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Ratgeber Internetrecht Domain Domain einklagen
Stand 03.02.2019
Lesezeit 9 min

Domain einklagen: Wunsch-Domain einfordern & Schadensersatz erhalten

Über 16 Millionen .de-Domains sind laut DENIC registriert. Aber was, wenn die gewünschte Domain schon vergeben ist und offensichtlich Marken- oder Namensrechte verletzt werden? Sie können eine Domain nicht ohne Weiteres einklagen. Aber: Über einen Umweg können Sie doch noch an Ihre Domain kommen – falls diese Ihnen rechtlich zusteht. Um eine Wunschdomain einzufordern, müssen Sie gewisse Schritte einleiten.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 03.02.2019

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Domain einklagen: Wunsch-Domain einfordern & Schadensersatz erhalten
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Domain kann nicht direkt eingeklagt werden.
  • Über einen Umweg können Sie Domain-Rechte einfordern, wenn Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrecht verletzt werden.
  • Ein Dispute-Eintrag bei der DENIC sichert die Domain-Rechte vor Übertragung auf Dritte.
  • Wird der Dispute-Eintrag zu Unrecht beantragt, kann der Domain-Inhaber Schadensersatz verlangen.
  • 3 Schritte können notwendig sein: Abmahnung, Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage.
  • Ein Anwalt kann dafür sorgen, dass die Rechtsverletzung angemessen entschädigt wird und der Kläger die Rechte an seiner Wunsch-Domain erhält.
  • Die Anwalts- und Gerichtskosten muss nach erfolgreicher Klage die Gegenseite tragen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Kann ich eine Domain einklagen?
  2. Wie kann ich die Domain einfordern?
  3. Kosten & Kostenübernahme
  4. Was Sie jetzt tun können: Domain einklagen mit einem Anwalt

1. Kann ich eine Domain einklagen?

Eine Domain lässt sich nicht direkt einklagen und übertragen. Aber: Sie können sich über einen sogenannten Dispute-Eintrag die Rechte an der Domain sichern und den Domain-Inhaber zur Unterlassung der Nutzung verpflichten. Dieser “Umweg” führt zum gewünschten Ergebnis – so können Sie eine Domain beanspruchen. Verläuft das Klageverfahren erfolgreich und haben Sie sich über den Dispute-Eintrag die Rechte gesichert, werden Sie Domain-Inhaber.

Achtung: Dieses Vorgehen birgt einige Risiken. Stellen Sie den Dispute-Antrag unberechtigt, machen Sie sich gegenüber dem Domain-Inhaber gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Deshalb kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zur Prüfung und Durchsetzung Ihres Anliegens zu beauftragen.

In diesen Fällen können Chancen bestehen, die Domain erfolgreich einfordern zu können:

  • Der Domain-Name entspricht Ihrem Nachnamen – jedoch nicht dem des Domain-Inhabers
  • Sie klagen stellvertretend für Ihr Unternehmen gegen eine Privatperson
  • Sie klagen im Auftrag einer Stadt oder Gemeinde
Kosten
Der Verlierer zahlt:

Die Anwalts- und Gerichtskosten für eine Unterlassungsklage werden der Gegenseite auferlegt, wenn der Anspruchsteller erfolgreich die Domain einklagen kann. Der Dispute-Eintrag kann kostenlos online beantragt werden.

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2. Wie kann ich die Domain einfordern?

Infografik: Domain einklagen & in 3 Schritten die Domain-Rechte erhalten.

Grundsätzlich gilt bei der Domain-Vergabe: Wer die Rechte zuerst beansprucht, erhält die Domain. Dies sind die Voraussetzungen, um eine bereits vergebene Domain beanspruchen zu können:

  • Name oder Unternehmensname entsprechen dem registrierten Domain-Namen
  • Der Domain-Inhaber hat nachweislich kein berechtigtes Interesse an der Domain
  • Der Inhaber nutzt die Domain rechtswidrig

Konnte der Interessent zuvor für sein Unternehmen eine Marke anmelden oder sich die Namensrechte sichern, kann er die Domain einklagen. Denn der Domain-Inhaber greift mit der Nutzung in die Rechte des Anspruchstellers ein.

Anhand dieser Dokumente können Sie Ihren berechtigten Anspruch nachweisen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Nachweis der Markenanmeldung

Hat ein Künstler seinen Namen schützen lassen, bestehen Chancen, die Rechte an der jeweiligen Domain zu erlangen.

Dispute-Eintrag erwirken

Der erste notwendige Schritt, um Domain-Rechte zu beanspruchen: Einen Dispute-Eintrag bei der Verwaltungsstelle der deutschen Domains DENIC eG beantragen.

Durch den Eintrag kann die Domain nicht auf einen Dritten übertragen werden. Er blockiert also die Weitergabe der Domain, hindert den aktuellen Inhaber jedoch nicht an der Nutzung. Sobald die Domain frei wird, geht sie direkt an den Inhaber des Dispute-Eintrags über.

Um einen Dispute-Eintrag zu erwirken, ist wie folgt vorzugehen:

  1. Domain-Inhaber bei der DENIC mittels Formular erfragen
  2. Antrag auf den Dispute-Eintrag stellen

Die Bitte um Auskunft über den Domain-Inhaber darf nicht länger als einen Monat zurückliegen, wenn der Anspruchsteller den Dispute-Eintrag beantragt. In diesem Antrag muss er nachweisen, dass ihm die Rechte an der Domain zustehen.

Der Dispute-Eintrag gilt ein Jahr. Damit er länger gültig ist, muss der Anspruchsteller einen neuen Antrag einreichen und beweisen, dass die Auseinandersetzung mit dem Domain-Inhaber noch nicht geklärt ist.

Achtung: Stellt sich heraus, dass der Dispute-Eintrag zu Unrecht beantragt wurde, hat der Domain-Inhaber einen Anspruch auf Löschung des Eintrags und kann den Anspruchsteller zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten.

Achtung
Dispute-Eintrag sichert die Domain nicht verbindlich:

Wer die Domain einklagen will, weil er sich durch die Nutzung des jetzigen Inhabers in seinen Rechten verletzt sieht, darf sich nicht allein auf den Dispute-Eintrag verlassen. Nur durch Aufforderung zur Unterlassung der Domain-Nutzung kann der Anspruchsteller die Domain einklagen. Ein Anwalt kann die Unterlassungsklage schnell und rechtssicher durchsetzen.

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Abmahnung schreiben

Möchte jemand eine Domain einklagen, muss er den Domain-Inhaber zuerst abmahnen. Damit fordert er diesen auf, die widerrechtliche Domain-Nutzung zu unterlassen. Nutzt der Inhaber die Domain nicht länger, hat der Anspruchsteller die Chance, die Domain-Rechte zu erhalten.

Inhalt des Abmahnungsschreibens:

  • Aufforderung zur Unterlassung der widerrechtlichen Domain-Nutzung
  • Beweis der Rechtsverletzung
  • Beweis des eigenen Anspruchs auf die Domain
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Geforderte Vertragsstrafe für den Fall der andauernden Nutzung
  • Frist für die Unterlassungserklärung
  • Androhung gerichtlicher Schritte
  • Unterschrift

Die Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig. Sie stellt sicher, dass der Domain-Inhaber die Nutzung unterlässt.

Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen

Wenn der Domain-Inhaber nicht auf die Abmahnung reagiert oder die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht einhält, dann darf der Anspruchsteller die Domain einklagen. Dafür muss er beim zuständigen Gericht Klage einreichen.

Der Anspruchsteller muss innerhalb von drei Jahren die Domain einklagen, sonst verfällt der Unterlassungsanspruch. Diese Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Kläger die widerrechtliche Domain-Nutzung festgestellt hat. Die Unterlassungsklage kann jederzeit eingereicht werden.

Inhalt der Klageschrift:

  • Benennung des zuständigen Gerichts
  • Kontaktdaten des Klägers
  • Nennung des Domain-Inhabers
  • Detaillierte Beschreibung der widerrechtlichen Domain-Nutzung
  • Beweise für die Verletzung der Rechte des Klägers
  • Bezifferte Strafzahlung, die bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung fällig wird
  • Unterschrift

Eine nachträgliche Änderung der Strafzahlung ist nicht möglich. Setzen Sie die Summe zu hoch an, wird die Klage wegen überhöhter Forderung zurückgewiesen und Sie gehen leer aus. Ein advocado Partner-Anwalt kann den angemessenen Schadensersatz korrekt bemessen. Zudem kann der Anwalt dafür sorgen, dass das Gericht die Klage nicht aufgrund formaler Fehler ablehnt. Schildern Sie dafür bitte hier Ihren Fall.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Ein Anspruch auf die Domain-Übertragung besteht nur, wenn Dritte eindeutig die Rechte des Anspruchstellers verletzen. Wer eine Domain einklagen will, muss deshalb die Rechtsprechung kennen und seinen Anspruch darlegen.

Ein Anwalt kann eine missbräuchliche Nutzung der Domain nach Prüfung des individuellen Falls einwandfrei nachweisen. Verläuft die Unterlassungsklage erfolgreich, wird der Domain-Inhaber an der Domain-Nutzung gehindert. Der Kläger erhält damit die Chance, die Domain für sich zu beanspruchen.

Der Anwalt kann zur Durchsetzung der Unterlassungsklage u. a. Folgendes tun:

  • Prüfung und Bündelung aller relevanten Dokumente zum Beweis der schädigenden Nutzung durch den Domain-Inhaber
  • Sicherstellung einer formal korrekten Klageschrift
  • Umfassende Begründung des Anspruchs auf die Domain-Rechte
  • Bestimmung des angemessenen Schadensersatzes für die widerrechtliche Domain-Nutzung
  • Fristgerechte Einreichung der Klage
  • Zielgerichtete Argumentation vor Gericht & Entkräftung der Argumente der Gegenseite
  • Durchsetzung des Unterlassungs- & Schadensersatzanspruchs
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3. Kosten & Kostenübernahme

Davon hängen die Kosten der Unterlassungsklage ab:

  • Privates oder gewerbliches Anliegen?
  • Schwere der angeklagten Rechtsverletzung
  • Höhe des angemessenen Schadensersatzes

Beträgt der Verfahrenswert mehr als 5.000 Euro, ist in der Regel ein Anwalt zur Vertretung im Klageverfahren zwingend notwendig.

Um ein finanzielles Risiko auszuschließen, hat der Kläger Optionen, die Kosten staatlich oder von der Rechtsschutzversicherung decken zu lassen.

Kostenübernahme:

  • Gegenseite trägt die Kosten: Der bisherige Domain-Inhaber muss die Verfahrenskosten tragen, wenn das Gericht dem Kläger Recht zuspricht.
  • Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilfe durch das Gericht ist möglich, wenn Erfolgschancen bestehen, die Domain einzuklagen und der Anspruchsteller nachweislich nicht die finanziellen Mittel für das Klageverfahren hat.
  • Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten des Geschädigten in den meisten Fällen. Dies hängt vom Umfang der gewählten Versicherungspolice ab.
Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Sind Sie unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage stellen. Schildern Sie dazu bitte hier Ihren Fall.

4. Was Sie jetzt tun können: Domain einklagen mit einem Anwalt

Ist eine Domain vergeben und wird nachweislich vom Inhaber missbräuchlich genutzt, kann ein Interessent diese Domain einklagen.

Um gegen die Fremdnutzung Ihrer Wunsch-Domain vorzugehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Dokumente sammeln, die Ihren Anspruch auf die Domain-Rechte belegen (Markenanmeldung, Handelsregister-Eintrag o. ä.)
  2. Anliegen von einem advocado Partner-Anwalt prüfen lassen und Handlungsoptionen sowie Erfolgsaussichten vorab klären lassen
  3. Dispute-Eintrag bei der DENIC beantragen
  4. Im Antrag beweisen, dass Sie durch die Fremdnutzung Ihrer Wunsch-Domain in Ihren Marken- oder Namensrechten verletzt werden
  5. Abmahnung und Unterlassungserklärung verfassen
  6. Ihr Recht vom Anwalt mittels Unterlassungsklage durchsetzen lassen

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 03.02.2019

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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