Bei dem Online-Reiseportal Booking.com werden jeden Tag mehr als 1,5 Millionen Hotelzimmer gebucht. Nach dem Aufenthalt haben Reisende die Möglichkeit, das Zimmer und ihre Erfahrungen zu bewerten. Eine schlechte Bewertung kann gerade für kleinere Unternehmen enorme Auswirkungen haben. Viele Hotelbetreiber fragen sich daher: Kann ich negative Bewertungen entfernen lassen? Tatsächlich ist nicht jede Bewertung gerechtfertigt. Beleidigende Bewertungen können Sie beispielsweise löschen lassen.
Sollten Sie bei der Löschung von Booking-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
So funktioniert’s:
- Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
- Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- In Ruhe entscheiden – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
Unter einer „löschbaren“ Booking.com-Bewertung versteht man eine Gästebewertung, die gegen die Bewertungsstandards der Plattform oder gegen geltendes Recht verstößt und deshalb zur Entfernung gemeldet werden kann.
Das gilt häufig, wenn …
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beleidigt, diskriminiert oder bedroht wird (statt sachlicher Kritik).
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Tatsachen behauptet werden, die nach Ihrer Sicht nachweislich falsch sind (nicht: „hat mir nicht gefallen“, sondern: „hat mich betrogen“).
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die Bewertung keine echte Gästeerfahrung abbildet (z. B. Nichtanreise/kein Aufenthalt).
Achtung: nicht vorschnell agieren, wenn …
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es sich erkennbar um (auch scharfe) Meinungsäußerung ohne Schmähung handelt („unhöflich“, „zu laut“, „Preis-Leistung schlecht“).
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Sie keinen konkreten Regel- oder Rechtsverstoß benennen können (nur „unfair“ reicht meist nicht).
Die wichtigste Frist
Booking.com nimmt Bewertungen in der Regel nur bis 3 Monate nach Check-out an; außerdem können Bewertungen nach 36 Monaten nicht mehr angezeigt werden (Archivierung/Stop-Showing).
Diese Informationen/Unterlagen helfen fast immer
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Buchungs-/Reservierungsnummer und Zeitraum
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Screenshot der Bewertung (inkl. Datum/Profil, soweit sichtbar)
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kurze Chronologie (Check-in/Check-out, Vorfälle, Kommunikation)
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Belege, die eine Tatsachenbehauptung widerlegen (z. B. Zahlungs-/Storno-Nachweis, interne Dokumentation)
Häufigster Fehler: Viele Anträge scheitern, weil zu allgemein gemeldet wird – statt konkret zu sagen, welche Aussage gegen welche Regel oder welches Recht verstößt.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Löschantrag aussichtsreich ist, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung durch eine*n Partneranwalt/-anwältin für Internetrecht anfragen (ohne Verpflichtung).
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
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Booking.com hat eigene Review-Standards und ein Verfahren zum Melden/Prüfen von Bewertungen.
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Sie können als Unterkunft öffentlich antworten – das ist oft die beste Option, wenn keine Löschung möglich ist.
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Plattformen müssen Inhalte nicht pauschal vorab prüfen; nach Hinweis können jedoch Prüfpflichten entstehen (je nach Vorwurf und Substanz der Beanstandung).
Kommt darauf an:
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ob eine Aussage Meinung oder Tatsachenbehauptung ist (und wie sie formuliert ist)
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ob die Bewertung eine echte Gästeerfahrung ist (Kontakt/Aufenthalt)
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ob die behaupteten Tatsachen belegbar falsch sind
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ob personenbezogene Daten/Identitätsbezug eine Rolle spielen (z. B. Klarnamen, Ausweisnummern)
1. Wann kann ich eine Booking.com-Bewertung entfernen lassen?
Eine Bewertung ist in der Regel nicht löschbar, nur weil sie schlecht ist. Erfolgversprechend ist eine Meldung vor allem dann, wenn Sie (a) einen klaren Verstoß gegen Plattformstandards oder (b) einen rechtlichen Verstoß sauber begründen können.
Typische Fälle, in denen eine Entfernung in Betracht kommt
1. Rechtswidrige Inhalte (Beispiele aus der Praxislogik)
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Beleidigung/Schmähung („… ist ein Idiot“ statt sachlicher Kritik)
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unwahre Tatsachenbehauptung („hat mich betrogen“), wenn Sie konkrete Anhaltspunkte/Belege haben
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Drohungen oder diskriminierende Angriffe
Wichtig: Zwischen „harter Kritik“ und „unzulässiger Schmähung“ liegt oft eine Grauzone. Genau hier lohnt eine saubere Einordnung.
2. Keine echte Erfahrung / falscher Kontakt
Wenn Sie nachvollziehbar darlegen können, dass kein Aufenthalt stattgefunden hat (z. B. Storno/Nichtanreise) oder die Bewertung nicht aus einer tatsächlichen Gästebeziehung stammt, ist das ein zentraler Ansatzpunkt.
3. Persönliche/geschützte Informationen in der Bewertung
Enthält eine Bewertung sensible Identifikationsdaten (z. B. Ausweisnummern), ist das typischerweise ein klarer Meldegrund.
Wann lohnt sich ein Löschantrag meist nicht?
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Die Bewertung beschreibt subjektive Eindrücke („unfreundlich“, „zu laut“) ohne Schmähung.
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Der Text ist vage, aber nicht klar regel- oder rechtswidrig.
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Sie möchten „nur“ den Score verbessern – ohne konkreten Verstoß.
2. Kann ich 1-Stern-Bewertungen ohne Text entfernen lassen?
Eine reine Sternebewertung kann genauso gemeldet werden wie ein Text – aber nicht automatisch. Entscheidend ist wieder: Verstoß gegen Standards oder Recht.
In der Praxis ist bei „nur 1 Stern“ häufig diese Frage entscheidend: Gab es den Kontakt/Aufenthalt wirklich? Wenn Sie ihn substantiiert bestreiten, kann das die Prüfung auslösen, ob die Bewertung überhaupt von einem echten Gast stammt (und wie Bundesgerichtshof-Rechtsprechung zu Prüfpflichten nach Hinweis nahelegt).
3. Wie kann ich eine Bewertung bei Booking.com melden?
Für die Entfernung läuft der erste Weg fast immer über das Partner-Extranet.
Schritt-für-Schritt im Extranet (Kurzleitfaden)
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Im Extranet einloggen
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Posteingang öffnen
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Booking.com-Nachrichten auswählen
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Kontaktoptionen anzeigen
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Thema Gästebewertung wählen
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Kontaktmethode auswählen (oft: Nachricht)
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Buchungsnummer angeben
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Problem konkret schildern (Zitat/Passage + Regel/Grund)
So formulieren Sie die Meldung überzeugender
Statt „Bitte löschen, ist unfair“ wirkt in der Regel besser:
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Worum geht’s? „Bewertung vom [Datum], Score [x], Buchung [Nr.]“
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Welche Passage ist problematisch? (wörtlich zitieren oder exakt beschreiben)
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Warum ist das ein Verstoß?
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gegen Plattformstandard (z. B. keine echte Erfahrung / personenbezogene Daten) oder
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gegen Recht (z. B. Schmähung, falsche Tatsachen)
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Welche Belege können Sie liefern? (Storno-Bestätigung, Hausdokumentation, Kommunikation)
4. Was tun, wenn Booking.com nicht entfernt?
Wenn eine Plattform die Löschung ablehnt, heißt das nicht automatisch, dass „nichts geht“. Aber: Ab hier hängt viel von der Einzelfallbewertung ab – insbesondere davon, ob der Vorwurf konkret genug ist und welche Prüfpflichten nach einem Hinweis ausgelöst werden.
Typische nächste Optionen (neutral, ohne Erfolgsversprechen):
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Meldung präzisieren (konkreter Verstoß, bessere Belege, klarere Passage)
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schriftliche rechtliche Einordnung einholen (z. B. über eine Kanzlei/Partneranwalt), wenn Sie unsicher sind, ob es um Meinung/Tatsache geht
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Alternative Maßnahmen nutzen (Antwortfunktion, Service-Prozess verbessern), wenn die Bewertung voraussichtlich stehen bleibt
Wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben oder unklar ist, ob eine Äußerung noch Meinung oder schon Rechtsverletzung ist, kann eine kostenlose Ersteinschätzung über advocado helfen, die nächsten Schritte einzuordnen.
Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: „Nicht angereist, aber bewertet“
Ausgangslage: Buchung storniert/Nichtanreise, trotzdem erscheint eine Bewertung.
Vorgehen: Im Extranet melden, Buchungsnummer nennen, Storno/Nichtanreise belegen, auf „keine echte Erfahrung“ verweisen.
Ergebnis: Häufig wird in solchen Konstellationen geprüft, ob der Review nach den Standards zulässig ist; die Entscheidung hängt von den Daten zur Buchung/Markierung ab.
Fall 2: „Unhöflich“ vs. „Vollidiot“
Ausgangslage: Kritik am Service („unhöflich“) kombiniert mit herabsetzenden Beschimpfungen.
Vorgehen: Nur die klar beleidigenden Passagen als Regel-/Rechtsverstoß markieren; Kritikpunkte als Meinung akzeptieren; parallel sachlich antworten.
Ergebnis: Häufig werden Passagen unterschiedlich behandelt (zulässige Kritik bleibt, unzulässige Schmähung kann entfernt werden) – je nach Prüfentscheidung.
Fall 3: 1-Stern ohne Text
Ausgangslage: Reiner Score drückt den Durchschnitt, kein Text.
Vorgehen: Prüfen, ob es den Aufenthalt gab; bei begründetem Zweifel Kontakt/Bezug bestreiten und im Meldeprozess sauber dokumentieren.
Ergebnis: Ohne Anhaltspunkte bleibt der Score oft stehen; mit plausibler Beanstandung kann eine inhaltliche Prüfung ausgelöst werden.
5. Kosten: Womit ist bei der Entfernung einer Bewertung zu rechnen?
Kosten lassen sich seriös nur als Bandbreite von Einflussfaktoren erklären – weil Aufwand und Vorgehensweg stark variieren.
Wovon die Kosten typischerweise abhängen
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Komplexität (klare Schmähung vs. Grauzone Meinung/Tatsache)
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Beweislage (liegen Dokumente/Screenshots/Kommunikation vor?)
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Anzahl der Bewertungen und Aufwand der Aufbereitung
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ob es bei einem außergerichtlichen Vorgehen bleibt oder (als letzter Schritt) ein gerichtliches Verfahren geprüft werden muss
Welche Abrechnungsmodelle üblich sind
Wer trägt die Kosten?
Im Grundsatz tragen Sie zunächst die eigenen Kosten. Ob und in welchem Umfang Kosten später ersetzbar sind, hängt u. a. davon ab, gegen wen sich Ansprüche richten und wie der Fall ausgeht – das ist stark einzelfallabhängig und sollte im Rahmen einer konkreten Prüfung eingeordnet werden.
6. Welche Möglichkeiten habe ich außer einer Löschung?
Nicht selten ist die schnellste „Schadensbegrenzung“ eine klug formulierte Antwort – besonders, wenn die Bewertung zwar unangenehm, aber zulässig ist.
Eine Antwort wirkt besonders professionell, wenn sie …
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kurz bleibt (keine Rechtfertigungsromane)
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sachlich ist (keine Gegenangriffe)
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Lösung zeigt („Wir haben X angepasst / melden Sie sich unter …“)
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keine personenbezogenen Details zum Gast offenlegt
So lesen potenzielle Gäste: „Hier wird Kritik ernst genommen.“
Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 13.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
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Strafgesetzbuch (StGB), §§ 185–187 (Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung).
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Überblick & Tabellen (Gebühren/Regeln; Anlage 2).
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RVG § 3a (Vergütungsvereinbarung – Formanforderungen).
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Booking.com: Review Guidelines / Guest Reviews Standards (u. a. Review-Fenster & Sichtbarkeitsdauer; Antwortmöglichkeit).
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Booking.com Partner Hub: „How to request the removal of a guest review“ (Meldeweg im Extranet).
Letzte Aktualisierung
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Der Einstieg wurde überarbeitet: Am Anfang steht jetzt eine kurze Orientierung, wann eine Löschung grundsätzlich möglich ist – und wann eher nicht.
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Die wichtigsten Punkte wurden klarer und verständlicher zusammengefasst, damit man schneller entscheiden kann, wie man vorgeht.
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Es wurde deutlicher getrennt, was allgemein gilt und wo es auf Details im Einzelfall ankommt.
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Der Ablauf zum Melden einer Bewertung wurde präzisiert und um Hinweise ergänzt, welche Angaben und Nachweise dabei typischerweise helfen.
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Es wurden typische Beispiele ergänzt, damit man die Regeln besser auf eigene Fälle übertragen kann.
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Häufige Irrtümer wurden ergänzt und richtiggestellt (z. B. „schlecht“ heißt nicht automatisch „löschbar“).
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Ein neues Kapitel erklärt, wovon Kosten in der Praxis abhängen und welche Abrechnungsmodelle es üblicherweise gibt – ohne Preisversprechen.
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