Haben Sie Geld verliehen & nicht zurückbekommen, müssen Sie es binnen 3 Jahren einfordern. Neben Zahlungserinnerungen & Mahnungen können Mahnverfahren oder Zahlungsklage sinnvoll sein. Gerichtsvollzieher, Inkasso & Factoring können Ihr Vorhaben unterstützen, doch nur ein Anwalt kann Rechtssicherheit gewährleisten.
1. Privat Geld verliehen & nicht zurückbekommen? Das können Sie tun
Befinden sich Freunde und Familienmitglieder in einer finanziellen Notlage, sind viele Menschen bereit, mit einem privaten Darlehen zu helfen. Problematisch wird es, wenn sie ohne Vertrag Geld verliehen und nicht zurückbekommen haben.
Um z. B. bei Bekannten erfolgreich eine offene Forderung einzutreiben, können Sie zuerst ein Versehen ausschließen.
Dazu eignen sich 2 Sofortmaßnahmen:
- Kontaktaufnahme: Rufen Sie Ihren Bekannten an und erfragen Sie den Grund für den Zahlungsverzug. Hat er z. B. die Überweisung vergessen, können Sie nach eigenem Ermessen Zahlungsaufschub gewähren, die Zahlungsfrist verlängern oder Ratenzahlung anbieten.
- Zahlungserinnerung: Ein Erinnerungsschreiben signalisiert Verständnis – vor allem wenn Sie auf zusätzliche Gebühren und neue Fristen verzichten. Formalia sind nicht zu beachten, allerdings sollten das aktuelle Datum, der Geldbetrag und der Darlehensvertrag – falls vorhanden – aufgeführt sein.
Geld ohne Vertrag verliehen: Forderung nachweisen
Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend – ohne Beweis über das verliehene Geld allerdings kaum zu belegen. Denn ohne Nachrichten, Zeugenaussagen, Transfer- oder Einzahlungsnachweise, kann es zum Streit über die Rückzahlung des privat verliehenen Geldes kommen.
Sie haben 3 Möglichkeiten, um Ihre Forderung auch ohne Vertrag zu beweisen:
I. Prüfen Sie, ob Sie mithilfe von Zeugenaussagen, Fotos, Nachrichtenverläufen, Transfer- & Auszahlungsbelegen belegen können, dass Ihr Schuldner trotz Aufforderung Ihr verliehenes Geld nicht zurückzahlt.
II. Listen Sie sämtliche Außenstände schriftlich auf. Unterzeichnet Ihr Schuldner die Auflistung, haben Sie einen Nachweis – Sie können das an Ihren Freund verliehene Geld so leichter zurückfordern.
III. Senden Sie Ihrem Schuldner eine Zahlungsaufforderung, die deutlich über dem Darlehensbetrag liegt. Antwortet er, dass die eigentliche Forderung darunter läge, besitzen Sie einen Nachweis des Darlehens.
Außergerichtliches Vorgehen
Wenn Zahlungserinnerungen, persönliche Kontaktaufnahme und Ihre Zahlungsaufforderung ohne Erfolg bleiben, kann es sinnvoll sein, einen gerichtlichen Titel zu erwirken.
- Schuldanerkenntnis: Mit der Unterschrift auf einem Schuldanerkenntnis (auch Schuldschein) bestätigt Ihr Schuldner, dass er Ihnen einen ausstehenden Darlehensbetrag schuldet. Das Problem: Sie müssen Ihren Bekannten zur Unterzeichnung der Vereinbarung bewegen.
- Mahnung: Mit einer Mahnung – am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben – setzen Sie Ihren Schuldner in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie 5 % Verzugszinsen erheben und gerichtliche Schritte gegen den säumigen Bekannten einleiten.
Gerichtliches Vorgehen
Alternativ können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wenn Sie privat verliehenes Geld zurückfordern möchten. Den dafür notwendigen Mahnantrag brauchen Sie nicht zu begründen. Das Mahngericht prüft nur, ob dieser die formalen Anforderungen erfüllt.
Da das Antragsformular sehr umfangreich ist und nicht immer klar ist, wie die einzelnen Formularfelder auszufüllen sind, kann anwaltliche Expertise hilfreich sein: Ein Anwalt kann formale Fehler und die Ablehnung des Mahnantrags durch das Mahngericht vermeiden.
Gibt das Mahngericht Ihrem Mahnantrag statt und widerspricht Ihr Bekannter nicht, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel darf der Anwalt zwangsvollstreckende Maßnahmen ergreifen und das verliehene Geld zurückholen.
2. Mit Anwalt privat verliehenes Geld zurückholen
Die Erfahrung und Expertise eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, kann sinnvoll sein. Denn im Gegensatz zum Inkassobüro, Factoring oder Gerichtsvollzieher handelt ein Jurist ausschließlich in Ihrem Interesse – und kann seine Kosten bei Ihrem Schuldner geltend machen.
Ein Anwalt für Inkassorecht & Forderungseinzug kann
- Ihren Zahlungsanspruch rechtssicher nachweisen.
- mit einem anwaltlichen Schreiben den Druck auf Ihren Bekannten erhöhen und verhindern, dass dieser Ihre berechtigte Forderung aussitzt.
- weitere juristischen Schritte einleiten, wenn Ihr Bekannter die Rückzahlung des verliehenen Geldes ablehnt.
- der Gegenseite seine Kosten als Verzugsschaden in Rechnung stellen.
Alternativen zum Anwalt
Wenn Sie in Besitz eines gerichtlichen Titels wie einen Vollstreckungsbescheid sind, besteht die Möglichkeit, Ihre unstrittige Forderung durch Dienstleister eintreiben zu lassen.
I Inkasso
Wenn Sie Ihre Forderung an ein Inkasso veräußern, können Sie rund 30 % des privat verliehenen Geldes zurückbekommen. Das liegt daran, dass ein Inkassobüro hohe Gebühren erhebt und Sie deswegen einen Bruchteil Ihrer Forderung erhalten.
II Factoring
Beim Factoring verkaufen Privatpersonen offene Forderungen an einen Factor, der das Risiko eines Zahlungsausfalls übernimmt. Sie erhalten binnen 2 Tagen etwa 80 bis 90 % des privat verliehenen Geldes abzüglich Factoringgebühren zurück.
Diese Kosten lassen sich nicht genau beziffern, weil sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Neben der Summe des von einem Freund geliehenen und nicht zurückgezahlten Geldes und seiner Bonität haben auch nicht abschätzbare Risiken Einfluss auf die Gebühren. Denn sobald der Factor ein höheres Risiko von Zahlungsausfällen trägt, steigen auch die Kosten.
3. So verleihen Sie rechtssicher Geld
Um sich vor langwierigen Streitigkeiten, Verjährung der Forderung oder Verlust des Darlehens zu schützen, können Sie einen kurzen Darlehensvertrag aufsetzen, bevor Sie privat Geld verleihen.
Tipp: Geld nur mit Vertrag verleihen
Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter (= Schuldner) Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, lässt sich mit einem schriftlichen Darlehensvertrag Ihr Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen.
Angaben zum Darlehen im Vertrag:
- Name & Anschrift des Bekannten als Darlehensnehmer bzw. Schuldner
- Ihr Name & Ihre Anschrift als Darlehensgeber bzw. Gläubiger
- Geldbetrag (Darlehen)
- Datum der Übergabe bzw. Überweisung
- Zahlungstermin, Zahlungsfrist, Ratenvereinbarung
- Ggf. Vereinbarung zu Zinssatz oder Zinsfreiheit
- Originalunterschriften der Vertragsparteien
Bei Verzug reagieren
Wenn Sie Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurückbekommen, befindet sich Ihr Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug. Damit sind Sie berechtigt:
- die Außenstände außergerichtlich einzufordern,
- 5 % Verzugszinsen zusätzlich zum verliehenen Betrag einzufordern,
- einen spezialisierten Anwalt mit dem Inkasso zu beauftragen,
- einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen,
- die Forderung an Inkasso oder Factoring zu verkaufen oder
- das verliehene Geld einzuklagen.
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