I Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern
Um die Privatinsolvenz anmelden zu dürfen, müssen Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern über die Begleichung der Schulden zu einigen. Hierfür ist zunächst festzustellen, welche Forderungen der Schuldner bei welchen Gläubigern hat.
In einem Schuldenbereinigungsplan unterbreitet der Schuldner anschließend einen Vorschlag, wie er seine Schulden in den nächsten Jahren abbezahlen kann, ohne Privatinsolvenz beantragen zu müssen. Diesem Plan müssen alle Gläubiger zustimmen.
II Privatinsolvenz beantragen
Scheitert die außergerichtliche Einigung, müssen Sie sich das von einem Schuldnerberater oder Anwalt bescheinigen lassen. Zusammen mit dieser Bescheinigung können Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht stellen.
Neben dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Sie auch weitere Anträge stellen. Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung können Sie erreichen, dass Ihnen das Gericht nach Ende des Insolvenzverfahrens alle dann noch offenen Schulden erlässt. Ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten bewirkt, dass Sie die Gerichtskosten für das Verfahren sowie den Treuhändern in Raten oder erst nach dem Ende der Privatinsolvenz bezahlen müssen.
Das Gericht verlangt detaillierte Informationen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen – z. B. folgende:
- Laufendes Einkommen & Arbeitgeber
- Gläubiger- & Forderungsverzeichnis
- Vermögensübersicht & -verzeichnis
- Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren
- Musterplan zur Abzahlung (Einmalzahlungen, feste oder flexible Raten)
- Konten, Wertpapiere, Forderungen
- Hausrat, Fahrzeuge, Mobiliar, Wertgegenstände
- Vermögensforderungen (Versicherungsverträge, Erbschaft)
- Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte
- Beteiligungen (Aktien, Genussrechte)
- Regelmäßige Verpflichtungen
Machen Sie beim Ausfüllen der Anträge Fehler oder falsche Angaben, lehnt das Gericht das Insolvenzverfahren ab. Damit das nicht passiert, kann ein Anwalt für Insolvenzrecht Sie bei der Beantragung unterstützen.
Er weiß, welche Unterlagen notwendig sind und stellt sicher, dass das Gericht alle notwendigen Informationen für das Insolvenzverfahren erhält. Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über alle wichtigen Voraussetzungen und das weitere Vorgehen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
III Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Nach erfolgreichem Antrag leitet das Gericht ein weiteres Schuldenbereinigungsverfahren ein. Lehnen die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan erneut ab, kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren.
IV Insolvenzverfahren & Wohlverhaltensphase
Das Gericht bestimmt einen Insolvenzverwalter, der Ihr Einkommen und Vermögen für die Zeit der Insolvenz verwaltet. Zuerst verteilt er den Erlös der pfändbaren Wertgegenstände an die Gläubiger. Um den verbleibenden Schuldenbetrag nach und nach zu tilgen, wird anhand der Pfändungstabelle die Pfändungsgrenze festgelegt.
Einen bestimmten Teil Ihres Netto-Einkommens darf der Insolvenzverwalter dann nicht zur Tilgung nutzen (seit 01.07.2021 mindestens 1.252,64 Euro netto im Monat). Unterhaltsverpflichtungen erhöhen diese Grenze.
Während der Wohlverhaltensphase – in dieser muss der Schuldner sich bestimmten Bedingungen der Gläubiger unterwerfen – gehen Gewinne ganz an den Treuhänder. Erhalten Sie eine Erbschaft, müssen Sie diese zur Hälfte der Schuldentilgung überlassen.