1. Was bedeutet gesetzliche Kündigungsfrist?
Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer endet das bestehende Arbeitsverhältnis nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Wie lange diese Kündigungsfrist ist, regelt § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
- Arbeitgeber: Mit welcher Frist Arbeitgeber Mitarbeiter kündigen können, hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist.
- Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer gilt die gesetzliche Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer und dem Umfang der Anstellung (dieselbe Frist für Teilzeit).
Kommt es zur Kündigung, ermöglicht die Frist dem Arbeitnehmer, eine neue Beschäftigung zu finden und dem Unternehmen, Ersatzpersonal einzustellen oder Arbeitsabläufe umzustrukturieren.
Die gesetzlichen Fristen greifen, wenn es keine anderen Vereinbarungen in Form eines Tarif- oder Arbeitsvertrages gibt.
Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?
Das kommt zunächst darauf an, welche Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag festgelegt ist. Gibt es keine vertragliche Regelung, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist:
- 4 Wochen bzw. 28 Tage zum 15. oder zum Monatsende eines Kalendermonats.
- Diese gesetzliche Kündigungsfrist gilt, wenn seit mehr als 6 Monaten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
- Eine kürzere Frist ist nur zulässig, wenn Sie als vorübergehende Aushilfe eingestellt sind und die Beschäftigungsdauer nicht länger als 3 Monate ist.
Sind im Betrieb weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, kann Ihr Arbeitgeber auch andere Kündigungstermine bestimmen. Er darf die Frist von 4 Wochen jedoch nicht unterschreiten – denn diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.
Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber?
Arbeitgeber haben dem Arbeitnehmer gegenüber eine soziale Verantwortung. Wollen sie einen Arbeitnehmer kündigen, sind die Kündigungsfristen daher in der Regel länger als für die Mitarbeiter. Sie bemessen sich grundsätzlich danach, wie lange der Arbeitnehmer bereits im Unternehmen beschäftigt ist:
Beschäftigungsdauer
|
Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats
|
Bis zu 2 Jahren
|
1 Monat
|
Bis zu 5 Jahren
|
2 Monate
|
Bis zu 8 Jahren
|
3 Monate
|
Bis zu 10 Jahren
|
4 Monate
|
Bis zu 12 Jahren
|
5 Monate
|
Bis zu 15 Jahren
|
6 Monate
|
ab 20 Jahre
|
7 Monate
|
2. Welche Kündigungsfrist gilt – die gesetzliche oder vertragliche?
Trotz verbindlicher Vorgaben durch den Gesetzgeber existiert eine Vielzahl von Sonderregelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist für Mitarbeiter und Vorgesetzte.
Ist das Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, finden sich oft vom BGB abweichende Fristen. Diesbezüglich gilt:
- Vorrang hat immer die individuellste Vereinbarung: Die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag gilt vor den Regelungen im Tarifvertrag. Eine vertragliche Vereinbarung gilt immer vor den gesetzlichen Vorgaben.
- Für den Arbeitnehmer ist immer die günstigere Kündigungsfrist verbindlich.
- Die Fristen für den Arbeitnehmer dürfen nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.
Was gilt für Tarifverträge?
Sobald das Bundesarbeitsministerium einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, sind die tarifvertraglichen Regelungen verpflichtend für das gesamte Tarifgebiet – wie der Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD).
Die tariflichen Kündigungsfristen können länger oder kürzer ausfallen: So sieht der Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung in den ersten 5 Beschäftigungsjahren lediglich eine 2-wöchige Frist vor. Aber auch Kündigungsfristen von 6 Wochen zum Quartalsende sind möglich.
Liegt kein Tarifvertrag vor, können individuelle Kündigungsfristen vereinbart werden, sofern diese den Arbeitnehmer nicht benachteiligen.
Was gilt für Arbeitsverträge?
Die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen fallen meist länger aus als die gesetzlichen Fristen, denn oft vereinbaren Unternehmen und Angestellter eine dynamische Fristverlängerung, die sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet.
In einigen Arbeitsverträgen finden sich Regelungen, die eine Kündigung nur zum Anfang oder Ende eines Quartals gestatten. Eine Frist von 3 Monaten würde also bedeuten, dass auch der Arbeitnehmer bei eigener Kündigung noch bis zum Ablauf im Betrieb arbeiten muss. Mit einem Aufhebungsvertrag ist es möglich, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden.