Viele Kunden informieren sich vor der Buchung auf Bewertungsportalen wie HolidayCheck über die Qualität von Hotels und Reiseanbietern. Negative Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Unternehmensumsatz. Verstoßen Rezensionen gegen die internen HolidayCheck-Richtlinien oder Gesetze, lassen sie sich löschen. Ein Anwalt kann den Druck auf das Bewertungsportal erhöhen und die Löschung beschleunigen.
Sollten Sie bei der Löschung von HolidayCheck-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
So funktioniert’s:
- Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
- Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- In Ruhe entscheiden – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
Unter „HolidayCheck-Bewertung löschen“ versteht man, dass eine veröffentlichte Rezension entfernt oder gesperrt wird, weil sie gegen Gesetze (z. B. Persönlichkeitsrecht) oder gegen die Portalregeln verstößt – nicht, weil sie dem Unternehmen „nicht gefällt“.
So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Eine Löschung kommt typisch in Betracht, wenn mindestens eines davon zutrifft:
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Unwahre Tatsachenbehauptung: Es werden überprüfbare Fakten behauptet, die nicht stimmen (z. B. „Es gab Schimmel“, „wir wurden bestohlen“ – obwohl Sie das plausibel widerlegen können).
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Ehrverletzung/Entgleisung: Die Bewertung enthält Beleidigungen, Drohungen oder reine Herabsetzung („der Betreiber ist …“), statt eine Leistung zu kritisieren.
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Regelverstoß auf der Plattform: Hinweise auf Fake/Manipulation, Werbung, obszöne Inhalte oder Identitätstäuschung („war nie dort“).
In diesen Fällen ist „Löschen“ oft nicht der beste erste Schritt
Prüfen Sie zuerst, ob eine Löschstrategie überhaupt sinnvoll ist. Häufig ist sie es nicht, wenn …
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die Bewertung im Kern eine subjektive Meinung ausdrückt („alt“, „laut“, „Frühstück enttäuschend“) – auch wenn das hart formuliert ist,
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Sie die strittigen Punkte nicht plausibel widerlegen können (dann wird es schnell ein Beleg-Streit),
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der Text zwar unfair wirkt, aber keinen klaren Regel- oder Rechtsverstoß enthält,
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ein Löschversuch die Sache eher eskaliert (z. B. weil Sie öffentlich sehr emotional reagieren müssten).
Dann ist meist Reaktionsmanagement (sachlich antworten, Lösungen anbieten, Verbesserungen zeigen) reputationsstärker als ein Löschantrag.
Die wichtigste Frist
Sichern Sie sofort nach Kenntnis die Inhalte (Screenshot, Link/URL, Datum/Uhrzeit, ggf. weitere Sichtungen). Bewertungen können nachträglich bearbeitet werden – eine frühe Dokumentation ist oft der entscheidende Unterschied, wenn später geprüft werden soll, was genau veröffentlicht war.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es darauf an?
Sicher ist in der Praxis meist:
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Portale stellen Meldewege bereit und prüfen gemeldete Inhalte – besonders dann, wenn die Beanstandung konkret ist.
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Pauschale Aussagen wie „rufschädigend“ oder „unfair“ überzeugen selten.
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Je genauer Sie Textstelle + Grund + Beleg benennen, desto besser sind Ihre Chancen, dass der Vorgang ernsthaft geprüft wird.
Kommt darauf an (entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg):
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Meinung oder Tatsache? Je überprüfbarer die Behauptung, desto angreifbarer ist sie.
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Belege & Plausibilität: Können Sie die Unwahrheit nachvollziehbar darstellen (oder Widersprüche zeigen)?
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Ton & Kontext: Ist es harte Kritik – oder eine persönliche Diffamierung?
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Regelverstoß vs. Rechtsverstoß: Manchmal ist der Verstoß gegen Portalregeln der schnellere Hebel; manchmal braucht es die rechtliche Einordnung.
Diese Informationen/Unterlagen helfen
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Screenshot(s) der Bewertung inkl. Nutzername, Datum, Sterne, ggf. Fotos
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Link/URL zur Bewertung und zum Hotelprofil
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Kurze Chronologie: „Seit wann online? Wurden Änderungen vorgenommen?“
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Interne Faktenlage: warum eine Tatsachenbehauptung falsch ist (je nach Vorwurf z. B. Reinigungs-/Wartungsnachweise, Dokumentation zur Mängelbehebung, Belegungsdaten)
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Optional: Hinweise, warum der Verfasser nicht Gast gewesen sein kann (z. B. Belegung im genannten Zeitraum)
Häufigster Fehler: Viele Meldungen scheitern nicht am Inhalt, sondern an zu pauschalen Formulierungen. Portale reagieren deutlich eher, wenn Sie konkret benennen, welcher Satz warum rechtswidrig oder regelwidrig ist.
Unterstützung ohne Druck: kostenfreie Ersteinschätzung
Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine zulässige Meinung oder um einen löschbaren Verstoß handelt, können Sie Ihren Fall für eine kostenlose Ersteinschätzung schildern. Erst danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie anwaltliche Hilfe beauftragen möchten.
1. HolidayCheck-Bewertung löschen lassen – geht das?
Grundsätzlich sind Bewertungen vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt. Kritik darf auch scharf ausfallen – solange sie nicht in Rechtsverstöße kippt oder gegen Plattformregeln verstößt.
In der Praxis gibt es zwei typische Ansatzpunkte:
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Verstoß gegen Gesetze (z. B. Persönlichkeitsrechtsverletzung, strafbare Ehrverletzung, falsche Tatsachen)
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Verstoß gegen HolidayCheck-Regeln (z. B. Fake/Manipulation, Werbung, obszöne Inhalte)
Wichtig: Auch wenn Sie am Ende „Löschung“ erreichen möchten, beginnt der Weg meist mit einer Meldung – und die Qualität dieser Meldung entscheidet oft über Tempo und Ergebnis.
Wann ein Rechtsverstoß vorliegen kann
1. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (vereinfacht)
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Beleidigung betrifft die Herabsetzung als Werturteil/Schmähung.
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Üble Nachrede betrifft die Verbreitung ehrenrühriger Tatsachen, die nicht erweislich wahr sind.
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Verleumdung ist die bewusste Verbreitung unwahrer Tatsachen.
Für Unternehmen ist dabei oft nicht nur „Strafrecht“ relevant, sondern vor allem: Kann und muss der Inhalt entfernt werden, weil er Rechte verletzt? In Betracht kommen – je nach Einzelfall – Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz.
2. Unwahre Tatsachenbehauptung vs. Meinung
Ein praxistauglicher Merksatz:
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Tatsachenbehauptung: überprüfbar („Es gab Kakerlaken“, „Das Hotel hat Schimmel“, „Wir wurden bestohlen“). Wenn unwahr oder nicht belegt, kann das angreifbar sein.
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Meinung/Wertung: subjektiv („unfreundlich“, „zu laut“, „Preis-Leistung schlecht“). Das ist häufig zulässig – auch wenn es weh tut.
3. Schmähkritik
Wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Leistung, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht, kann die Grenze überschritten sein. Das ist aber eine Einzelfallfrage und sollte sauber begründet werden – pauschale „Schmähkritik“-Behauptungen überzeugen selten.
Wann ein Verstoß gegen HolidayCheck-Regeln naheliegt
HolidayCheck betont die Bedeutung authentischer Bewertungen und arbeitet u. a. mit Kennzeichnungen wie „verifizierter Aufenthalt“.
Ein Regelverstoß liegt typischerweise nahe bei:
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Identitätstäuschung / kein tatsächlicher Aufenthalt
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Manipulation / gekaufte Bewertungen / „Bewertungskauf“
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Werbung/Drittwerbung
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Obszöne/illegale Inhalte, Drohungen, Bilder
Der Vorteil eines Regelverstoßes: Sie müssen nicht „das ganze Recht“ erklären – sondern konkret zeigen, welche Regel verletzt ist und welche Stelle der Bewertung betroffen ist.
2. So gehen Sie vor, um eine HolidayCheck-Bewertung entfernen zu lassen
Schritt 1: Beweise sichern (kurz, aber sorgfältig)
Machen Sie mindestens:
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2–3 Screenshots (Bewertung komplett, Datum, Sterne, Nutzername)
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Screenshot der kritischen Passage in lesbarer Größe
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Notiz: Wann entdeckt? Gab es Änderungen?
Schritt 2: Bewertung „zerlegen“ – und präzise melden
Eine gute Meldung beantwortet drei Fragen:
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Welche Textstelle ist problematisch? (Zitat/Satz)
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Warum ist sie problematisch? (Regel- oder Rechtsverstoß, in einfachen Worten)
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Worauf stützen Sie das? (kurzer Beleg oder nachvollziehbare Argumente)
Praxis-Tipp: Formulieren Sie so, dass ein Dritter es ohne Insiderwissen versteht. Nicht: „Rufschädigung“. Sondern: „Behauptung X ist falsch, weil …; Beleg: …“.
Schritt 3: Interne Klärung – falls sinnvoll
Manchmal lässt sich der Konflikt entschärfen, bevor er eskaliert:
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Nachfragen, ob der Verfasser Details nennt (Datum, Zimmer, Kontakt)
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Lösung anbieten, wenn ein realer Aufenthalt wahrscheinlich ist
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Gleichzeitig: keine Schuldeingeständnisse „ins Blaue“
Schritt 4: Wenn HolidayCheck nicht reagiert oder ablehnt: fachlich nachschärfen
Wenn eine Meldung abgelehnt wird, liegt das oft an:
Hier kann eine anwaltliche Prüfung helfen, die Argumentation sauber aufzubauen – insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsfragen und bei der Abgrenzung von Meinung/Tatsache.
Wichtig in der Einordnung: In der Rechtsprechung wird regelmäßig betont, dass Plattformen nach einem konkreten Hinweis prüfen und reagieren müssen; pauschale Hinweise lösen weniger aus.
Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: „Nie dort gewesen“ – Verdacht auf Fake
Ausgangslage: Bewertung nennt ein Datum, an dem das Hotel nachweislich geschlossen war.
Vorgehen: Beweise sichern, Meldung mit konkretem Widerspruch („Hotel geschlossen am …“), Bitte um Prüfung des Aufenthalts.
Ergebnis: Häufig wird die Bewertung intensiver geprüft; je nach Nachweis kann sie entfernt oder als nicht ausreichend belegt bewertet werden.
Learning: Der stärkste Hebel ist oft nicht Empörung, sondern prüfbarer Widerspruch.
Fall 2: Persönliche Herabwürdigung statt Leistungsbewertung
Ausgangslage: Rezension greift den Betreiber persönlich an („unfähig“, „Betrüger“), ohne konkrete Tatsachen zu nennen.
Vorgehen: Konkrete Zitate markieren, Einordnung als ehrverletzend, Meldung mit Fokus auf die Passagen (nicht den Gesamttext).
Ergebnis: Entgleisungen werden eher entfernt oder gekürzt als „normale“ Kritik.
Learning: Je klarer der Text auf Diffamierung statt Sachkritik zielt, desto besser sind die Ansatzpunkte.
Fall 3: Harte, aber zulässige Kritik
Ausgangslage: „Zimmer alt, laut, Frühstück enttäuschend – nie wieder.“
Vorgehen: Keine Löschstrategie, sondern sachliche Antwort: Bedauern, Erklärung, Einladung zum direkten Kontakt, Hinweis auf Verbesserungen.
Ergebnisstatus: Bewertung bleibt meist online.
Learning: Eine gute Antwort kann mehr Vertrauen schaffen als ein Löschversuch.
3. Kosten: Womit sollten Unternehmen rechnen?
Kosten entstehen typischerweise nicht durch „das Löschen an sich“, sondern durch den Weg dorthin – also durch Prüfung, Kommunikation, ggf. Durchsetzung.
Kostenfreie Optionen
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Melden über die Plattform ist in der Regel kostenfrei.
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Interne Aufbereitung (Beweise sichern, Fakten klären, Antwort formulieren) kostet vor allem Zeit.
Wenn anwaltliche Unterstützung sinnvoll wird
Ein Anwalt wird häufig dann interessant, wenn:
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die Bewertung komplex ist (Mischung aus Meinung und Tatsachen)
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es um Ehrverletzungen oder schwere falsche Vorwürfe geht
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die Plattform nicht reagiert oder wiederholt ablehnt
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eine Eskalation (Unterlassung, einstweilige Verfügung, Klage) im Raum steht
Wie sich Kosten typischerweise zusammensetzen
In der Praxis gibt es meist diese Modelle:
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Abrechnung nach RVG (gesetzliche Gebühren, u. a. abhängig vom Streitwert)
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Honorarvereinbarung/Festpreis (häufig für außergerichtliche Schritte)
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Stufenmodell: Prüfung → Schreiben → weitere Durchsetzung (jeweils gesondert)
Kostenfaktoren sind vor allem:
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Aufwand der Sachverhaltsaufklärung (Belege, Chronologie, interne Daten)
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Anzahl und Schwere der beanstandeten Passagen
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Eskalationsstufe (außergerichtlich vs. gerichtliche Schritte)
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Eilbedürftigkeit und Umfang der Korrespondenz
Kostentransparenz
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Bei gerichtlichen Verfahren können Gerichts- und Anwaltskosten entstehen – und bei Unterliegen ggf. auch Kosten der Gegenseite (Einzelfall).
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Eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten teilweise übernehmen – je nach Vertrag und Deckungsumfang.
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Seriös ist es, wenn Sie vor Beauftragung eine klare Information erhalten, welche Schritte geplant sind und welche Kostenlogik dahintersteht (RVG/Festpreis/Etappen).
Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 11.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
- Grundgesetz: Art. 5 Meinungsfreiheit
- StGB: §§ 185 ff. (Beleidigung/üble Nachrede/verwandte Tatbestände)
- BGB: § 823 Schadensersatzpflicht (u. a. bei Verletzung sonstiger Rechte)
- EU: Digital Services Act, VO (EU) 2022/2065 (u. a. Melde- und Abhilfeverfahren)
- BGH, Urteil v. 25.10.2011 – VI ZR 93/10 („Blogspot“): Prüfpflichten nach konkreter Beanstandung
- EU-Kommission: Überblick zur Wirkung des DSA auf Plattformen
- HolidayCheck: Hinweise zu Glaubwürdigkeit/„verifiziertem Aufenthalt“ und Umgang mit Fake-Bewertungen
- HolidayCheck: Code of Conduct (u. a. gegen Bewertungskauf/Review Gating)
Letzte Aktualisierung
- Einstieg überarbeitet: schneller klar, wann Löschen realistisch ist – und wann eher nicht.
- Inhalte geschärft: deutlicher Allgemeines vs. Einzelfall (z. B. Meinung vs. überprüfbare Behauptung).
- Vorgehen verbessert: konkreter melden, plus Liste wichtiger Nachweise/Unterlagen.
- Neu ergänzt: Kosten-Kapitel (kostenfreie Schritte, wann Anwalt sinnvoll ist, wovon Kosten abhängen).
- Zusätzlich: Praxisbeispiele, typische Irrtümer, und aktualisierte Quellen.
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