Ein Testament bestimmt, welches Eigentum des Erblassers in dessen Todesfalle an wen übergeht. Für ein gültiges Testament muss der Erblasser testierfähig sein sowie das Testament selbst handschriftlich verfasst und unterzeichnet haben. Ein Testament kann im Nachhinein geändert werden. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sonderformen sind beispielsweise das Berliner Testament und das öffentliche Testament.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem umfassenden Beitrag zum Testament.
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