Zusammenfassung
Wer nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit plötzlich die Kündigung erhält, denkt zu Recht daran, eine Abfindung vom Arbeitgeber zu verlangen. Es besteht zwar generell kein Anspruch auf Abfindung, bei Kündigung kann es trotzdem möglich sein, die Entschädigung durchsetzen. Ob vertraglich, dank besonderem Kündigungsschutz oder einer Klage: Mit geschickter Argumentation können Sie die gewünschte Sonderzahlung womöglich erreichen. Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall kennen.
Auf einen Blick
Während der Corona-Krise geraten zahlreiche Unternehmen in finanzielle Schieflage und bauen Arbeitsplätze ab. Sind Sie deshalb von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
Kündigt Ihr Arbeitgeber Ihnen aufgrund Ihres Umgangs mit dem Coronavirus – z. B. weil Sie ohne Absprache nicht auf der Arbeit erscheinen oder eine Infektion verschweigen und Kollegen so wissentlich einem Ansteckungsrisiko aussetzen –, erhalten Sie in der Regel keine Abfindung.
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten nun eine Abfindung durchsetzen? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Konfrontiert Ihr Arbeitgeber Sie mit der Kündigung, stellt sich schnell die Frage nach einer angemessenen Abfindung. Die Abfindung zahlt der Arbeitgeber einmalig als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den Verdienstausfall – ohne dazu verpflichtet zu sein.
Sie haben in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei einer ordentlichen Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie aber auf die Entschädigung bestehen.
In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf die Abfindung bei Kündigung:
Ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung kann auch entstehen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diese freiwillig anbietet.
Mögliche Gründe für dieses Entgegenkommen:
Die betriebsbedingte Kündigung ausgenommen, belegt das Kündigungsschutzgesetz keinen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung. Aber: Steht Ihr Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz, können Sie Ihre rechtswidrige Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anfechten.
Dann haben Sie die Chance, Ihren Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung zu bewegen – entweder im Rahmen eines Vergleiches vor Prozessbeginn oder weil das Gericht Ihnen die Entschädigung zuspricht.
Statt Ihren Anspruch vorschnell aufzugeben, können Sie Ihre Kündigung zuerst von einem Anwalt prüfen lassen. Der Anwalt kann auch Ihre Erfolgsaussichten auf eine Abfindung einschätzen und Sie ggf. bei der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber unterstützen.
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Hier Fall schildern & Anspruch auf Abfindung prüfen lassen.
Grundsätzlich ist die Höhe der Abfindung nach Kündigung Verhandlungssache. Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen. Üblich ist die Zahlung eines halben Brutto-Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr. Bei mehr als 6 Monaten Beschäftigung wird auf ein ganzes Dienstjahr aufgerundet. Eine erste Orientierung bietet Ihnen unser Abfindungsrechner.
Faustformel zur Berechnung: Bruttomonatsgehalt ÷ 2 x Beschäftigungsjahre
Beispiel: Waren Sie 3 Jahre und 7 Monate im Unternehmen beschäftigt, ist eine Zahlung in Höhe von 2 Monatsgehältern möglich.
Die Höhe der Abfindung bei Kündigung ist immer einzelfallabhängig. Die Basis der Berechnung ist Ihr Verdienst im letzten Arbeitsmonat. Regelmäßige Zulagen wie Boni, Urlaubsgeld oder der Dienstwagen fließen in die Berechnung ein.
Relevant sind außerdem Ihre Aussichten auf eine neue Anstellung und Ihre persönliche Situation. Sind Sie schwerbehindert, ist das bei der Berechnung einer in Ihrem Fall angemessenen Entschädigung zu berücksichtigen.
Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an, gelten folgende Richtwerte für die Höhe der Abfindung:
Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst fristgerecht gekündigt, kann eine Abfindung schwer durchsetzbar sein. Denn ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag kein Anspruch auf Abfindung, hat Ihr Arbeitgeber keinen Grund, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.
Stattdessen könnten Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber darauf ausrichten, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu erreichen.
Ein Anwalt kann Sie umfassend dazu beraten, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Entschädigung durchsetzbar ist. Die Eigenkündigung kann Ihre Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Chef schwächen – ein Anwalt kann Ihre Position im Gespräch mit der passenden Strategie verteidigen.
Zahlt Ihr Arbeitgeber z. B. den Lohn wiederholt nicht oder macht sich der sexuellen Belästigung schuldig, verletzt er seine vertraglichen Pflichten in erheblichem Maße. Kommt es deshalb zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers, können Sie eine Entschädigung verlangen. Ihr Arbeitgeber ist schließlich selbst für Ihre fristlose Kündigung verantwortlich.
Kündigt Ihr Arbeitgeber Ihnen fristlos aufgrund einer groben Pflichtverletzung, dann kann anwaltliche Unterstützung trotzdem helfen. Dass Ihre fristlose Kündigung das einzige Mittel zur Konfliktlösung ist, muss Ihr Arbeitgeber einwandfrei beweisen. Sie können Ihre Kündigung von einem Anwalt prüfen lassen. Er kann womöglich Formfehler und Lücken in der Begründung Ihrer fristlosen Entlassung finden.
Auch nach einer Kündigung auf Verdacht könnten Sie Chancen auf die Zahlung einer Abfindung haben. Wann Sie gegen die Entlassung vorgehen und eine Entschädigung durchsetzen können, erfahren Sie in unserem Beitrag zur
Mit der richtigen Strategie kann es einem Anwalt gelingen, aufzuzeigen, dass die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Erreichen Sie somit, dass Ihre fristlose Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wird, haben Sie die Chance auf eine Abfindung bei Kündigung.
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Sie möchten eine angemessene Abfindung nach Kündigung erwirken? advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Schildern Sie dafür bitte hier Ihr Anliegen.
Sind Sie krank, schützt das nicht vor einer Kündigung. Wenn Sie langfristig arbeitsunfähig sind und Ihre negative Gesundheitsprognose den Interessen Ihres Arbeitgebers entgegensteht, ist die Kündigung wegen Krankheit verhältnismäßig. Sie haben dann keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung bei Kündigung.
Ist die Kündigung fehlerhaft oder ungerechtfertigt, kann es sinnvoll sein, dagegen vorzugehen. Sind Sie länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt, besitzen Sie Kündigungsschutz. Wenn Sie dann gegen Ihre Kündigung erfolgreich Klage einreichen, können Sie eine Entschädigung wegen der Kündigung erwirken.
Ist Ihr Arbeitgeber zur betriebsbedingten Kündigung gezwungen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung.
Nur wenn die Gründe für Ihre Entlassung nicht bei Ihnen, sondern in einer notwendigen unternehmerischen Entscheidung liegen, spricht das Kündigungsschutzgesetz Ihnen einen Anspruch auf Entschädigung zu. Einzige Bedingung: Sie dürfen nicht gegen Ihre Kündigung klagen. Leiten Sie gerichtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber ein, verspielen Sie Ihr Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung.
Einige Arbeitnehmer genießen besonders umfangreichen Kündigungsschutz. Daraus kann sich unter bestimmten Bedingungen auch eine höhere Chance auf Abfindung bei einer Kündigung ergeben.
Für diese Arbeitnehmer sind Sonderregelungen bei der Abfindung möglich:
Betriebsratsmitglieder stehen unter besonderem Kündigungsschutz, haben aber trotzdem keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.
Betriebsratsmitglieder können aber trotzdem eine Entschädigung erhalten. Denn Arbeitgeber können von sich aus eine Abfindung bei Kündigung anbieten, um sich einvernehmlich zu trennen, Damit kann ein Klageverfahren aufgrund der Kündigung vermieden werden.
Denn Arbeitgeber müssen einwandfrei begründen, dass die Entlassung eines Betriebsratsmitglieds rechtmäßig ist. Das Gericht davon zu überzeugen, kann für den Arbeitgeber im Einzelfall schwierig sein.
Sie können sich von einem advocado Partner-Anwalt zu Ihren Handlungsoptionen beraten lassen. Er kann Ihre Kündigung prüfen und Ihnen zeigen, mit welchen Argumenten Sie eine angemessene Abfindung für die Kündigung erreichen könnten. Hier Handlungsoptionen prüfen lassen.
Arbeitnehmerinnen erhalten umfangreichen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Erhalten sie mit Ende des Mutterschutzes die Kündigung, haben sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Entschädigung.
Die Entschädigung bei Kündigung nach der Schwangerschaft hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber Sie unabhängig von der Schwangerschaft mit der Kündigung diskriminiert.
Fallbeispiel: Urteil des BAG vom 12.12.2013 (8 AZR 838/12)
Das BAG sah im Verhalten des Arbeitgebers eine eindeutige Diskriminierung. Der Verstoß gegen das Mutterschaftsgesetz und die Aufforderung, das Beschäftigungsverbot zu ignorieren, begründeten einen Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Kündigung. Mit Beginn ihrer Schwangerschaft erhielt die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot. Ihr Arbeitgeber verlangte von ihr, das Verbot zu ignorieren. Als die Arbeitnehmerin ihr Kind verloren hatte, informierte sie ihren Arbeitgeber umgehend darüber. Sie erklärte die Absicht, wieder zu arbeiten, da das Beschäftigungsverbot nun nicht mehr gelte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Stellen mit Schwerbehinderten besetzen können. Tun sie das nicht und kündigen das Arbeitsverhältnis später wieder, weil der Arbeitnehmer die geforderte Leistung nicht erbringt, hat der Schwerbehinderte Anspruch auf Abfindung bei Kündigung.
Die Entschädigung bemisst sich anhand des üblichen halben Brutto-Monatsverdienstes, kann aufgrund der Schwerbehinderung aber auch höher sein. Die Entschädigung muss individuell berechnet werden.
Erhalten Sie eine Abfindung bei Kündigung, müssen Sie einige Besonderheit im Blick behalten.
Ihre Entschädigung bei Kündigung müssen Sie voll versteuern. Es gilt aber eine Sonderregelung.
Für Einmalzahlungen wie die Abfindung bei Kündigung gilt die Fünftelregelung zur Versteuerung.
Berechnung der Steuer nach der Fünftelregelung:
Beispiel: Sie verdienen 15.000 Euro im Jahr und haben zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 5.000 Euro erhalten.
Welche Steuer in Ihrem Fall für die Abfindung zu zahlen ist, zeigt Ihnen der Steuer-Rechner:
Die Abfindung bei Kündigung ist eine einmalige Sonderzahlung. Somit sind für die Entschädigung keine Sozialabgaben zu leisten. Kranken-, Renten- sowie Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie nur von Ihrem regulären Gehalt.
Die Zahlung darf sich nicht negativ auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken.
Erhalten Sie die Abfindung, nachdem Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt haben, hat das Einfluss auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch.
Beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich, hat das eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld I zur Folge.
In diesen Fällen kann Sie die Sperrfrist treffen:
Das Arbeitsamt kann Ihnen in diesen Fällen bis zu 3 Monaten das Arbeitslosengeld verweigern.
Besitzen Sie Kündigungsschutz, können Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren und in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erreichen.
Wenn Sie Ihre Entlassung als ungerechtfertigt empfinden oder Formfehler im Kündigungsschreiben vermuten, können Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Schreibens Kündigungsschutzklage einreichen.
Sie haben 2 Optionen, eine Entschädigung für die Kündigung durchzusetzen:
Einigen Sie sich auf einen Vergleich, können Sie Prozesskosten sparen. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen eine angemessene Entschädigung und Sie ziehen Ihre Klage zurück. Der Prozess ist beendet.
Ist keine gütliche Einigung möglich, bleibt Ihnen das Kündigungsschutzverfahren, um Ihren Anspruch auf Entschädigung gerichtlich zu sichern. Können Sie beweisen, dass Ihre Kündigung fehlerhaft und unberechtigt ist, kann das Gericht Ihren Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung verpflichten.
Streben Sie die Kündigungsschutzklage zum Erhalt einer Abfindung bei Kündigung an, kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren.
Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe gegenüber treten. Er kann mit stichhaltigen Beweisen die Rücknahme der Kündigung durchsetzen. Vor der Verhandlung kann der Anwalt die Ihnen zustehende Zahlung berechnen.
Nach der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, wenn Sie die Abfindung einklagen wollen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.