Zusammenfassung
Ob bewusst oder nicht – gibt ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit nicht richtig an, begeht er Arbeitszeitbetrug. Eine Abmahnung oder Kündigung kann folgen. Betroffene können sich mit einem schriftlichen Widerspruch oder einer Klage gegen einen unbegründeten Vorwurf wehren.
Auf einen Blick
Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein Vertrauensverhältnis. Wird das durch Arbeitszeitbetrug getrübt drohen laut § 626 Abs. 1 BGB Konsequenzen.
Arbeitnehmer begehen Arbeitszeitbetrug, wenn sie nicht geleistete Arbeitszeiten angeben – und das bereits ab der 1. Minute. Ein solcher Betrug reicht von einer versehentlich nicht ausgestempelten Raucherpause bis hin zu jahrelang zu viel erfassten Überstunden.
Bei einem auf Vertrauensarbeitszeit basierenden Arbeitsvertrag und im Homeoffice (z. B. während der Corona-Krise) können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit selbst einteilen. Um einem Betrugsverdacht vorzubeugen, sollten Angestellte ehrlich sein und nur ihre tatsächliche Arbeitszeit angeben.
Ein Betrug bei den Arbeitszeiten liegt nicht vor, wenn Arbeitnehmer nur ihre wirklich geleistete Arbeit erfassen. Dazu gehören u. a. folgende Tätigkeiten:
Während der Rufbereitschaft können Arbeitnehmer ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Nur ein Einsatz zählt als Arbeitszeit. Im Bereitschaftsdienst halten sich Angestellte direkt bei der Arbeit oder auf dem Gelände des Unternehmens auf. Die gesamte Dienstzeit zählt als Arbeitszeit.
Lassen sich falsch erfasste Arbeitsstunden beispielsweise durch manipulierte Formulare nachweisen, drohen dem Arbeitnehmer folgende arbeitsrechtliche Konsequenzen:
Arbeitnehmer erhalten zumeist eine Abmahnung, wenn sie erstmalig Arbeitszeitbetrug begehen.
Die Abmahnung weist als Vorstufe der Kündigung zunächst auf ein Fehlverhalten und die Pflichten des Angestellten hin. Indem Angestellte das abgemahnte Verhalten abstellen, vermeiden sie eine Kündigung.
Eine Kündigung bei Arbeitszeitbetrug ist zulässig. Je nach Einzelfall kommen verschiedene Kündigungsformen infrage. Das ist davon abhängig, ob Arbeitnehmer bereits eine Abmahnung erhalten haben.
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Betrügen Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit, missbrauchen sie nicht nur das Vertrauen des Arbeitgebers, sondern begehen auch eine Straftat. Sie schaden dem Arbeitgeber finanziell, indem sie sich für nicht geleistete Arbeit bezahlen lassen.
Entsteht dem Unternehmen durch den Betrug ein wirtschaftlicher Schaden, können Arbeitgeber eine Strafanzeige stellen. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn der Arbeitgeber den Verdacht begründen kann. Die Ermittlungsbehörde befragt dann Zeugen, sichert Beweise und vernimmt den Beschuldigten, um den Tatvorwurf zu erhärten oder zu entkräften.
Betroffene Arbeitnehmer sollten unbedingt Ruhe bewahren und in Vernehmungen jede Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Außerdem ist anwaltliche Vertretung wichtig. Ein erfahrener Strafrechtler beantragt Akteneinsicht und entkräftet die Anschuldigung des Arbeitszeitbetrugs auf Grundlage der Ermittlungsakten durch eigene Ermittlungen und weitere Zeugen.
Beamten im öffentlichen Dienst droht bei Arbeitszeitbetrug laut Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ein Disziplinarverfahren. Das ist auch der Fall, wenn Beamte in einem Strafverfahren bereits freigesprochen wurden.
Beantragt der Dienstherr oder der Beamte ein Disziplinarverfahren, verläuft dieses folgendermaßen:
Dann folgt die Entscheidung über Einstellung des Verfahrens oder Disziplinarmaßnahmen (Bußgeld, Verweis, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis).
Um die Folgen des Verfahrens abzumildern, können sich Beamte reumütig zeigen und ein Bußgeld zahlen. Die verhängten Disziplinarmaßnahmen wehren Beamte z. B. durch einen schriftlichen Widerspruch oder eine Klage beim Verwaltungsgericht ab.
Wirft Ihnen Ihr Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug vor, sollten Sie bedacht und ruhig handeln. Äußern Sie sich nicht zu den Beschuldigungen und unterschreiben Sie nichts. Bestehen Sie auf Ihre Rechte als Arbeitnehmer und sichern Sie Ihr Vorgehen am besten durch einen spezialisierten Anwalt ab.
Diese Handlungsoptionen haben Sie:
Um gegen eine unbegründete oder fehlerhafte Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs vorzugehen, ist anwaltliche Unterstützung ratsam.
Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht sorgt für ausgeglichene Verhältnisse vor Gericht. Denn die Arbeitgeberseite wird sich anwaltlich vertreten lassen, um eine Rücknahme der Kündigung zu verhindern.
Ein Anwalt sammelt Beweise und befragt Zeugen, um die Anschuldigung des Betruges zu entkräften. In einem Gespräch vermittelt er zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und findet eine Lösung in beiderseitigem Interesse. Ist dies nicht möglich, reicht er Widerspruch oder Klage gegen die Kündigung ein, um eine Rücknahme der Kündigung oder eine Abfindung zu erreichen.
Ein spezialisierter Anwalt übernimmt folgende Aufgaben:
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Arbeitnehmer begehen Arbeitszeitbetrug, wenn sie nicht geleistete Arbeitszeit abrechnen. Dazu zählen u. a. nicht geleistete Überstunden, private Telefonate und häufiges Zuspätkommen.
Ja. Bei begründetem Arbeitszeitbetrug droht Arbeitnehmern die Kündigung. Je nach Einzelfall ist eine fristgerechte (ordentliche), fristlose (außerordentliche) oder auch Verdachtskündigung zulässig.
Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten. Er übernimmt die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und widerlegt die Anschuldigungen durch aussagekräftige Beweise.
Die Regel, dass die unterlegene Partei sämtliche Kosten trägt, gilt nicht bei Kündigungsschutzklagen. Die eigenen Anwaltskosten trägt jede Partei selbst – unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsprozesses. Entstehen Gerichtskosten, trägt sie immer die unterlegene Partei.
Wenn Ihre Versicherungspolice arbeitsrechtliche Fälle abdeckt, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten. Haben Sie keine Versicherung oder können sich die Verfahrenskosten nicht leisten, können Sie Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen.
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Als Sprachwissenschaftlerin findet Julia Dehmel die richtigen Worte, um komplexe juristische Sachverhalte für den Leser verständlich zu erklären. Sie verfasst als Teil der juristischen Redaktion von advocado lösungsorientierte Ratgeberbeiträge zum Arbeits- und Markenrecht.