Zusammenfassung
Eine eingetragene EU-Marke ist ab dem Anmeldetag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für 10 Jahre geschützt. Die Anmeldung ist online oder per Post möglich. Vorab müssen sie sicherstellen, dass Sie nicht gegen Schutzhindernisse verstoßen.
Auf einen Blick
Eine europäische Marke wird als Zeichen im Handelsverkehr der Europäischen Union genutzt, um Produkte und Dienstleistungen zu kennzeichnen. Sie verleiht Produkten nicht nur einen Wiedererkennungswert, sondern gewährt dem Inhaber auch das alleinige Nutzungsrecht und umfassenden Markenschutz.
Die europäische Marke, die Sie anmelden möchten, muss einzigartig und unverwechselbar sein. Sie können z. B. Namen, Slogans oder Logos als EU-Marke eintragen lassen.
Mögliche Bestandteile der Marke:
Auch eine Kombination der genannten Elemente ist möglich.
Das europäische Marken- und Patentamt lehnt eine Eintragung ab, wenn Ihre EU- Marke gegen eines der folgenden Schutzhindernisse verstößt:
Grundsätzlich kann jede Person eine EU-Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen, die einen Wohnsitz in der EU hat. Wer nicht in der EU lebt, muss zusätzlich einen rechtlichen Vertreter in der EU benennen.
Mit einer Anmeldung beim EUIPO ist die europäische Marke in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt. Auch zukünftige Mitgliedstaaten sind inbegriffen. Mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern umfasst die EU einen riesigen Markt, auf dem Sie Ihre Marke gewinnbringend vermarkten können.
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU verlieren alle EU-Marken nach einer Übergangszeit am 31. Dezember 2020 dort ihre Gültigkeit – allerdings erhalten danach alle EU-Markeninhaber automatisch und kostenlos die entsprechenden britische Rechte einer UK-Marke.
Der Anmeldetag, das Schutzende sowie die Seniorität der ursprünglichen EU-Marke bleiben dabei erhalten.
Angemeldete EU-Marken, die bis zum 31. Dezember 2020 noch nicht im Markenregister eingetragen wurden, müssen Sie allerdings gegen eine Gebühr als nationale UK-Marke beim britischen Markenamt IPO (Intellectual Property Office) erneut anmelden.
Konnten Sie Ihre EU-Marke eintragen lassen, ist sie für die nächsten 10 Jahre umfangreich gegen Nachahmung, Kopie, Missbrauch und Markenfälschung geschützt.
Nach Ablauf der 10 Jahre können Sie den Schutz beliebig oft gegen eine Gebühr um weitere 10 Jahre verlängern. Alle Gebühren haben wir Ihnen in Kapitel 5: Kosten & Gebühren zusammengestellt.
Sie müssen Ihre EU-Marke allerdings innerhalb von 5 Jahren benutzen und beispielsweise Waren oder Dienstleistungen wirklich unter der Marke anbieten – andernfalls kann das Amt die Marke aus dem Register löschen. Es reicht dabei aus, das Produkt nur in einem Land zu vertreiben.
Durch eine eingetragene EU-Marke haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht. Verwendet jemand Ihre EU-Marke ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke, stehen Ihnen bei einer solchen Markenrechtsverletzung folgende Optionen zur Verfügung:
Entscheiden Sie sich für eine europäische Markenanmeldung, können Sie zwischen den folgenden Arten von Unionsmarken wählen:
In 3 Schritten zur erfolgreichen europäischen Markenanmeldung:
Um eine EU-Marke anmelden zu können, sollten Sie vorab eine umfassende internationale Markenrecherche durchführen. Eine Markenrecherche in allen relevanten Datenbanken stellt sicher, dass sich der Name oder das Logo eindeutig von etablierten EU-Marken abgrenzt bzw. nicht bereits als EU-Marke angemeldet ist.
Da das EUIPO nicht prüft, ob die Marke bereits so oder so ähnlich angemeldet ist, verhindert die Markenrecherche kostspielige Widerspruchsverfahren oder gar Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche anderer Markeninhaber.
Eine internationale Markenrecherche ist zwar zeitaufwendig und komplex, aber das Fundament jeder europäischen Markenanmeldung. Die Suche nach ähnlichen Marken sollte sowohl in allen relevanten nationalen und internationalen Markendatenbanken (z. B. eSearchplus und TMview) als auch in Handelsregistern, Produktverzeichnissen und entsprechender Fachliteratur erfolgen.
Hier kann sich die Unterstützung eines Anwalts lohnen. Dieser hat Zugang zu allen relevanten Datenbanken und führt eine umfassende Recherche durch. Indem er alle Ergebnisse und Schutzhindernisse rechtssicher prüft, gewährleistet er eine sichere Anmeldung der EU-Marke.
Sie sind sich unsicher, ob Sie für Ihre EU-Markenrecherche einen Anwalt benötigen? Mit der kostenlosen Ersteinschätzung von einem advocado Partner-Anwalt erhalten Sie alle wichtigen Informationen über den Ablauf und mögliche Kosten. Anschließend erhalten ein transparentes Festpreisangebot.
Konnten Sie ausschließen, dass die gewünschte EU-Marke bereits so oder ähnlich existiert, können Sie diese nun beim EUIPO anmelden. Dafür gehen Sie wie folgt vor:
Sie sollten mit ca. 6 Monaten rechnen, wenn Sie eine EU-Marke eintragen lassen möchten. Wenn es schneller gehen soll, können Sie auf das fast-track-Verfahren des EUIPO zurückgreifen.
III. Nach der EU-Markenanmeldung
Um Markenverwässerung und Wertverlust der EU-Marke zu verhindern, empfiehlt sich nach einer erfolgreichen Anmeldung die Marke regelmäßig zu überwachen. So stellen Sie fest, ob jemand Ihre Marke für eigene Zwecke missbraucht, und können geeignete juristische Schritte einleiten.
Dazu können Sie in allen relevanten Marken-Datenbanken nach kritischen Neuanmeldungen recherchieren oder einen Anwalt mit der regelmäßigen Markenüberwachung betrauen – die Marken- und Patentämter überwachen die EU-Marken hingegen nicht.
Individualmarke |
Grundgebühr (inkl. einer Waren- und Dienstleistungsklasse): 1.000 € (per Post) 850 € (online) Anmeldung einer 2. Waren- und Dienstleistungsklasse: 50 € Jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse aber der 3. Klasse: 150 € |
Kollektivmarke |
Grundgebühr (inkl. einer Waren- und Dienstleistungsklasse): 1.800 € (per Post) 1.500 € (online) Anmeldung einer 2. Waren- und Dienstleistungsklasse: 50 € Jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse: 150 € |
Gewährleistungsmarke |
Grundgebühr (inkl. einer Waren- und Dienstleistungsklasse): 1.800 € (per Post) 1.500 € (online) Anmeldung einer 2. Waren- und Dienstleistungsklasse: 50 € Jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse: 150 € |
Weitere mögliche Kosten |
Fast-track-Verfahren für beschleunigte Anmeldung: kostenlos Widerspruch gegen eine Markenanmeldung beim EUIPO: 320 € Löschungsantrag einer alten EU-Marke: 630 € |
Bevor Sie eine EU-Marke anmelden, müssen Sie prüfen, ob Ihre Marke in einem anderen europäischen Land gegen Schutzhindernisse oder ältere Rechte verstoßen könnte – das würde eine europäische Markenanmeldung verhindern.
Ist dem so und können Sie deswegen keine EU-Marke anmelden, bieten sich folgende Alternativen an:
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen europaweit expandieren, lohnt sich die EU-Markenanmeldung – wenn sie Aussicht auf Erfolg hat. Es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip: Die EU-Marke darf in keinem EU-Land aufgrund älterer Markenrechte scheitern oder schutzunfähig sein.
Lässt sich Ihr Slogan oder Logo z. B. in einem EU-Land in die dortige Landessprache in ein beschreibendes Adjektiv übersetzen, verstößt die Marke gegen absolute Schutzhindernisse. Das EUIPO kann die Eintragung der EU-Marke daraufhin mit entsprechender Wirkung für die gesamte EU verweigern.
Eine deutsche Marke ist – wie der Name bereits sagt – nur in Deutschland geschützt. Konzentrieren Sie sich zurzeit auf den deutschen Markt, können Sie vorerst eine nationale Marke anmelden.
Diese ist kostengünstiger und bietet Ihnen dennoch umfangreiche Schutzrechte. Eine europäische Marke können Sie später immer noch anmelden, auch auf Basis Ihrer deutschen Marke.
Das heißt: Sie können eine Unionsmarke mit dem Anmeldedatum der deutschen Marke registrieren und Nachahmern in einem EU-Land, die nach Ihnen eine ähnliche Marke angemeldet haben, widersprechen.
Grundsätzlich können Sie eine EU-Marke selbst eintragen lassen. Die Anforderungen sind allerdings hoch: Sie müssen nicht nur alle relevanten – zum Teil kostenpflichtigen – Datenbanken zur vorherigen Markenrecherche hinzuziehen, sondern die Ergebnisse auch rechtssicher interpretieren.
Kleinste Fehler bei der Recherche oder der Antragstellung können dazu führen, dass das EUIPO die Anmeldung zurückweist. Haben Sie bereits Geld in die Anmeldung oder ins Branding Ihrer EU-Marke investiert, wäre dieses verloren. Noch schwerer kann der strategische Zeitverlust wiegen. Zudem können kostspielige Abmahnungen durch Dritte folgen.
Für eine erfolgreiche EU-Markenanmeldung kann es daher empfehlenswert sein, einen Anwalt hinzuziehen. Ein Anwalt hat Zugang zu allen relevanten Datenbanken und weiß, auf welche Feinheiten es bei der europäischen Markenrecherche und der sicheren Anmeldung ankommt.
Stellt er Eintragungshindernisse fest, berät er Sie zum weiteren Vorgehen und Abwandlungsmöglichkeiten, damit Sie Ihre Marke doch noch anmelden können.
Ein Anwalt unterstützt Sie ebenso dabei, Ihre Marke im Anschluss zu überwachen und gegen Markenrechtsverletzungen schnell und effizient vorzugehen. Er reicht fristgerecht Widerspruch beim EUIPO ein, sodass Sie vor finanziellen Verlusten geschützt sind.
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Eine EU-Marke ist eine in allen 27 EU-Staaten geschützte Marke. Die Anmeldung erfolgt beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).
Das EUIPO überprüft nicht, ob Ihre Wunschmarke eventuell schon im Markenregister eingetragen ist. Existiert Ihre Marke aber schon in einem EU-Land oder ist einer anderen Marke zu ähnlich, können deren Rechteinhaber rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Um das zu vermeiden, empfiehlt sich vorab eine umfassende Markenrecherche. Hier suchen Sie in relevanten Markenregistern nach identischen oder ähnlichen Eintragungen und können eine Markenverletzung ausschließen.
Das kommt darauf an – möchten Sie Ihre Waren und Dienstleistungen nur in Deutschland anbieten, ist der Markenschutz in Deutschland ausreichend. Möchten Sie Ihr Angebot europaweit anbieten oder ausbauen, empfiehlt sich eine EU-Markenanmeldung.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.