Wenn Gesellschafter eine GmbH auflösen möchten, genügt nicht nur die Einstellung des Geschäftsbetriebs. Stattdessen muss die GmbH ordnungsgemäß durch Liquidatoren abgewickelt und anschließend aus dem Handelsregister gelöscht werden. Erfolgt die Auflösung nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, können u. a. die Liquidatoren sogar privat haftbar gemacht werden. Wie Sie bei einer GmbH-Auflösung solche und andere Risiken vermeiden und in 15 Schritten unkompliziert eine GmbH auflösen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn man eine GmbH auflösen möchte, muss gemäß §§ 60 ff. GmbHG die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens durch Liquidatoren beendet und etwaige Gläubiger befriedigt werden. Anschließend wird das restliche Kapital an die Gesellschafter gemäß ihrer Beteiligung ausgeschüttet, woraufhin die GmbH endgültig aus dem Handelsregister gelöscht wird. Durch die vorgeschriebene Einhaltung eines Sperrjahres dauert eine GmbH-Auflösung mindestens 13 Monate.
Die Auflösung einer GmbH & Co. KG ist vergleichbar mit einer GmbH-Auflösung. Auf Grundlage von §§ 145 ff. HGB ist diese zwar ordnungsgemäß abzuwickeln und eine umfassende Bilanzierung sicherzustellen, allerdings ist weder ein Liquidator noch ein Gläubigeraufruf oder Sperrjahr notwendig.
Zahlreiche Umstände können zur Auflösung einer GmbH führen. Während jedoch beim Vorliegen von zwingenden Gründen eine GmbH-Auflösung unumgänglich ist, können insbesondere bei der freiwilligen Auflösung auch mögliche Alternativen bedacht werden.
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Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH hat diese unverzüglich ein Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird dieses eröffnet, wird die GmbH nicht aufgelöst, sondern nach den Bestimmungen des Insolvenzrechts abgewickelt.
Für den Erhalt eines Unternehmens und den damit verbundenen Arbeitsplätzen bieten sich zahlreiche Maßnahmen zur Finanzierung und Neustrukturierung an. Führen also keine zwingenden Umstände zur GmbH-Auflösung, können folgende Optionen bedacht werden, bevor die GmbH-Auflösung entschieden wird:
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen über die Anstellung eines Geschäftsführers und wie dessen Tätigkeit vertraglich geregelt werden kann, finden Sie in unserem Beitrag zum Geschäftsführervertrag.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen über die Ausgestaltung einer Unternehmensnachfolge finden Sie in unserem Beitrag mit dem Schwerpunkt Familienunternehmen Nachfolge.
Zunächst hat ein formeller Beschluss der Gesellschafter über die Änderung des Gesellschaftszweck gemäß § 60 GmbHG zu erfolgen: Anstatt eine wirtschaftliche Tätigkeit anzustreben, soll sich die GmbH auflösen. Zudem sollte der Beschluss
enthalten. Wenn im Gesellschaftsvertrag keine anderweitige Regelung getroffen ist, braucht dieser Beschluss eine ¾-Mehrheit. Im Anschluss wird ein Antrag auf Anmeldung der GmbH-Auflösung notariell beglaubigt und beim zuständigen Registergericht des Handelsregisters gebührenfrei eingereicht.
Für eine GmbH-Auflösung werden mit dem Auflösungsbeschluss sogenannte Liquidatoren benannt, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Unternehmens zuständig sind. Üblicherweise übernimmt diese Aufgabe die ehemalige Geschäftsführung, aber auch Gesellschafter oder externe Personen können die Auflösung durchführen. Dafür werden die bestellten Liquidatoren dem Handelsregister gemeldet und müssen versichern, dass gegen ihre Bestellung keine
Gründe sprechen. Können sich die Gesellschafter dagegen auf keine Liquidatoren einigen, kann mit einer 1/10-Mehrheit eine gerichtliche Bestellung der Liquidatoren erfolgen. Die Anzahl der Liquidatoren wird dabei grundsätzlich abhängig von der Größe der GmbH bestimmt.
Sobald die Anmeldung der Auflösung im Handelsregister eingetragen wurde, befindet sich die GmbH in Auflösung und trägt ergänzend zum Unternehmensnamen den Zusatz „i. L.“ („in Liquidation“). Durch einen einmaligen Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger werden sodann alle Gläubiger dazu aufgerufen, eventuelle Ansprüche geltend zu machen.
„Liquidation der … GmbH
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Liquidator …, Datum“
Außerdem beginnt mit dem Gläubigeraufruf das sogenannte Sperrjahr, in dem alle Gläubiger einer GmbH etwaige Ansprüche geltend machen können. Eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ist während des Sperrjahres gesetzlich untersagt.
Mit Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs beginnen die Liquidatoren mit der GmbH-Auflösung. Dabei erfüllen sie im Wesentlichen folgende Pflichten:
So sollten die Liquidatoren zunächst alle Geschäftsunterlagen auf offene Forderungen und Verbindlichkeiten prüfen, um anschließend alle bekannten Gläubiger zu befriedigen. Wenn bekannte Gläubiger nicht kontaktiert werden können, wird der geschuldete Betrag entweder hinterlegt oder eine Sicherheit für diesen geleistet. Für unbekannte Gläubiger, die sich während der Liquidation nicht melden, ist dies nicht notwendig. Sie verlieren ihren Anspruch mit erfolgreicher GmbH-Auflösung.
Die bestellten Liquidatoren haften mit ihrem Privateigentum für Verstöße während der GmbH-Auflösung – auch wenn die bereits GmbH aufgelöst wurde.
Stellt sich erst im Rahmen der Liquidation heraus, dass nicht alle Verbindlichkeiten beglichen werden können, müssen die Liquidatoren unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Daraufhin erfolgt eine Abwicklung der GmbH gemäß des Insolvenzrechts mittels Insolvenzverwalter.
Zwar wird während der Liquidation für eine GmbH eine neue Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt bestimmt, doch die Pflicht zur Rechnungslegung und Buchführung bleibt erhalten. Somit sind die Liquidatoren auch zur Erstellung von Jahresabschlüssen einschließlich Lagebericht und Abschlussprüfung verpflichtet. Des Weiteren sind im Zuge der GmbH-Auflösung weitere Bilanzen zu erstellen:
Der Beschluss, die GmbH auflösen zu wollen, lässt bestehende Arbeitsverträge unberührt, weswegen eine Kündigung der Mitarbeiter durch die Liquidatoren erfolgen muss. Eine GmbH-Auflösung begründet allerdings keine fristlose Kündigung oder eine Verkürzung der Kündigungsfristen. Folgende gesetzliche Bestimmungen finden weiterhin Anwendung:
Ausführlichere Informationen zur Kündigung und allen relevanten Fristen finden Sie in unseren Beiträgen zu den Themen Kündigungsarten und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht. Detaillierte Informationen über die Erstellung eines Aufhebungsvertrags und damit verbundenen Risiken finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Aufhebungsvertrag schreiben.
Für Gläubiger, die gegenüber einer GmbH Gewährleistungsansprüche über das Sperrjahr hinaus besitzen, muss prinzipiell keine Sicherheit geleistet werden. Ihr Anspruch verfällt mit dem Ende der GmbH-Auflösung. Muss aufgrund von
mit Gewährleistungsforderungen gerechnet werden, haben die Liquidatoren entsprechende Sicherheiten zu leisten oder einen angemessenen Geldbetrag zu hinterlegen.
Sollte eine Abwägung der potentiellen Gewährleistungsforderungen zu einer falschen Entscheidung über die Rücklagenhöhe führen, kann dies im Nachhinein schwerwiegende Folgen für die Gesellschafter und Liquidatoren haben. So müssen diese im Ernstfall mit ihrem Privatvermögen haften.
Während der Auflösung, die mindestens 13 Monate umfasst, bleiben die laufenden Haftungs- und Betriebskosten unverändert. Auch müssen weiterhin Pflichten wie die Buchhaltung, Steuererklärung, Jahresabschlüsse oder IHK-Beitragszahlungen erfüllt werden. Sollten allerdings gewisse Anforderungen erfüllt sein, kann man auch ohne Sperrjahr die GmbH auflösen. Diese wären:
Insofern kann der Liquidator direkt nach dem Gesellschafterbeschluss zur Auflösung die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister beantragen.
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Sollte am Ende der GmbH-Auflösung noch Vermögenswerte oder Stammkapital vorhanden sein, darf dieses mit Ablauf des Sperrjahres an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung erfolgt entsprechend der Gesellschaftsanteile der einzelnen Gesellschafter und ist für die GmbH steuerneutral.
Für die Gesellschafter ergeben sich zwei Varianten, nach denen das erhaltene Vermögen als Kapitaleinkunft versteuert werden kann:
Kapital, welches die Gesellschafter in die GmbH als beispielweise Einlage einzahlten, erhält der entsprechende Gesellschafter dagegen steuerfrei zurück.
Wenn man eine GmbH auflösen möchte, können zudem die Kosten einer GmbH-Auflösung eingeplant werden. Folgende Aufwendungen fallen an:
Dessen konkrete Kosten sind davon abhängig, ob der Notar Beschluss oder Antrag verfasst (mit Entwurf) oder nur für die Beglaubigung der Dokumente (ohne Entwurf) in Anspruch genommen wird. Folgende Kosten könnten so entstehen:
Gebührensatz gemäß GNotKG |
Notarielle Beglaubigung ohne Entwurf* |
Notarielle Beglaubigung mit Entwurf* |
0,2 Gebühr Nr. 25100 KV |
25,00 € |
- |
0,5 Gebühr Nr. 24102 KV |
- |
62,50 € |
0,3 Gebühr Nr. 22114 KV |
37,50 € |
37,50 € |
Dokumentenpauschale Nr. 32001 KV (4 Seiten) |
0,60 € |
0,60 € |
Dokumentenpauschale Nr. 32002 KV (1 Datei) |
1,50 € |
1,50 € |
Auslagen Nr. 32005 KV |
12,92 € |
20,00 € |
Zwischensumme |
77,52 € |
122,10 € |
19 % Umsatzsteuer |
14,73 € |
23,20 € |
Summe |
92,25 € |
145,30 € |
* Bei dieser Muster-Kostenrechnung wird von einem Geschäftswert i. H. v. 30.000 € ausgegangen. Der Geschäftswert ergibt sich aus § 105 ff. GNotKG.
Die Ausschüttung von GmbH-Vermögen an die Gesellschafter stellt die letzte Abwicklungsmaßnahme dar. Somit bleibt von der GmbH nur noch eine leere Mantelgesellschaft übrig, die weder geschäftstätig ist noch Vermögen besitzt. Als letzten Schritt, um endgültig die GmbH auflösen zu können, folgt ein Antrag auf Löschung der GmbH aus dem Handelsregister. Dieser wird notariell beurkundet und kostenlos beim zuständigen Registergericht eingereicht. Wird der Antrag nicht durch das Registergericht oder etwaige Parteien beanstandet, kann man erfolgreich die GmbH auflösen.
Nachdem man erfolgreich die GmbH auflösen konnte, sind die Bücher und Schriften der aufgelösten GmbH für zehn Jahre durch einen Gesellschafter oder einen Dritten aufzubewahren. Die Verwahrungspflicht erstreckt sich auf alle elektronisch gesicherten sowie schriftlichen
Unterlagen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist zum Zeitpunkt der Hinterlegung bereits verstrichen ist, müssen nicht weiter aufbewahrt werden.
Stellt sich nach der Löschung heraus, dass aufgrund einer unzureichenden Liquidation weiterhin Vermögenswerte wie Forderungen, Grundpfandrechte oder Grundeigentum bestehen, kann eine Nachtragsliquidation erfolgen. Dazu wird ein Antrag vor dem zuständigen Amtsgericht entweder durch
gestellt. Inhalt des Antrags ist eine Begründung für die Erforderlichkeit der Nachtragsliquidation, außerdem können Nachtragsliquidatoren vorgeschlagen werden. Das Registergericht bestellt daraufhin die Nachtragsliquidatoren zur Durchführung der fehlenden Abwicklungsmaßnahmen. Können die Kosten für die Nachtragsliquidatoren nicht durch das restliche Gesellschaftsvermögen gedeckt werden, wird der Antragsteller damit belastet.
Will man eine GmbH auflösen, regeln verschiedenste gesetzliche Vorgaben und Regelungen alle notwendigen Maßnahmen. So ist nach einem Gesellschafterbeschluss über die GmbH-Auflösung ein Liquidator (oder mehrere) zu benennen, der die laufenden Geschäfte abwickelt. In diesem Zusammenhang sind alle Verbindlichkeiten der GmbH zu begleichen, offene Forderungen einzutreiben und das überschüssige Vermögen an die Gesellschafter auszuzahlen. Erst dann kann die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und die GmbH-Auflösung erfolgreich abgeschlossen werden. Hier kann ein Anwalt mit seiner juristischen Expertise wertvolle Unterstützung leisten. So kann er nicht nur die rechtskonforme Kündigung von Mitarbeitern sicherstellen, sondern auch wirtschaftliche Risiken minimieren.
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Meine Mandanten sollen immer wissen, wie die nächsten Schritte aussehen und welche Gründe für die von mir empfohlene Vorgehensweise sprechen. Die wenigsten Unternehmer sind juristisch geschult. Daher sind klare und verständliche Handlungsempfehlungen wichtig.
Folgende Aufgaben kann ein Anwalt übernehmen, wenn eine GmbH aufzulösen ist:
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