4. Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ergibt sich kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber – die betriebsbedingte Entlassung ausgenommen.
Abfindung bei fristloser Kündigung
Kündigt der Arbeitgeber fristlos aufgrund einer groben Pflichtverletzung, ist eine Abfindung sehr unwahrscheinlich. Für eine fristlose Entlassung müssen allerdings nachweisbare, triftige Gründe vorliegen. Kann der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe nennen, können sich Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage wehren.
Gibt das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer Recht, muss der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen – und eine angemessene Abfindung anbieten.
Deswegen kann es hilfreich sein, wenn Sie eine fristlose Kündigung vom Anwalt überprüfen lassen. Er deckt Formfehler und Lücken in der Begründung Ihrer fristlosen Entlassung auf und unterstützt Sie bei etwaigen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit
Sind Sie krank, schützt das nicht automatisch vor einer Entlassung. Wenn Sie langfristig arbeitsunfähig sind und eine negative Gesundheitsprognose den Interessen Ihres Arbeitgebers entgegensteht, kann eine Kündigung wegen Krankheit verhältnismäßig sein. Sie haben dann keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Ist Ihr Arbeitgeber zu einer betriebsbedingten Kündigung gezwungen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung. Das setzt aber voraus, dass die Entlassung auf einer notwendigen unternehmerischen Entscheidung beruht.
Einzige Bedingung: Sie dürfen nicht gegen Ihre Entlassung klagen. Leiten Sie gerichtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber ein, verspielen Sie Ihr Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung.
Abfindung bei besonderem Kündigungsschutz
Einige Arbeitnehmer genießen aufgrund ihrer Schutzwürdigkeit einen besonderen Kündigungsschutz. Das sind insbesondere Auszubildende, Betriebsratsmitglieder, Schwangere und Schwerbehinderte. Aus ihrem Status kann sich unter bestimmten Bedingungen eine höhere Chance auf eine Abfindung ergeben.
5. Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis selbst fristgerecht kündigen, ist eine Abfindung wohl schwer durchsetzbar. Denn ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag kein Anspruch auf Abfindung, hat Ihr Arbeitgeber keinen Grund, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.
Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten hingegen in erheblichem Maße und kommt es deshalb zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer, kann dieser eine Entschädigung verlangen. Der Arbeitgeber ist schließlich selbst für die fristlose Kündigung verantwortlich.
6. Wie kann ich mich mit einer Abfindung kündigen lassen?
Für Arbeitnehmer ist die Abfindung nach einer Kündigung oft eine Möglichkeit, um bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle finanziell über die Runden zu kommen. Das gilt gerade auch bei einer unrechtmäßigen Entlassung.
Arbeitnehmer können dann versuchen, eine Entschädigung für die Entlassung durchzusetzen. Dafür gibt es 3 Optionen:
- Einigung auf einen Aufhebungsvertrag
- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Vergleich mit dem Arbeitgeber
Anstelle einer Kündigung könnten Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber darauf hinwirken, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu erreichen.
Aber Achtung: Erhalten Sie eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, kann das Einfluss auf Ihr Arbeitslosengeld haben. Durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses droht eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld I von bis zu 3 Monaten.
Lässt sich Ihr Arbeitgeber nicht von einem Aufhebungsvertrag überzeugen, können Sie gegen eine unrechtmäßige Kündigung Klage einreichen.
7. Abfindung einklagen: So geht’s
Ist die Kündigung unrechtmäßig, können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen, um eine Abfindung zu erreichen.
So können Sie vorgehen:
- Wichtige Dokumente (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag) und Beweise für die unberechtigte Kündigung sammeln
- Klageschrift mit Begründung verfassen
- Klage und alle wichtigen Dokumente beim Arbeitsgericht einreichen
Lässt das zuständige Arbeitsgericht Ihre Klage zu, folgt ein Gütetermin. Hier können Sie einen Vergleich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Einigen Sie sich, können Sie Prozesskosten sparen. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen eine angemessene Abfindung und Sie ziehen Ihre Klage zurück. Der Prozess ist beendet.
Ist keine Einigung möglich, folgt das Klageverfahren, um Ihren Anspruch auf Entschädigung gerichtlich zu sichern. Können Sie beweisen, dass Ihre Kündigung fehlerhaft und unberechtigt ist, kann das Gericht Ihren Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung und einer Abfindung von bis zu 18 Monatsgehältern verpflichten.
Ob eine Entlassung rechtmäßig ist oder nicht, kann für den Arbeitnehmer schwer zu erkennen sein. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann zweifelsfrei nachweisen, dass die Entlassung unzulässig ist und durch Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht eine angemessene Abfindung nach einer Kündigung durchsetzen. kann er für Sie eine angemessene Abfindung durchsetzen.
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