Wer europaweit mit seinem Business Geld verdienen möchte, muss auch an den Schutz seiner Marke denken – denn die deutsche Marke ist im Ausland nicht vor Kopie durch die Konkurrenz geschützt. Die Lösung: EU-Marke anmelden und die Markenrechte auch für Europa sichern.
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Nur die Anmeldung einer Marke mit einer vorhergehenden Markenrecherche bietet den notwendigen Schutz, bei Missbrauch der Marke einzugreifen und die Gegenseite wegen einer Markenrechtsverletzung abzumahnen.
Eine europäische Marke (Unionsmarke) dient der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen, die europaweit angeboten werden. Sie verleiht Produkten nicht nur einen Wiedererkennungswert, sondern gewährt dem Inhaber durch die Registrierung auch das alleinige Nutzungsrecht und umfassenden Markenschutz.
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen europaweit expandieren, lohnt sich die EU-Markenanmeldung – wenn sie Aussicht auf Erfolg hat. Es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip: Die europäische Marke darf in keinem EU-Land aufgrund älterer Markenrechte scheitern oder schutzunfähig sein.
Lässt sich Ihr Slogan oder Logo z. B. in einem EU-Land in die dortige Landessprache in ein beschreibendes Adjektiv übersetzen, kann die Marke gegen absolute Schutzhindernisse verstoßen. Das EUIPO kann die Eintragung der EU-Marke daraufhin mit entsprechender Wirkung für die gesamte EU verweigern.
Eine deutsche Marke ist – wie der Name bereits sagt – nur in Deutschland durch eine Anmeldung beim DPMA geschützt. Konzentrieren Sie sich zurzeit auf den deutschen Markt, können Sie vorerst eine nationale Marke anmelden.
Diese ist kostengünstiger und bietet Ihnen dennoch umfangreiche Schutzrechte. Irrelevant ist dabei, ob es sich um Bildmarke oder Wortmarke handelt – der Anspruch auf Markenschutz erstreckt sich auch auf europäischer Ebene sowohl auf Bildmarken als auch auf Wortmarken und auf Formmarken.
Haben Sie eine nationale Marke (Bildmarke, Wortmarke oder Formmarke) beim Deutschen Patent- und Markenamt vor weniger als 6 Monaten angemeldet, können Sie die Prioritätsfrist nutzen.
Priorität bedeutet hier: Sie können eine Unionsmarke mit dem Anmeldedatum der deutschen Marke registrieren und Nachahmern in einem EU-Land, die nach Ihnen eine ähnliche Marke angemeldet haben, widersprechen.
Durch eine eingetragene EU-Marke haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht. Verwendet jemand Ihre europäische Marke ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke oder meldet eine identische bzw. ähnliche Marke an, stehen Ihnen bei einer solchen Markenrechtsverletzung folgende Optionen zur Verfügung:
Zivil- und strafrechtliche Schritte sind bei Verletzungen von EU-Marken auf nationaler Ebene in den zuständigen Gerichten der EU-Mitgliedstaaten einzuleiten – d. h. in den Ländern, in denen die Verletzung stattgefunden hat, also z. B. Kopien Ihrer Markenware aufgetaucht sind.
Die europäische Marke, die Sie anmelden möchten, muss genügend Unterscheidungskraft haben und darf nicht beschreibend sein. Sie können z. B. Namen oder Logos als EU-Marke eintragen lassen.
Mögliche Bestandteile der Marke:
Auch eine Kombination der genannten Elemente ist als Unionsmarke möglich.
Das europäische Marken- und Patentamt lehnt eine Eintragung der Unionsmarke ab, wenn Ihre EU-Marke gegen eines der folgenden Schutzhindernisse verstößt:
Grundsätzlich kann jede Person eine EU-Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen, die einen Geschäfts- bzw. Wohnsitz in einem Mitgliedsland der EU hat. Wer nicht in einem Mitgliedsland der EU lebt, muss zusätzlich einen rechtlichen Vertreter in der EU benennen.
Entscheiden Sie sich für eine europäische Markenanmeldung, können Sie bei der Registrierung zwischen den folgenden Arten von Unionsmarken wählen:
In 3 Schritten zur erfolgreichen europäischen Markeneintragung:
Um eine EU-Marke anmelden zu können, sollten Sie vor der Markenregistrierung eine umfassende internationale Markenrecherche durchführen. Denn das EUIPO prüft nicht, ob die Marke bereits so oder so ähnlich angemeldet ist. Mit einer Markenrecherche können Sie vor der Anmeldung sicherstellen, dass Ihre Unionsmarke nicht mit anderen Marken kollidiert – und so verhindern, dass Konkurrenten Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung einlegen oder Schadensersatz wegen Verletzung von Markenrechten von Ihnen verlangen.
Eine Markenrecherche in allen relevanten Datenbanken stellt sicher, dass sich der Name oder das Logo eindeutig von etablierten EU-Marken abgrenzt bzw. nicht bereits als EU-Marke angemeldet ist und somit Eintragungshindernisse vorliegen.
Die Markenrecherche für den Bereich der EU-Marke ist zwar zeitaufwendig und komplex, aber das Fundament jeder europäischen Markenanmeldung. Die Suche nach ähnlichen Marken sollte sowohl in allen relevanten nationalen und internationalen Markendatenbanken (z. B. eSearchplus und TMview) als auch in Handelsregistern, Produktverzeichnissen und entsprechender Fachliteratur erfolgen, um Eintragungshindernisse auszuschließen.
Hier lohnt sich die Unterstützung eines Anwalts. Ein Rechtsanwalt hat Zugang zu allen relevanten Datenbanken und führt eine umfassende Recherche durch. Indem der Rechtsanwalt alle Ergebnisse und Schutzhindernisse rechtssicher prüft, gewährleistet er eine sichere Anmeldung der EU-Marke und beugt eventuellen Widersprüchen gegen die Markenanmeldung vor.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Konnten Sie ausschließen, dass die gewünschte EU-Marke bereits so oder ähnlich existiert, können Sie diese – sofern keine anderen Eintragungshindernisse vorliegen – nun beim EUIPO anmelden. Dafür gehen Sie wie folgt vor:
Verwenden Sie das ®-Symbol keinesfalls vor vollständig abgeschlossener Anmeldung Ihrer EU-Marke. In einigen EU-Ländern ist die unbefugte Nutzung eine Straftat und kann sanktioniert werden. Speziell in Deutschland ist die Verwendung eine Wettbewerbswidrigkeit und kann zu Abmahnungen und Geldstrafen führen.
Sie sollten mit ca. 6 Monaten rechnen, wenn Sie eine EU-Marke eintragen lassen möchten. Wenn es schneller gehen soll, können Sie auf das fast-track-Verfahren des EUIPO zurückgreifen, um eine entsprechende Priorität in Anspruch nehmen zu können.
Um Markenverwässerung und Wertverlust der EU-Marke zu verhindern, empfiehlt sich nach einer erfolgreichen Anmeldung die Marke regelmäßig zu überwachen. So stellen Sie fest, ob jemand Ihre Marke im EU-Binnenmarkt für eigene Zwecke missbraucht, und können geeignete juristische Schritte einleiten.
Dazu können Sie in allen relevanten Marken-Datenbanken nach kritischen Neuanmeldungen recherchieren oder einen Anwalt mit der regelmäßigen Markenüberwachung betrauen – die Marken- und Patentämter überwachen die EU-Marken hingegen nicht.
Sie können Ihre EU-Marke selbst anmelden. Die Anforderungen für den Markenschutz sind allerdings hoch: Sie müssen nicht nur vorab eine Markenrecherche in den relevanten – zum Teil kostenpflichtigen – Datenbanken durchführen, sondern die Ergebnisse auch rechtssicher interpretieren.
Kleinste Fehler bei der Recherche oder der Antragstellung bei der Markenanmeldung in der EU können dazu führen, dass das EUIPO die Anmeldung zurückweist. Haben Sie bereits Geld in Form von Amtsgebühren in die Anmeldung oder ins Branding investiert, wären diese Amtsgebühren verloren. Noch schwerer kann der strategische Zeitverlust wiegen. Zudem können kostspielige Abmahnungen durch Dritte folgen, die sich auf einen daraus erwachsenen Anspruch berufen.
Für eine erfolgreiche EU-Markenanmeldung ist es daher sinnvoll, einen Anwalt zu kontaktieren. Der Anwalt hat Zugang zu allen relevanten Datenbanken und weiß, auf welche Feinheiten es bei der europäischen Markenrecherche und der sicheren Anmeldung ankommt.
Stellt er Eintragungshindernisse fest, kann er Sie zum weiteren Vorgehen und Abwandlungsmöglichkeiten beraten, damit Sie Ihre Marke doch noch anmelden können.
Der Anwalt kann Sie auch dabei unterstützen, Ihre Marke im Anschluss zu überwachen und gegen Markenrechtsverletzungen schnell und effizient vorzugehen, um einen möglichen Anspruch gegen Konkurrenten durchzusetzen. Er kann fristgerecht Widerspruch beim EUIPO einreichen, sodass Sie vor finanziellen Verlusten während der Schutzdauer geschützt sind.
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Konnten Sie Ihre EU-Marke eintragen lassen, ist sie für die nächsten 10 Jahre auf dem europäischen Binnenmarkt umfangreich gegen Nachahmung, Kopie, Missbrauch und Markenfälschung geschützt.
Nach Ablauf der Schutzdauer von 10 Jahren können Sie den Schutz beliebig oft gegen eine Verlängerungsgebühr auf weitere 10 Jahre erstrecken. Alle Gebühren haben wir Ihnen in Kapitel 6: Kosten einer EU-Markenanmeldung zusammengestellt.
Sie müssen Ihre EU-Marke allerdings innerhalb von 5 Jahren benutzen und für die eingetragenen Waren bzw. Dienstleistungen anbieten – ansonsten kann ein Dritter einen Löschantrag wegen Verfall stellen, sodass das Amt die Marke aus dem Register löscht. Es reicht, das Produkt nur in einem Land des europäischen Binnenmarktes anzubieten.
Mit einer Anmeldung beim EUIPO ist die europäische Marke in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt. Auch zukünftige Mitgliedstaaten sind inbegriffen. Mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern umfasst die EU einen riesigen Markt, auf dem Sie Ihre Marke gewinnbringend in jedem Mitgliedsland vermarkten können.
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU haben alle EU-Marken mit Ablauf der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 dort ihre Gültigkeit verloren. Aber: Alle EU-Markeninhaber erhalten automatisch und kostenlos die entsprechenden britischen Rechte einer UK-Marke.
Der Anmeldetag, das Schutzende sowie der Vorrang (Seniorität) der ursprünglichen EU-Marke bleiben erhalten.
Angemeldete EU-Marken, die bis zum 31. Dezember 2020 noch nicht im europäischen Markenregister eingetragen wurden, müssen Sie allerdings gegen eine Gebühr als nationale UK-Marke beim britischen Markenamt IPO (Intellectual Property Office) erneut anmelden.
Wenn Sie eine EU-Marke anmelden, fallen Kosten an:
Individualmarke |
Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse): 850 € (online) Anmeldung einer 2. Waren- & Dienstleistungsklasse: 50 € Jede weitere Waren- & Dienstleistungsklasse: 150 € |
Kollektivmarke |
Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse): 1.500 € (online) Anmeldung einer 2. Waren- & Dienstleistungsklasse: 50 € Jede weitere Waren- & Dienstleistungsklasse: 150 € |
Gewährleistungsmarke |
Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse): 1.500 € (online) Anmeldung einer 2. Waren- & Dienstleistungsklasse: 50 € Jede weitere Waren- & Dienstleistungsklasse: 150 € |
Weitere mögliche Kosten |
Fast-track-Verfahren für Priorität/beschleunigte Anmeldung: kostenlos Widerspruch gegen eine Markenanmeldung beim EUIPO: 320 € Löschungsantrag einer alten EU-Marke: 630 € |
Bevor Sie eine EU-Marke anmelden, müssen Sie prüfen, ob Ihre Gemeinschaftsmarke in einem anderen europäischen Land gegen Schutzhindernisse oder ältere Rechte verstoßen könnte – das würde eine europäische Markenanmeldung verhindern.
Ist dem so und können Sie deswegen keine EU-Marke anmelden, bieten sich folgende Alternativen zu einer Gemeinschaftsmarke an:
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Jeder, der in der EU wirtschaftlich tätig ist, kann eine Unionsmarke schützen lassen. Wer nicht in der EU ansässig ist, kann einen rechtlichen Vertreter für die Anmeldung benennen.
In der Regel dauert es von der Anmeldung beim EUIPO bis zur Eintragung der Unionsmarke ca. 3 bis 6 Monate.
Die Kosten für den europäischen Markenschutz hängen davon ab, wie umfassend Sie Ihre EU-Marke schützen lassen möchten – als Individualmarke ab 850 Euro oder als Kollektiv- bzw. Gewährleistungsmarke ab 1.500 Euro.