1. KennstDuEinen-Bewertung löschen – geht das?
Ja, in drei Fällen können Sie eine KennstDuEinen-Bewertung löschen lassen:
Gesetzesverstöße
Wenn eine Bewertung Persönlichkeitsrechte verletzt oder anderweitig Straftatbestände erfüllt, haben Sie einen Anspruch auf Löschung:
- Beleidigung (§ 185 StGB): z. B. „Der Friseur ist ein Idiot.”
- Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine Sonderform der Beleidigung: „Der Tischler hinterzieht Steuern.“
- Schmähkritik zielt auf Diffamierung einer Einzelperson ab: „Der Zahnarzt zockt seine Patienten ab.“
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): „Ich habe gehört, dass dieser Finanzberater betrügt.“
- Unwahre Tatsachenbehauptungen sind offenkundige Lügen: „Der Händler verkauft gefälschte Ware.“
Verstoß gegen die KennstDuEinen-Verhaltensregeln
Nach den internen Verhaltensregeln des Bewertungsportals sind Bewertungen verboten, die z. B. rassistisch, beleidigend oder jugendgefährdend sind. Gekaufte oder Selbstbewertungen sind ebenfalls verboten.
Sonderfall: Niedrige Sternebewertung ohne Text
Kann der Unternehmer beweisen, dass der Rezensent mit einer niedrigen, reinen Sternebewertung gezielte Rufschädigung beabsichtigt, muss diese gelöscht werden.
War der Rezensent z. B. niemals Kunde oder Patient bei Ihnen, rechtfertigt das eine Löschung seiner Bewertung.
Speichern Sie als Beweis den Link zur Bewertung und machen Sie einen Screenshot.
2. So geht’s: Ungerechtfertigte KennstDuEinen-Bewertung löschen lassen
Eine negative KennstDuEinen-Bewertung kann Ihr Image und Ihren Umsatz gefährden. Sie haben 2 Möglichkeiten, um gegen eine ungerechtfertigte negative Bewertung vorzugehen:
1. KennstDuEinen-Bewertung melden
Sind Sie der Meinung, dass eine KennstDuEinen-Bewertung gegen Gesetze oder die Regeln der Bewertungsplattform verstößt, können Sie eine Bewertung beim Service-Team melden.
Sie können eine Bewertung entweder telefonisch oder per E-Mail melden – Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf der Website des Portals.
2. Löschung per Anwalt
Nach eigenen Angaben prüft KennstDuEinen gemeldete Bewertung auf Grundlage geltenden Rechts und der Datenschutzverordnung – wer die juristische Prüfung übernimmt und wie sie abläuft, bleibt jedoch unklar.
Oft werden gemeldetet Bewertungen nicht gelöscht und bleiben weiterhin sichtbar, obwohl sie ungerechtfertigt sind.
- Ein Anwalt für Internetrecht stellt zweifelsfrei fest, ob die Bewertung gegen geltendes Recht oder die internen Regeln der Plattform verstößt und eine Löschung durchsetzbar ist
- Ein Anwalt weist dem Verfasser den Rechtsverstoß nach, identifiziert Gründe für eine Löschung und fordert KennstDuEinen zur Löschung auf.
- Fordert ein Anwalt KennstDuEinen zur Prüfung einer ungerechtfertigten negativen Bewertung auf, ist das Unternehmen nach dem dem Blogspot-Urteil (2011) des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.
- Ein erfahrener Anwalt zwingt die Bewertungsplattform zum Handeln und kann oft schnell und erfolgreich eine Löschung durchsetzen.
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