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Ratgeber Arbeitsrecht Kündigungsschutz Klage auf Wiedereinstellung
Stand 06.08.2018
Lesezeit 14 min

Klage auf Wiedereinstellung: So kommen Sie zurück in Ihren Job

Wird ein Betrieb umstrukturiert oder werden Einsparungen vorgenommen, können betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeitern die Folge sein. Hat sich die finanzielle Lage des Betriebs aber verbessert und die Arbeitsstelle kann wieder besetzt werden, hat der gekündigte Mitarbeiter unter Umständen einen Anspruch auf Wiedereinstellung – diesen kann er sogar einklagen. Was eine Klage auf Wiedereinstellung ist, wann der Arbeitnehmer Anspruch auf Wiedereinstellung hat und wie ein Anwalt helfen kann, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Carolin Stadler
Beitrag von Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 06.08.2018

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Klage auf Wiedereinstellung: So kommen Sie zurück in Ihren Job
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Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist eine Klage auf Wiedereinstellung?
  2. Unterschied zur Kündigungsschutzklage
  3. Voraussetzungen für Anspruch auf Wiedereinstellung
  4. Chancen einer Klage auf Wiedereinstellung
  5. Klage auf Wiedereinstellung einreichen
  6. Was passiert, wenn ich die Klage auf Wiedereinstellung gewinne/verliere?
  7. Tipp: kostenlose Chancenbewertung zur Klage auf Wiedereinstellung

1. Was ist eine Klage auf Wiedereinstellung?

Mit einer Klage auf Wiedereinstellung kann ein gekündigter Arbeitnehmer seine erneute Einstellung durchsetzen, wenn der Kündigungsgrund nicht mehr gegeben ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund von Einsparungen ausgesprochen wurde. Verändert sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und sind die geltend gemachten Sparmaßnahmen hinfällig geworden, hat der Arbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch auf Wiedereinstellung.

Voraussetzung für eine Klage auf Wiedereinstellung ist allerdings die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Aus diesem Grund besteht ein Unterschied zur Kündigungsschutzklage. Welche weiteren Unterschiede zwischen den Klagearten noch bestehen, wird im nächsten Kapitel erklärt.

2. Unterschied zur Kündigungsschutzklage

Nachfolgend wird der Unterschied zwischen einer Kündigungsschutzklage und einer Klage auf Wiedereinstellung zusammengefasst:

  • Kündigungsschutzklage: Hier wird die Gültigkeit der Kündigung überprüft. Ist die Klage erfolgreich, wird die Kündigung für ungerechtfertigt erklärt und ist nichtig. Der Arbeitnehmer kann anschließend nahtlos weiterbeschäftigt werden, als gäbe es keine Kündigung. Alternativ ist eine Abfindung möglich.
  • Klage auf Wiedereinstellung: Hier wird nicht die Gültigkeit der Kündigung überprüft, sondern die Möglichkeit einer erneuten Einstellung des zuvor gekündigten Arbeitnehmers. Hat die Klage Erfolg, wird der Arbeitnehmer wieder eingestellt – eine Abfindung ist daher nicht möglich.
Hinweis
Vorteil der Kündigungsschutzklage:

Die Klage auf Wiedereinstellung ist in der Praxis seltener, da sich der Arbeitnehmer damit nicht gegen eine Kündigung wehren kann. In der Regel wird immer eine Kündigungsschutzklage eingereicht, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung nicht akzeptieren will – ein Erfolg der Klage hat dann auch eine Weiterbeschäftigung zur Folge.

3. Voraussetzungen für Anspruch auf Wiedereinstellung

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Wiedereinstellung – wann ein Arbeitnehmer diesen aber dennoch hat, wird im folgenden Kapitel erklärt.

Allein die betriebsbedingte Kündigung hat noch keinen Anspruch auf Wiedereinstellung zur Folge. Erst wenn sich die Umstände ändern, die als Kündigungsgrund angegeben wurden, kann ein Arbeitnehmer ggf. einen Anspruch auf eine erneute Einstellung haben.

Muss ein Unternehmen z. B. Mitarbeiter wegen Sparmaßnahmen entlassen, haben diese Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn die Einsparungen plötzlich doch nicht nötig sind – das Unternehmen könnte die gekündigten Mitarbeiter schließlich weiterbeschäftigen. Ein Zeichen dafür ist z. B. die erneute Stellenausschreibung für Ihren ehemaligen Arbeitsplatz.

Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf Wiedereinstellung hat, wenn der Kündigungsgrund

  • innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist wegfällt und
  • dieser außerdem auf einer falschen Prognose beruht.

Die falsche Prognose bedeutet, dass sich die Situation des Betriebs anders als erwartet entwickelt. Der Arbeitgeber geht z. B. zum Zeitpunkt der Kündigung von einer Schließung der Niederlassung aus, aber plötzlich werden mehrere Aufträge erteilt, sodass die Entlassung der Mitarbeiter nicht mehr nötig ist – der Arbeitgeber ist in diesem Fall von einer falschen Prognose für seinen Betrieb ausgegangen.

Klage auf Wiedereinstellung bei neuem Job

Weil der Kündigungsgrund für eine Klage auf Wiedereinstellung noch innerhalb der Kündigungsfrist wegfallen muss, ist diese unter Umständen nicht sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeitsstelle hat.

4. Chancen einer Klage auf Wiedereinstellung

Im folgenden Kapitel wird erklärt, bei welchen Kündigungsarten eine Klage sinnvoll sein kann und was dabei beachtet werden muss.

Bei betriebsbedingter Kündigung

In der Regel ist eine Klage auf Wiedereinstellung nur bei einer betriebsbedingten Kündigung möglich. Damit der Arbeitnehmer in solchen Fällen auf Wiedereinstellung klagen kann, muss er einen Anspruch auf eine erneute Einstellung haben. Wann dieser Anspruch besteht und welche Voraussetzungen dafür gelten, wurde Ihnen in Kapitel 3 – Voraussetzungen für Anspruch auf Wiedereinstellung erklärt.

Bei personen- & verhaltensbedingter Kündigung

Ob auch personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen eine Klage auf Wiedereinstellung ermöglichen, ist rechtlich umstritten. Die zuständigen Gerichte entscheiden bisher je nach Einzelfall, ob die Klage realistisch ist.

Grundsätzlich ist eine Klage gegen den Arbeitgeber aber denkbar, wenn dieser den Kündigungsgrund nicht stichhaltig nachweisen oder der Arbeitnehmer eindeutige Gegenbeweise liefern kann. Kann der Arbeitnehmer z. B. beweisen, dass er keinen Diebstahl im Betrieb begangen hat, kann eine Klage durchaus sinnvoll sein. In solchen Fällen ist aber eine Kündigungsschutzklage hilfreicher, da der Arbeitnehmer so eine Abfindung erhalten kann – eine Wiedereinstellung ist nach derartigen Anschuldigungen in den seltensten Fällen zumutbar.

Weitere Informationen zu diesen beiden Kündigungsarten finden Sie in unseren Beiträgen „personenbedingte Kündigung“ und „verhaltensbedingte Kündigung“.

Bei fristloser Kündigung

Eine Klage auf Wiedereinstellung ist bei einer fristlosen Kündigung nicht sinnvoll.

Zum einen haben die wenigsten fristlosen Kündigungen vor Gericht Bestand, weil diese nur aus besonders schweren Gründen wie z. B. Straftaten gegen den Arbeitgeber möglich sind. Eine fristlose Kündigung geht daher häufig mit schwerwiegenden Anschuldigungen gegenüber dem Arbeitnehmer einher – dagegen kann dieser sich wehren.

Mit einer Klage auf Wiedereinstellung ist das allerdings nicht möglich, weil damit nicht die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft wird, sondern die erneute Einstellung nach einer wirksamen Kündigung.

Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine angemessene Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung noch möglich ist. Diese kann schließlich nur aus schwerwiegenden Gründen ausgesprochen werden und oft ist der Umgang mit dem Arbeitgeber dann durch Anschuldigungen erschwert und eine Weiterarbeit unzumutbar. Das Ziel vieler Arbeitnehmer kann in solchen Fällen nicht die erneute Einstellung oder Weiterbeschäftigung sein, sondern eine angemessene Abfindung als Entschädigung für die Kündigung. Das kann mit einer Klage auf Wiedereinstellung nicht erreicht werden – hier kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

Bei Kündigung in der Probezeit

Prinzipiell ist es schwer, rechtlich gegen eine Kündigung in der Probezeit vorzugehen. Das liegt vor allem daran, dass das Kündigungsschutzgesetz hier noch nicht gilt. Das bedeutet: Eine Klage auf Wiedereinstellung ist in der Probezeit aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes nicht möglich.

Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, gegen eine Kündigung in der Probezeit vorzugehen – dafür gelten aber strenge Bedingungen. Wenn

  • die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird,
  • die Entlassung eine Schwangere betrifft (siehe Kündigungsschutz bei Schwangerschaft) oder
  • die Kündigung nicht schriftlich eingereicht wurde,

ist diese rechtswidrig. In solchen Fällen kann eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg haben.

Ausführlichere Informationen zur Kündigung in der Probezeit, welche Fristen gelten und wann trotzdem Kündigungsschutz besteht, erfahren Sie in unserem Beitrag „Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit“.

Bei einem Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich von Arbeitgeber und -nehmer beendet. Bleibt die Arbeitsstelle nach der Unterzeichnung erhalten, kann der Arbeitnehmer seine Wiedereinstellung verlangen – es besteht schließlich die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.

Für den Anspruch auf Wiedereinstellung nach einem Aufhebungsvertrag muss der Grund für den Vertrag in der Zeit zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses wegfallen – der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf also nicht mehr bestehen. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, können Sie eine Klage auf Wiedereinstellung durchsetzen.

Will ein Arbeitgeber das vermeiden, muss die Wiedereinstellung im Aufhebungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sein. Unterzeichnet der Arbeitnehmer den Vertrag trotz ausgeschlossener Wiedereinstellung, kann er nicht klagen – er hat schließlich dem Vertrag zugestimmt. Weitere Tipps zur Erstellung von Aufhebungsverträgen finden Sie in unserem Beitrag Aufhebungsvertrag schreiben.

Bei Elternzeit

Das ist z. B. der Fall, wenn der Betrieb geschlossen wird – der Arbeitgeber muss die Kündigung dann aber zuvor von der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz genehmigen lassen und sämtliche Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung prüfen.

Haben Sie eine Kündigung während der Elternzeit erhalten, ist eine Kündigungsschutzklage statt der Klage auf Wiedereinstellung einzureichen.

5. Klage auf Wiedereinstellung einreichen

Sind die Voraussetzungen für eine Klage auf Wiedereinstellung erfüllt und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine erneute Einstellung, kann eine Klage eingereicht werden.

  • Ob Sie dafür einen Anwalt brauchen,
  • wo die Klage einzureichen ist und
  • wie diese abläuft,

wird im folgenden Kapitel erklärt.

Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Ohne juristischen Beistand könnten Sie riskieren, dass Ihre aussichtsreiche Klage negativ endet. Anwaltliche Unterstützung kann dann hilfreich sein.

Folgende Gründe und Risiken sprechen für einen Anwalt:

  • Ihr ehemaliger Arbeitgeber wird aller Wahrscheinlichkeit nach durch einen erfahrenen Arbeitsrecht-Spezialisten mit hoher Expertise und Verhandlungsgeschick vertreten. Ohne eigenen Anwalt haben Sie deswegen nur geringe Erfolgschancen.
  • Das deutsche Arbeitsrecht ist sehr komplex, sodass eine eigene Vertretung vor Gericht schwierig werden könnte. Dabei können Fehler entstehen, die zu einer Niederlage im Klageprozess führen.
  • Ein Anwalt kann die richtigen Beweise für die Wiedereinstellung erkennen, sammeln und diese rechtssicher für eine Klage darlegen.
  • Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Klage auf Wiedereinstellung sinnvoll oder möglich ist und welche Erfolgsaussichten damit verbunden sind. Hinzu kommt, dass er über weitere juristische Möglichkeiten und Alternativen aufklären kann.

Diese und weitere Punkte sprechen für einen Anwalt bei einer Klage auf Wiedereinstellung – obwohl prinzipiell vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang herrscht (erst bei Berufung und höherer Instanz).

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Wie & wo muss ich die Klage einreichen?

Inhalt der Klageschrift

Der Inhalt der Klageschrift ist unabhängig davon, ob Sie die Klage selbst einreichen oder ein Anwalt das übernimmt. Folgende Inhalte müssen in die Klageschrift aufgenommen werden:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer des Klägers (Arbeitnehmer),
  • Datum der Klageerhebung,
  • Bezeichnung des Gerichts und Anschrift,
  • Name, Anschrift des Beklagten (Arbeitgeber),
  • Sachverhalt/Erklärung des Klagegrundes,
  • Forderungen an die Gegenseite und
  • Unterschrift des Klägers.

Damit das Arbeitsgericht Ihre Situation korrekt und umfassend beurteilen kann, können folgende Dokumente zusätzlich eingereicht werden:

  • Arbeitsvertrag,
  • Kündigungsschreiben,
  • Lohnabrechnungen und
  • ein Arbeitszeugnis (wenn vorhanden).

Wo muss ich die Klage einreichen?

Die Klageschrift muss fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Klage bei

  • Ihrem örtlichen Arbeitsgericht oder
  • dem Gericht am Unternehmenssitz einreichen.

Entscheiden Sie sich dazu, die Klage ohne Anwalt einzureichen, können Sie zur Rechtsantragsstelle im Amtsgericht gehen. Die Beamten vor Ort nehmen Ihr Anliegen dann auf und garantieren die richtige Form der Klageschrift – das ersetzt jedoch keine Rechtsberatung.

Fristen, Ablauf & Dauer

Fristen

Erhält ein Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung, muss er in jedem Fall zügig reagieren. Sobald Ihnen bekannt ist, dass die ehemalige Arbeitsstelle nicht gestrichen wurde oder eine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung für Sie besteht, müssen Sie

  • innerhalb von drei bis vier Wochen Ihren Anspruch auf Wiedereinstellung geltend machen.
  • Hinzu kommt, dass die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen sein darf.

Ablauf

Die Klage auf Wiedereinstellung verläuft nach dem gleichen Prinzip wie alle Klagen vor Arbeitsgerichten. Welche Schritte zu unternehmen sind, haben wir Ihnen hier kurz zusammengestellt:

  • Klageeinreichung: Die Klageschrift muss vom Kläger selbst oder dessen Anwalt beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Klagezustellung: Der Beklagte erhält die Klageschrift durch das Arbeitsgericht.
  • Güteverhandlung: Bei einer Klage auf Wiedereinstellung wird in der Regel nach zwei Wochen ein sogenannter Gütetermin angesetzt. Dabei soll zunächst eine einvernehmliche Einigung zwischen den beiden Parteien erzielt werden. Gelingt das, wird der Arbeitnehmer wiedereingestellt.
  • Kammertermin: Bleibt die Güteverhandlung erfolglos, wird nach ca. drei bis sechs Monaten ein Kammertermin durch das Arbeitsgericht festgelegt. Bei dieser mündlichen Verhandlung sind der vorsitzende Richter und zwei ehrenamtliche Richter anwesend. Auch bei diesem Termin ist eine einvernehmliche Lösung das Ziel.
  • Beweisaufnahme: Nur wenn es auch während des Kammertermins nicht zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist, wird eine Beweisaufnahme eröffnet. Dazu gehören Zeugenbefragungen, die Anhörung von Sachverständigen oder die Prüfung von Unterlagen, die Informationen zum Sachverhalt liefern können.
  • Urteilsverkündung: Die zuständigen Richter entscheiden abschließend, ob der Arbeitnehmer tatsächlich einen Anspruch auf Wiedereinstellung hat oder nicht. Wie es nach einer Klage weitergeht, wird in Kapitel 6 – Was passiert, wenn ich die Klage auf Wiedereinstellung gewinne/verliere erklärt.

Dauer

Kommt es zu Beginn des gesamten Prozesses nicht bereits zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann das Verfahren insgesamt ca. sechs bis acht Monate dauern.

Kosten & Gebühren

Die Kosten für eine Klage auf Wiedereinstellung setzen sich aus

  • den Gerichtskosten und
  • den Anwaltsgebühren

zusammen – diese sind jeweils abhängig vom Streitwert der Klage. Dabei muss jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten tragen. Kommt es zu einem Gerichtsurteil, müssen die Gerichtskosten von der unterlegenen Partei zusätzlich getragen werden. Im folgenden Kapitel wird erklärt, welche Kosten anfallen und wie diese berechnet werden.

Streitwert

Die Grundlage für die Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten ist der Streitwert der Klage. Dieser ergibt sich aus drei Bruttomonatsgehältern des Arbeitnehmers.

Beispiel: Das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers beträgt 2.000 € – der Streitwert liegt also bei 6.000 €.

Gerichtskosten

Nach Anlage 2 zum Gerichtskostengesetz fällt für Klagen vor Arbeitsgerichten eine doppelte (2,0) Gebühr an, die vom Streitwert abhängig ist.

Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Gerichtskosten sein können.

Streitwert bis

Gerichtskosten

  2.000 €

  89 €

  6.000 €

165 €

10.000 €

241 €

Kosten
Bei Vergleich zahlt jeder selbst:

Wenn sich die Parteien bereits vor dem Gerichtsverfahren einvernehmlich einigen, fallen keine Gerichtskosten an. Jede Partei muss folglich nur die eigenen Anwaltskosten bezahlen.

Anwaltskosten

Entscheiden Sie sich für die Beauftragung eines Anwalts oder sind Sie aufgrund einer Berufung vor der nächsthöheren Instanz auf einen Anwalt angewiesen, so fallen für diesen Kosten an.

  • Die Anwaltskosten richten sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Als Basis dient der Streitwert.
  • Alternativ können Sie jedoch auch individuelle Absprachen mit Ihrem Anwalt treffen und eine Honorarvereinbarung beschließen.

Die Arbeit des Anwalts verursacht drei verschiedene Gebühren:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Klage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Vertretung bei Gerichtsterminen,
  • einfache (1,0) Einigungsgebühr, wenn es zu einer gütlichen Einigung kommt.

In jedem Fall muss der Kläger die Verfahrensgebühr bezahlen. Die Termin- und Einigungsgebühr wird nur fällig, wenn der Anwalt Gerichtstermine wahrnehmen muss oder es zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt.

Die nachfolgende Tabelle listet beispielhaft einige Gebühren auf.

Streitwert bis

Verfahrensgebühr

Termingebühr

Einigungsgebühr

  2.000 €

195,00 €

180,00 €

150,00 €

  6.000 €

460,20 €

424,80 €

354,00 €

10.000 €

725,40 €

669,60 €

558,00 €

Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt auf Wiedereinstellung, weil der Kündigungsgrund innerhalb der Kündigungsfrist weggefallen ist und der Arbeitgeber trotzdem die Wiedereinstellung verweigert. Weil der Arbeitgeber ein Gerichtsurteil vermeiden will, einigt er sich mit dem Arbeitnehmer einvernehmlich und stimmt der Wiedereinstellung im Rahmen der Güteverhandlung zu.

Das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers beträgt 2.000 € – der Streitwert liegt also bei 6.000 €. Da sich beide Parteien einvernehmlich geeinigt haben, fallen keine Gerichtskosten an – lediglich die Anwaltskosten müssen bezahlt werden. Diese betragen bei einem Streitwert von 6.000 € 195 € für die Klageeinreichung durch den Anwalt, 180 € für die Gerichtstermine und 150 € als Einigungsgebühr – insgesamt also 525 €.

Kostenübernahme möglich

Rechtsschutzversicherung

Die Kosten für die Klage auf Wiedereinstellung könnten unter Umständen von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Wenn Sie bezüglich Ihres Tarifs bei Ihrer Rechtsschutzversicherung unsicher sind, kann ein advocado Partner-Anwalt eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie stellen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

Prozesskostenhilfe

Bei entsprechender Bedürftigkeit (persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse) kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Prozesskostenhilfe kann vom Antragsteller selbst oder von einem Rechtsanwalt beantragt werden.

6. Was passiert, wenn ich die Klage auf Wiedereinstellung gewinne/verliere?

Im folgenden Kapitel wird erklärt, was nach einer Klage passiert und ob die Möglichkeit einer Abfindung besteht.

Klage auf Wiedereinstellung gewonnen

Hat der Arbeitnehmer die Klage auf Wiedereinstellung gewonnen, hat das folgende Auswirkungen:

  • Der Arbeitgeber muss mit dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag zu den vorherigen Bedingungen vereinbaren – d. h. es darf kein geringeres Gehalt festgelegt werden.
  • Der Arbeitgeber muss keine Gehälter für den Zeitraum der Verhandlungen nachzahlen.

Klage auf Wiedereinstellung verloren

Hat die Klage auf Wiedereinstellung keinen Erfolg, bleibt die Kündigung weiterhin bestehen und der Arbeitnehmer ist nur noch bis zum Ende der Kündigungsfrist in dem Beitrieb beschäftigt.

Abfindung

Da die Klage auf Wiedereinstellung allein den Zweck eines erneuten Arbeitsverhältnisses hat, kann dabei keine Abfindung ausgehandelt werden. Die Kündigung ist nicht fehlerhaft oder ungerechtfertigt und daher gibt es keinen Grund, den Arbeitnehmer zu entschädigen.

Will der Arbeitnehmer eine Abfindung als Entschädigung für die Kündigung erreichen, darf er nicht auf Wiedereinstellung klagen, sondern kann eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese kann dann entweder die Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz erreichen oder zu einer Abfindung führen.

7. Tipp: kostenlose Chancenbewertung zur Klage auf Wiedereinstellung

Mit einer Klage auf Wiedereinstellung kann ein gekündigter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf eine erneute Einstellung durchsetzen. Ein Anwalt kann Ihre Situation bewerten und Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts vertreten. Schon vorab können Sie mit dem Anwalt besprechen, ob Sie überhaupt die Möglichkeit einer Klage haben, wie hoch die Erfolgschancen sind und welche Kosten damit verbunden sind.

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Carolin Stadler
Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 06.08.2018

Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.

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