Google Bewertung löschen lassen: So geht’s I Advocado
Google Bewertung löschen lassen: So geht’s I Advocado
Carolyn Diepold
Juristisch geprüft von
Rechtsanwältin
Aktualisiert am

... Bewertung Google Bewertung löschen lassen

Negative oder unberechtigte Google-Bewertungen können schnell das Vertrauen potenzieller Kunden beeinträchtigen und den guten Ruf Ihres Unternehmens nachhaltig schädigen. Umso wichtiger ist es, gezielt und rechtssicher dagegen vorzugehen. Die gute Nachricht: Sobald ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, lassen sich Google-Rezensionen in zahlreichen Fällen innerhalb kurzer Zeit erfolgreich entfernen.

Die Partner-Anwälte der bundesweit tätigen Anwaltsplattform advocado stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite – auf Google ebenso wie auf jeder anderen Bewertungsplattform. Eine Löschung ist bereits ab 49 € zzgl. MwSt. pro Bewertung möglich und richtet sich nach Aufwand und der Anzahl der zu prüfenden Bewertungen. Vorab erhalten Sie in jedem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung.

So funktioniert's:

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot. Bereits ab 49 € zzgl. MwSt. pro Bewertung ist eine Löschung möglich, abhängig von der Anzahl der betroffenen Bewertungen.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt mit Maßnahmen zur Löschung beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Google Bewertung löschen lassen – geht das?
  3. 2. Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen – warum sich eine Prüfung fast immer lohnt
  4. 3. Wie kann ich eine Google-Rezensionen löschen lassen: 2 Optionen
  5. 4. Erfahrungen aus der Praxis: Wie gut lassen sich Google-Bewertungen löschen?
  6. 5. Kosten: Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
  7. 6. Wie lange dauert die Löschung einer Google-Bewertung?
  8. 7. Kann Google eine Löschung ablehnen?
  9. 8. Was tun, wenn Google nicht löschen möchte?
  10. 9. Wie kann ich eine selbst verfasste Google Bewertung löschen?
  11. 10. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Bewertungen löschen

Google Bewertung löschen lassen: So geht’s I Advocado

Google Bewertung löschen lassen: So geht’s I Advocado

Negative oder unberechtigte Google-Bewertungen können schnell das Vertrauen potenzieller Kunden beeinträchtigen und den guten Ruf Ihres Unternehmens nachhaltig schädigen. Umso wichtiger ist es, gezielt und rechtssicher dagegen vorzugehen. Die gute Nachricht: Sobald ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, lassen sich Google-Rezensionen in zahlreichen Fällen innerhalb kurzer Zeit erfolgreich entfernen.

Die Partner-Anwälte der bundesweit tätigen Anwaltsplattform advocado stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite – auf Google ebenso wie auf jeder anderen Bewertungsplattform. Eine Löschung ist bereits ab 49 € zzgl. MwSt. pro Bewertung möglich und richtet sich nach Aufwand und der Anzahl der zu prüfenden Bewertungen. Vorab erhalten Sie in jedem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

Eine löschbare Google-Bewertung ist eine Rezension, die gegen Google-Richtlinien (z. B. Spam, Fake-Engagement, personenbezogene Daten, Hass/Beleidigungen) oder gegen geltendes Recht (z. B. unwahre Tatsachenbehauptungen, Formalbeleidigungen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten) verstößt.

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Eine Löschung kommt häufig in Betracht, wenn mindestens einer dieser Punkte passt:

  • Kein echter Kunden-/Geschäftskontakt: Die bewertende Person hatte nach Ihrer Kenntnis keine reale Erfahrung mit Ihrem Unternehmen.

  • Unwahre Tatsachen: In der Rezension werden überprüfbare Behauptungen aufgestellt („hat nie geliefert“, „hat abkassiert“), die so nicht stimmen.

  • Richtlinienverstöße: z. B. Mehrfachbewertungen, beleidigende/obszöne Inhalte, Veröffentlichung persönlicher Daten, gezielte Manipulation.

Nicht einfach abwarten, sonder handeln, wenn:

... die Bewertung im Kern eine zulässige Meinung ist („unfreundlich“, „zu teuer“, „nicht mein Geschmack“) und keine klar angreifbaren Tatsachen oder Richtlinienverstöße enthält. Dann ist „Löschen lassen“ oft nicht der beste Hebel – sinnvoller ist häufig eine sachliche öffentliche Antwort und der Ausbau echter positiver Bewertungen.

Die wichtigste Frist

Wenn Sie neben der Meldung an Google auch ein gerichtliches Eilverfahren überhaupt in Betracht ziehen, gilt in der Praxis: Sie sollten sehr zeitnah ab Kenntnis der Bewertung handeln (häufig wird als grobe Orientierung ein Zeitraum von etwa einem Monat genannt; Details können je nach Gericht und Situation abweichen).

Diese Informationen/Unterlagen helfen fast immer

  • Link zur Rezension (oder eindeutige Zuordnung im Google-Unternehmensprofil)

  • Screenshot der Bewertung (Text, Sternzahl, Datum, Profilname)

  • kurze Chronologie: Wann entdeckt? Welche Kontaktpunkte gab es tatsächlich?

  • ggf. Belege: Rechnungsnummern/Termindaten (ohne unnötige Kundendaten), Schriftverkehr, Lieferscheine

  • bei Tatsachenbehauptungen: Was ist konkret falsch – und wodurch lässt es sich belegen?

Häufigster Fehler: Viele Anträge scheitern, weil sie nur „unfair“, „rufschädigend“ oder „stimmt nicht“ sagen – ohne den konkreten Richtlinien- oder Rechtsverstoß sauber zu benennen. (advocado.de)

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Meinungen sind grundsätzlich geschützt – die Grenze ist dort erreicht, wo Rechte anderer verletzt werden (z. B. durch unwahre Tatsachen oder Beleidigungen).

  • Google entfernt Bewertungen typischerweise nur, wenn Richtlinien- oder Rechtsverstöße gemeldet werden.

Kommt darauf an:

  • ob ein Text eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung ist (oft steckt beides in einem Satz).

  • ob Sie plausibel darlegen können, dass kein Kontakt bestand – und wie Google bzw. das Portal darauf reagiert (Prüf-/Abwägungsfragen sind einzelfallabhängig).

  • wie konkret der Verstoß beschrieben ist und ob Belege verfügbar sind.

Kostenlose Ersteinschätzung: Über advocado können Sie Ihren Fall schildern und eine unverbindliche Ersteinschätzung durch eine Partneranwältin oder einen Partneranwalt erhalten. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie weitere Schritte beauftragen möchten.

1. Google Bewertung löschen lassen – geht das?

Ja, das geht. Grundsätzlich können Google-Bewertungen aus zwei Gründen gelöscht werden: entweder sie verstoßen gegen die Google-Richtlinien oder gegen geltendes Recht.

Typische Gründe sind etwa:

  • Fehlender Erfahrungswert – also Bewertungen von Personen, die keine reale Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht haben
  • Falschdarstellungen oder irreführende Inhalte zu Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung
  • Mehrfachbewertungen, um das Ergebnis zu beeinflussen
  • Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne Einwilligung (z. B. vollständiger Name)
  • Obszöne oder beleidigende Inhalte

2. Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen – warum sich eine Prüfung fast immer lohnt

In der Praxis lohnt es sich, negative Bewertungen überprüfen zu lassen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Google die Identität seiner Nutzer nicht verifiziert. Selbst vermeintliche Bewertungen unter „Klarnamen“ erlauben daher keinen sicheren Rückschluss auf die tatsächliche Person dahinter.

Daher lässt sich grundsätzlich jede Bewertung daraufhin überprüfen, ob tatsächlich eine reale Kunden- bzw. Geschäftsbeziehung bestanden hat. Im Rahmen des Google-Prüfverfahrens erhält der Verfasser grundsätzlich die Möglichkeit, seine Angaben und seine Kundenbeziehung zu erläutern bzw. zu belegen. Bleibt ein entsprechender Nachweis aus oder reagiert der Verfasser nicht, wird die Bewertung regelmäßig entfernt.

Rechtsanwältin Carolyn Diepold
Negative Bewertungen rechtssicher löschen lassen
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3. Wie kann ich eine Google-Rezensionen löschen lassen: 2 Optionen

Unternehmen haben zwei verschiedene Möglichkeiten, auf eine Löschung hinzuwirken, entweder über ein Beschwerdeverfahren direkt bei Google oder durch ein rechtliches Vorgehen gegen den Verfasser der Bewertung.

a) Löschung über Google

Unternehmen können Bewertungen über das Google-Beschwerdeformular direkt melden.

Um eine Google-Rezension löschen zu lassen, können Sie grundsätzlich das von Google bereitgestellte Online-Beschwerdeformular nutzen. Dort wird der beanstandete Inhalt erläutert, die eigenen Kontaktdaten angegeben und die Beschwerde digital eingereicht.

Dabei gilt:

Google prüft Bewertungen ausschließlich dann, wenn ein konkreter Richtlinien- oder Rechtsverstoß nachvollziehbar dargelegt wird. Allgemeine Hinweise wie „rufschädigend“ oder „unfair“ genügen regelmäßig nicht.

Sind die Angaben zu pauschal, unvollständig oder rechtlich nicht sauber eingeordnet, bleibt eine Reaktion von Google häufig aus. Aus diesem Grund empfiehlt es sich in der Praxis, den Löschantrag anwaltlich formulieren zu lassen – so erhöhen sich die Erfolgschancen erheblich.

Der professionelle Löschprozess beginnt mit einer juristisch belastbaren Beschwerde, die so aufgebaut ist, dass Google seine Prüfpflicht eindeutig erkennt.

Der Ablauf gestaltet sich typischerweise wie folgt:

  1. Einreichen der Beschwerde
    Erstellung eines rechtlich fundierten und präzisen Löschantrags unter Benennung konkreter Richtlinien- oder Rechtsverstöße.
  2. Sofortige Deaktivierung der Bewertung
    In der Regel wird die Rezension zunächst in einen Prüfstatus versetzt und vorübergehend von Google deaktiviert.
  3. Prüfung des Kundenkontakts
    Google kann den Verfasser auffordern, einen tatsächlichen Kunden- oder Geschäftskontakt plausibel darzulegen. Bleibt eine Reaktion aus oder gelingt ein entsprechender Nachweis nicht, wird die Bewertung in der Praxis häufig nicht wieder freigeschaltet.
  4. Reaktivierung bei Nachweis
    Gelingt dem Bewerter eine ausreichende Darlegung, kann die Rezension erneut aktiviert werden.
  5. Inhaltsprüfung (falls erforderlich)
    In diesem Fall erfolgt eine weitergehende rechtliche Prüfung des Inhalts, etwa im Hinblick auf unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Wertungen oder sonstige rechtswidrige Aussagen.

Dieser strukturierte und rechtlich abgestimmte Ablauf erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Anwaltlich formulierte Anträge werden erfahrungsgemäß zügiger und häufiger erfolgreich geprüft als Eigenmeldungen.

b) Vorgehen gegen den Rezensenten selbst

Wenn der Verfasser der Bewertung eindeutig identifizierbar ist und seine Anschrift vorliegt, kann – insbesondere bei falschen Tatsachenbehauptungen oder sonst rechtswidrigen Inhalten –  auch direkt gegen ihn vorgegangen werden.

In solchen Fällen kommt eine anwaltliche Abmahnung in Betracht. Der Rezensent wird dabei regelmäßig aufgefordert,

  • die rechtswidrigen Aussagen unverzüglich zu löschen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um die erneute Veröffentlichung der falschen Behauptungen zu verhindern
  • sowie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Dieses Vorgehen bietet den zusätzlichen Vorteil, dass nicht nur die konkrete Bewertung entfernt wird, sondern auch künftige gleichartige Veröffentlichungen rechtlich abgesichert unterbunden werden können.

Bei Nichtreaktion kann auch gerichtlich gegen den Rezensenten vorgegangen werde, um den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Bewerteten geltend zu machen. Das geht auch im gerichtlichen Eilverfahren, dafür muss die Bewertung aber erst maximal 1 Monat bekannt sein.

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4. Erfahrungen aus der Praxis: Wie gut lassen sich Google-Bewertungen löschen?

In der täglichen anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass die Erfolgsaussichten bei der Prüfung und Beanstandung negativer Google-Bewertungen häufig gut sind. Anwaltlich formulierte Löschanträge erweisen sich dabei regelmäßig als deutlich erfolgreicher als Eigenmeldungen, die von Google nicht selten mangels ausreichender rechtlicher Begründung abgelehnt werden.

Besonders günstige Erfolgsaussichten bestehen häufig bei älteren Bewertungen. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand sind viele Verfasser nicht mehr in der Lage, einen tatsächlichen Kunden- oder Geschäftskontakt plausibel darzulegen oder reagieren im Prüfverfahren nicht mehr. In solchen Fällen wird die Bewertung von Google in der Praxis häufig nicht wieder freigeschaltet. Hinzu kommt: Mit zunehmendem zeitlichem Abstand lässt das Interesse, eine ältere Frustbewertung zu verteidigen, in der Regel spürbar nach. Neue Bewertungen werden hingegen eher aktiv verteidigt.

5. Kosten: Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

a) Kosten der Löschung über Google

Grundsätzlich können Sie eine Google-Bewertung selbst und damit kostenlos melden. Wie bereits dargestellt, sind die Erfolgsaussichten bei Eigenmeldungen jedoch deutlich geringer. In der Praxis kann es daher sehr sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.

Dass sich dieser Schritt wirtschaftlich auszahlt, zeigt eine Bright-Local-Studie aus dem Jahr 2025:

96 % der Verbraucher lesen Online-Bewertungen, bevor sie sich für ein (lokales) Unternehmen entscheiden. Negative oder unberechtigte Rezensionen können sich daher spürbar auf das Kundenvertrauen und den Umsatz auswirken. Entsprechend sinnvoll ist es, die Entfernung unberechtigter Bewertungen schnell und rechtssicher anzugehen.

Die Kosten einer anwaltlichen Löschung hängen vom Einzelfall sowie von der Anzahl der betroffenen Bewertungen ab. Über advocado profitieren Betroffene jedoch von transparenten und fairen Konditionen:

  • Kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt
  • Verbindliches Festpreisangebot, bevor Kosten entstehen
  • Eine Löschung ist bereits ab 49 € zzgl. MwSt. pro Bewertung möglich (abhängig von Anzahl und Aufwand)

So behalten Sie jederzeit volle Kostentransparenz.

b) Kosten für Abmahnung und Unterlassungserklärung

Ist der Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung bekannt, ist ein Vorgehen gegen den Rezensenten zwar regelmäßig mit einem höheren anwaltlichen Prüfungsaufwand verbunden als eine reine Meldung bei Google. Dieses Vorgehen bietet jedoch entscheidende rechtliche Vorteile:

  • Anders als bei einer bloßen Löschung über Google wird nicht nur die konkrete Bewertung beseitigt. Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Rezensent rechtlich verpflichtet, gleichartige rechtswidrige Aussagen künftig zu unterlassen. Dadurch lässt sich das Risiko erneuter Veröffentlichungen nachhaltig reduzieren.
  • Kommt der Rezensent der Abmahnung nicht nach, können die Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden (Klage), wenn es schnell gehen soll hinsichtlich der Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (gerichtliches Eilverfahren). Voraussetzung für das Eilverfahren ist regelmäßig, dass die Bewertung erst seit kurzer Zeit (etwa max. 1 Monat) bekannt ist.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Bewertung, dem erforderlichen Prüfungsaufwand sowie dem zugrunde gelegten Streitwert bzw. einem vereinbarten Honorar. In der Praxis bewegen sich die Kosten häufig in einem Rahmen zwischen etwa 500 EUR und 1.500 EUR. Bei berechtigter Abmahnung können diese Kosten regelmäßig vom Rezensenten erstattet verlangt werden. Dadurch kann sich das Kostenrisiko für den Betroffenen in vielen Fällen erheblich reduzieren.

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6. Wie lange dauert die Löschung einer Google-Bewertung?

Nach Beauftragung wird Ihr Löschantrag unverzüglich bei Google eingereicht. Google prüft anschließend, ob die Bewertung gegen seine Richtlinien verstößt und ob tatsächlich ein Kunden- oder Geschäftskontakt bestanden hat.

In der Praxis zeigt sich:

  • In Einzelfällen kann es zu sehr kurzfristigen Entscheidungen kommen, teilweise bereits innerhalb von 24 Stunden.
  • Häufig trifft Google eine Entscheidung innerhalb etwa einer Woche.
  • In einem Teil der Fälle nimmt die Prüfung mehr Zeit in Anspruch.

Die Dauer des Verfahrens hängt stets vom Einzelfall, dem Prüfungsumfang sowie von einer möglichen Stellungnahme des Verfassers ab.

7. Kann Google eine Löschung ablehnen?

Ja – Google kann einen Löschantrag ablehnen. Typische Gründe hierfür sind meist:

  • Die Bewertung wurde bereits einmal erfolglos geprüft.
    Google ist nicht verpflichtet, das Verfahren mit derselben Begründung erneut durchzuführen.
  • Die Beschwerde war nicht präzise genug formuliert.
    Google muss einen Löschgrund klar erkennen können – unsaubere Begründungen führen häufig zur Ablehnung.
  • Google sieht keinen erkennbaren Richtlinienverstoß.
    In diesem Fall wird die Bewertung regelmäßig nicht entfernt.

8. Was tun, wenn Google nicht löschen möchte?

Ist der Verfasser der Bewertung namentlich bekannt und liegt eine Anschrift vor, kann ein direktes Vorgehen gegen den Rezensenten in Betracht kommen. Insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder sonst rechtswidrigen Inhalten ist eine anwaltliche Abmahnung häufig der effektivere Weg.

Reagiert der Verfasser hierauf nicht oder verweigert er die Löschung, können die bestehenden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden. Ein gerichtliches Vorgehen – gegebenenfalls im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – ist jedoch nur in einem Teil der Fälle erforderlich, erfahrungsgemäß werden viele Bewertungen bereits nach Erhalt der Abmahnung durch die Rezensenten entfernt.

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9. Wie kann ich eine selbst verfasste Google Bewertung löschen?

Wenn Sie eine von Ihnen verfasste Google-Bewertung entfernen möchten, können Sie dies jederzeit selbst tun – sowohl am Computer als auch über Ihr Smartphone.

Löschung am Computer (Browser)

  1. Öffnen Sie Google Maps auf Ihrem Computer.
  2. Klicken Sie oben links auf das Menü-Symbol (drei Linien).
  3. Wählen Sie „Meine Beiträge“ und anschließend „Rezensionen“.
  4. Öffnen Sie bei der gewünschten Bewertung das Drei-Punkte-Menü.
  5. Wählen Sie „Rezension löschen“ und bestätigen Sie die Löschung.

Löschung auf dem Smartphone oder Tablet (Android & iOS)

  1. Öffnen Sie die Google-Maps-App auf Ihrem Gerät.
  2. Tippen Sie unten rechts auf „Beitragen“.
  3. Wählen Sie „Profil ansehen“.
  4. Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf „Alle Rezensionen ansehen“.
  5. Öffnen Sie bei der entsprechenden Bewertung das Drei-Punkte-Menü.
  6. Tippen Sie auf „Rezension löschen“ und bestätigen Sie den Vorgang.

10. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Löschung ist meist nur möglich bei Richtlinien- oder Rechtsverstößen.

Was ist zu prüfen: Enthält die Rezension überprüfbare falsche Tatsachen, personenbezogene Daten, Beleidigungen oder Fake-Indizien?

Richtig ist: Eine Prüfung braucht konkrete Anknüpfungspunkte (Zitat + Verstoß + Begründung).

Was ist zu prüfen: Welche einzelne Aussage ist falsch – und wodurch lässt sie sich belegen?

Richtig ist: Sternbewertungen können zulässig sein – entscheidend ist der Kontext und ob ein Verstoß vorliegt.

Was ist zu prüfen: Gab es realen Kontakt? Gibt es Hinweise auf Spam/Mehrfachkonten/Manipulation?

Richtig ist: Viele Bewertungen sind pseudonym möglich; eine Identifizierung ist nicht automatisch Teil des Prüfverfahrens.

Was ist zu prüfen: Reicht für Ihren Ansatz die Frage „Kontakt ja/nein“ – oder brauchen Sie Identität/Anschrift für ein direktes Vorgehen?

Richtig ist: Anwaltliche Hilfe kann die Einordnung und Begründung verbessern – eine Garantie gibt es nicht, weil Inhalt und Einzelfall entscheidend sind.

Was ist zu prüfen: Ist der Kern eine Meinung oder eine Tatsache? Welche Belege gibt es? Welche Route ist realistisch?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 10.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Google: „Unangemessene Rezensionen … melden“ (Vorgehen/Grundlogik).

  • Google Maps: Prohibited & restricted content (Richtlinienrahmen).

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20 (Prüfpflichten bei bestrittenem Kontakt, Originaltext).

  • Grundgesetz Art. 5 (Meinungsfreiheit).

  • BGB § 823 (Schadensersatzpflicht) und § 1004 (Beseitigungs-/Unterlassungsanspruch).

Letzte Aktualiaierung

  • Einstieg aktualisiert: frühere, klarere Einordnung, wann eine Google-Bewertung grundsätzlich löschbar sein kann und wann eher nicht.

  • Hinweise ergänzt, welche Falltypen typischerweise gut prüfbar sind.

  • Ergänzt, welche Informationen/Nachweise in der Praxis häufig benötigt werden.

  • Vorgehenswege verständlicher strukturiert: Meldung an Google vs. Vorgehen gegen den Verfasser – mit klareren Entscheidungspunkten.

  • Kosten-Kapitel ergänzt: Kostentreiber, typische Spannen und Abgrenzung zum gerichtlichen Vorgehen.

  • Praxisbeispiele ergänzt, um typische Abläufe nachvollziehbarer zu machen.

  • Häufige Irrtümer ergänzt und korrigiert, damit typische Fehlannahmen schneller erkennbar sind.

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Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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