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Ratgeber Internetrecht Bewertung ekomi-Bewertung löschen lassen
Stand 20.09.2019
Lesezeit 9 min

ekomi-Bewertung löschen lassen – Handlungsoptionen für Online-Händler

Nach dem Kauf eines Produktes in einem Partner-Shop von ekomi bekommen Kunden eine Bewertungsanfrage. Bewerten Käufer Ihr Unternehmen negativ, schadet das dem Ruf und kann zu Umsatzeinbußen führen.

Händler haben beim Verstoß gegen geltendes Recht oder Nutzungsbedingungen die Möglichkeit, die negative ekomi-Bewertung löschen zu lassen. Sie können den Portalbetreiber kontaktieren und die Löschung beantragen. Bleibt das erfolglos, kann ein Anwalt die Löschung durchsetzen.

Beitrag von Maximilian Bahr

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ekomi-Bewertung löschen lassen – Handlungsoptionen für Online-Händler
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Auf einen Blick
  • Kundenkommentare über die Bewertungsplattform sind durch die Meinungsfreiheit geschützt.
  • Online-Händler können schlechte ekomi-Bewertungen löschen lassen.
  • Dies ist möglich, wenn die Bewertung gegen geltende Gesetze oder die Nutzungsbedingungen des Bewertungsportals verstößt.
  • Wenn ekomi die ungerechtfertigte negative Anbieterbewertung nicht löscht, kann ein Anwalt ekomi zur Löschung der Bewertung verpflichten.
  • Mit unserem Schnellcheck können Sie kostenlos prüfen lassen, ob eine Bewertung unzulässig ist und Sie einen Anspruch auf Löschung haben.
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1. ekomi-Bewertung löschen lassen – wie stehen die Chancen?

Die Chancen für eine Löschung stehen gut. In 2 Fällen können Sie eine negative ekomi-Bewertung löschen lassen:

  • Die Bewertung verstößt gegen die ekomi-Nutzungsbedingungen.
  • Die Bewertung verstößt gegen geltendes Recht.

Mit dem kostenlosen Schnelltest können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Löschung Ihrer ekomi-Bewertung haben.

Verstoß gegen die ekomi-Nutzungsbedingungen

Folgende Bewertungen sind nach ekomi-Richtlinien unzulässig:

  • Bewertungen, bei denen sich die Text- und Sternebewertung gegenseitig widersprechen (z. B. 1-Stern-Bewertung, aber durchweg positiver Kommentar).
  • Bewertungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen (z. B. Lieferverzögerung oder längere Lieferzeiten).
  • Anbieterbewertungen, bei denen negative Rückschlüsse vom Produkt auf den Anbieter gezogen werden.
  • Produktbewertungen, bei denen negative Rückschlüsse vom Anbieter auf das Produkt gezogen werden.

Daneben sind folgende Inhalte in Bewertungskommentaren unzulässig:

  • Verstöße gegen das Urheberrecht bei Bild- oder Videomaterial
  • Aussagen über Wirkung von medizinischen Präparaten & Geräten
  • Konkrete Angaben zu Preisen oder anderer Kosten
  • Verwendung personenbezogener Daten Dritter
  • Auszüge aus der Kommunikation mit dem Händler
  • Kommentare anderer Bewertungsportale
  • Direkter oder indirekter Bezug zu Wettbewerbern oder deren Produkten
  • Links zu externen Inhalten

Gesetzesverstöße

Eine negative ekomi-Bewertung lässt sich löschen, wenn ein Straftatbestand erfüllt ist oder eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Beinhaltet eine Bewertung z. B. „Der Händler ist zu blöd, mir das richtige Produkt zu schicken“, handelt es sich um eine Beleidigung.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): „Der Händler lässt seine Produkte in Kinderarbeit herstellen.“
  • Schmähkritik: „Der Händler ist unfähig, die Ware vollständig zu mir nach Hause zu liefern.“
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): „Kein Wunder, dass das Produkt sofort kaputt ist, wenn es in Asien produziert wird.”
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen sind offenkundige Lügen: „Jeder weiß, dass der Händler Lohndumping betreibt.“
Rechtsberatung
Unzulässige Bewertung festhalten

Dokumentieren Sie den Verstoß der ekomi-Bewertung gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen. Sie können den Link zur Bewertung kopieren, speichern und anschließend einen Screenshot mit dem vollständigen Text der Bewertung machen.

Neben der negativen Bewertungen können Sie auch Aussagen zufriedener Kunden oder Auszeichnungen beilegen, die Sie aufgrund von hoher Kundenzufriedenheit bekommen haben.

Infografik: ekomi-Bewertung löschen lassen: Wie beeinflussen Online-Bewertungen den Umsatz?

2. Ihre Möglichkeiten, eine ekomi-Bewertung löschen zu lassen

Um eine ungerechtfertigte ekomi-Bewertung zu löschen, haben Online-Händler 2 Möglichkeiten:

Negative Bewertung bei ekomi melden

  1. Machen Sie ekomi im Chat oder per E-Mail auf die ungerechtfertigte negative Anbieterbewertung aufmerksam.
  2. Der Portalbetreiber prüft die Bewertung auf unzulässige Inhalte.
  3. ekomi kontaktiert den Verfasser und gibt ihm die Möglichkeit, die Bewertungskommentar zu überarbeiten. Kommt der Bewerter der Aufforderung nicht nach oder verstößt die Bewertung dann immer noch gegen Vorgaben, löscht ekomi ggf. die Bewertung.

Löschung durch einen Anwalt

Unzulässige Inhalte in den Bewertungskommentaren löscht ekomi in der Regel unter Beibehaltung der Sternebewertung. Die restlichen Inhalte macht der Portalbetreiber lediglich unkenntlich.

Um die unberechtigte negative ekomi-Bewertung vollständig löschen zu lassen, können Online-Händler juristische Schritte mit einem Anwalt für Internetrecht einleiten.

Ein Anwalt kann

  • die Bewertung auf unzulässige Inhalte, Verstöße gegen die ekomi-Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht prüfen.
  • sich direkt an ekomi wenden und das Bewertungsportal zur Löschung der unberechtigten negativen Kundenbewertung auffordern.
  • nach dem Blogspot-Urteil (2011) die vollständige Löschung von Text- und Sternebewertungen durchsetzen.
  • Ihren Schadensersatzanspruch prüfen und eine Entschädigung für eine Beleidigung oder unwahre Tatsachenbehauptung für Sie durchsetzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Maximilian Bahr
Über den Autor
Maximilian Bahr

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.

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