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Ratgeber Internetrecht Bewertung HolidayCheck-Bewertung löschen lassen
Stand 10.07.2020
Lesezeit 9 min

HolidayCheck-Bewertung löschen lassen: So schützen Sie Reputation & Umsatz

Viele Kunden informieren sich vor der Buchung auf Bewertungsportalen wie HolidayCheck über die Qualität von Hotels und Reiseanbietern. Negative Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Unternehmensumsatz. Verstoßen Rezensionen gegen die internen HolidayCheck-Richtlinien oder Gesetze, lassen sie sich löschen. Ein Anwalt kann den Druck auf das Bewertungsportal erhöhen und die Löschung beschleunigen.

Jasmin Leßmöllmann
Beitrag von Jasmin Leßmöllmann
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 10.07.2020

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HolidayCheck-Bewertung löschen lassen: So schützen Sie Reputation & Umsatz
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Auf einen Blick
  • Während Top-Bewertungen den Umsatz steigern können, können schlechte Rezensionen Imageschäden & Umsatzeinbußen zur Folge haben.
  • Negative Bewertungen lassen sich löschen, wenn sie gegen Gesetze oder HolidayCheck-Richtlinien verstoßen.
  • Die Löschung selbstständig durchzusetzen, kann schwierig sein – ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen.
  • Ein anwaltliches Schreiben kann den Druck auf das Bewertungsportal erhöhen und für eine schnelle Löschung sorgen.
Infografik: HolidayCheck-Bewertung löschen lassen: Wie beeinflussen Online-Bewertungen den Umsatz?

1. HolidayCheck-Bewertung löschen lassen – geht das?

Prinzipiell sind Kundenrezension durch das Recht auf Meinungsfreiheit (Art 5, Grundgesetz) geschützt.

In 2 Fällen besteht allerdings ein Anspruch auf Löschung:

  • Die Bewertung verstößt gegen interne HolidayCheck-Richtlinien.
  • Die Bewertung verstößt gegen geltendes Recht.
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Gesetzesverstöße

Eine Bewertung lässt sich löschen, wenn sie einen Straftatbestand erfüllt oder das Persönlichkeitsrecht eines Hotelbetreibers oder Reiseveranstalters verletzt:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Schreibt ein Rezensent z. B. „Der Hotelier ist so dumm, dass er nicht mal ein Hotel führen kann“, handelt es sich um eine Beleidigung.
  • Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine Sonderform der Beleidigung: „Der Besitzer hat nur ein Hotel, weil er seit Jahren erfolgreich Steuern hinterzieht.“
  • Schmähkritik zielt auf Diffamierung einer Einzelperson ab: „Der Hotelbetreiber ist der wohl größte Spinner auf diesem Planeten und absolut unfähig.“
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): „Ich habe von der Freundin eines Freundes eines Nachbarn gehört, dass es in dem Hotel Kakerlaken gibt.“
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen sind offenkundige Lügen: „Kein Wunder, dass das Personal so unmotiviert arbeitet, wenn es keinen Lohn erhält.“

Erfüllt der Inhalt einer Bewertung einen Straftatbestand, entsteht Anspruch auf Schadensersatz.

Verstoß gegen HolidayCheck-Richtlinien

Mit dem internen Regelwerk möchte das Portal einen hohen Qualitätsstandard sicherstellen.

In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen HolidayCheck-Richtlinien vor:

  • Illegaler Inhalt: Die Bewertung verstößt gegen Gesetze (z. B. Drohung).
  • Dritt- & Eigenwerbung: Die Bewertung bewirbt die Konkurrenz.
  • Netiquette: Die Bewertung enthält unwahren oder obszönen Inhalt (z. B. Nacktbilder).
  • Identitätstäuschung: Nur wenn ein Rezensent die bewertete Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat, darf er auch bewerten.
  • Bewertungskauf: Bewertungen gegen Bezahlung abzugeben, ist verboten.
Hinweis
Das können Sie bei einer zulässigen negativen Bewertung tun

Fragen Sie nach dem konkreten Hergang der Situation und geben Sie dem Verfasser die Möglichkeit, mit Ihnen in direkten Kontakt zu treten. Sie zeigen potenziellen Gästen damit, dass Sie Anliegen ernst nehmen und auch bei Konflikten Wert auf eine gute Kundenbeziehung legen. Bieten Sie, wenn angebracht, individuelle Lösungen für individuelle Probleme an.

2. So gehen Sie vor, um eine HolidayCheck-Bewertung zu löschen

Negative Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf das Image und den Umsatz von Tourismusunternehmen haben.

Wenn Sie eine ungerechtfertigte negative Bewertung erhalten haben, können Sie mit einer schnellen Reaktion Ihre Reputation und Ihren Umsatz schützen.

Sie haben 2 Möglichkeiten, um eine ungerechtfertigte HolidayCheck-Bewertung löschen zu lassen:

I. Bewertung selbstständig melden

  1. Klicken Sie auf den „Melden-Button“ unter der betreffenden Kundenrezension, um ins Kontaktformular zu gelangen.
  2. Schildern Sie den Sachverhalt so detailliert wie möglich und begründen Sie Ihre Löschaufforderung nachvollziehbar.
  3. HolidayCheck prüft Ihre Löschanfrage.

II. Löschung per Anwalt

Wenn HolidayCheck nicht auf die Löschanfrage reagiert, können Sie einen Anwalt für Internetrecht mit der Löschung beauftragen:

  • Ein Anwalt kann rechtsverbindlich prüfen, ob die betreffende Bewertung gegen interne Regeln der Plattform oder Gesetze verstößt.
  • Stellt er einen Regel- oder Rechtsverstoß fest, kann er die Plattform mit einem Anwaltsschreiben zur Löschung auffordern.
  • Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshof im sogenannten Blogspot-Urteil ist HolidayCheck verpflichtet, der Aufforderung zur Prüfung nachzukommen.
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Jasmin Leßmöllmann
Jasmin Leßmöllmann
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 10.07.2020

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.

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