3. Was bedeutet die Insolvenz für die GmbH?
Meldet eine GmbH Insolvenz an, muss die Geschäftsführung die Kontrolle über den Betrieb an einen vom Gericht gewählten Insolvenzverwalter abgeben. Der Verwalter entscheidet über die Finanzen, Vertragsabschlüsse und darf Arbeitnehmer kündigen.
Eine alternative Möglichkeit bietet die eine Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der die Geschäftsführung die Kontrolle behält und die Geschäfte leitet. Die Überwachung des insolvenzkonformen Handelns übernimmt ein durch das Insolvenzgericht bestellter Sachwalter.
Die Arbeitnehmer der GmbH haben trotz Insolvenz einen Anspruch auf Gehaltszahlung. Kann die Insolvenzmasse die Gehälter der Mitarbeiter nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt aufbringen, haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine sogenannte Gleichwohlgewährung über die Agentur für Arbeit als vorläufigen Lohnersatz zu erhalten.
Für offene Zahlungsansprüche der Arbeitnehmer vor Insolvenzeröffnung besteht die Möglichkeit, für nicht ausgeglichene Lohn- oder Gehaltszahlungen für bis zu 3 Monate Insolvenzausfallgeld zu beantragen.
Der quasi vorübergehende Eingriff eines Dritten in den Geschäftsbetrieb ermöglicht die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Die GmbH kann sich selbstständig sanieren, alte Strukturen abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen.
4. Wie beantragt eine GmbH die Insolvenz?
Die GmbH-Insolvenz ist beim zuständigen Amtsgericht am Hauptsitz des Unternehmens zu beantragen.
Das Antragsformular ist online zu finden. Notwendig sind folgende Informationen:
- Unternehmensinformationen (Sitz, Vorstand, Tätigkeitsbereich, Mitarbeiterzahl)
- Insolvenzgrund
- Auflistung von Vermögen und Forderungen
- Vollständiges Gläubigerverzeichnis
- Optionen zur Sanierung
Alle Unterlagen sind fristgerecht beim Gericht einzureichen.
5. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Nach Eingang der Unterlagen prüft das Gericht, ob eine Insolvenz für die GmbH möglich ist. Für den Zeitraum der Prüfung ordnet das Gericht bei einem laufenden Geschäftsbetrieb und bei der Gefahr der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eine vorläufige Insolvenzverwaltung an und benennt einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Dieser stellt sicher, dass das Unternehmen sich nicht weiter verschuldet und die Vermögenswerte gesichert werden.
Zeichnet sich während der Prüfung der Vermögensverhältnisse durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab, dass die GmbH die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht mit dem vorhandenen Vermögen bezahlen kann, wird der Insolvenzantrag durch das Gericht mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen wird dann zwangsweise aufgelöst.
Ist eine das Verfahren deckende Masse vorhanden und liegt ein Insolvenzgrund vor, leitet das Gericht das Insolvenzverfahren ein. Der Ablauf der Firmeninsolvenz verläuft dann nach einer festgelegten Schrittfolge. Die GmbH-Geschäftsführung wird über alle wichtigen Fristen durch das zuständige Amtsgericht oder den Insolvenzverwalter informiert.
- Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Die Gläubiger müssen in einer gerichtlich festgesetzten Frist ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.
- Berichtstermin: Der Insolvenzverwalter informiert die Gläubiger auf einer Gläubigerversammlung über die wirtschaftliche Lage der Firma. Sie entscheiden über Sanierung oder Auflösung der GmbH.
- Prüfungstermin: Alle offenen Forderungen werden in einer Insolvenztabelle dokumentiert.
- Abwicklungsphase: Umsetzung der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen und Tilgung der Schulden.
- Schlusstermin: Sobald der Betrieb wieder zahlungsfähig ist, stellt der Insolvenzverwalter den Richtern seinen Schlussbericht vor.
- Aufhebung: Das Gericht beendet das Verfahren und veröffentlicht das Ende der Insolvenz auf der Seite für Insolvenzbekanntmachungen. Die GmbH erhält die komplette Verfügungsgewalt zurück.
Ist das Verfahren abgeschlossen, muss die GmbH die Gerichtskosten sowie den Insolvenzverwalter, während des Insolvenzverfahrens begründete Kosten und die übrigen Insolvenzforderungen begleichen. Die Kosten einer GmbH-Insolvenz sind von der Dauer der GmbH-Insolvenz, der Gläubigeranzahl und dem Umfang der Insolvenzmasse abhängig – eine genaue Angabe ist daher nur schwer möglich.
6. GmbH-Insolvenz: Wie kann ein Anwalt helfen??
Ist die GmbH insolvent, kann schnelles Handeln hilfreich sein. Damit Geschäftsführer im Insolvenzfall alle rechtlich relevanten Schritte berücksichtigen, Risiken vermeiden und eine überlegte Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens treffen können, kann die Unterstützung von einem Anwalt für Insolvenzrecht sinnvoll sein.
Der Anwalt kann Geschäftsführern als kompetenter, diskreter Ansprechpartner vor und während der Insolvenz zur Seite stehen.
So kann ein Anwalt der GmbH helfen:
- Handlungsoptionen im Insolvenzfall abwägen.
- Haftungsrisiken für Geschäftsführer vermeiden.
- Rechtskonformen Insolvenzantrag stellen.
- Interessen der GmbH gegenüber Gläubigern und Gericht vertreten.
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