1. mobile.de-Bewertung löschen lassen – geht das?
Händler bei der Autobörse mobile.de können in 3 Fällen eine schlechte mobile.de-Bewertung löschen lassen:
Gesetzesverstöße
Sie haben einen Anspruch auf Löschung einer Bewertung, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzt oder anderweitig Straftatbestände erfüllt:
- Beleidigung (§ 185 StGB): Schreibt ein Rezensent z. B. „Der Hotelier ist dumm.”
- Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine Sonderform der Beleidigung: „Der Händler hinterzieht Steuern.“
- Schmähkritik zielt auf Diffamierung einer Einzelperson ab: „Der Händler ist ein Abzocker.“
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): „Ich habe von der Freundin eines Freundes gehört, dass der Händler betrügt.“
- Unwahre Tatsachenbehauptungen sind offenkundige Lügen: „Der Händler ist nie zu erreichen.
Verstöße gegen die Grundsätze für Händlerbewertungen von mobile.de
Eine Bewertung verstößt gegen interne Richtlinien, wenn der Rezensent
- niemals Kunde auf der Plattform gewesen ist.
- offen Beleidigungen, Drohungen oder politische, rassistische bzw. diskriminierende Aussagen äußert und damit gegen die Bewertungsregeln verstößt.
- fremde Inhalte anderer Bewertungsplattformen oder Werbung bei mobile.de platziert.
Niedrige Sternebewertung ohne Text
Eine niedrige Sternebewertung ohne erläuternden Text gilt als gezielte Rufschädigung.
Lässt sich beweisen, dass der Rezensent durch eine niedrige Sternebewertung gezielt Ihren Ruf als Händler schädigt, können Sie die betreffende mobile.de-Bewertung löschen.
Um die Verstöße rechtssicher nachzuweisen, kann es helfen, den Link zur Bewertung zu speichern und einen Screenshot mit vollständigem Text erstellen.
Mit dem kostenlosen Schnellcheck können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Löschung Ihrer mobile.de-Bewertung haben.
2. Vorgehen: Bewertung bei mobile.de löschen
Um eine ungerechtfertigte mobile.de-Bewertung zu löschen, haben Händler 2 Möglichkeiten:
Bewertung bei der Plattform melden
- Loggen Sie sich mit Ihrem mobile.de-Konto auf der Plattform ein. Klicken Sie auf den Reiter „Kontakt“.
- Nutzen Sie das Kontaktformular, um die ungerechtfertigte schlechte mobile.de-Bewertung zu melden und löschen zu lassen. Sie können die Bewertung auch über die Service-Hotline melden.
- mobile.de überprüft Ihre Anfrage und löscht ggf. die Bewertung, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen und Bewertungsregeln des Bewertungsportals oder Ihr Persönlichkeitsrecht verstößt.
Anwalt mit der Löschung beauftragen
Es kann sein, dass mobile.de nur die Textbewertungen löscht, nicht aber die dazugehörige Sternebewertung.
Um die mobile.de-Bewertung vollständig löschen zu lassen, können Sie rechtliche Schritte mithilfe eines Anwalts einleiten.
- Ein Anwalt kann die Bewertung prüfen und eine Rechtsverletzung, einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder die Bewertungsregeln zweifelsfrei nachweisen.
- Er kann den Druck auf mobile.de erhöhen, den Portalbetreiber zum Handeln auffordern und eine Löschung der unberechtigten negativen Kundenbewertung durchsetzen.
- Nach dem Blogspot-Urteil (2011) und dem Beschluss des Oberlandesgerichtes München (2014) ist mobile.de bei einer rechtswidrigen Bewertung dazu verpflichtet, diese vollständig von der Plattform zu entfernen.
Das heißt, dass Text- und Sternebewertung zu löschen sind. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass die Plattform dieser Verpflichtung nachkommt.
- Ein Anwalt kann den Verfasser der Bewertung ausfindig machen, um bei einer etwaigen Rechtsverletzung für Sie Schadensersatz geltend zu machen.
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