Zusammenfassung
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu muss ein schwerwiegender Grund vorliegen und nachweisbar sein. Eine außerordentliche Kündigung hat u. a. Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Ist die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ungültig, können sich Unternehmen wehren. So können Abmahnung, ein Gerichtsverfahren oder Schadensersatz die Folge sein.
Auf einen Blick
Der Gesetzgeber legt strenge Voraussetzungen und Fristen für eine fristlose Kündigung fest, an die sich Arbeitnehmer halten müssen.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und die fristlose Kündigung erfolgt z. B. grundlos, ist sie unwirksam.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Grundsätzlich gilt: Ist die Situation am Arbeitsplatz unzumutbar, liegt womöglich ein fristloser Kündigungsgrund vor. Diesen müssen Arbeitnehmer zweifelsfrei nachweisen können.
Erhalten Arbeitnehmer ihren Lohn nicht pünktlich – wie im Arbeitsvertrag festgelegt –, können sie fristlos kündigen. Das ist aber nur möglich, wenn das Gehalt über einen längeren Zeitraum gar nicht oder nicht pünktlich eingeht.
Um ausstehenden Lohn nach der Kündigung zu erhalten, kann der Arbeitnehmer – wenn das Unternehmen den Rückstand nicht ausgleicht – das Gehalt einklagen.
Verletzt der Vorgesetzte Vorschriften des Arbeitsschutzes, kann der Arbeitnehmer fristlos kündigen. Das trifft z. B. bei einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten oder Verweigerung von Sicherheitsvorschriften wie Fluchtwege zu.
Ehrverletzende Handlungen sind z. B. grobe Beleidigungen, schwerwiegende falsche Verdächtigungen oder sexuelle Belästigung. Arbeitnehmer haben in diesen Fällen die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer, wenn die Führungspersonen das Mobbing nicht unterbinden. In diesem Fall verletzt der Unternehmer die Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter.
Der Chef hat dabei allerdings einen Ermessensspielraum. Das heißt: Er entscheidet selbst, wie er auf Konflikte zwischen seinen Mitarbeitern reagiert – bietet er Lösungsmöglichkeiten wie z. B. teambildende Maßnahmen an, um Konflikte zu lösen, darf der Arbeitnehmer nicht mehr fristlos kündigen.
Hinweis: Sie können den Grund für die fristlose Kündigung zur Sicherheit rechtlich durch einen Anwalt prüfen lassen. Gehen Angestellte einfach von der Rechtmäßigkeit des Grundes aus und nutzen z. B. ein Muster, kann die Kündigung unwirksam sein.
Der Grund dafür ist, dass Muster für fristlose Kündigungen nicht alle Anforderungen an Kündigungen erfüllen und individuelle Situationen nicht realitätsgetreu widerspiegeln.
Arbeitnehmer dürfen wegen eines neuen Arbeitsplatzes nicht fristlos kündigen. Der Grund: Arbeitgeber haben ein Recht auf Planungssicherheit, Arbeitnehmer müssen sich deshalb an die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag halten.
Besonders bei Krankheit müssen Arbeitnehmer auf besondere Regelungen für die fristlose Kündigung achten – auch bei der fristlosen Kündigung in der Probezeit muss ein schwerwiegender Grund vorliegen.
In der Regel ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit nicht möglich.
In Ausnahmefällen können Arbeitnehmer aber fristlos kündigen, wenn eine sogenannte negative Gesundheitsprognose vorliegt. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer darf fristlos kündigen, wenn er wegen seiner Krankheit nicht mehr arbeiten kann.
Für Arbeitnehmer gilt: Eine fristlose Kündigung in der Probezeit ist nur möglich, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt – wie bei einer fristlosen Kündigung außerhalb der Probezeit.
Sie haben Fragen zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer? advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Eine fristlose Kündigung hat Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und den Resturlaub eines Arbeitnehmers.
Kündigt der Arbeitnehmer fristlos, kann eine Sperre des Arbeitslosengeldes für 12 Wochen die Folge sein – so lange bekommt er kein Arbeitslosengeld. Um das zu verhindern, muss der Arbeitnehmer der Agentur für Arbeit den Grund für seine fristlose Kündigung mitteilen und beweisen, dass sie berechtigt war. Die Prüfung durch die Agentur kann jedoch langwierig sein.
Tipp: Um den Ablauf zu beschleunigen und eine Sperre zu umgehen, können Arbeitnehmer ihren Kündigungsgrund rechtlich absichern – z. B. durch die Beratung eines Anwalts. Dieser kann die Agentur für Arbeit womöglich von der persönlichen Notwendigkeit der Kündigung überzeugen.
Der Arbeitgeber muss bei einer fristlosen Kündigung den Resturlaub des Arbeitnehmers auszahlen, da mit einer gültigen fristlosen Kündigung das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer selbst kündigt oder nicht.
Im Normalfall sind Unternehmer nicht zur Zahlung einer Abfindung bei Kündigung verpflichtet. Aber: Kündigt der Arbeitnehmer berechtigt fristlos, hat er in seltenen Fällen Anspruch auf eine Abfindung.
Dafür gelten strenge Voraussetzungen:
Sind alle Bedingungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz geltend machen – der Schadensersatz gilt dann als Abfindung für die verlorene Arbeitsstelle.
Halten sich Arbeitnehmer nicht an die Vorgaben zur fristlosen Kündigung, ist sie ungültig. Das ist z. B. der Fall, wenn kein berechtigter Grund vorliegt oder der Arbeitnehmer die Frist von 2 Wochen nicht einhält.
Ist die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam, haben Vorgesetzte einen Schadensersatzanspruch – z. B. für die erneute Ausschreibung der Stelle oder eine Ersatzkraft. Der Schaden ist aber nachzuweisen und genau zu beziffern.
Wichtig: Nach einer ungültigen fristlosen Kündigung durch einen Arbeitnehmer ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet – der Angestellte muss weiterhin zur Arbeit erscheinen. Bleibt er der Arbeit fern, liegt unter Umständen ein Vertragsbruch vor – damit kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber führen.
Das zeigen folgende Beispiele:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2017:
Ein Azubi möchte seine Ausbildung in einem anderen Betrieb beenden und bittet seinen Vorgesetzten um die Auflösung des Arbeitsvertrages.
Die Auflösung lehnt der Unternehmer allerdings ab, woraufhin der Azubi fristlos kündigt. Er begründet die Kündigung damit, dass sein Vorgesetzter ihn schlecht behandelt habe.
Der Vorgesetzte akzeptierte die Kündigung nicht und reichte Klage ein.
Das Urteil: Die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist ungültig, da er keinen triftigen Grund dafür hatte. Für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung müssen Arbeitnehmer den Kündigungsgrund einwandfrei nachweisen und anhand konkreter Ereignisse darlegen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2009:
Der Arbeitnehmer kündigte fristlos, da er über einen längeren Zeitraum kein Gehalt bekommen hatte und das Unternehmen Insolvenz anmelden musste.
Die Kündigung ist gerechtfertigt und damit rechtskräftig.
Als sich die finanzielle Situation des Betriebes verbessert, klagte der Arbeitnehmer. Der Grund: Seine fristlose Kündigung sei ungültig, weil das Unternehmen seine wirtschaftliche Situation verbessert hat – der Arbeitnehmer wollte seinen Arbeitsplatz zurück.
Das Urteil: Das Gericht entschied, dass die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wirksam ist. Obwohl das Unternehmen seine finanzielle Lage verbessert hat, muss ihn der Vorgesetzte nicht wieder einstellen. Eine rechtskräftige fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist endgültig und in der Regel nicht rückgängig zu machen.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.03.2010:
Eine Arbeitnehmerin kündigt fristlos, weil der Vorgesetzte über einen längeren Zeitraum Gehalt gekürzt hat.
Die Arbeitnehmerin klagt gegen das Unternehmen. Sie fordert Schadensersatz für das entgangene Gehalt nach ihrer fristlosen Kündigung.
Das Urteil: Die fristlose Kündigung durch die Arbeitnehmerin war berechtigt, weil kein wirksamer Grund für die Gehaltskürzung vorlag. Der Unternehmer muss Schadensersatz für den Zeitraum nach der fristlosen Kündigung zahlen.
Bei Mobbing, regelmäßig ausbleibenden Gehaltszahlungen oder gravierenden Mängeln beim Arbeitsschutz sehen Arbeitnehmer möglicherweise keinen anderen Ausweg als die fristlose Kündigung. Dabei kann es auch eine andere Lösung geben.
Ein Anwalt kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln. Das Ziel ist dabei, eine schnelle Lösung zu erarbeiten, um die weitere Zusammenarbeit unter verbesserten Bedingungen zu ermöglichen.
Scheitern Gespräche und eine Verbesserung tritt nicht ein, kann ein Anwalt bei der fristlosen Kündigung unterstützen. Er kann den schwerwiegenden Kündigungsgrund zweifelsfrei nachweisen, die Notwendigkeit der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründen und alle wichtigen Voraussetzungen erfüllen.
Er kann zudem sicherstellen, dass Arbeitnehmer alle ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder gegenüber der Agentur für Arbeit erfüllen und so negative Folgen vermeiden.
Ein Anwalt kann u. a. Folgendes für Sie tun:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Damit Arbeitnehmer fristlos kündigen können, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Gründe für eine fristlose Kündigung sind z. B.: unpünktliche oder gar keine Gehaltszahlung über einen längeren Zeitraum, Beleidigungen, falschen Verdächtigungen oder sexuelle Belästigung und Mobbing, Verstoß des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes
Eine fristlose Kündigung müssen Sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen aussprechen, nachdem der Kündigungsgrund eingetreten ist bzw. nachdem Sie von diesem erfahren haben. Ggf. müssen Sie vor der Kündigung eine Abmahnung an den Arbeitgeber schicken (z. B. bei ausstehendem Gehalt). Es kann sinnvoll sein, ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden, damit Sie einen eindeutigen Nachweis Ihrer Kündigung haben.
Für die fristlose Kündigung ist eine Frist von 2 Wochen einzuhalten. Versäumen Sie diese, kann es sein, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist.
Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.