5. Wie läuft ein Schutzschirmverfahren ab?
Ein Schutzschirmverfahren verläuft in 5 Schritten:
I. Vorbereitung
Vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung bzw. Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht gilt es, die finanziellen Probleme zu identifizieren, Rettungsmaßnahmen zu finden und einen Sanierungsplan zu konzipieren.
Die angestrebte Sanierung darf nicht komplett aussichtslos sein. Damit auch kleine und mittelständische Unternehmen vom Schutzschirmverfahren profitieren können, ist kein umfassendes Sanierungsgutachten notwendig – eine Bescheinigung mit schlüssiger Begründung von z. B. einem Anwalt für Insolvenzrecht reicht aus.
Die Geschäftsführung kann in dieser Phase auch nach einem geeigneten Sachwalter suchen und dem Insolvenzgericht vorschlagen.
II. Insolvenzantrag
Für ein Schutzschirmverfahren muss der Schuldner anschließend einen Insolvenzantrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Der Antrag sollte laut Insolvenzordnung folgende Inhalte haben:
- Antrag auf Vorlage eines Insolvenzplans innerhalb von 3 Monaten
- Antrag auf Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Antrag auf Einsetzung eines bestimmten Sachwalters
- Bescheinigung zur Aussichtslosigkeit der Sanierungsmaßnahmen
- Forderungsvereichnis
- Bilanz des Unternehmens
- Liquiditäts-, Ertrags- und Kostenplanung
- Unternehmensbeschreibung
- Sanierungskonzept
III. Gläubigerausschuss
Laut § 22a InsO ist ein Gläubigerausschuss einzurichten, wenn 2 der folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Die Bilanzsumme nach Abzug des Fehlbetrags beträgt mindestens 6.000.000 €.
- In den letzten 12 Monaten wurde ein Umsatz von mindestens 12.000.000 € gemacht.
- Das Unternehmen beschäftigt 50 Mitarbeiter.
Das Unternehmen muss den Ausschuss beim Insolvenzgericht beantragen, die Mitglieder benennen und deren schriftliche Einverständniserklärungen einholen.
IV. Eröffnung des Verfahrens
Droht eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und sind die Kosten für das Insolvenzverfahren sowie die Masseverbindlichkeiten gedeckt, eröffnet das zuständige Insolvenzgericht das Schutzschirmverfahren. Es legt auch die Dauer des Schutzschirms fest – also wie viel Zeit das Unternehmen hat, sich zu sanieren.
Mit der Eröffnung beginnen u. a. die Sanierung in Eigenverwaltung laut Sanierungsplan, der Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen und die erleichterte Kündigung von Verträgen oder Mitarbeitern.
Während des Schutzschirms wird das Unternehmen von einem Sachwalter überwacht. Laut § 275 InsO beschränken sich seine Aufgaben auf eine interne Kontrolle wie u. a. Überwachung der Liquiditätsplanung oder Bestellvorgänge. Der Sachwalter ist auch dafür zuständig, dass die Gläubiger ihre Forderungen für die Insolvenztabelle anmelden.
V. Ende des Verfahrens
Nach einer vom Insolvenzgericht festgelegten Frist endet der Schutzschirm mit der Gläubigerversammlung. Darin wird abgestimmt, ob der Sanierungs- und Insolvenzplan angenommen oder abgelehnt wird.
Stimmen die Gläubiger zu, kommt es zur Insolvenz in Eigenverwaltung – und das Unternehmen kann sich wie geplant entschulden. Lehnen sie ab, ist bei Zahlungsunfähigkeit Firmeninsolvenz anzumelden.
6. Dauer & Kosten
Ein Schutzschirmverfahren dauert durchschnittlich 9 bis 12 Monate. In Ausnahmefällen gewährt das Gericht eine Fristverlängerung, die das Unternehmen aber beantragen muss.
Die Kosten des Schutzschirmverfahrens hängen von der Größe des Unternehmens ab und lassen sich pauschal nur schwer beziffern. Mittelständische Unternehmen können allerdings mit ca. 10.000 Euro Verfahrenskosten rechnen.
7. Wo finde ich Unterstützung?
Mit einem Schutzschirmverfahren sind zahlreiche rechtliche Regelungen und Anforderungen verbunden – der Geschäftsführung können Fehler bei der Erstellung von Insolvenzplan oder Sanierungskonzept, bei der Antragstellung oder während der Sanierung unterlaufen.
Damit diese nicht die Sanierung des Unternehmens verhindern oder das zuständige Insolvenzgericht den Antrag ablehnt, kann ein Anwalt für Insolvenzrecht helfen. Er kann bei der Vorbereitung und Beantragung des Schutzschirms unterstützen, Verhandlungen mit Gläubigern über eine Annahme von Insolvenzplan und Sanierungskonzept übernehmen und für eine rechtsichere Umsetzung aller Sanierungsmaßnahmen sorgen.
Ein Anwalt kann auch vorab beurteilen, ob sich das Verfahren für Ihr Unternehmen überhaupt eignet, welche anderen Handlungsoptionen sich Ihnen bieten und für die notwendigen Bescheinigungen sorgen.
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