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld I rechnen. Diese wird verhängt, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses freiwillig und ohne wichtigen Grund erfolgt ist.
Eine Sperrzeit lässt sich in vielen Fällen vermeiden, wenn ein nachvollziehbarer und dokumentierter Grund für die Vertragsauflösung besteht – etwa eine drohende betriebsbedingte Kündigung.
Tipp: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur die Sperrzeit vermeiden helfen, sondern auch bessere Abfindungskonditionen für Sie herausholen.
7. Abfindung einklagen: So geht’s
Ist die Kündigung unrechtmäßig, können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen, um eine Abfindung zu erreichen.
So können Sie vorgehen:
- Wichtige Dokumente (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag) und Beweise für die unberechtigte Kündigung sammeln
- Klageschrift mit Begründung verfassen
- Klage und alle wichtigen Dokumente beim Arbeitsgericht einreichen
Lässt das zuständige Arbeitsgericht Ihre Klage zu, folgt ein Gütetermin. Hier können Sie einen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Einigen Sie sich, können Sie Prozesskosten sparen. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen eine angemessene Abfindung und Sie ziehen Ihre Klage zurück. Der Prozess ist beendet.
Ist keine Einigung möglich, folgt das Klageverfahren, um Ihren Anspruch auf Entschädigung gerichtlich zu sichern. Können Sie beweisen, dass Ihre Kündigung fehlerhaft und unberechtigt ist, kann das Gericht Ihren Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung und einer Abfindung von bis zu 18 Monatsgehältern verpflichten.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht können Sie sich grundsätzlich selbst vertreten – ein Anwaltszwang besteht hier nicht. Dennoch ist es oft sinnvoll, bereits frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Erfolgsaussichten bei Verhandlungen deutlich verbessern, Ihre rechtlichen Ansprüche fundiert absichern und dabei helfen, formale Fehler bei der Klageeinreichung oder bei wichtigen Fristen zu vermeiden. So sind Sie auch ohne Anwaltszwang auf der sicheren Seite.