Nationalen Geschmacksmusterschutz beim DPMA prüfen
In der kostenlosen Datenbank des DPMA DPMAregister finden Sie alle seit 1988 national vergebenen Designs und können diese mit Ihrem Geschmacksmuster vergleichen. Zusätzlich können Sie Publikationsdaten, Darstellungen sowie Rechts- und Verfahrensstände von Geschmacksmustern einsehen.
Außerdem veröffentlicht das DPMA wöchentlich das Designblatt. Dieses gibt Neuerscheinungen bekannt und kann ebenfalls zur Recherche herangezogen werden.
Europäische Geschmacksmuster-Recherche
Eine Geschmacksmuster-Recherche in Europa ermöglicht Ihnen die Datenbank des EUIPO – eSearch plus. Hier finden Sie alle seit 2003 eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Gemeinschaftsgeschmacksmuster gelten in der gesamten EU – und damit auch in Deutschland.
Die Suche erfolgt per Bilderkennung anhand von Farben, Formen und Strukturen. Daher sollten Sie für die Geschmacksmuster-Recherche ein Bild Ihres Designs bereithalten.
Internationalen Geschmacksmusterschutz prüfen
Um die Design-Recherche weiter abzusichern und herauszufinden, ob Ihr Design international schon vergeben ist, ist die Suche in weltweiten Datenbanken – z. B. der WIPO – wichtig.
Folgende kostenlose Datenbanken stehen Ihnen zur Verfügung:
- HagueExpress
HagueExpress ist die Datenbank der WIPO und umfasst alle international registrierten Designs seit 1999.
- Global Design Database
Global Design Database ist eine Suchmaschine der WIPO zur Geschmacksmuster-Recherche. Sie führt alle seit 1999 international registrierten Designs auf. Darüber hinaus liefert sie auch Einträge aus verschiedenen nationalen und internationalen Quellen (z. B. der EUIPO).
- DesignView
DesignView durchsucht nationale Register und internationale Kataloge nach eingetragenen Designs und Mustern. Das Tool führt zudem die Informationen der teilnehmenden Ämter wie ARIPO (Afrikanisches Amt für geistiges Eigentum), EUIPO und WIPO zusammen.
Nach nicht eingetragenen Geschmacksmustern recherchieren
Neben eingetragenen Designs gibt es in der EU auch nicht eingetragene Geschmacksmuster. Demnach ist ein neuartiges Design auch ohne Anmeldung automatisch für 3 Jahre geschützt, sobald es offenbart – d. h. in der Öffentlichkeit einem interessierten Fachkreis präsentiert wurde. Das kann z. B. auf einer Messe oder in einem Katalog erfolgen.
Nicht eingetragene Geschmacksmuster sind – wie der Name bereits sagt – nicht in den Geschmacksmusterregistern der Markenämter verzeichnet. Um keine fremden Schutzrechte zu verletzen, müssen Sie aber bei der Geschmacksmuster-Recherche berücksichtigt werden.
Dazu können Sie in z. B. folgenden Quellen recherchieren:
- Designkatalogen
- Literatur
- Internet
- Messen
- Ausstellungen
Zusätzlich können Sie sich in den Fachkreisen des jeweiligen Wirtschaftszweiges Ihres Designs informieren.
4. Design-Recherche mit Locarno-Klassifikation vereinfachen
Für die Designschutz-Recherche kann es hilfreich sein, auf die sogenannte Locarno-Klassifikation zurückzugreifen. Diese internationale Klassifikation für geschützte Designs teilt Produkte und Waren in 32 Hauptklassen ein – angefangen von Nahrungsmitteln (Klasse 1) bis hin zu grafischen Symbolen (Klasse 32). Die 32 Hauptklassen sind wiederum in bis zu 237 Unterklassen unterteilt.
Kennen Sie die Locarno-Klassifikation Ihres Geschmacksmusters, können Sie eine sprachunabhängige und systematische Design-Recherche durchführen – dies wäre insbesondere für die internationale Recherche vorteilhaft.
Beispiel: Wenn Sie den Geschmacksmusterschutz eines Stuhls prüfen möchten, finden Sie in Klasse 6 "Möbel" und "Sitzmöbel" in der Unterklasse 01. Mit dem Klassifikationssymbol 06-01 können Sie nun in verschiedenen Geschmacksmuster-Datenbanken nach ähnlichen Stuhl-Designs suchen, ohne die Vokabel für Stuhl in der jeweiligen Landessprache kennen zu müssen.
Welche Locarno-Klassifikation Ihr Design hat, können Sie auf der Webseite des DPMA ermitteln.
5. Wie werte ich die Ergebnisse der Design-Recherche aus?
Prüfen Sie, ob sich Ihr Design maßgeblich von der Gestaltung älterer Designs unterscheidet. Vergleichen Sie dazu die Suchergebnisse mit Ihrem Design – z. B. hinsichtlich des verwendeten Materials, der Farben, Konturen und Linien des Objekts sowie der Oberflächenstruktur.
Keine bis wenig Übereinstimmungen
Unterscheidet sich Ihr Design deutlich von bereits bestehenden Eintragungen, ist eine Anmeldung risikoarm möglich.
Haben Sie jedoch nicht ausreichend in den entsprechenden Datenbanken recherchiert, kann es sein, dass Ihre Ergebnisliste lückenhaft ist und nicht jedes vorhandene Design enthält. Ein Restrisiko ist bei einer Anmeldung weiterhin vorhanden.
Übereinstimmungen, aber auch Unterschiede
Gibt es mehrere Unterschiede, aber trotzdem in manchen Punkten Ähnlichkeiten, ist der Vergleich komplizierter. Hier ist der Gesamteindruck entscheidend, den ein sogenannter “informierter Benutzer” bekommen könnte.
Ein informierter Benutzer ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2011 (Az. C-281/10 P) eine imaginäre Person, die sich mit Geschmacksmustern in einer bestimmten Branche gut auskennt, aber selbst kein Designer, Hersteller, Verkäufer oder Experte ist.
Erzeugt ein Design bei einem informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck als ein älteres Design, ist das Geschmacksmuster neu und schutzwürdig – einer Eintragung steht nichts im Weg. Für juristische Laien kann dies aber schwer zu beurteilen sein.
Zu viele Übereinstimmungen
Findet sich jedes ausschlaggebende Element und Aussehen Ihres Geschmacksmusters in älteren Geschmacksmustern wieder, ist das Kriterium der Neuheit nicht erfüllt – eine kommerzielle Verwendung kann dazu führen, dass Ihre Design-Eintragung für ungültig erklärt wird und Sie eine kostspielige Abmahnung erhalten könnten.
6. Geschmacksmusterschutz prüfen & absichern
Führen Sie auf eigene Faust eine Geschmacksmuster-Recherche durch, kann es schwierig sein, die Ergebnisse richtig einzuordnen. Denn: Um zu beurteilen, ob ein Design einem anderen zu ähnlich ist, sind häufig kleinste Feinheiten entscheidend.
Da kostenlose Datenbanken zudem unvollständig sein und vor allem nicht eingetragene Designs fehlen können, bietet die eigenständige Suche vermutlich keinen abschließenden Schutz.
Möchten Sie Ihre Geschmacksmuster-Recherche umfassend absichern, ist die Unterstützung eines Anwalts für gewerblichen Rechtsschutz hilfreich.
Ein Anwalt ordnet die Ergebnisse der Designrecherche korrekt ein ermöglicht Ihnen einen detaillierteren Überblick über relevante Designs. Ähnlichkeiten und Dopplungen kann er zuverlässig identifizieren und somit das Risiko einer unzulässigen Anmeldung minimieren.
Ein erfahrener Anwalt kann
- für Sie eine passende Recherchestrategie entwickeln.
- mögliche Eintragungshindernisse prüfen.
- in allen relevanten Datenbanken recherchieren.
- die Suchergebnisse rechtssicher interpretieren.
- Sie – wenn nötig – bei Anpassungen Ihres Designs unterstützen.
- Ihre Design-Anmeldung durchführen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt für die Geschmacksmuster-Recherche aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
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