Schriftliches Abnahmeprotokoll anfertigen
Bemerken Sie einen Bauschaden, dokumentieren Sie diesen bei der Bauabnahme schriftlich und machen Fotos. Nur so können Sie anschließend einen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz geltend machen. Sind die ersichtlichen Bauschäden gravierend oder summieren sich, können Sie die Bauabnahme verweigern und auf einen zweiten Abnahmetermin bestehen.
Halten Sie wenn möglich fest, wer den Defekt verursacht hat – nur wenn Sie mit einer solchen Bauschadensbewertung nachweisen können, dass die Verantwortung bei dem entsprechenden Handwerker liegt, muss dieser nach der Bauabnahme für die Beseitigung aufkommen.
Baumängelrüge erstellen
Teilen Sie der zuständigen Baufirma schriftlich die Gründe mit, weshalb Sie die Bauabnahme verweigern bzw. informieren Sie sie bei erfolgter Abnahme über den Bauschaden. Legen Sie eine konkrete Frist fest, innerhalb der die Baufirma die Nachbesserung zu leisten hat.
Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Konkrete Aufzählung und Beschreibung der Schäden (Bauschadensbewertung)
- Namen und Anschrift des Bauherren
- Anschrift des Bauobjektes
- Datum und Unterschrift der Bauherren
Ersatzvornahme durchführen
Missachtet die Baufirma die gesetzte Frist oder weigert sich, den Fehler zu beseitigen, können Sie eine sogenannte Ersatzvornahme durchführen, d. h. einen anderen Handwerksbetrieb mit der Beseitigung beauftragen.
Dokumentieren Sie den Bauschaden und auch die Ausbesserungsarbeiten genau, um die Beseitigungskosten nachweisen zu können. Bevor Sie eine Ersatzvornahme durchführen, kann eine juristische Beratung sinnvoll sein. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Teil der Rechnungssumme zurückbehalten
Haben Sie die ausstehende Rechnung an die verantwortliche Baufirma noch nicht gezahlt, haben Sie als Bauherr ein sogenanntes Zurückhaltungsrecht – d. h. Sie dürfen bei mangelhafter oder unvollständiger Bauleistung einen Teil der Zahlung einbehalten, bis der Schaden beseitigt wurde.
Die Minderungssumme beträgt dabei mindestens das Doppelte der voraussichtlichen Beseitigungskosten und wird von der Abschlagszahlung abgezogen.
Wenn Sie das Vorgehen gegen die verantwortliche Baufirma mit einem erfahrenen Anwalt besprechen, können Sie Ihr Vorgehen frühzeitig absichern und ausschließen, dass Sie vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen und das Bauunternehmen gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten kann.
Bauschadensgutachten anfertigen lassen
Sind rechtliche Schritte unvermeidbar, weil die Baufirma die Nachbesserung verweigert, ist ein Bauschadensgutachten für eine umfassende Bewertung des Schadens sinnvoll. Ein objektives Gutachten bildet zum einen die Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen, hilft aber auch dabei, Ihre Ansprüche vor Gericht begründen.
Wurde das Gutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen erstellt, erkennt es das Gericht als Beweismaterial an. Dadurch können Ihre Chancen steigen, Schadensersatz geltend zu machen.
Das Gutachten beinhaltet:
- Alle am Gebäude festgestellten Schäden und deren Ursachen
- Notwendige Reparaturen und Sanierungen
- Kosten
Sachverständige, die ein solches Bauschadensgutachten erstellen, sind z. B. erfahrene Ingenieure und Architekten.
Gerichtliche Schritte
Führen die zuvor genannten Handlungsoptionen nicht zum Erfolg, können Sie mithilfe eines Anwalts gerichtlich gegen den Handwerker oder den Bauträger vorgehen und die Beseitigung des Schadens einklagen.
Wurde der Bauschaden bereits im Zuge einer Ersatzvornahme ausgebessert, können Sie die entstandenen Kosten zurückfordern. Unter Umständen haben Sie zudem einen Schadensersatzanspruch, wenn Sie durch einen verspäteten Einzug z. B. zusätzliche Mietkosten haben.
6. Bauschäden erkennen, nachweisen & Bauunternehmen in Haftung nehmen
Sind Sie als Bauherr oder Hauseigentümer von Bauschäden wie z. B. Schimmelschaden betroffen? Als Immobilienbesitzer haben Sie zahlreiche Rechte und Möglichkeiten, um gegen einen fremdverschuldeten Schaden vorzugehen.
Ein Anwalt für Baurecht kann Sie dabei unterstützen, Ihren Anspruch auf Beseitigung durchzusetzen. Um Ihre Rechte geltend zu machen und eine finanzielle Entschädigung wie Minderung oder wegen Bauverzug Schadensersatz zu beanspruchen, müssen Sie den Sachverhalt protokollieren und nachweisen.
Diese Beweispflicht kann der Anwalt für Sie erfüllen, indem er:
- Alle Bauschäden protokolliert und dokumentiert.
- In einer schriftlichen Baumängelrüge das verantwortliche Bauunternehmen zur Nachbesserung verpflichtet.
- Die Schadensbeseitigung überwacht und anschließend abnimmt.
- Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung prüft.
Ein erfahrener Baurechtler kann Sie auch dabei unterstützen, Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen und ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden.