Einvernehmliche Scheidung – die wichtigsten Infos zusammengefasst
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 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 02.09.2020
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 [...](ratgeber/familienrecht.html "Ratgeber Familienrecht") [Scheidung](ratgeber/familienrecht/scheidung.html "Ratgeber Scheidung") Einvernehmliche Scheidung
Wenn sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten und sich über die Rahmenbedingungen einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung Zeit und Geld sparen. Da bei Scheidungen Anwaltszwang besteht, benötigt das Ehepaar auch bei einer einvernehmlichen Scheidung zumindest einen Anwalt.
**Sollten Sie Unterstützung bei einer familienrechtlichen Angelegenheit benötigen,** steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform **advocado** ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
**So funktioniert's:**
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3. **In Ruhe entscheiden**
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Inhalt
1. 1. Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
2. 2. Welche Vorteile & Nachteile hat eine einvernehmliche Scheidung?
3. 3. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
4. 4. Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
5. 5. Wie lange dauert eine eine einvernehmliche Scheidung?
6. 6. Wie endet das Scheidungsverfahren & welche Rechtsfolgen hat es?
7. 7. Was macht ein Anwalt beim einvernehmlichen Scheidungsverfahren?
8. 8. Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
9. 9. FAQ: das Wichtigste zur einvernehmlichen Scheidung
 [Kostenlose Ersteinschätzung](https://formulare.advocado.de/?formular=familienrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

# Einvernehmliche Scheidung – die wichtigsten Infos zusammengefasst
 Beitrag von Sophie Suske
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 02.09.2020
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Wenn sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten und sich über die Rahmenbedingungen einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung Zeit und Geld sparen. Da bei Scheidungen Anwaltszwang besteht, benötigt das Ehepaar auch bei einer einvernehmlichen Scheidung zumindest einen Anwalt.
**Sollten Sie Unterstützung bei einer familienrechtlichen Angelegenheit benötigen,** steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform **advocado** ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
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 [ Kostenlose Ersteinschätzung](https://formulare.advocado.de/?formular=familienrecht-advocado)Auf einen Blick
- Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten.
- Die Ehepartner müssen sich über die Rahmenbedingungen der Scheidung einig sein.
- Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist ein vorheriges Trennungsjahr.
- Bei gemeinsamen Kindern ist das Sorgerecht einvernehmlich zu klären.
- Für jede Scheidung ist das jeweilige Familiengericht zuständig.
- Auch bei der einvernehmlichen Scheidung muss sich mindestens einer der beiden Partner anwaltlich vertreten lassen.
- Die Eheleute können sich die Scheidungskosten teilen.
- Bei niedrigem Einkommen und Vermögen ist Prozesskostenhilfe möglich.

## 1. Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Scheidungen sind in den [Paragraphen 1564–1586b des BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1564.html "Zu §§ 1564ff. BGB") geregelt. Der Gesetzgeber unterscheidet die einvernehmliche von der strittigen Scheidung. Während Erstere auf Einigkeit über die Rahmenbedingungen der Scheiden beruht, ist dies bei Letzterer nicht der Fall.
Für eine einvernehmlichen Scheidung müssen **3 Bedingungen erfüllt** sein:
- Beide Ehegatten möchten sich scheiden lassen.
- Das Ehepaar ist sich über die Rahmenbedingungen der Scheidung einig.
- Die Eheleute haben mindestens 1 Jahr voneinander getrennt gelebt.
Über den Scheidungsantrag entscheidet das **örtlich zuständige Familiengericht**. Damit das Gericht die Scheidung überhaupt zulässt, muss es die Ehe nach [§ 1565 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1565.html "Zu § 1565 BGB") als gescheitert bewerten. Das bedeutet, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Eheleute diese wiederherstellen.

## 2. Welche Vorteile & Nachteile hat eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung bringt im Vergleich zur streitigen Scheidung einige Vorteile, aber auch mögliche Nachteile mit sich.

### Vorteile der einvernehmlichen Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung hat folgende Vorteile:
- Schnellere Abwicklung des Scheidungsvertrages
- Nur ein Anwalt notwendig
- Geringere Gerichtskosten
- Kürzere Trennungszeit
Wenn Sie und Ihr Ehepartner die Rahmenbedingungen Ihrer Scheidung möglichst frühzeitig **ohne das Gericht klären**, lässt sich die Scheidung in der Regel unkomplizierter abwickeln. Da Sie nicht vor Gericht über Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Unterhalt streiten müssen, sind entsprechend weniger Gerichtstermine notwendig.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn der antragstellende Ehepartner sich von einem Anwalt vertreten lässt. Stimmt der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zu, braucht er **keinen zusätzlichen eigenen Anwalt**.
Da für eine einvernehmliche Scheidung ein **einjähriges Trennungsjahr ausreich**t, können Sie sich schneller scheiden lassen als bei einer streitigen Scheidung – diese kann sich bis zu 3 Jahre hinziehen.

### Nachteile der einvernehmlichen Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung kann auch Nachteile mit sich bringen. Mögliche Nachteile sind:
- Höhere Unterhaltszahlungen
- Nachteilige Sorgerechtsregelung
- Nachteilige Vermögensaufteilung
Nachteile können sich bei der einvernehmlichen Scheidung vor allem dann ergeben, wenn ein Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt, weil er nicht gegen seinen Ex-Partner prozessieren möchte – beispielsweise aus Angst oder weil er davon ausgeht, dass das Gericht ihn ohnehin nicht besser stellen würde. Das betrifft vor allem **Sorgerechtsregelungen und Unterhaltszahlungen**.
Rechtsanwalt Matthias H. Bernds
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## 3. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Damit Sie sich einvernehmlich scheiden lassen können, müssen Sie sich über die **Rahmenbedingungen** der Scheidung und deren Folgesachen einig sein
Zu den Scheidungsfolgen gehört die einvernehmliche Klärung von:
- Sorgerechten und Umgangsrechten gemeinsamer Kinder
- Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern
- Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehepartner
- [Zugewinnausgleich](ratgeber/familienrecht/scheidung/der-zugewinnausgleich-familienrecht.html "Der Zugewinnausgleich – Familienrecht")
- Vermögensaufteilung und Aufteilung des Hausrats

### Sorgerecht & Umgangspflichten klären
Die Abgabe der Sorgerechtserklärung kann sowohl beim Notar (kostenpflichtig) als auch beim Jugendamt (kostenlos) erfolgen. Falls zum Zeitpunkt der Scheidung eine Schwangerschaft besteht, können Sie die Erklärung schon vor der Geburt des Kindes abgeben.
Für die einvernehmliche Scheidung müssen Sie sich außerdem über die **Höhe der Unterhaltszahlungen** einig sein. Das gilt für [Trennungsunterhalt](ratgeber/familienrecht/scheidung/scheidung-trennungsunterhalt.html "Scheidung Trennungsunterhalt"), [nachehelichen Unterhalt](ratgeber/familienrecht/unterhalt/nachehelicher-unterhalt.html "Nachehelicher Unterhalt – Voraussetzungen, Anspruch, Berechnung") und Kindesunterhalt.

### Zugewinnausgleich verhandeln
Haben Sie keinen [Ehevertrag aufsetzen lassen](ratgeber/familienrecht/ehevertrag/ehevertrag-aufsetzen-lassen-was-ist-zu-beachten.html "Ehevertrag aufsetzen lassen – was ist zu beachten?") oder eine [Scheidungsfolgenvereinbarung](ratgeber/familienrecht/scheidung/scheidungsfolgenvereinbarung.html "Scheidungsfolgenvereinbarung: Voraussetzungen, Kosten & Vorteile") getroffen, könnte es zum kommen. Dieser regelt, inwiefern der Ehepartner, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat, vom anderen einen Ausgleich verlangen kann.
Der Zugewinnausgleich ist allerdings kein zwingend notwendiger Bestandteil des Scheidungsverfahren. Viele Ehepartner entscheiden sich dafür, den Zugewinnausgleich **nicht vor dem Familiengericht zu verhandeln** – insbesondere dann, wenn sie eine schnelle Abwicklung des Scheidungsverfahrens wünschen.
Sie können den Zugewinnausgleich bis zu 3 Jahre nach der rechtskräftig eingetretenen Scheidung noch beantragen und ausverhandeln lassen.

### Trennungsjahr einhalten
Um sich einvernehmlich scheiden zu lassen, müssen Sie und Ihr Partner in der Regel mindestens **1 Jahr** getrennt voneinander leben, um dem Gericht zu verdeutlichen, dass Ihre Ehe gescheitert ist.
In wenigen Fällen kann das Gericht das Trennungsjahr verkürzen oder ganz aussetzen. Einer solchen [Härtefallscheidung](ratgeber/familienrecht/scheidung/haertefallscheidung.html "Härtefallscheidung – die Blitzscheidung ohne Trennungsjahr") stimmt das Gericht jedoch **eher selten** zu. Das Trennungsjahr lässt sich nur umgehen, wenn ein Härtegrund vorliegt, der den weiteren (rechtlichen) Bestand der Ehe unzumutbar macht.
**Härtefallgründe sind z. B.**:
- Langjährige Alkohol- oder Drogenabhängigkeit mit Verweigerung bzw. mehrfachen Scheiterns entsprechender Therapien und im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Not oder Gewalt
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Beisein der Kinder
- Körperliche Gewalt in Form von schweren Verletzungen, Bedrohungen oder Beleidigungen vor den Kindern sowie die Misshandlung der Kinder
- Gegenüber dem Partner begangene Straftaten
- Eheschließung zum Erhalt einer [unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung](ratgeber/auslaender-und-asylrecht/aufenthaltsrecht/unbefristete-aufenthaltserlaubnis-und-niederlassungserlaubnis.html "Unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten & dank Niederlassungs­erlaubnis in Deutschland leben")
**Ein Seitensprung ist hingegen kein Grund** für einen Härtefall – auch dann nicht, wenn ein Partner bereits seit Wochen mit seinem neuen Partner zusammenwohnt.
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied 2006 in einem Urteil ([OLG Nürnberg, Az. 10 WF 1526/06)](https://www.judicialis.de/Oberlandesgericht-N%C3%BCrnberg_10-WF-1526-06_Beschluss_28.12.2006.html "Zum Urteil des OLG Nürnberg") zudem, dass auch die **plötzliche Offenbarung der Homosexualität** eines Lebensgefährten keine Scheidung ohne Trennungszeit rechtfertigt.

## 4. Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
Eine einvernehmliche Scheidung erfolgt in **7 Schritten**:
- **Trennung & Trennungsjahr**: Bevor Sie die Scheidung einreichen können, müssen Sie und Ihr Partner 1 Jahr getrennt voneinander leben.
- **Antragstellung**: Für eine einvernehmliche Scheidung müssen Sie sich an das Familiengericht wenden und die [Scheidung per Scheidungantrag einreichen](ratgeber/familienrecht/scheidung/scheidung-einreichen-per-scheidungsantrag.html "Scheidung einreichen – so sparen Sie Zeit, Geld & Nerven").
- **Zahlung der Gerichtskosten**: Nach Zahlung der Gerichtskosten beginnt das Gericht mit der Bearbeitung des Antrags.
- **Zustellung des Scheidungsantrags**: Das Gericht leitet den Antrag auf Scheidung an den anderen Ehepartner weiter, der diesem zustimmen muss.
- **Berechnung Versorgungsausgleich**: Zur Berechnung des Versorgungsausgleichs verschickt das Familiengericht die relevanten Dokumente an die Rententräger, die dann die jeweiligen Ansprüche berechnen.
- **Scheidungstermin**: Das Gericht teilt Ihnen den Scheidungstermin mit, an dem Sie (außer in Ausnahmefällen) persönlich teilnehmen müssen.
- **Scheidungsurteil**: Das Familiengericht entscheidet über die einvernehmliche Scheidung.

### Welche Unterlagen brauche ich für eine einvernehmliche Scheidung?
Folgende Formulare müssen Sie beim Einreichen des Scheidungsantrages vorlegen:
- Heiratsurkunde
- Eheverträge (falls vorhanden)
- Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (falls vorhanden)
- Anwaltsvollmacht

### Kann ich auf ein Muster zurückgreifen?
Im Internet lassen sich zahlreiche Muster-Dokumente finden, die Ihnen das Ausfüllen des Scheidungsantrags erleichtern sollen. Die können Ihnen zwar eine **erste grobe Orientierung** geben, jedoch sind sie nicht auf die individuellen Details Ihres Scheidungsverfahrens zugeschnitten.
Da Sie sich ohnehin bei einer Scheidung von einem **Anwalt vertreten lassen müssen**, kann es hilfreich sein, diesen schon für den Scheidungsantrag zu kontaktieren.

### Kann ich die Scheidung online einreichen?
Ja, Sie können den Scheidungsantrag online einreichen. Bei einer Online-Scheidung erfolgt auch die Kommunikation mit Ihrem Anwalt in der Regel per Telefon und Videochat. Praktischerweise können Sie den Online-Antrag **zu jeder Tages- und Nachtzeit abgeben**. Lediglich für den Scheidungstermin müssen Sie persönlich bei Gericht erscheinen.
Dieses Verfahren eignet sich für unkomplizierte einvernehmliche Scheidungen, in denen Sie und Ihr Partner sich über die Rahmenbedingungen der Scheidung einig sind und auch schon eine **Rentenanspruchs-Berechnung** vorgenommen haben. Auch bei Vorliegen eines Ehevertrags oder einer Scheidenfolgenvereinbarung kann das Online-Verfahren eine kosten- und zeitsparende Scheidung begünstigen.

### Was passiert, wenn es zum Streit kommt?
Auch bei einvernehmlichen Scheidungen kommt es ab und an zum Streit. In diesem Fall kann aus einer einvernehmlichen Scheidung schnell eine streitige Scheidung werden. Damit es nicht dazu kommt, kann im Falle von Meinungsverschiedenheiten eine **unabhängige Mediation** oder die **Konsultation eines Anwalts** hilfreich sein. Dieser kann zwischen den Ehepartnern vermitteln, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Auch nach der Verkündung des Scheidungsurteils kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Das ist häufig der Fall, wenn einer der beiden Ehepartner sich im Nachteil fühlt und nicht mehr allen Punkten des Urteils zustimmt. In diesem Fall können Sie [Berufung einlegen](ratgeber/verfahrensrecht/prozessrecht/berufung-einlegen.html "Berufung einlegen: So wehren Sie sich gegen ein fehlerhaftes Urteil").

## 5. Wie lange dauert eine eine einvernehmliche Scheidung?
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung ist von mehreren Faktoren abhängig:
- Oft dauert eine einvernehmliche Scheidung **6 bis 12 Monate** ab Einreichung des Scheidungsantrags.
- Ohne eine Verhandlung über den Versorgungsausgleich lässt sich das Verfahren zum Teil **schon innerhalb von 3 Monaten beenden**.
- Sollte einer der Eheleute nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses Berufung einlegen, verlängert sich der Zeitraum bis zur Entscheidung über diese.

## 6. Wie endet das Scheidungsverfahren & welche Rechtsfolgen hat es?
Das Scheidungsverfahren endet mit der **Verkündung des Scheidungsurteils** durch das Familiengericht. Falls die Eheleute am Termin auf eine Berufung verzichten, ist die Scheidung ab diesem Moment rechtskräftig.
Alle **vereinbarten Scheidungsfolgen** treten mit sofortiger Wirkung ein:
- Sorgerechtsvereinbarungen
- Unterhaltszahlungen
- Auflösung des Hausrats
Spätestens einen Monat nach Verkündung des Urteils ist die Scheidung dann rechtskräftig.

## 7. Was macht ein Anwalt beim einvernehmlichen Scheidungsverfahren?
Bei jeder Scheidung herrscht Anwaltszwang, d. h. dass Sie sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen müssen. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn **nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt**. Stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zu, braucht er keine eigene anwaltliche Vertretung.
Hinweis
Bedenken Sie jedoch: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung darf ein Anwalt nicht beide Seiten vertreten.
Ein [Anwalt für Familienrecht](rechtsanwalt/anwalt-familienrecht.html "Anwalt für Familienrecht") kann Sie in folgenden Punkten unterstützen:
- Verfassung bzw. Überprüfung des erhaltenen Scheidungsantrags
- Beratung zu Unterhaltsvereinbarungen, Sorgerechtsbestimmungen und Vermögensaufteilung
- Außergerichtliche Verhandlung der Rahmenbedingungen
- Berufung einlegen nach Verkündung des Scheidungsurteils
Mit advocado finden Sie den passenden Anwalt aus einem **Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten**. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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## 8. Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die einvernehmliche Scheidung gilt gemeinhin **als günstigste Variante**. Im Vergleich zur streitigen Scheidung können die Eheleute oft die Hälfte an Gerichtskosten und [Anwaltskosten der Scheidung](ratgeber/familienrecht/scheidung/scheidungskosten-und-anwaltskosten.html "Anwaltskosten bei Scheidung: Kosten richtig berechnen & reduzieren") sparen. Im günstigsten Fall können Sie mit etwa 1.000 Euro rechnen, wobei 250 Euro für das Familiengericht und der restliche Betrag für den Anwalt anfallen.
Welche Kosten genau entstehen, hängt vom **Verfahrenswert** ab. Dieser berechnet sich anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten und wird am Ende des Scheidungsverfahrens durch das Familiengericht festgesetzt.

### Wer trägt die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung legt das Paar in der Regel im Vorhinein fest, wie sie sich die Scheidungskosten aufteilen bzw. welcher der Ehepartner dafür aufkommt. Bei besonders geringem Einkommen können die Ehepartner gemäß [§ 115 ZPO](https://dejure.org/gesetze/ZPO/115.html "Zu § 115 ZPO") eine **Prozesskostenhilfe beantragen**.
Die Höhe des Einkommens richtet sich dabei nicht nach dem tatsächlichen Bruttoeinkommen, sondern nach der tatsächlich zur Verfügung stehenden Summe. Entsprechend berücksichtigt das Gericht auch Kreditrückzahlungen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten einer Scheidung meist erst, wenn der Vertragsabschluss bereits 3 Jahre zurückliegt.
 

## 9. FAQ: das Wichtigste zur einvernehmlichen Scheidung

### Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wünschen beide Eheleute die Scheidung und sind sich über die Rahmenbedingungen einig.

### Braucht das Ehepaar bei der einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt?
Ja. Auch bei der einvernehmlichen Scheidung muss sich zumindest der antragstellende Partner anwaltlich vertreten lassen. Der zustimmende Ehepartner kann auf einen eigenen Anwalt verzichten.

### Gibt es ein zwingendes Trennungsjahr bei der einvernehmlichen Scheidung?
Ja. In wenigen Härtefällen kann das Gericht der Aussetzung des Trennungsjahres zustimmen. Ansonsten müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie sich scheiden lassen können.
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 Sophie Suske
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 Aktualisiert am 02.09.2020
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