Insolvenzverschleppung: Strafen verhindern in 4 Schritten
Wer als Inhaber einer Kapitalgesellschaft bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt, begeht Insolvenzverschleppung – und damit eine Straftat. Die Folgen: Freiheits- oder Geldstrafe. Ein Anwalt kann Sie bei drohender Insolvenz unterstützen, um die Insolvenzverschleppung zu vermeiden oder Strafen zu mindern.
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- Bei Insolvenzverschleppung droht eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder eine Geldstrafe.
- Insolvenzverschleppung ist vermeidbar: Rechtzeitig Insolvenz anmelden.
- 3 Wochen Zeit bei Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen bei Überschuldung.
- Die Strafe wird im Einzelfall entschieden – ein Anwalt kann helfen, Folgen für Geschäftsführer zu verringern.
1. Insolvenzverschleppung: Wem drohen Strafen?
Nicht jeder hat bei drohender Insolvenz das Risiko einer Insolvenzverschleppung und Strafen. Nur wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen, haben Sie das Risiko der Insolvenzverschleppung. Denn die strafbare Insolvenzverschleppung tritt nur ein, wenn die Insolvenzantragspflicht zu spät bzw. nicht erfüllt wird.
Nur Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.
Kapitalgesellschaften sind:
- AG
- KGaA
- GmbH
- UG
Selbstständige (Freelancer), Einzelunternehmer und Inhaber von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, GmbH & Co. KG) müssen keinen Insolvenzantrag stellen – sie können also keine Strafen wegen Insolvenzverschleppung bekommen.
Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung = Insolvenz
Insolvenz + Insolvenzantragspflicht nicht erfüllt = Strafe für Insolvenzverschleppung
Wer wird für Insolvenzverschleppung bestraft?
Bestraft wird, wer den Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen muss.
Die Insolvenzantragspflicht gilt für:
- Geschäftsführer
- Organpersonen (z. B. Vorstandsmitglieder), wenn sie eine beherrschende Stellung im Unternehmen haben
- Einzelne Gesellschafter oder alle Mitglieder des Aufsichtsrates bei Unternehmen ohne Führungspersonal
Wer antragspflichtig ist, der haftet für die Insolvenzverschleppung (Insolvenzverschleppungshaftung). Macht der Geschäftsführer noch Geschäfte, obwohl das Unternehmen insolvent ist, haftet er persönlich und muss die Gläubiger dann von seinem Privatvermögen bezahlen.
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Geschäftsführer, Inhaber von Kapitalgesellschaften sollten sich an die Rechtsberatung wenden, sobald der Steuerberater mitteilt, dass eine Überschuldung vorliegt bzw. wenn bei Wegfall einer Summe Schwierigkeiten auftreten. Hier kann man noch agieren und zum Beispiel Aufschübe erwirken.

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen und das weitere Vorgehen.
2. Wann drohen wegen Insolvenzverschleppung Strafen?
Wenn die Kapitalgesellschaft rote Zahlen schreibt, müssen Sie reagieren – sonst drohen Strafen wegen Insolvenzverschleppung.
In diesen 3 Fällen müssen Sie Firmeninsolvenz anmelden:
- Zahlungsunfähigkeit: 90 % der fälligen Zahlungspflichten können nicht innerhalb von 3 Wochen erfüllt werden (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO).
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Eine Zahlungsunfähigkeit droht voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate (§ 18 Abs. 2 InsO).
- Überschuldung: Das Vermögen reicht nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken – es sei denn, es besteht eine positive Fortführungsprognose (§ 19 Abs. 2 InsO).
Die Insolvenzverschleppung und Strafen drohen, wenn Sie den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellen.
Welche Frist gilt für den Insolvenzantrag?
Die Frist hängt vom Grund für die Insolvenz ab:
- (Drohende) Zahlungsunfähigkeit: 3 Wochen
- Überschuldung: 6 Wochen
Aber Achtung: Sie dürfen die Frist nur ausnutzen, wenn Sie konkrete Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens ergreifen oder sich von einem Anwalt beraten lassen. Tun Sie das nicht, müssen Sie unverzüglich Insolvenz anmelden, sobald die Insolvenz vorliegt.
Gläubiger eines Unternehmens können einen Gläubiger-Insolvenzantrag stellen, wenn sie die Zahlungsunfähigkeit beweisen können. Die Anforderungen für diese Art des Insolvenzantrags sind sehr hoch, um missbräuchliche Antragstellung zu vermeiden.
Haben Gläubiger Beweise für die Insolvenzverschleppung, können sie zusätzlich die Geschäftsführung anzeigen.

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3. Strafen bei Insolvenzverschleppung
Generell gilt: Insolvenzverschleppung kann gemäß § 15a InsO eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe bedeuten.
Aber: Welche Strafe Geschäftsführer tatsächlich für die Insolvenzverschleppung bekommen, hängt vom Einzelfall ab.
Diese Faktoren entscheiden bei Insolvenzverschleppung über die Strafe:
- ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde
- Dauer der Verschleppung und Versäumnis der Frist
- Höhe des Insolvenzschadens
- Persönliche Umstände des Beschuldigten wie z. B. Vorstrafen
- Nachtatverhalten des Beschuldigten: Verschleierung oder Anstiftung wirken strafverschärfend gegenüber der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden
- Begleittaten, die in Verbindung mit der Insolvenzverschleppung stehen (Insolvenzstraftaten)
Wer zu spät Insolvenz anmeldet, riskiert mehrere Strafen: für die Insolvenzverschleppung und je nach Einzelfall für weitere Insolvenzstraftaten.
- Vorsätzliche Insolvenzverschleppung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
- Fahrlässiges Insolvenzverschleppung: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe und Sperre als Geschäftsführer für 5 Jahre
- Betrug: Geld- oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Kreditbetrug: Geld- oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe
- Untreue: Geld- oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Strafbarer Bankrott: Geld- oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Beitragsvorenthaltung: bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe
4. Insolvenzverschleppung: In 4 Schritten Strafen vermeiden
Wenn gegen Sie Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung eröffnet wurden, ist Folgendes wichtig:
1. Tätigen Sie keine Zahlungen und Geschäfte mehr, um die private Haftung zu vermeiden.
2. Reservieren Sie letzte Mittel für Sozialversicherungsbeiträge und Lohn Ihrer Mitarbeiter. So vermeiden Sie Anzeigen für weitere Strafdelikte wie Betrug oder Beitragsvorenthaltung.
3. Nehmen Sie ohne Anwalt keinen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf.
4. Kontaktieren Sie bei drohender Insolvenz oder dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung einen Anwalt für Insolvenzrecht – so können Sie Fehler und hohe Strafen vermeiden.
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5. Insolvenzverschleppung durch Insolvenzantrag vermeiden
Insolvenzverschleppung ist vermeidbar, wenn Sie rechtzeitig Insolvenz anmelden. Dafür stellen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht den Insolvenzantrag.
Das brauchen Sie für den Insolvenzantrag:
- Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung) müssen Sie nachvollziehbar und transparent belegen
- Detailliertes Gläubigerverzeichnis mit Anschrift und Höhe der einzelnen Forderungen
- Je nach Forderungshöhe: die größten Gläubiger benennen oder einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestellen
- Gläubigerverzeichnis mit einer Richtigkeitserklärung
- Vermögensverzeichnis
- Schuldnerverzeichnis
- Angaben zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
- Informationen zum Tätigkeitsbereich des Unternehmens
- Anzahl der Arbeitnehmer
- Angaben zu möglichen Sanierungsmaßnahmen
- Dokumentation für den Insolvenzverwalter

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6. FAQ zur Insolvenzverschleppung
Stellen Unternehmen nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen bei Überschuldung einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht, liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Diese liegt ebenfalls vor, wenn der Antrag fehlerhaft gestellt wird.
Das Strafmaß ist davon abhängig, ob die Insolvenzverschleppung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei Fahrlässigkeit kann für Unternehmer eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe und eine Sperre als Geschäftsführer für 5 Jahre die Folge sein. Vorsatz kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedeuten. Darüber hinaus sind auch zivilrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs, Kreditbetrugs, Untreue und strafbaren Bankrotts möglich.
Die Geschäftsführung eines Unternehmens kann eine Insolvenzverschleppung vermeiden, indem sie den Insolvenzantrag fristgerecht und formal korrekt stellt, alle vor dem Antrag ausgelösten Rechnungen begleicht, Arbeitnehmerbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht bezahlt und die Unternehmensbilanz firstgerecht beim Finanzamt einreicht.

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