Ein Privatdarlehen ist ein Kredit von Familie oder Freunden – und damit der unkomplizierte Weg, sich Geld zu leihen. Oft bekommt man das Geld einfach so. Aber auch für privat verliehenes Geld ist ein Vertrag sinnvoll. Mit klaren Vereinbarungen lässt sich Streit wegen der Rückzahlung verhindern. Was zu beachten ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1. Was ist ein Privatdarlehen?
Ein Privatdarlehen ist ein privat – unter Freunden, innerhalb der Familie – gewährtes Darlehen. Mit dem Privatdarlehen gibt bzw. bekommt man für einen bestimmten Zeitraum eine festgelegte Geldsumme.
Das Privatdarlehen ist also das Gegenteil zum Darlehen von der Bank. Der Privatkredit ist besonders innerhalb der Familie üblich, weshalb er auch Familiendarlehen genannt wird.
Was ist ein Familiendarlehen?
Das Familiendarlehen ist ein Synonym für Privatdarlehen. Wenn innerhalb der Familie privat Geld verliehen wird, ist es ein sogenanntes Familiendarlehen.
Der Begriff Familiendarlehen bezeichnet aber auch ein Darlehen, das Banken speziell für Familien vergeben – z. B. zum Kauf einer Immobilie, eines Autos oder anderer Dinge.
2. Privatdarlehen Muster: Inhalte
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit – man kann also grundsätzlich selbst entscheiden, was man vertraglich vereinbart. Trotzdem gibt es Aspekte, die jeder Darlehensvertrag regeln sollte:
- Darlehenshöhe
- Darlehenslaufzeit
- Rückzahlung
- Darlehenszinsen
- Sicherheiten
- Verzug
- Kündigung
Mit dem Muster für das Privatdarlehen ist es besonders leicht, sich vertraglich abzusichern, wenn man Geld verleiht. Denn sollte es zu Streitigkeiten wegen des Geldes kommen, gibt es einen schriftlichen Beweis für das Darlehen und die Rückzahlungsvereinbarung.
Wichtig ist aber, die Vorlage für den Privatdarlehensvertrag individuell anzupassen. Muster-Vorlagen sind allgemein formuliert, um für viele Anlässe zu passen. Ihre individuellen Vereinbarungen müssen Sie selbst noch ergänzen, damit der Vertrag Sie wirklich absichert.
3. Privatdarlehen: Verjährung beachten
Sie haben nicht ewig Zeit, das verliehene Geld zurückzufordern. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre – wann die Verjährung beginnt, hängt aber vom Einzelfall ab.
Haben Sie ein Datum für die Rückzahlung vereinbart, ist das Privatdarlehen an diesem Tag fällig. Die Verjährungsfrist beginnt dann am Ende des Jahres, in dem die Rückzahlung fällig ist.
Beispiel 1: Sie haben jemandem am 01.06.2023 ein Privatdarlehen gewährt. Es ist vereinbart, dass Sie das Geld am 01.06.2024 zurückbekommen. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2024 und Sie haben bis zum 31.12.2027 Zeit, Ihr Geld einzufordern.
Ohne konkreten Rückzahlungstermin ist die Forderung erst fällig, wenn Sie das Privatdarlehen kündigen. Läuft das Darlehen noch, können Sie es nicht zurückfordern. Nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten beginnt dann die Verjährungsfrist.
Beispiel 2: Sie haben am 01.06.2023 Geld verliehen und keinen konkreten Zeitpunkt für die Rückzahlung ausgemacht. Sie müssen das Privatdarlehen kündigen, damit die Rückzahlung fällig wird. Sie kündigen das Darlehen am 31.07.2024. Die Kündigungsfrist endet am 31.10.2024. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2024 und läuft bis zum 31.12.2027.
Soll das Privatdarlehen in Raten zurückgezahlt werden, gelten andere Regelungen für die Verjährungsfrist zur Rückforderung.
Weil die Verjährungsfrist in jedem Fall individuell ist, lohnt sich die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt Darlehensverträge. Er prüft die Vereinbarung für das Privatdarlehen und kann Ihnen genau sagen, wann in Ihrem Fall die Verjährung beginnt. Mit einer Klage kann der Rechtsanwalt die Verjährung aufhalten und Ihren Anspruch auf Rückzahlung des Geldes durchsetzen.
4. Privatkredit: Zinsen & Steuer
Ja, auch wenn man privat Geld leiht bzw. verleiht, muss man an die Steuer denken. Denn:
- Zinseinnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
- Zinszahlungen kann man als Werbungskosten absetzen.
- Die Höhe der Zinsen ist entscheidend für das Finanzamt.
In Deutschland gilt Zinsfreiheit, sodass jeder selbst entscheiden kann, wie hoch die Zinsen für das Privatdarlehen sein sollen. Aber: Wenn man keine oder zu wenig Zinsen für den Privatkredit vereinbart, wertet das Finanzamt das Privatdarlehen als Schenkung. Dann muss man Schenkungssteuer zahlen.
Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27.04.2022 (3 K 273/20): Wenn ein Darlehen nicht mit einem üblichen Zinssatz gewährt wird, liegt eine steuerpflichtige Schenkung vor. Als üblichen Zinssatz nahm das Finanzgericht hier den gesetzlichen Zinssatz von 5,5 % (§ 15 Bewertungsgesetz).
5. Privatdarlehen: Vom Anwalt absichern lassen
Ein Privatkredit von Familie oder Freunden hat für Kreditnehmer natürlich Vorteile: Schnell und unkompliziert Geld bekommen. Keine Schufa-Prüfung, geringe Zinsen, Rückzahlung flexibel. Es gibt aber auch Nachteile:
- Kreditgeber trägt volles Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird.
- Abhängigkeit zwischen Kreditgeber & -nehmer kann das private Verhältnis belasten.
- Streit ums Geld ist möglich, wenn die Bedingungen für das Privatdarlehen nicht klar vereinbart sind.
- Zu geringe bzw. keine Zinsen können eine Schenkungssteuer bedeuten.
Um Streit wegen der Rückzahlung des Privatdarlehens zu verhindern, ist es sinnvoll, einen Vertrag für das Privatdarlehen zu schließen. Muster-Vorlagen sind eine gute Basis, können die individuellen Konditionen für den Privatkredit nicht abbilden.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt auf private Darlehensverträge kann dafür sorgen, dass Ihr Privatdarlehen rechtlich abgesichert ist. Er sorgt für:
- Klare Vereinbarung der Konditionen
- Eindeutige Regelung über Rückzahlung und Vorgehen bei Zahlungsverzug
- Üblichen Zinssatz, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden
- Formal korrekten Darlehensvertrag gemäß § 488 BGB
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