Google Bewertung löschen lassen: So geht’s I Advocado
Google Bewertung löschen lassen: So geht’s I Advocado
Carolyn Diepold
Juristisch geprüft von
Rechtsanwältin
Aktualisiert am

... Bewertung Google Bewertung löschen lassen

Negative oder unberechtigte Google-Bewertungen können schnell das Vertrauen potenzieller Kunden beeinträchtigen und den guten Ruf Ihres Unternehmens nachhaltig schädigen. Umso wichtiger ist es, gezielt und rechtssicher dagegen vorzugehen. Die gute Nachricht: Sobald ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, lassen sich Google-Rezensionen in zahlreichen Fällen innerhalb kurzer Zeit erfolgreich entfernen.

Die Partner-Anwälte der bundesweit tätigen Anwaltsplattform advocado stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite – auf Google ebenso wie auf jeder anderen Bewertungsplattform, inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung.

So funktioniert's:

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt mit Maßnahmen zur Löschung beauftragen möchten.
Inhalt
  1. 1. Google Bewertung löschen lassen – geht das?
  2. 2. Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen – warum sich eine Prüfung fast immer lohnt
  3. 3. Wie kann ich eine Google-Rezensionen löschen lassen: 2 Optionen
  4. 4. Erfahrungen aus der Praxis: Wie gut lassen sich Google-Bewertungen löschen?
  5. 5. Kosten: Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
  6. 6. Wie lange dauert die Löschung einer Google-Bewertung?
  7. 7. Kann Google eine Löschung ablehnen?
  8. 8. Was tun, wenn Google nicht löschen möchte?
  9. 9. Wie kann ich eine selbst verfasste Google Bewertung löschen?
  10. 10. FAQ zur Löschung von Google Bewertungen
Bewertungen löschen lassen

Google Bewertung löschen lassen: So geht’s I Advocado

Google Bewertung löschen lassen: So geht’s I Advocado

Negative oder unberechtigte Google-Bewertungen können schnell das Vertrauen potenzieller Kunden beeinträchtigen und den guten Ruf Ihres Unternehmens nachhaltig schädigen. Umso wichtiger ist es, gezielt und rechtssicher dagegen vorzugehen. Die gute Nachricht: Sobald ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, lassen sich Google-Rezensionen in zahlreichen Fällen innerhalb kurzer Zeit erfolgreich entfernen.

Die Partner-Anwälte der bundesweit tätigen Anwaltsplattform advocado stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite – auf Google ebenso wie auf jeder anderen Bewertungsplattform, inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung.

So funktioniert's:

  1. Fall schildern
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  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt mit Maßnahmen zur Löschung beauftragen möchten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Das Wichtigste in Kürze:
  • Unberechtigte oder falsche Google-Bewertungen können Ihrem Unternehmen erheblich schaden – sie beeinflussen das Vertrauen potenzieller Kunden und damit direkt Ihren Umsatz.
  • Google löscht Bewertungen nur bei Richtlinien- oder Rechtsverstößen. Dazu zählen fehlender Kundenkontakt, falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen, irreführende Inhalte oder die Veröffentlichung personenbezogener Daten.
  • Negative Bewertung sollten geprüft werden, denn in vielen Fällen lohnt sich das – da Google die Identität seiner Nutzer nicht verifiziert, kann häufig zunächst ein fehlender Kundenkontakt als möglicher Löschgrund geltend gemacht werden.
  • Die Erfolgsquote anwaltlicher Löschanträge ist erfahrungsgemäß hoch und liegt nach unserer praktischen Erfahrung bei rund 90 % - sie ist regelmäßig deutlich höher als bei Eigenmeldungen.
  • Erste Löschungen erfolgen – je nach Einzelfall und Prüfverlauf - oft schon sehr kurzfristig.
  • Wenn der Bewerter (Rezensent) samt Anschrift bekannt ist, können Sie wegen der Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte, insbesondere falscher Tatsachenbehauptungen, auch direkt mit einem Anwaltsschreiben (Abmahnung) gegen ihn vorgehen: Er muss dann die rechtswidrigen Bewertung löschen, eine Unterlassungserklärung abgeben, ggf. Schadensersatz leisten und regelmäßig auch die Anwaltskosten tragen.
  • Über die bundesweite Anwaltsplattform advocado erhalten Betroffene eine kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Partneranwalt – ehrlich, kompetent und unverbindlich.

1. Google Bewertung löschen lassen – geht das?

Ja, das geht. Grundsätzlich können Google-Bewertungen aus zwei Gründen gelöscht werden: entweder sie verstoßen gegen die Google-Richtlinien oder gegen geltendes Recht.

Typische Gründe sind etwa:

  • Fehlender Erfahrungswert – also Bewertungen von Personen, die keine reale Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht haben
  • Falschdarstellungen oder irreführende Inhalte zu Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung
  • Mehrfachbewertungen, um das Ergebnis zu beeinflussen
  • Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne Einwilligung (z. B. vollständiger Name)
  • Obszöne oder beleidigende Inhalte

2. Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen – warum sich eine Prüfung fast immer lohnt

In der Praxis lohnt es sich, negative Bewertungen überprüfen zu lassen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Google die Identität seiner Nutzer nicht verifiziert. Selbst vermeintliche Bewertungen unter „Klarnamen“ erlauben daher keinen sicheren Rückschluss auf die tatsächliche Person dahinter.

Daher lässt sich grundsätzlich jede Bewertung daraufhin überprüfen, ob tatsächlich eine reale Kunden- bzw. Geschäftsbeziehung bestanden hat. Im Rahmen des Google-Prüfverfahrens erhält der Verfasser grundsätzlich die Möglichkeit, seine Angaben und seine Kundenbeziehung zu erläutern bzw. zu belegen. Bleibt ein entsprechender Nachweis aus oder reagiert der Verfasser nicht, wird die Bewertung regelmäßig entfernt.

Rechtsanwältin Carolyn Diepold
Negative Bewertungen rechtssicher löschen lassen
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  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

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3. Wie kann ich eine Google-Rezensionen löschen lassen: 2 Optionen

Unternehmen haben zwei verschiedene Möglichkeiten, auf eine Löschung hinzuwirken, entweder über ein Beschwerdeverfahren direkt bei Google oder durch ein rechtliches Vorgehen gegen den Verfasser der Bewertung.

a) Löschung über Google

Unternehmen können Bewertungen über das Google-Beschwerdeformular direkt melden.

Um eine Google-Rezension löschen zu lassen, können Sie grundsätzlich das von Google bereitgestellte Online-Beschwerdeformular nutzen. Dort wird der beanstandete Inhalt erläutert, die eigenen Kontaktdaten angegeben und die Beschwerde digital eingereicht.

Dabei gilt:

Google prüft Bewertungen ausschließlich dann, wenn ein konkreter Richtlinien- oder Rechtsverstoß nachvollziehbar dargelegt wird. Allgemeine Hinweise wie „rufschädigend“ oder „unfair“ genügen regelmäßig nicht.

Sind die Angaben zu pauschal, unvollständig oder rechtlich nicht sauber eingeordnet, bleibt eine Reaktion von Google häufig aus. Aus diesem Grund empfiehlt es sich in der Praxis, den Löschantrag anwaltlich formulieren zu lassen – so erhöhen sich die Erfolgschancen erheblich.

Der professionelle Löschprozess beginnt mit einer juristisch belastbaren Beschwerde, die so aufgebaut ist, dass Google seine Prüfpflicht eindeutig erkennt.

Der Ablauf gestaltet sich typischerweise wie folgt:

  1. Einreichen der Beschwerde
    Erstellung eines rechtlich fundierten und präzisen Löschantrags unter Benennung konkreter Richtlinien- oder Rechtsverstöße.
  2. Sofortige Deaktivierung der Bewertung
    In der Regel wird die Rezension zunächst in einen Prüfstatus versetzt und vorübergehend von Google deaktiviert.
  3. Prüfung des Kundenkontakts
    Google kann den Verfasser auffordern, einen tatsächlichen Kunden- oder Geschäftskontakt plausibel darzulegen. Bleibt eine Reaktion aus oder gelingt ein entsprechender Nachweis nicht, wird die Bewertung in der Praxis häufig nicht wieder freigeschaltet.
  4. Reaktivierung bei Nachweis
    Gelingt dem Bewerter eine ausreichende Darlegung, kann die Rezension erneut aktiviert werden.
  5. Inhaltsprüfung (falls erforderlich)
    In diesem Fall erfolgt eine weitergehende rechtliche Prüfung des Inhalts, etwa im Hinblick auf unwahre Tatsachenbehauptungen, unzulässige Wertungen oder sonstige rechtswidrige Aussagen.

Dieser strukturierte und rechtlich abgestimmte Ablauf erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Anwaltlich formulierte Anträge werden erfahrungsgemäß zügiger und häufiger erfolgreich geprüft als Eigenmeldungen.

b) Vorgehen gegen den Rezensenten selbst

Wenn der Verfasser der Bewertung eindeutig identifizierbar ist und seine Anschrift vorliegt, kann – insbesondere bei falschen Tatsachenbehauptungen oder sonst rechtswidrigen Inhalten –  auch direkt gegen ihn vorgegangen werden.

In solchen Fällen kommt eine anwaltliche Abmahnung in Betracht. Der Rezensent wird dabei regelmäßig aufgefordert,

  • die rechtswidrigen Aussagen unverzüglich zu löschen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um die erneute Veröffentlichung der falschen Behauptungen zu verhindern
  • sowie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Dieses Vorgehen bietet den zusätzlichen Vorteil, dass nicht nur die konkrete Bewertung entfernt wird, sondern auch künftige gleichartige Veröffentlichungen rechtlich abgesichert unterbunden werden können.

Bei Nichtreaktion kann auch gerichtlich gegen den Rezensenten vorgegangen werde, um den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Bewerteten geltend zu machen. Das geht auch im gerichtlichen Eilverfahren, dafür muss die Bewertung aber erst maximal 1 Monat bekannt sein.

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4. Erfahrungen aus der Praxis: Wie gut lassen sich Google-Bewertungen löschen?

In der täglichen anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass die Erfolgsaussichten bei der Prüfung und Beanstandung negativer Google-Bewertungen häufig gut sind. Anwaltlich formulierte Löschanträge erweisen sich dabei regelmäßig als deutlich erfolgreicher als Eigenmeldungen, die von Google nicht selten mangels ausreichender rechtlicher Begründung abgelehnt werden.

Besonders günstige Erfolgsaussichten bestehen häufig bei älteren Bewertungen. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand sind viele Verfasser nicht mehr in der Lage, einen tatsächlichen Kunden- oder Geschäftskontakt plausibel darzulegen oder reagieren im Prüfverfahren nicht mehr. In solchen Fällen wird die Bewertung von Google in der Praxis häufig nicht wieder freigeschaltet. Hinzu kommt: Mit zunehmendem zeitlichem Abstand lässt das Interesse, eine ältere Frustbewertung zu verteidigen, in der Regel spürbar nach. Neue Bewertungen werden hingegen eher aktiv verteidigt.

5. Kosten: Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

a) Kosten der Löschung über Google

Grundsätzlich können Sie eine Google-Bewertung selbst und damit kostenlos melden. Wie bereits dargestellt, sind die Erfolgsaussichten bei Eigenmeldungen jedoch deutlich geringer. In der Praxis kann es daher sehr sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.

Dass sich dieser Schritt wirtschaftlich auszahlt, zeigt eine Bright-Local-Studie aus dem Jahr 2025:

96 % der Verbraucher lesen Online-Bewertungen, bevor sie sich für ein (lokales) Unternehmen entscheiden. Negative oder unberechtigte Rezensionen können sich daher spürbar auf das Kundenvertrauen und den Umsatz auswirken. Entsprechend sinnvoll ist es, die Entfernung unberechtigter Bewertungen schnell und rechtssicher anzugehen.

Bei einer anwaltlichen Löschung hängen die Kosten vom Einzelfall und der Anzahl der betroffenen Bewertungen ab. Über advocado erhalten Betroffene jedoch stets:

  • eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt und
  • ein verbindliches Festpreisangebot, bevor Kosten entstehen.

So behalten Sie jederzeit volle Kostentransparenz.

b) Kosten für Abmahnung und Unterlassungserklärung

Ist der Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung bekannt, ist ein Vorgehen gegen den Rezensenten zwar regelmäßig mit einem höheren anwaltlichen Prüfungsaufwand verbunden als eine reine Meldung bei Google. Dieses Vorgehen bietet jedoch entscheidende rechtliche Vorteile:

  • Anders als bei einer bloßen Löschung über Google wird nicht nur die konkrete Bewertung beseitigt. Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Rezensent rechtlich verpflichtet, gleichartige rechtswidrige Aussagen künftig zu unterlassen. Dadurch lässt sich das Risiko erneuter Veröffentlichungen nachhaltig reduzieren.
  • Kommt der Rezensent der Abmahnung nicht nach, können die Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden (Klage), wenn es schnell gehen soll hinsichtlich der Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (gerichtliches Eilverfahren). Voraussetzung für das Eilverfahren ist regelmäßig, dass die Bewertung erst seit kurzer Zeit (etwa max. 1 Monat) bekannt ist.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Bewertung, dem erforderlichen Prüfungsaufwand sowie dem zugrunde gelegten Streitwert bzw. einem vereinbarten Honorar. In der Praxis bewegen sich die Kosten häufig in einem Rahmen zwischen etwa 500 EUR und 1.500 EUR. Bei berechtigter Abmahnung können diese Kosten regelmäßig vom Rezensenten erstattet verlangt werden. Dadurch kann sich das Kostenrisiko für den Betroffenen in vielen Fällen erheblich reduzieren.

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6. Wie lange dauert die Löschung einer Google-Bewertung?

Nach Beauftragung wird Ihr Löschantrag unverzüglich bei Google eingereicht. Google prüft anschließend, ob die Bewertung gegen seine Richtlinien verstößt und ob tatsächlich ein Kunden- oder Geschäftskontakt bestanden hat.

In der Praxis zeigt sich:

  • In Einzelfällen kann es zu sehr kurzfristigen Entscheidungen kommen, teilweise bereits innerhalb von 24 Stunden.
  • Häufig trifft Google eine Entscheidung innerhalb etwa einer Woche.
  • In einem Teil der Fälle nimmt die Prüfung mehr Zeit in Anspruch.

Die Dauer des Verfahrens hängt stets vom Einzelfall, dem Prüfungsumfang sowie von einer möglichen Stellungnahme des Verfassers ab.

7. Kann Google eine Löschung ablehnen?

Ja – Google kann einen Löschantrag ablehnen. Typische Gründe hierfür sind meist:

  • Die Bewertung wurde bereits einmal erfolglos geprüft.
    Google ist nicht verpflichtet, das Verfahren mit derselben Begründung erneut durchzuführen.
  • Die Beschwerde war nicht präzise genug formuliert.
    Google muss einen Löschgrund klar erkennen können – unsaubere Begründungen führen häufig zur Ablehnung.
  • Google sieht keinen erkennbaren Richtlinienverstoß.
    In diesem Fall wird die Bewertung regelmäßig nicht entfernt.

8. Was tun, wenn Google nicht löschen möchte?

Ist der Verfasser der Bewertung namentlich bekannt und liegt eine Anschrift vor, kann ein direktes Vorgehen gegen den Rezensenten in Betracht kommen. Insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder sonst rechtswidrigen Inhalten ist eine anwaltliche Abmahnung häufig der effektivere Weg.

Reagiert der Verfasser hierauf nicht oder verweigert er die Löschung, können die bestehenden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche auch gerichtlich durchgesetzt werden. Ein gerichtliches Vorgehen – gegebenenfalls im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes – ist jedoch nur in einem Teil der Fälle erforderlich, erfahrungsgemäß werden viele Bewertungen bereits nach Erhalt der Abmahnung durch die Rezensenten entfernt.

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9. Wie kann ich eine selbst verfasste Google Bewertung löschen?

Wenn Sie eine von Ihnen verfasste Google-Bewertung entfernen möchten, können Sie dies jederzeit selbst tun – sowohl am Computer als auch über Ihr Smartphone.

Löschung am Computer (Browser)

  1. Öffnen Sie Google Maps auf Ihrem Computer.
  2. Klicken Sie oben links auf das Menü-Symbol (drei Linien).
  3. Wählen Sie „Meine Beiträge“ und anschließend „Rezensionen“.
  4. Öffnen Sie bei der gewünschten Bewertung das Drei-Punkte-Menü.
  5. Wählen Sie „Rezension löschen“ und bestätigen Sie die Löschung.

Löschung auf dem Smartphone oder Tablet (Android & iOS)

  1. Öffnen Sie die Google-Maps-App auf Ihrem Gerät.
  2. Tippen Sie unten rechts auf „Beitragen“.
  3. Wählen Sie „Profil ansehen“.
  4. Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf „Alle Rezensionen ansehen“.
  5. Öffnen Sie bei der entsprechenden Bewertung das Drei-Punkte-Menü.
  6. Tippen Sie auf „Rezension löschen“ und bestätigen Sie den Vorgang.

10. FAQ zur Löschung von Google Bewertungen

Ja. Bewertungen können gelöscht werden, wenn sie gegen die Google-Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstoßen. Anwälte erreichen dabei regelmäßig Erfolgsquoten von über 90 %.

Über das Google-Beschwerdeformular – deutlich höhere Erfolgschancen haben Sie jedoch mit einem anwaltlich formulierten Löschantrag.

In Google Maps unter:
Menü → Meine Beiträge → Rezensionen
(auf dem Smartphone: Beitragen → Profil ansehen → Alle Rezensionen ansehen)

Öffnen Sie die Bewertung in Google Maps, klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü und wählen Sie „Rezension löschen“.

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