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Ratgeber Internetrecht Bewertung KennstDuEinen-Bewertung löschen lassen
Stand 20.09.2019
Lesezeit 9 min

KennstDuEinen-Bewertung erfolgreich löschen lassen

Online-Rezensionen auf Plattformen wie KennstDuEinen können den Ruf & den Umsatz eines Unternehmens beeinflussen. Verstößt eine KennstDuEinen-Bewertung gegen das Persönlichkeitsrecht oder die internen Verhaltensregeln, besteht ein Recht auf Löschung. In einem intransparenten Prüfverfahren können Sie eine Bewertung melden. Deutlich bessere Erfolgsaussichten könnten Sie haben, wenn ein Anwalt die Löschung durchsetzt.

Beitrag von Franz Gerstenberger

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KennstDuEinen-Bewertung erfolgreich löschen lassen
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Auf einen Blick
  • Artikel 5 des Grundgesetzes schützt grundsätzlich alle öffentlichen Bewertungen als Meinungsäußerung.
  • Verstößt eine KennstDuEinen-Bewertung gegen geltendes Recht oder die internen Verhaltensregeln der Bewertungsplattform, besteht ein Recht auf Löschung.
  • Ein Anwalt kann den Umsatz und den Ruf eines Unternehmens schützen: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss KennstDuEinen auf anwaltliche Forderungen reagieren.
  • Als zweite Möglichkeit können Sie eine ungerechtfertigte negative Bewertung beim KennstDuEinen-Service-Team melden, das die Bewertung prüft.
Infografik: KennstDuEinen-Bewertung löschen lassen: Wie beeinflussen Online-Bewertungen den Umsatz?

1. KennstDuEinen-Bewertung löschen – geht das?

Ja, in drei Fällen können Sie eine KennstDuEinen-Bewertung löschen lassen:

Gesetzesverstöße

Wenn eine Bewertung Persönlichkeitsrechte verletzt oder anderweitig Straftatbestände erfüllt, haben Sie einen Anspruch auf Löschung:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): z. B. „Der Friseur ist ein Idiot.”
  • Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine Sonderform der Beleidigung: „Der Tischler hinterzieht Steuern.“
  • Schmähkritik zielt auf Diffamierung einer Einzelperson ab: „Der Zahnarzt zockt seine Patienten ab.“
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): „Ich habe gehört, dass dieser Finanzberater betrügt.“
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen sind offenkundige Lügen: „Der Händler verkauft gefälschte Ware.“

Verstoß gegen die KennstDuEinen-Verhaltensregeln

Nach den internen Verhaltensregeln des Bewertungsportals sind Bewertungen verboten, die z. B. rassistisch, beleidigend oder jugendgefährdend sind. Gekaufte oder Selbstbewertungen sind ebenfalls verboten.

Sonderfall: Niedrige Sternebewertung ohne Text

Kann der Unternehmer beweisen, dass der Rezensent mit einer niedrigen, reinen Sternebewertung gezielte Rufschädigung beabsichtigt, muss diese gelöscht werden.

War der Rezensent z. B. niemals Kunde oder Patient bei Ihnen, rechtfertigt das eine Löschung seiner Bewertung.

Speichern Sie als Beweis den Link zur Bewertung und machen Sie einen Screenshot.

Rechtsberatung
Zusätzlich zur Meldung der Bewertung:
  1. Gehen Sie auf die negative Bewertung ein. So zeigen Sie potentiellen Kunden, dass Ihnen Feedback wichtig ist und Sie offen für konstruktive Kritik sind.
  2. Schreiben Sie eine Gegendarstellung und widerlegen Sie die falschen Tatsachen. Kontaktieren Sie dazu das Bewertungsportal per E-Mail.
  3. Kommen Sie Ihrem Kunden entgegen. Das können Sie z. B. mit einem Preisnachlass oder Gutschein tun.

2. So geht’s: Ungerechtfertigte KennstDuEinen-Bewertung löschen lassen

Eine negative KennstDuEinen-Bewertung kann Ihr Image und Ihren Umsatz gefährden. Sie haben 2 Möglichkeiten, um gegen eine ungerechtfertigte negative Bewertung vorzugehen:

1. KennstDuEinen-Bewertung melden

Sind Sie der Meinung, dass eine KennstDuEinen-Bewertung gegen Gesetze oder die Regeln der Bewertungsplattform verstößt, können Sie eine Bewertung beim Service-Team melden.

Sie können eine Bewertung entweder telefonisch oder per E-Mail melden – Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf der Website des Portals.

2. Löschung per Anwalt

Nach eigenen Angaben prüft KennstDuEinen gemeldete Bewertung auf Grundlage geltenden Rechts und der Datenschutzverordnung – wer die juristische Prüfung übernimmt und wie sie abläuft, bleibt jedoch unklar.

Oft werden gemeldetet Bewertungen nicht gelöscht und bleiben weiterhin sichtbar, obwohl sie ungerechtfertigt sind.

  • Ein Anwalt für Internetrecht stellt zweifelsfrei fest, ob die Bewertung gegen geltendes Recht oder die internen Regeln der Plattform verstößt und eine Löschung durchsetzbar ist
  • Ein Anwalt weist dem Verfasser den Rechtsverstoß nach, identifiziert Gründe für eine Löschung und fordert KennstDuEinen zur Löschung auf.
  • Fordert ein Anwalt KennstDuEinen zur Prüfung einer ungerechtfertigten negativen Bewertung auf, ist das Unternehmen nach dem dem Blogspot-Urteil (2011) des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.
  • Ein erfahrener Anwalt zwingt die Bewertungsplattform zum Handeln und kann oft schnell und erfolgreich eine Löschung durchsetzen.

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Franz Gerstenberger
Über den Autor
Franz Gerstenberger

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado arbeitet Franz Gerstenberger täglich dafür, dass jeder Leser auf seine individuelle Rechtsfrage eine verständliche Antwort erhält. Für Ratsuchende findet er dank linguistischer Fachkompetenz nachhaltige Lösungen im Zivil- und Internetrecht.

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