3. Kunde zahlt nicht: Das können Sie tun
„Mein Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt?“. Wenn Sie als Unternehmer vor dieser Frage stehen, haben Sie drei Optionen, um Ihr Geld vom Schuldner zu erhalten.
Gespräch suchen
Zahlt Ihr Kunde nicht fristgerecht, können Sie zuerst das Gespräch suchen. Erinnern Sie den Kunden an die Rechnung und klären den Grund für den Zahlungsverzug. Ist der Kunde zahlungswillig, aber nicht -fähig, können Sie Ratenzahlung vereinbaren.
Mahnung schreiben
Erfolgt keine Zahlung, dürfen Sie dem Kunden – also dem Schuldner – einen Mahnung schicken. So setzen Sie ihn aktiv in Zahlungsverzug und können die ausstehende Summe mit Zinsen einfordern.
Setzen Sie für die Rechnungsbegleichung eine neue Frist und weisen auf die Einleitung gerichtlicher Schritte hin, falls der Kunde nicht rechtzeitig zahlt.
Schicken Sie dem säumigen Kunden einen Mahnbescheid, lassen Sie das Schreiben von einem Anwalt absichern. Er kennt Formalia, zulässige Verzugszinsen und Mahnfristen. Damit sind Sie für weitere juristische Schritte gut vorbereitet.
Kunde zahlt nicht: Inkasso-Unternehmen oder Anwalt beauftragen
Sie können die Geltendmachung Ihrer Forderung an einen Inkassodienstleister übergeben oder sie direkt verkaufen. Geld erhalten Sie dann umgehend – allerdings nur einen geringeren Teil, als Ihnen zusteht.
Ein Anwalt setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Forderung ohne Abzüge inklusive Verzinsung und Schadensersatz erhalten. Im Vergleich zum Inkasso-Unternehmen kann er zur Durchsetzung Ihrer Rechte einen Schritt weitergehen und das Klageverfahren für Sie bestreiten.
Bei Zahlungsverzug kann eine schnelle Reaktion hilfreich sein, um das Unternehmen vor finanziellem Schaden zu schützen. Ein Anwalt prüft Ihren Fall und gibt Ihnen konkrete Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.
Gerichtliches Mahnverfahren beantragen
Sowohl Inkasso als auch ein Anwalt können für Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Durchsetzung Ihres Anliegens vor Gericht kann nur ein Anwalt übernehmen.
Klage einreichen
Führt das Mahnverfahren nicht zum Erfolg, weil der Kunde Widerspruch erhebt oder dennoch die Zahlung verweigert, müssen Sie Klage einreichen. Hier kann nur noch ein Anwalt helfen.
Der Anwalt prüft Ihren Fall vorab, unterstützt Sie bei Erstellung der Klageschrift, reicht diese fristgerecht bei Gericht ein und setzt Ihren Anspruch mit der richtigen Strategie gegen alle Argumente der Gegenseite durch.
Nach erfolgreicher Klage übernimmt der Anwalt auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der endgültigen Eintreibung Ihres Geldes.
Auch wenn die rechtssichere Mahnung den Kunden nicht zur Zahlung bewegt – sie nützt Ihnen im Klageverfahren als Beweis Ihres Anspruchs. Egal ob Sie durch gerichtliches Mahnverfahren oder Klage zu Ihrem Geld kommen wollen – ein Anwalt unterstützt Sie in jedem Fall dabei, Ihr Geld zu bekommen.
Strafanzeige mit Anwalt möglich
Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht? Dann können Sie zusätzlich eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Wichtig: Den Betrug gemäß § 263 StGB sollten Sie eindeutig nachweisen können. Andernfalls riskieren Sie eine Gegenanzeige und Verleumdungsklage des Kunden.