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Ratgeber Insolvenzrecht Firmeninsolvenz GmbH-Insolvenz
Stand 12.01.2024
Lesezeit 9 min

GmbH-Insolvenz: alles Wichtige auf einen Blick

Bei Zahlungsunfähigkeit einer GmbH ist innerhalb von 3 Wochen und bei Überschuldung innerhalb von 6 Wochen Insolvenz anzumelden.  Eine GmbH-Insolvenz soll Schulden tilgen und Sanierungsmaßnahmen umsetzen, damit das Unternehmen wieder profitabel wird. So lässt sich der Erhalt des Betriebes sichern.

Dr. Holger Traub
Beitrag von Rechtsanwalt
Dr. Holger Traub

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GmbH-Insolvenz: alles Wichtige auf einen Blick
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit ist innerhalb von 3 Wochen Insolvenz anzumelden.
  • Bei Überschuldung hat der Insolvenzantrag 6 Wochen Zeit.
  • Im Insolvenzverfahren gibt der Betrieb die Kontrolle an einen Insolvenzverwalter ab.
  • Unter seiner Aufsicht soll sich der Betrieb sanieren und Schulden abbauen.
  • Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Kontrolle, wird aber von einem Sachverwalter überwacht.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann ist eine GmbH insolvent?
  2. GmbH insolvent: Was ist jetzt zu tun?
  3. Was bedeutet die Insolvenz für die GmbH?
  4. Wie beantragt eine GmbH die Insolvenz?
  5. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
  6. GmbH-Insolvenz: Wie kann ein Anwalt helfen?
  7. Welche Alternativen gibt es?
  8. FAQ zur GmbH-Insolvenz

1. Wann ist eine GmbH insolvent?

Eine GmbH ist laut Insolvenzordnung (InsO) insolvent, wenn einer der folgenden Insolvenzgründe vorliegt:

  • Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen kann 90% der fälligen Zahlungspflichten nicht innerhalb von 3 Wochen erfüllen (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO).
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Die GmbH droht innerhalb eines Prognosezeitraums vom 24 Monaten zahlungsunfähig zu werden (§ 18 Abs. 2 InsO).
  • Überschuldung: liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 InsO).

Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern spätestens innerhalb von 3 Wochen (bei Zahlungsunfähigkeit) bzw. 6 Wochen (bei Überschuldung) einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen.

Reagiert sie zu spät, kann ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung drohen und der Geschäftsführer gegenüber Gläubigern mit seinem Privatvermögen haften.

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2. GmbH insolvent: Was ist zu tun?

Sobald Sie feststellen, dass die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten steckt, müssen Sie reagieren und einen Insolvenzantrag stellen.

Bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH haben Sie dafür 3 Wochen Zeit. Bei Überschuldung bleiben Ihnen 6 Wochen für den Antrag. Reagieren Sie zu spät, verletzen Sie Ihre Insolvenzantragspflicht und begehen Insolvenzverschleppung.

Achtung
Geschäftsführerhaftung bei GmbH-Insolvenz

Ist eine GmbH insolvent, haften Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen gegenüber Gläubigern nur, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen und daraus Schäden für das Unternehmen entstehen. Die Haftung eines Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH tritt ein, wenn der Insolvenzantrag verspätet gestellt wurde.

Insolvenzverschleppung ist strafbar und kann eine Freiheitsstrafe bedeuten. Außerdem entsteht ein sogenannter Quotenschaden – für den Geschäftsführer dann privat haften müssen (Durchgriffshaftung).

Beispiel:

  • Verbindlichkeiten der GmbH: 100.000 Euro
  • Davon Anteil Großgläubiger: 50.000 Euro
  • Wert des Vermögens der GmbH zum Zeitpunkt der Überschuldung: 20.000 Euro
  • Mögliche Kosten eines Insolvenzverfahrens: 10.000 Euro
  • Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger: 10.000 Euro
  • Davon Anteil Gläubiger: 10 % = 5.000 Euro

Aufgrund der Insolvenzverschleppung und der laufenden Kosten verringert sich das Vermögen der GmbH auf 15.000 Euro. Als der Insolvenzantrag gestellt ist, ist weniger Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger übrig:

  • Kosten der Insolvenz: 8.000 Euro
  • Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger: 7.000 Euro
  • Davon Anteil Gläubiger: 7 % = 3.500 Euro

Durch die Insolvenzverschleppung hat der Geschäftsführer jedem Gläubiger einen Quotenschaden von 3 % verursacht – den er nun privat bezahlen muss.

Anführungszeichen

Je früher und entschlossener die Geschäftsleitung einer GmbH in einer Krise einen Insolvenzrechtsexperten mit ins Boot nimmt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen und kreativen Sanierung der Unternehmung.

Dr. Holger Traub
Fachanwalt für Insolvenzrecht
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3. Was bedeutet die Insolvenz für die GmbH?

Meldet eine GmbH Insolvenz an, muss die Geschäftsführung die Kontrolle über den Betrieb an einen vom Gericht gewählten Insolvenzverwalter abgeben. Der Verwalter entscheidet über die Finanzen, Vertragsabschlüsse und darf Arbeitnehmer kündigen.

Eine alternative Möglichkeit bietet die eine Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der die Geschäftsführung die Kontrolle behält und die Geschäfte leitet. Die Überwachung des insolvenzkonformen Handelns übernimmt ein durch das Insolvenzgericht bestellter Sachwalter.

Die Arbeitnehmer der GmbH haben trotz Insolvenz einen Anspruch auf Gehaltszahlung. Kann die Insolvenzmasse die Gehälter der Mitarbeiter nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt aufbringen, haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine sogenannte Gleichwohlgewährung über die Agentur für Arbeit als vorläufigen Lohnersatz zu erhalten.

Für offene Zahlungsansprüche der Arbeitnehmer vor Insolvenzeröffnung besteht die Möglichkeit, für nicht ausgeglichene Lohn- oder Gehaltszahlungen für bis zu 3 Monate Insolvenzausfallgeld zu beantragen.

Der quasi vorübergehende Eingriff eines Dritten in den Geschäftsbetrieb ermöglicht die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Die GmbH kann sich selbstständig sanieren, alte Strukturen abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen.

4. Wie beantragt eine GmbH die Insolvenz?

Die GmbH-Insolvenz ist beim zuständigen Amtsgericht am Hauptsitz des Unternehmens zu beantragen.

Das Antragsformular ist online zu finden. Notwendig sind folgende Informationen:

  • Unternehmensinformationen (Sitz, Vorstand, Tätigkeitsbereich, Mitarbeiterzahl)
  • Insolvenzgrund
  • Auflistung von Vermögen und Forderungen
  • Vollständiges Gläubigerverzeichnis
  • Optionen zur Sanierung

Alle Unterlagen sind fristgerecht beim Gericht einzureichen.

5. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Nach Eingang der Unterlagen prüft das Gericht, ob eine Insolvenz für die GmbH möglich ist. Für den Zeitraum der Prüfung ordnet das Gericht bei einem laufenden Geschäftsbetrieb und bei der Gefahr der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eine vorläufige Insolvenzverwaltung an und benennt einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

Dieser stellt sicher, dass das Unternehmen sich nicht weiter verschuldet und die Vermögenswerte gesichert werden.

Zeichnet sich während der Prüfung der Vermögensverhältnisse durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab, dass die GmbH die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht mit dem vorhandenen Vermögen bezahlen kann, wird der Insolvenzantrag durch das Gericht mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen wird dann zwangsweise aufgelöst.

Ist eine das Verfahren deckende Masse vorhanden und liegt ein Insolvenzgrund vor, leitet das Gericht das Insolvenzverfahren ein. Der Ablauf der Firmeninsolvenz verläuft dann nach einer festgelegten Schrittfolge. Die GmbH-Geschäftsführung wird über alle wichtigen Fristen durch das zuständige Amtsgericht oder den Insolvenzverwalter informiert.

  1. Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Die Gläubiger müssen in einer gerichtlich festgesetzten Frist ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.
  2. Berichtstermin: Der Insolvenzverwalter informiert die Gläubiger auf einer Gläubigerversammlung über die wirtschaftliche Lage der Firma. Sie entscheiden über Sanierung oder Auflösung der GmbH.
  3. Prüfungstermin: Alle offenen Forderungen werden in einer Insolvenztabelle dokumentiert.
  4. Abwicklungsphase: Umsetzung der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen und Tilgung der Schulden.
  5. Schlusstermin: Sobald der Betrieb wieder zahlungsfähig ist, stellt der Insolvenzverwalter den Richtern seinen Schlussbericht vor.
  6. Aufhebung: Das Gericht beendet das Verfahren und veröffentlicht das Ende der Insolvenz auf der Seite für Insolvenzbekanntmachungen. Die GmbH erhält die komplette Verfügungsgewalt zurück.

Ist das Verfahren abgeschlossen, muss die GmbH die Gerichtskosten sowie den Insolvenzverwalter, während des Insolvenzverfahrens begründete Kosten und die übrigen Insolvenzforderungen begleichen. Die Kosten einer GmbH-Insolvenz sind von der Dauer der GmbH-Insolvenz, der Gläubigeranzahl und dem Umfang der Insolvenzmasse abhängig – eine genaue Angabe ist daher nur schwer möglich.

6. GmbH-Insolvenz: Wie kann ein Anwalt helfen??

Ist die GmbH insolvent, kann schnelles Handeln hilfreich sein. Damit Geschäftsführer im Insolvenzfall alle rechtlich relevanten Schritte berücksichtigen, Risiken vermeiden und eine überlegte Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens treffen können, kann die Unterstützung von einem Anwalt für Insolvenzrecht sinnvoll sein.

Der Anwalt kann Geschäftsführern als kompetenter, diskreter Ansprechpartner vor und während der Insolvenz zur Seite stehen.

So kann ein Anwalt der GmbH helfen:

  • Handlungsoptionen im Insolvenzfall abwägen.
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer vermeiden.
  • Rechtskonformen Insolvenzantrag stellen.
  • Interessen der GmbH gegenüber Gläubigern und Gericht vertreten.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Er informiert Sie über Ihre Handlungsoptionen bei Zahlungsunfähigkeit und über das mögliche Vorgehen bei einer drohenden GmbH-Insolvenz.

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7. Welche Alternativen gibt es?

Die Insolvenz ist die letzte Option bei Zahlungsunfähigkeit einer GmbH. Mit einer Unternehmenssanierung kann sich unter Umständen eine GmbH-Insolvenz vermeiden lassen.

  • Offene Forderungen eintreiben oder Geld eintreiben lassen
  • Krediten, Kreditlinien, Garantien und Bürgschaften optimieren
  • Kapital über Gesellschafterdarlehen beschaffen
  • Die Forderungen der Gläubiger mit Unternehmensanteilen begleichen
  • Neue Investoren finden
  • Mit Schutzschirmverfahren 3 Monate vor Vollstreckungen geschützt sein und Zeit gewinnen, um einen Insolvenzplan aufzustellen
  • Die GmbH liquidieren

8. FAQ zur GmbH-Insolvenz

Wann ist der Insolvenzantrag verpflichtend?

Sobald eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss die Geschäftsführung innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden.

Wer muss die GmbH-Insolvenz anmelden?

Folgende Personen können einen Insolvenzantrag stellen:

  • Unternehmensinhaber
  • Geschäftsführer nach Zustimmung der Gesellschafter
  • Gläubiger mit offenen Forderungen
Was passiert nach dem Insolvenzantrag?

Ist der Insolvenzantrag zulässig und begründet, entschiedet der Insolvenzverwalter und die Gläubiger im Fortgang des Verfahrens über die Sanierung oder Auflösung des Unternehmens. Es folgen die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Tilgung der Schulden oder die Betriebsschließung.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Für die Dauer einer GmbH-Insolvenz gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Sie ist vielmehr von verschiedenen Faktoren wie Unternehmensschulden, Anzahl der Gläubiger, der tatsächlichen Unternehmensgröße und die Sanierungspotentialen abhängig.

Laut Statista dauern Regelinsolvenzverfahren rund 4 Jahre. Bei Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Genossenschaften kann eine Insolvenz auch 7 bis 10 Jahre dauern.

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