eKomi-Bewertung löschen lassen – Handlungsoptionen für Online-Händler
 ![eKomi-Bewertung löschen lassen – Handlungsoptionen für Online-Händler](assets/images/9/ekomi-bewertung-loeschen-lassen-mann-computer-4t5nfnz0kavk420.jpg) Beitrag von Maximilian Bahr
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 12.03.2026
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 [...](ratgeber/internetrecht.html "Ratgeber Internetrecht") [Bewertung](ratgeber/internetrecht/bewertung.html "Ratgeber Bewertung") ekomi-Bewertung löschen lassen
Nach dem Kauf eines Produktes in einem Partner-Shop von ekomi bekommen Kunden eine Bewertungsanfrage. Bewerten Käufer Ihr Unternehmen negativ, schadet das dem Ruf und kann zu Umsatzeinbußen führen.
Händler haben beim Verstoß gegen geltendes Recht oder Nutzungsbedingungen die Möglichkeit, die negative ekomi-Bewertung löschen zu lassen. Sie können den Portalbetreiber kontaktieren und die Löschung beantragen. Bleibt das erfolglos, kann ein Anwalt die Löschung durchsetzen.
**Sollten Sie bei der Löschung von ekomi-Bewertungen Unterstützung benötigen**, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer **kostenlosen Ersteinschätzung** durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
**So funktioniert’s:**
- **Fall schildern** – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
- **Kostenlose Ersteinschätzung** – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- **In Ruhe entscheiden** – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Wann können Sie eine eKomi-Bewertung löschen lassen?
3. 2. Schritt für Schritt: So gehen Sie bei eKomi strukturiert vor
4. 3. Wenn der Kontakt bestritten wird: Was Bewertungsportale prüfen müssen
5. 4. Unterstützung durch einen Anwalt: Wann das sinnvoll sein kann
6. 5. Kosten: Womit Sie rechnen sollten
7. 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt
 [Bewertungen löschen lassen](https://formulare.advocado.de/?formular=bewertungen-loeschen-advocado "Bewertungen löschen lassen")

# eKomi-Bewertung löschen lassen – Handlungsoptionen für Online-Händler
 Beitrag von Maximilian Bahr
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 12.03.2026
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Nach dem Kauf eines Produktes in einem Partner-Shop von ekomi bekommen Kunden eine Bewertungsanfrage. Bewerten Käufer Ihr Unternehmen negativ, schadet das dem Ruf und kann zu Umsatzeinbußen führen.
Händler haben beim Verstoß gegen geltendes Recht oder Nutzungsbedingungen die Möglichkeit, die negative ekomi-Bewertung löschen zu lassen. Sie können den Portalbetreiber kontaktieren und die Löschung beantragen. Bleibt das erfolglos, kann ein Anwalt die Löschung durchsetzen.
**Sollten Sie bei der Löschung von ekomi-Bewertungen Unterstützung benötigen**, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer **kostenlosen Ersteinschätzung** durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
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## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
Unter einer unzulässigen eKomi-Bewertung versteht man eine Bewertung, die gegen eKomi-Kommunikationsregeln oder gegen geltendes Recht verstößt (z. B. Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, personenbezogene Daten oder Regelverstöße wie falsche Zuordnung von Produkt-/Anbieterbewertung).
**Unzulässig ist die Bewertung, wenn …**
- die Bewertung **rechtswidrige Inhalte** enthält (z. B. Beleidigung, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptung),
- die Bewertung **gegen eKomi-Regeln** verstößt (z. B. Widerspruch zwischen Sternen und Text, falsche Kategorie, Inhalte außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs),
- Sie den beanstandeten Punkt **konkret belegen oder plausibel erklären** können (nicht nur „ungerecht“).
**Achtung: nicht vorschnell agieren, wenn** die Bewertung im Kern eine **zulässige Meinung** ist („war unzufrieden“, „würde nicht wieder kaufen“) und keine rechtswidrigen Inhalte enthält. Dann ist eine Löschung häufig nicht erreichbar – sinnvoller sind andere Reaktionswege (z. B. sachliche Stellungnahme oder Kundendialog).

### Die wichtigste Frist
**Handeln Sie ab Kenntnis der Bewertung so früh wie möglich.** Der Startpunkt ist der Moment, in dem Sie die Bewertung erstmals sehen. Das ist praktisch relevant, weil Prüf- und Handlungspflichten von Plattformen typischerweise erst **ab konkreter Beanstandung** ausgelöst werden – und weil Sie dann leichter dokumentieren können, was genau veröffentlicht war.
**Benötigte Informationen/Unterlagen**
- Link/ID der Bewertung und **Screenshots** (Sterne + kompletter Text + Datum)
- ggf. **Bestell-/Vorgangsbezug** (ohne personenbezogene Daten des Kunden im Portal zu veröffentlichen)
- eigener Kommunikationsverlauf (nur für Ihre Unterlagen, nicht als Zitatzusammenkopie ins Portal)
- Nachweise für streitige Tatsachen (z. B. Lieferstatus, Produktbeschreibung, interne Prozessdaten)
- kurze, klare Begründung: **Welche Regel / welches Recht** wird verletzt – und **wodurch**?
**Häufigster Fehler:** Viele melden „unfair“ oder „falsch“, ohne den konkreten Regel- oder Rechtsverstoß zu benennen – dadurch wirkt die Beanstandung angreifbar und bleibt oft folgenlos.

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
eKomi ist eine transaktionsbasierte Bewertungsplattform: Bewertungen sollen echte Erfahrungen zu Anbieter oder Produkt abbilden. Dabei schützt die Meinungsfreiheit auch scharfe Kritik. Für eine Löschung kommt es deshalb weniger darauf an, ob die Bewertung „weh tut“, sondern ob sie **unzulässig** ist.
**Praktisch hilft diese Einordnung:**
- **Regelverstoß** (eKomi-Kommunikationsregeln): Bewertung passt nicht in die richtige Kategorie, enthält verbotene Inhalte (z. B. personenbezogene Daten), widerspricht sich (Text positiv, Sterne extrem negativ) oder bezieht sich auf Umstände außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs.
- **Rechtsverstoß** (z. B. Persönlichkeits-/Unternehmenspersönlichkeitsrecht, strafrechtlich relevante Inhalte): Beleidigungen, Schmähkritik, Verleumdung/üble Nachrede, unwahre Tatsachenbehauptungen – häufig kombiniert mit Rufschädigung.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher (typischerweise gut prüfbar):**
- **personenbezogene Daten** in der Bewertung (z. B. Namen, Bestellnummern, Kontaktdaten)
- klare **Beleidigungen/Herabsetzungen** ohne Sachbezug
- eindeutig **unwahre Tatsachen** (wenn Sie das nachweisen oder plausibel widerlegen können)
- klare Regelverstöße (z. B. falsche Kategorie, widersprüchlicher Text vs. Sterne)
**Kommt darauf an (hier entscheidet die Abwägung):**
- harte Kritik, die als **Werturteil** formuliert ist („unprofessionell“, „Katastrophe“)
- „Tatsachen“, die schwer beweisbar sind (z. B. „nie erreichbar“ ohne Kontext)
- Fälle, in denen unklar ist, ob überhaupt ein **echter Kontakt**/eine Transaktion vorlag
- Mischformen: Meinung basiert auf einer behaupteten Tatsache („Abzocke, weil …“) – hier hängt vieles am Tatsachenkern
 ![Anwalt für Internetrecht finden](assets/images/k/michael-wuebbe-fxct2thtn71xxje.jpg "Anwalt für Internetrecht finden")Sie wollen eine Bewertung löschen lassen?
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## 1. Wann können Sie eine eKomi-Bewertung löschen lassen?

### Verstoß gegen eKomi-Kommunikationsregeln
eKomi definiert in seinen Kommunikationsregeln relativ konkret, welche Inhalte nicht in Bewertungen gehören. Typische Konstellationen, in denen eine Beanstandung sinnvoll ist:
- **Widerspruch zwischen Text und Sternen**
    Beispiel: 1 Stern, aber im Kommentar durchweg positiv.
- **Falsche Zuordnung**: Produktkritik in der Anbieterbewertung (oder umgekehrt)
    eKomi kann solche Bewertungen auch in die richtige Kategorie verschieben.
- **Umstände außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs**
    Etwa: Lieferprobleme durch Dritte oder Themen, die erkennbar nicht in Ihrem Einfluss liegen.
- **Unzulässige Inhalte im Kommentar**
    Dazu zählen u. a. Beleidigungen, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen, personenbezogene Daten, Links, Auszüge aus Individualkommunikation oder konkret bezifferte Preis-/Kostenangaben.
Wichtig für die Erwartung: Selbst wenn eKomi Inhalte entfernt, wird **häufig nur der Kommentar gelöscht oder unkenntlich gemacht**, während die **Sternebewertung bestehen bleibt**. Eine vollständige Entfernung (Text und Sterne) ist eher der Ausnahmefall und hängt stark davon ab, ob die Sterne erkennbar auf unzulässigen bzw. unwahren Behauptungen beruhen.

### Verstoß gegen geltendes Recht
Eine Löschung kann außerdem in Betracht kommen, wenn die Bewertung Rechte verletzt, insbesondere das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht. Häufig genannte Fallgruppen:
- **Beleidigung** (z. B. reine Herabsetzung ohne sachlichen Kern)
- **Schmähkritik** (wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht)
- **Üble Nachrede / Verleumdung** (behauptete Tatsachen, die rufschädigend sind – insbesondere, wenn sie unwahr sind)
- **Unwahre Tatsachenbehauptungen**
    Entscheidend ist, ob es sich wirklich um eine überprüfbare Tatsache handelt („hat nie geliefert“, „stellt in Kinderarbeit her“) – und was Sie dazu darlegen können.

## 2. Schritt für Schritt: So gehen Sie bei eKomi strukturiert vor

### Schritt 1: Bewertung sauber dokumentieren
Sichern Sie die Bewertung so, dass Inhalt und Kontext später nachvollziehbar sind:
- Screenshot mit **Sternen, Text, Datum**
- Link/ID der Bewertung
- bei strittigen Tatsachen: interne Notizen, welche Daten/Belege Sie dazu haben
Das klingt banal, ist aber in der Praxis oft der Unterschied zwischen „wird geprüft“ und „wir können nichts feststellen“.

### Schritt 2: Den konkreten Beanstandungsgrund benennen
Je klarer Sie eKomi sagen können, **was** genau unzulässig ist, desto besser. Bewährt hat sich eine kurze Struktur:
1. **Welche Passage** ist problematisch? (Zitat oder wörtliche Beschreibung)
2. **Warum** ist sie problematisch? (Regelverstoß / Rechtsverstoß)
3. **Was ist richtig?** (kurzer Gegenfakt oder Einordnung – ohne Kundendaten)
4. **Welche Maßnahme** beantragen Sie? (Entfernung/Unkenntlichmachung bestimmter Stellen oder komplette Entfernung)

### Schritt 3: Beanstandung bei eKomi einreichen
Der klassische Weg ist die Meldung über die von eKomi vorgesehenen Kanäle (z. B. Chat oder E-Mail). eKomi prüft dann typischerweise, ob unzulässige Inhalte vorliegen und kann den Verfasser kontaktieren, damit dieser den Kommentar überarbeitet. Bleibt der Inhalt unzulässig oder reagiert der Verfasser nicht, kann eKomi Inhalte entfernen oder unkenntlich machen.
**Musterformulierung:**
„Wir beanstanden die Bewertung vom \[Datum\] wegen \[Regel-/Rechtsverstoß\]. Konkret enthält der Kommentar die Aussage ‚…‘. Diese ist \[unwahre Tatsachenbehauptung / Beleidigung / personenbezogene Daten / falsche Kategorie\] und verstößt gegen die Kommunikationsregeln. Wir bitten um \[Entfernung/Unkenntlichmachung der Passage / Prüfung einer vollständigen Entfernung\], da die Sternebewertung erkennbar auf dem beanstandeten Inhalt beruht.“

### Schritt 4: Wenn eKomi nur teilweise entfernt
Wenn eKomi den Kommentar bereinigt, die Sterne aber stehen lässt, ist das – nach den eigenen Regeln – ein häufiges Vorgehen. Dann lohnt ein zweiter Blick: **Beruhen die Sterne erkennbar auf einer unzulässigen oder unwahren Behauptung?** Wenn ja, sollte genau das als Kernargument nachgeschärft werden: Nicht „wir wollen die Sterne weg“, sondern „die Sterne sind Folge einer unzulässigen Tatsachenbehauptung“.

## 3. Wenn der Kontakt bestritten wird: Was Bewertungsportale prüfen müssen
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Bewerter überhaupt eine echte Erfahrung mit Ihrem Shop hatte. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat für solche Fälle Leitlinien entwickelt: Wenn ein Unternehmen gegenüber dem Portal **bestreitet, dass überhaupt ein Kunden-/Geschäftskontakt** vorlag, kann das Prüfpflichten des Portals auslösen. In der Praxis bedeutet das: Das Portal kann vom Bewerter weitere Angaben oder Nachweise verlangen und muss plausibilisieren, dass die Bewertung auf einem realen Kontakt beruht.
**Für Sie ist daran vor allem wichtig, wie Sie formulieren:**
- nicht „Fake!“, sondern: „Uns ist unter den genannten Umständen kein entsprechender Vorgang zuzuordnen. Wir bestreiten daher, dass der Bewertung ein tatsächlicher Kontakt zugrunde liegt.“
- und: „Bitte veranlassen Sie die portalübliche Prüfung.“

## 4. Unterstützung durch einen Anwalt: Wann das sinnvoll sein kann
Wenn die Plattform nicht reagiert, die Bewertung besonders schwerwiegend ist oder die Frage rechtlich heikel wird (z. B. komplexe Abwägung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung), kann die Unterstützung eines [Anwalts für Internetrecht](/rechtsanwalt/anwalt-internetrecht.html "Anwalt für Internetrecht") helfen – vor allem dabei,
- den Sachverhalt rechtlich einzuordnen (Regelverstoß vs. Rechtsverstoß),
- die Beanstandung so zu formulieren, dass sie die Prüfpflichten des Portals gezielt anspricht,
- außergerichtlich eine Löschung/Unterlassung geltend zu machen,
- Ansprüche gegen den Verfasser zu prüfen (sofern identifizierbar) – und Risiken realistisch einzuschätzen.
**advocado findet für Sie den passenden Anwalt** aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Widerspruch Sterne/Text**
- **Ausgangslage**: 1 Stern, Kommentar lobt Service und Produkt.
- **Vorgehen:** Beanstandung als Regelverstoß (Widerspruch). Screenshot + Link, kurze Begründung.
- **Ergebnis:** Kommentar wird geprüft; je nach Portalentscheidung Korrektur/Entfernung möglich.
- **Learning:** Bei klaren Regelverstößen hilft eine kurze, präzise Meldung mehr als lange Erklärtexte.
**Fall 2: Personenbezogene Daten in der Bewertung**
- **Ausgangslage**: Bewerter nennt Mitarbeitendenamen und Bestellnummer.
- **Vorgehen**: Beanstandung wegen unzulässiger personenbezogener Daten; Antrag auf Unkenntlichmachung/Entfernung der Passage.
- **Ergebnis**: Solche Inhalte werden häufig entfernt oder unkenntlich gemacht.
- **Learning**: Hier nicht „diskutieren“, sondern konkret den Datensatz benennen und Entfernung verlangen.
**Fall 3: „Kein Kundenkontakt“**
- **Ausgangslage**: Bewertung behauptet schlechte Lieferung, aber im System kein Vorgang auffindbar.
- **Vorgehen**: Sachlich bestreiten, dass ein zuordenbarer Kontakt vorliegt; portalübliche Prüfung anstoßen.
- **Ergebnis**: Portal kann zusätzliche Infos vom Bewerter anfordern; Ergebnis hängt von der Plausibilisierung ab.
- **Learning**: Die Formulierung „kein zuordenbarer Kontakt“ ist oft stärker als pauschal „Fake“.

## 5. Kosten: Womit Sie rechnen sollten
Viele Händler starten mit dem naheliegenden Schritt: **Beanstandung bei eKomi**. Das ist in der Regel ohne externe Kosten möglich. Sobald rechtliche Schritte hinzukommen, wird es individueller.
**Typische Kostenfaktoren sind:**
- **Aufwand und Komplexität**: klare Beleidigung vs. strittiger Tatsachenkern mit Belegen
- **Vorgehen**: außergerichtliche Aufforderung vs. gerichtliches Verfahren
- **Streitwert** (im gerichtlichen Kontext): beeinflusst Gerichts- und Anwaltsgebühren
- **Gegenseite**: ob ein Verfasser greifbar ist oder nur das Portal in Anspruch genommen wird
- **Kostenrisiko**: Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, hängt vom Ausgang und den konkreten Ansprüchen ab.
 

## 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt

### Irrtum 1: „Negative Bewertung = löschbar.“
**Richtig ist:** Negative Bewertungen sind grundsätzlich zulässig, solange sie nicht gegen Regeln oder Recht verstoßen.
**Was ist zu prüfen:** Enthält der Text eine überprüfbare falsche Tatsache, eine Beleidigung oder einen klaren Regelverstoß?

### Irrtum 2: „Wenn der Kommentar gelöscht wird, müssen auch die Sterne weg.“
**Richtig ist:** Portale entfernen häufig nur unzulässige Textteile und lassen Sterne bestehen.
**Was ist zu prüfen:** Beruht die Sternebewertung erkennbar auf einer unzulässigen oder unwahren Behauptung?

### Irrtum 3: „Ich kann zur Widerlegung einfach den E-Mail-Verlauf posten.“
**Richtig ist:** Das kann selbst gegen Portalregeln verstoßen (z. B. Individualkommunikation, personenbezogene Daten).
**Was ist zu prüfen:** Welche Nachweise brauchen Sie intern – und was dürfen Sie öffentlich überhaupt nennen?

### Irrtum 4: „Die Plattform muss mir den Bewerter nennen.“
**Richtig ist:** Häufig läuft die Prüfung über das Portal; ob Daten herausgegeben werden, ist ein eigener rechtlicher Komplex.
**Was ist zu prüfen:** Reicht es, den Kontakt substantiiert zu bestreiten, sodass das Portal prüfen muss?
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 12.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Quellen**
- Strafgesetzbuch (StGB): §§ 185–187 (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 823 (Schadensersatz; Schutz „sonstiger Rechte“), § 1004 analog (Unterlassung/Beseitigung in der Rechtsprechung)
- BGH, Urteil vom 25.10.2011 – VI ZR 93/10 (Prüfpflichten eines Hostproviders nach konkreter Beanstandung)
- BGH, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20 (Prüfpflichten bei bestrittenem Kunden-/Gästekontakt)
- eKomi Kommunikationsregeln (u. a. unzulässige Inhalte; Umgang mit Löschung/Unkenntlichmachung)
**Letzte Aktualisierung**
- Der Einstieg wurde überarbeitet, damit man schneller versteht, wann eine eKomi-Bewertung überhaupt entfernt werden kann – und wann eher nicht.
- Es wurde klarer erklärt, welche Arten von Inhalten problematisch sind (z. B. Beleidigungen, falsche Tatsachen, persönliche Daten) und was dabei besonders zählt.
- Der Ablauf wurde ergänzt: Wie man eine Bewertung sinnvoll meldet, welche Angaben helfen und wie man typische Fehler vermeidet.
- Es wurde deutlicher gemacht, dass Portale Inhalte teils nur teilweise entfernen (z. B. Text weg, Sterne bleiben) und woran das liegt.
- Ein neuer Abschnitt erklärt, was es bedeutet, wenn Sie bestreiten, dass es überhaupt einen echten Kundenkontakt gab, und wie Portale dann üblicherweise prüfen.
- Es wurde ein Kapitel zu Kosten ergänzt: welche Faktoren die Kosten beeinflussen und warum eine erste Einordnung vor weiteren Schritten sinnvoll ist.
- Zur besseren Verständlichkeit wurden Beispiele aus typischen Fällen und häufige Irrtümer ergänzt.
- Am Ende wurden Quellen und der Aktualitätsstand.
 [Jetzt Bewertung löschen lassen](/formstrecken/ekomi_bewertung_loeschen_lassen.html "Jetzt Bewertung löschen lassen")
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