Grundsätzlich gilt bei der Domain-Vergabe: Wer die Rechte zuerst beansprucht, erhält die Domain. Dies sind die Voraussetzungen, um eine bereits vergebene Domain beanspruchen zu können:
- Name oder Unternehmensname entsprechen dem registrierten Domain-Namen
- Der Domain-Inhaber hat nachweislich kein berechtigtes Interesse an der Domain
- Der Inhaber nutzt die Domain rechtswidrig
Konnte der Interessent zuvor für sein Unternehmen eine Marke anmelden oder sich die Namensrechte sichern, kann er die Domain einklagen. Denn der Domain-Inhaber greift mit der Nutzung in die Rechte des Anspruchstellers ein.
Anhand dieser Dokumente können Sie Ihren berechtigten Anspruch nachweisen:
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Handelsregisterauszugs
- Nachweis der Markenanmeldung
Hat ein Künstler seinen Namen schützen lassen, bestehen Chancen, die Rechte an der jeweiligen Domain zu erlangen.
Dispute-Eintrag erwirken
Der erste notwendige Schritt, um Domain-Rechte zu beanspruchen: Einen Dispute-Eintrag bei der Verwaltungsstelle der deutschen Domains DENIC eG beantragen.
Durch den Eintrag kann die Domain nicht auf einen Dritten übertragen werden. Er blockiert also die Weitergabe der Domain, hindert den aktuellen Inhaber jedoch nicht an der Nutzung. Sobald die Domain frei wird, geht sie direkt an den Inhaber des Dispute-Eintrags über.
Um einen Dispute-Eintrag zu erwirken, ist wie folgt vorzugehen:
- Domain-Inhaber bei der DENIC mittels Formular erfragen
- Antrag auf den Dispute-Eintrag stellen
Die Bitte um Auskunft über den Domain-Inhaber darf nicht länger als einen Monat zurückliegen, wenn der Anspruchsteller den Dispute-Eintrag beantragt. In diesem Antrag muss er nachweisen, dass ihm die Rechte an der Domain zustehen.
Der Dispute-Eintrag gilt ein Jahr. Damit er länger gültig ist, muss der Anspruchsteller einen neuen Antrag einreichen und beweisen, dass die Auseinandersetzung mit dem Domain-Inhaber noch nicht geklärt ist.
Achtung: Stellt sich heraus, dass der Dispute-Eintrag zu Unrecht beantragt wurde, hat der Domain-Inhaber einen Anspruch auf Löschung des Eintrags und kann den Anspruchsteller zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten.