Online-Rezensionen auf Plattformen wie KennstDuEinen können den Ruf & den Umsatz eines Unternehmens beeinflussen. Verstößt eine KennstDuEinen-Bewertung gegen das Persönlichkeitsrecht oder die internen Verhaltensregeln, besteht ein Recht auf Löschung. In einem intransparenten Prüfverfahren können Sie eine Bewertung melden. Deutlich bessere Erfolgsaussichten könnten Sie haben, wenn ein Anwalt die Löschung durchsetzt.
Sollten Sie bei der Löschung von KennstDuEinen-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
So funktioniert’s:
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- In Ruhe entscheiden – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
„KennstDuEinen-Bewertung löschen lassen“ meint das Veranlassen der Entfernung oder Deaktivierung einer Bewertung auf dem Portal KennstDuEinen – entweder durch eine Meldung an das Portal (wegen Regel- oder Rechtsverstoß) oder durch rechtliche Schritte, wenn die Bewertung unzulässig ist (z. B. unwahre Tatsachenbehauptung oder beleidigender Inhalt).
Eine Löschung kommt typischerweise in Betracht, wenn …
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unwahre Tatsachen über Sie oder Ihr Unternehmen behauptet werden (z. B. „hat gefälschte Ware verkauft“ – ohne Nachweis),
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beleidigende / ehrverletzende Inhalte im Vordergrund stehen (z. B. Formalbeleidigungen, reine Diffamierung),
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Portalregeln verletzt sind, z. B. Manipulation/Selbstbewertungen, diskriminierende oder unsachliche Inhalte, Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
Achtung: nicht allein „wegmoderieren“, wenn …
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in der Bewertung Straftaten behauptet werden (Betrug, Abzocke, Steuerhinterziehung) oder konkrete schwere Vorwürfe im Raum stehen,
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personenbezogene Daten Dritter auftauchen (z. B. Klarnamen von Mitarbeitenden, Telefonnummern),
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Sie nicht sicher sind, ob es eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung ist (Grenzfall) – hier kippt die Bewertung oft im Detail.
Wichtigste Frist: Ab dem Moment, in dem Sie die Bewertung kennen, sollten Sie Beweise sofort sichern und zeitnah reagieren. Wenn später ein gerichtliches Eilverfahren nötig wird, spielt diese Schnelligkeit häufig eine Rolle („Dringlichkeit“). (Startpunkt: Kenntnis der Bewertung.)
Benötigte Informationen/Unterlagen (am besten vor dem Melden sammeln):
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Link/URL zur Bewertung, Datum/Uhrzeit, Screenshot(s) (inkl. Sterne, Text, Profilname)
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kurzer Sachverhalt: War die Person Kunde/Patient/Geschäftspartner – ja/nein/unklar?
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Nachweise, die den Kernpunkt stützen (z. B. Termin-/Auftragsdaten, Rechnungskopie geschwärzt, interne Vorgangsnummer)
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Ihre gewünschte Reaktion: Löschung? Deaktivierung bis Nachweis? Korrektur?
Häufigster Fehler: „Rufschädigend“ zu schreiben, aber nicht konkret zu erklären, welcher Satz warum rechtswidrig oder regelwidrig sein soll – dadurch scheitern viele Meldungen.
Wenn Sie eine Einschätzung zu Ihrem konkreten Fall möchten, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Partneranwalt für Internetrecht anfragen. (Unverbindlich, ohne automatische Beauftragung.)
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher:
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Nicht jede negative Bewertung ist löschbar. Auch zugespitzte Formulierungen können zulässige Meinung sein, solange sie noch einen Sachbezug hat. Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt grundsätzlich Werturteile.
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Rechtswidrig wird es häufig, wenn es um Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen geht – vor allem, wenn diese den Ruf konkret beschädigen.
Kommt darauf an:
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Ob ein Satz Meinung („unfreundlich“, „überteuert“) oder Tatsache („hat gar nicht geliefert“) ist. Mischformen sind häufig.
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Ob eine scharfe Kritik zur Schmähung wird: Entscheidend ist oft, ob noch die Auseinandersetzung in der Sache erkennbar ist oder nur Diffamierung übrig bleibt.
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Ob der Rezensent Erfahrung nachweisen kann. KennstDuEinen sieht in seinen Regeln u. a. Mechanismen vor, bei denen der Bewerter auf Verlangen den Inhalt belegen soll (z. B. Rechnung/Nachweis der Inanspruchnahme).
1. KennstDuEinen-Bewertung löschen – geht das?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Praktisch lässt sich das in drei typische „Lösch-Schubladen“ einordnen: (1) Rechtsverstöße, (2) Regelverstöße, (3) fehlender Kontakt / fehlende Nachweise.
Wenn die Bewertung gegen geltendes Recht verstößt
Ein Löschansatz liegt nahe, wenn Inhalte ehrverletzend sind oder unwahre Tatsachen verbreiten. Typische Stichworte aus dem Strafrecht sind Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung (§§ 185–187 StGB). Wichtig: Ob tatsächlich strafbar ist, entscheidet sich im Einzelfall – für die Löschfrage ist aber oft schon relevant, ob die Äußerung rechtswidrig in Ihre Rechte eingreift.
Beispiele (zur Orientierung):
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Beleidigung: reine Herabsetzung („… ist ein Idiot“) – häufig problematisch.
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Üble Nachrede/Verleumdung: Behauptungen, die jemanden verächtlich machen („betrügt Kunden“, „hinterzieht Steuern“) – hier kommt es auf Belegbarkeit/Wahrheit und Kontext an.
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Unwahre Tatsachenbehauptung: „verkauft gefälschte Ware“, „hat mich nie behandelt, aber abgerechnet“ – je konkreter, desto eher muss es belegbar sein.
Merksatz: Eine Meinung darf hart sein. Eine Tatsache muss im Kern stimmen – und schwere Vorwürfe ohne tragfähige Grundlage sind besonders heikel.
Wenn die Bewertung gegen KennstDuEinen-Regeln verstößt
Neben dem Gesetz zählen die Portalregeln/AGB. KennstDuEinen beschreibt u. a., dass Bewertungen sachlich sein müssen und keine Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) verletzen dürfen; außerdem sind Manipulationen wie Selbstbewertungen untersagt.
Für Sie ist das praktisch wichtig, weil ein Regelverstoß oft leichter zu begründen ist als ein komplettes juristisches Gutachten.
Typische Ansatzpunkte aus den Portalregeln (vereinfacht):
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unsachliche, beleidigende oder diskriminierende Inhalte,
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Bewertungen „aus Eigeninteresse“ (Selbstbewertung, Mehrfachbewertungen, Manipulation),
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unzulässige Inhalte über Dritte (z. B. personenbezogene Daten).
Wenn der Rezensent keinen echten Kontakt nachweisen kann
Ein besonders häufiger Praxishebel ist: fehlender Kunden-/Geschäftskontakt. Wenn Sie nachvollziehbar darlegen können, dass die Person nie Kunde/Patient war (oder die behauptete Leistung nicht in Frage kommt), kann das ein starker Löschgrund sein – spätestens dann, wenn der Rezensent seine Darstellung nicht belegen kann.
KennstDuEinen beschreibt in seinen Regeln auch Abläufe, bei denen bei einer Meldung Nachweise vom Bewerter angefordert werden können und die Bewertung bis zur Prüfung deaktiviert bleibt.
2. So gehen Sie vor: Ungerechtfertigte KennstDuEinen-Bewertung entfernen lassen
Sie haben im Kern zwei Wege: (1) Portal-Meldung oder (2) rechtliches Vorgehen mit anwaltlicher Unterstützung. Welche Reihenfolge sinnvoll ist, hängt von Inhalt und Beweisen ab.
Option 1: Bewertung bei KennstDuEinen melden (Portalweg)
Der Portalweg ist meist der erste Schritt – vor allem, wenn der Verstoß klar ist (Beleidigung, Daten, Fake-Kontakt, offensichtliche Unwahrheit).
So erhöhen Sie die Chance, dass die Meldung geprüft wird:
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Belege sichern: Screenshot + Link + Datum (bevor etwas geändert wird).
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Konkreten Beanstandungssatz markieren: Nicht „alles unfair“, sondern „Dieser Satz ist falsch, weil …“.
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Warum illegal/regelwidrig? Kurz begründen (Rechtsverletzung oder AGB-Verstoß).
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Belege in der Hinterhand: Sie müssen nicht alles mitschicken – aber vorbereitet sein, falls Nachweise verlangt werden.
KennstDuEinen sieht u. a. eine Meldemöglichkeit („fragwürdigen Inhalt melden“) und beschreibt, dass bei unklaren Fällen Nachweise vom Bewerter angefordert werden können.
Muster-Text für eine sachliche Meldung (anpassbar):
„Ich melde die Bewertung vom [Datum] unter [Link], weil sie folgende konkrete Aussage enthält: ‚…‘. Diese Aussage ist aus meiner Sicht nicht zutreffend / nicht belegbar, da [kurze Begründung in 2–3 Sätzen]. Eine Kundenbeziehung hat nach unserer Dokumentation nicht bestanden / ist so nicht möglich. Ich bitte um Prüfung nach Ihren Richtlinien und um Deaktivierung bzw. Entfernung.“
Warum „gute Meldungen“ heute wichtiger sind als früher:
Auf EU-Ebene sind Meldemechanismen für rechtswidrige Inhalte („Notice-and-Action“) als Standard beschrieben: Eine Meldung soll den konkreten Inhalt eindeutig benennen und begründen. Je klarer Sie liefern, was geprüft werden soll, desto eher kann ein Portal sinnvoll reagieren.
Option 2: Rechtliches Vorgehen mit anwaltlicher Unterstützung
Ein Anwalt für Internetrecht kann helfen, wenn …
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der Portalweg ohne Ergebnis bleibt,
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es um Grenzfälle geht (Meinung vs. Tatsache, Schmähkritik, schwere Vorwürfe),
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die Bewertung wirtschaftlich erheblich ist (z. B. mehrere Bewertungen, hoher Sichtbarkeitsverlust),
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Sie zusätzlich gegen den Verfasser vorgehen wollen (z. B. Unterlassung).
Rechtlich ist für Portale wichtig: Nach der Rechtsprechung können Plattformbetreiber als Hostprovider Pflichten treffen, nach Kenntnis einer möglichen Rechtsverletzung zu prüfen und – je nach Ergebnis – zu handeln. Der Bundesgerichtshof hat dazu Leitlinien entwickelt (oft als „Blogspot-Entscheidung“ bezeichnet).
Was ein guter anwaltlicher Schritt leisten kann:
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Einordnung: Was ist sicher rechtswidrig – und was ist noch Meinungsfreiheit?
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Substanz statt Schlagwort: Der Vorwurf wird konkret begründet (nicht nur „rufschädigend“).
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Passender Adressat: Portal, Verfasser (falls bekannt) oder beides.
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Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: „Nie Kunde gewesen“ – Bewertung ohne belastbaren Kontakt
Ausgangslage: Ein Dienstleister erhält eine 1-Sterne-Bewertung mit konkretem Vorwurf („nie erreichbar, Leistung mangelhaft“). Interne Daten zeigen: kein Auftrag, kein Termin.
Vorgehen: Beweise sichern → Portal melden, Kernpunkt: fehlender Kontakt + Bitte um Nachweisanforderung.
Ergebnis: Je nach Reaktion des Bewerters kann die Bewertung deaktiviert bleiben oder entfernt werden; bei Nachweis kann sie wieder online gehen.
Learning: Der stärkste Hebel ist oft nicht „unfair“, sondern „nicht belegbar“.
Fall 2: „Abzocke / Betrug“ – schwerer Vorwurf ohne Belege
Ausgangslage: Bewertung enthält strafrechtsnahen Vorwurf („Betrüger“, „zockt ab“), kaum Sachverhalt.
Vorgehen: Beweise sichern → prüfen, ob es Tatsachenbehauptungen sind → Meldung mit konkreter Beanstandung („Vorwurf X ohne Tatsachenbasis“) → bei Eskalationsbedarf anwaltliche Einordnung.
Ergebnis: Hängt stark davon ab, ob der Bewerter konkretisieren/nachweisen kann und wie der Inhalt einzuordnen ist.
Learning: Bei schweren Vorwürfen zählt Präzision (Wortlaut, Kontext, Nachweis).
Fall 3: Harte, aber zulässige Meinung
Ausgangslage: „Unfreundlich, komme nie wieder“ – keine Tatsachen, keine Beleidigung, keine Daten.
Vorgehen: Keine Lösch-Eskalation, sondern sachliche öffentliche Antwort (ohne Kundendaten) und internes Qualitätsfeedback.
Ergebnis: Meist bleibt die Bewertung online.
Learning: Nicht jede schlechte Bewertung ist ein Rechtsproblem – manchmal ist es ein Kommunikationsproblem.
3. Was kostet es, eine KennstDuEinen-Bewertung löschen zu lassen?
Kosten sind ein sensibles Thema – nicht nur finanziell, sondern auch strategisch. Der günstigste Weg ist nicht immer der sinnvollste, wenn dadurch Zeit verloren geht oder die Begründung zu schwach ist.
Kosten beim Portalweg (Eigenmeldung)
Die Meldung bei KennstDuEinen ist in der Regel kostenlos. Ihre „Kosten“ sind vor allem:
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Zeitaufwand fürs Dokumentieren, Formulieren, Nachfassen,
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ggf. interner Aufwand (CRM-Recherche, Auftragsdaten prüfen),
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Risiko, dass eine schlecht begründete Meldung versandet.
Tipp: Eine saubere, kurze Begründung mit einem klaren Beweisanker spart am Ende am meisten.
Kosten bei anwaltlicher Unterstützung
Bei anwaltlicher Unterstützung zahlen Sie üblicherweise für:
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juristische Prüfung (Meinung/Tatsache, Nachweisbarkeit, Risiko),
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Schreiben an das Portal (substanziiert, fallbezogen),
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ggf. Vorgehen gegen den Verfasser (wenn identifizierbar und sinnvoll).
Die Abrechnung kann nach RVG (gesetzliche Gebühren) oder per Honorar/Festpreis erfolgen – je nachdem, was vereinbart ist. Entscheidend sind meist:
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Anzahl der Bewertungen,
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Komplexität (Grenzfälle, gemischte Inhalte),
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Beweislage (Kundenkontakt belegbar oder nicht),
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Eskalationsstufe (außergerichtlich vs. gerichtliche Schritte).
Kostenrisiko & Erstattung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten im Streit mit dem Verfasser oder im Verfahren eine Rolle spielen – aber eine automatische „Kostenübernahme“ gibt es nicht. Genau deshalb ist eine Vorab-Einordnung sinnvoll: Was ist realistisch, was wäre unnötige Eskalation?
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Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 12.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
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Grundgesetz, Art. 5 (Meinungsfreiheit)
-
StGB §§ 185–187 (Beleidigungsdelikte)
-
BGH, Urteil vom 25.10.2011 – VI ZR 93/10 („Blogspot“)
-
KennstDuEinen AGB / Verfahrenshinweise
-
EU-Digital Services Act, VO (EU) 2022/2065 – Art. 16 (Notice-and-Action-Mechanismen).
Letzte Änderung
- Der Einstieg wurde überarbeitet, damit Leser schneller erkennen, wann eine Löschung grundsätzlich möglich ist – und wann eher nicht.
- Die rechtliche Einordnung wurde klarer gemacht: Was ist eine Meinung (oft zulässig) und was sind überprüfbare Behauptungen.
- Die Anleitung zum Vorgehen wurde ergänzt: Welche Schritte sinnvoll sind, was man zuerst sichern sollte und wie eine Meldung beim Portal begründet werden kann.
- Es wurden Beispiele aus typischen Situationen ergänzt, damit man die Einordnung leichter auf den eigenen Fall übertragen kann.
- Häufige Fehlannahmen wurden ergänzt und richtiggestellt, damit man typische Fehler bei Meldungen und Reaktionen vermeidet.
- Ein eigenes Kapitel zu Kosten wurde ergänzt (Portal-Meldung vs. Unterstützung durch Anwalt, typische Einflussfaktoren).
- Quellen und Transparenz wurden ausgebaut: wichtige Rechtsgrundlagen, ein Urteil als Orientierung und Angaben dazu, wann der Beitrag zuletzt aktualisiert wurde.
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