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Schutzschirmverfahren: Firma retten in Eigenverwaltung
Ratgeber Insolvenzrecht Firmeninsolvenz Schutzschirmverfahren
Stand 09.07.2021
Lesezeit 9 min

Schutzschirmverfahren: Firma retten in Eigenverwaltung

Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, um ein Unternehmen vor der drohenden Zahlungsunfähigkeit zu retten.

Erik Münnich
Beitrag von Erik Münnich
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 09.07.2021
6.568 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Insolvenzverfahren.
  • Um die Firma zu retten, erfolgt eine Unternehmenssanierung.
  • Kern des Verfahrens ist die Eigenverwaltung.
  • Kündigungen, Filialschließungen und Aufhebung von Verträgen sind möglich.
  • Am Ende des Verfahrens ist das Unternehmen schuldenfrei.
Inhaltsverzeichnis
  1. Schutzschirmverfahren: Was ist das?
  2. Welche Vorteile kann ein Schutzschirmverfahren Unternehmen bieten?
  3. Was bedeutet ein Schutzschirmverfahren für Mitarbeiter, Gläubiger & Lieferanten?
  4. Wann ist ein Schutzschirmverfahren möglich?
  5. Wie läuft ein Schutzschirmverfahren ab?
  6. Dauer & Kosten
  7. Wo finde ich Unterstützung?
  8. FAQ: alles Wichtige zum Schutzschirmverfahren

1. Schutzschirmverfahren: Was ist das?

Das Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Verfahren des Insolvenzrechts. Es ist durch § 270d Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das betroffene Unternehmen das Verfahren beantragen, um Zeit für Sanierungsmaßnahmen zu gewinnen und z. B. eine GmbH-Insolvenz zu vermeiden.

In der Regel kommt es zu diesem Verfahren, wenn andere Maßnahmen zur Kosteneinsparung (z. B. neue Kredite, Stundungsvereinbarungen oder Einsparungen) nicht mehr ausreichen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

Da diese Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung erfolgt, ist kein Insolvenzverwalter notwendig. Stattdessen bestellt das Insolvenzgericht nur einen Sachwalter. Dieser beaufsichtigt zwar den Sanierungsprozess, darf sich aber nicht in das operative Geschäft einmischen. Er ist also ein Insolvenzverwalter mit beschränkten Rechten.

Ziele des Verfahrens sind

  • die Fortführung des Unternehmens
  • eine eigenständige und effiziente Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren
  • ein vorläufiger Schutz vor Vollstreckungen für den Schuldner

Am Ende des Prozesses kommt es in der Regel zu einem Schuldenschnitt: Gläubiger und Schuldner einigen sich darauf, dass nur ein Teil der Schulden zurückgezahlt und die Restschuld erlassen wird.

Was ist der Unterschied zur Insolvenz in Eigenverwaltung?

Sowohl das Schutzschirmverfahren als auch die Insolvenz in Eigenverwaltung sind Sanierungsmethoden mit größtmöglicher Freiheit und Eigenverantwortung. Die Geschäftsführung kann den Sachwalter frei bestimmen – sie muss nicht den vom Gericht zugeordneten Insolvenzverwalter akzeptieren.

Der Unterschied liegt bei der Liquidität:

  • Um das Schutzschirmverfahren einzuleiten, darf das betroffene Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig
  • Eine Insolvenz im Eigenverwaltungsverfahren ist auch möglich, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten

2. Welche Vorteile kann ein Schutzschirmverfahren Unternehmen bieten?

Ein Schutzschirmverfahren bietet verschiedene Sanierungsinstrumente, mit denen die sich die Liquidität verbessern und eine Insolvenz abwenden lässt.

Unternehmen können von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Sanierung in Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung kann den Betrieb wie gewöhnlich weiterführen – sie muss sich allerdings vor einem Sachwalter rechtfertigen.
  • Schutz vor Gläubigern: Unter dem Schutzschirm ist das Unternehmen vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt.
  • Aussetzung von Betriebsausgaben: Die monatlichen Betriebsausgaben können für 3 Monate aufgeschoben werden.
  • Leichte Kündigung von Verträgen: Der Schutzschirm ermöglicht den sofortigen Ausstieg aus unwirtschaftlichen Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen.
  • Vereinfachte Umstrukturierungen: Interne Umstrukturierungen wie Versetzungen oder Anpassungen der wöchentlichen Arbeitszeit sind leichter möglich.
  • Vereinfachter Personalabbau: Unter einem Schutzschirm lassen sich Arbeitnehmer kündigen ohne Sozialplan und Kündigungsfristen.
  • Auflösung von Betriebsvereinbarungen: Unrentable Betriebsvereinbarungen können mit einer Frist von 3 Monaten aufgelöst werden.
  • Haftungsfreistellung der Gesellschafter: Persönlich haftende Gesellschafter können mit dem Verfahren ihre persönliche Haftung ausschließen.
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3. Was bedeutet ein Schutzschirmverfahren für Mitarbeiter, Gläubiger & Lieferanten?

Ein Schutzschirmverfahren ist aufgrund der vielfältigen Sanierungsinstrumente des Schuldners für Mitarbeiter, Gläubiger, Lieferanten und Aktionäre mit unterschiedlichen Folgen verbunden.

Was bedeutet das für Mitarbeiter?

Für Arbeitnehmer kann ein Schutzschirmverfahren diese Folgen haben:

  • Kündigung möglich: Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen sind betriebsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmern ohne Sozialauswahl und Kündigungsfristen möglich.
  • Anspruch auf Insolvenzgeld: Kann der Arbeitgeber die Gehälter seiner Mitarbeiter nicht mehr oder nur noch zum Teil bezahlen, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzausfallgeld. Dieses ist bei der Agentur für Arbeit innerhalb von 2 Monaten nach Verfahrenseröffnung zu beantragen.
  • Arbeitsrecht bleibt wirksam: Arbeitsrechtliche Vorgaben und Arbeitsverträge oder Tarifverträge behalten ihre Gültigkeit.
  • Anspruch auf eine Abfindung: Eine Abfindung nach Kündigung ist nicht automatisch ausgeschlossen.

Was bedeutet das für Gläubiger?

Gläubiger können mit Eröffnung des Schutzschirmverfahrens für 3 Monate keine Forderungen beim Schuldner vollstrecken. Zudem kann die Geschäftsführung sie am Ende zu einem Schuldenschnitt zwingen. Danach ist das Unternehmen schuldenfrei und restrukturiert.

Was bedeutet das für Lieferanten?

Für Lieferanten bzw. Geschäftspartner kann ein Schutzschirmverfahren die Kündigung von Liefer-, Leasing- oder Pachtverträgen bedeuten.

4. Wann ist ein Schutzschirmverfahren möglich?

Damit ein Schutzschirmverfahren möglich ist, müssen laut § 270 b Abs. 1 InsO folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es droht eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
  • Es bestehen Sanierungsoptionen.
  • Es wurde ein Antrag auf das Eigenverwaltungsverfahren
  • Ein Insolvenzplan bzw. Sanierungskonzept ist vorhanden.
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5. Wie läuft ein Schutzschirmverfahren ab?

Ein Schutzschirmverfahren verläuft in 5 Schritten:

I. Vorbereitung

Vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung bzw. Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht gilt es, die finanziellen Probleme zu identifizieren, Rettungsmaßnahmen zu finden und einen Sanierungsplan zu konzipieren.

Die angestrebte Sanierung darf nicht komplett aussichtslos sein. Damit auch kleine und mittelständische Unternehmen vom Schutzschirmverfahren profitieren können, ist kein umfassendes Sanierungsgutachten notwendig – eine Bescheinigung mit schlüssiger Begründung von z. B. einem Anwalt für Insolvenzrecht reicht aus.

Die Geschäftsführung kann in dieser Phase auch nach einem geeigneten Sachwalter suchen und dem Insolvenzgericht vorschlagen.

II. Insolvenzantrag

Für ein Schutzschirmverfahren muss der Schuldner anschließend einen Insolvenzantrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Der Antrag sollte laut Insolvenzordnung folgende Inhalte haben:

  • Antrag auf Vorlage eines Insolvenzplans innerhalb von 3 Monaten
  • Antrag auf Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Antrag auf Einsetzung eines bestimmten Sachwalters
  • Bescheinigung zur Aussichtslosigkeit der Sanierungsmaßnahmen
  • Forderungsvereichnis
  • Bilanz des Unternehmens
  • Liquiditäts-, Ertrags- und Kostenplanung
  • Unternehmensbeschreibung
  • Sanierungskonzept

III. Gläubigerausschuss

Laut § 22a InsO ist ein Gläubigerausschuss einzurichten, wenn 2 der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Bilanzsumme nach Abzug des Fehlbetrags beträgt mindestens 6.000.000 €.
  • In den letzten 12 Monaten wurde ein Umsatz von mindestens 12.000.000 € gemacht.
  • Das Unternehmen beschäftigt 50 Mitarbeiter.

Das Unternehmen muss den Ausschuss beim Insolvenzgericht beantragen, die Mitglieder benennen und deren schriftliche Einverständniserklärungen einholen.

IV. Eröffnung des Verfahrens

Droht eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und sind die Kosten für das Insolvenzverfahren sowie die Masseverbindlichkeiten gedeckt, eröffnet das zuständige Insolvenzgericht das Schutzschirmverfahren. Es legt auch die Dauer des Schutzschirms fest – also wie viel Zeit das Unternehmen hat, sich zu sanieren.

Mit der Eröffnung beginnen u. a. die Sanierung in Eigenverwaltung laut Sanierungsplan, der Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen und die erleichterte Kündigung von Verträgen oder Mitarbeitern.

Während des Schutzschirms wird das Unternehmen von einem Sachwalter überwacht. Laut § 275 InsO beschränken sich seine Aufgaben auf eine interne Kontrolle wie u. a. Überwachung der Liquiditätsplanung oder Bestellvorgänge. Der Sachwalter ist auch dafür zuständig, dass die Gläubiger ihre Forderungen für die Insolvenztabelle anmelden.

V. Ende des Verfahrens

Nach einer vom Insolvenzgericht festgelegten Frist endet der Schutzschirm mit der Gläubigerversammlung. Darin wird abgestimmt, ob der Sanierungs- und Insolvenzplan angenommen oder abgelehnt wird.

Stimmen die Gläubiger zu, kommt es zur Insolvenz in Eigenverwaltung – und das Unternehmen kann sich wie geplant entschulden. Lehnen sie ab, ist bei Zahlungsunfähigkeit Firmeninsolvenz anzumelden.

6. Dauer & Kosten

Ein Schutzschirmverfahren dauert durchschnittlich 9 bis 12 Monate. In Ausnahmefällen gewährt das Gericht eine Fristverlängerung, die das Unternehmen aber beantragen muss.

Die Kosten des Schutzschirmverfahrens hängen von der Größe des Unternehmens ab und lassen sich pauschal nur schwer beziffern. Mittelständische Unternehmen können allerdings mit ca. 10.000 Euro Verfahrenskosten rechnen.

7. Wo finde ich Unterstützung?

Mit einem Schutzschirmverfahren sind zahlreiche rechtliche Regelungen und Anforderungen verbunden – der Geschäftsführung können Fehler bei der Erstellung von Insolvenzplan oder Sanierungskonzept, bei der Antragstellung oder während der Sanierung unterlaufen.

Damit diese nicht die Sanierung des Unternehmens verhindern oder das zuständige Insolvenzgericht den Antrag ablehnt, kann ein Anwalt für Insolvenzrecht helfen. Er kann bei der Vorbereitung und Beantragung des Schutzschirms unterstützen, Verhandlungen mit Gläubigern über eine Annahme von Insolvenzplan und Sanierungskonzept übernehmen und für eine rechtsichere Umsetzung aller Sanierungsmaßnahmen sorgen.

Ein Anwalt kann auch vorab beurteilen, ob sich das Verfahren für Ihr Unternehmen überhaupt eignet, welche anderen Handlungsoptionen sich Ihnen bieten und für die notwendigen Bescheinigungen sorgen.

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8. FAQ zum Schutzschirmverfahren

Was passiert beim Schutzschirmverfahren?

Das Verfahren ist ein spezielles Insolvenzverfahren, mit dem ein von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bedrohtes Unternehmen durch eine Sanierung in Eigenverwaltung gerettet werden kann. Es kommt jedoch nur infrage, wenn noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Wer zahlt die Gehälter beim Schutzschirmverfahren?

Kann das Unternehmen Gehälter nicht mehr zahlen, erhalten Mitarbeiter für den Zeitraum Verfahrens (bis zu 3 Monate) weiterhin ihre Gehälter durch das Insolvenzgeld. Dieses wird von der Agentur für Arbeit finanziert.

Wie lange dauert ein Schutzschirmverfahren?

Nach dem Gesetz könnte der Prozess bereits nach 4 Monaten beendet sein. Realistischer erscheinen jedoch 9 bis 12 Monate, bis das Unternehmen bei erfolgreichem Verfahrensabschluss schuldenfrei ist.

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Erik Münnich
Erik Münnich
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 09.07.2021
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Erik Münnich stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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